Ich kann den TE nur zu gut verstehen. Ja, das tut schon fast körperlich weh, wenn ein gepflegtes Fahrzeug, für das man selbst den vollen Neupreis gezahlt, bei dem man sich selbst immer und überall in Acht genommen hat, durch äußere Umstände (und hier sogar durch Unachtsamkeit) "verhunzt" wird. Wenn man das, wofür man womöglich Jahre gerackert und gespart hat, eben nicht als Gebrauchsgegenstand sieht und viel Aufwand für den Werterhalt treibt.
Soviel Empathie sollte man schon aufbringem können und sich mal von den Gedanken freimachen, dass der eigene Umgang mit Eigentum nicht zwangsläufig auch der anderer ist.
Wenn man auch nach Jahren der Nutzung das Fahrzeug beim Händler im echten Topzustand ohne Gewissensbisse in Zahlung geben kann, ohne etwas beschönigen oder vertuschen zu müssen - und ohne das Fahrzeug gleich in den Kleinanzeigen "gekauft wie gesehen" verscherbeln zu müssen - ja, dann kann das schon Vorteile, auch durchaus handfeste und monetär zu bemessende haben, wenn der Händler seriös ist und den Zustand zu schätzen weiß. Fest steht, dass ein Händler durchaus nach Vorschäden fragt und, bei Vorhandensein, diese auch in seine Kalkulation mit einbezieht.
Und wenn er und der spätere Käufer bei einem ansonsten gepflegten Fahrzeug die Wahl haben zwischen einer hingepfuschten Schnellreparatur mit Zugpin auf Hammerschlagblech, wo sich das Blech bereits von der Isolierung löst, zwischen einer kosmetischen Reparatur nach HBC, die nur wenige so beherrschen, dass der Schaden tatsächlich unsichtbar ist und auch bleibt und einer professionellen, idealerweise im Werk vorgenommenen Reparatur durch Austausch des Wandblechs - dann möchte ich den sehen, der nicht für die ersten beiden "Reparaturen" (oder gar den unreparierten Wagen) einen kräftigen Preisabschlag verlangt.
Das BGB ist da recht eindeutig:
Zitat
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre
Dabei bleibt es dem Geschädigten vollkommen unbenommen, den durch ein seriöses Gutachten festgestellten Aufwand für eine Reparatur auch fiktiv abzurechnen und, um den Vorwurf einer "Bereicherung" zu entkräften, sich den Wagen beispielsweise auch als Ziegenstall in den Garten zu stellen. Es ist seiner.