Beiträge von Mühli

    @CL: ich bin kein Jurist, aber bei uns war das so... und deshalb stelle ich mal unseren Fall vor:

    Unser Wohnwagen war innerhalb der Garantiezeit zum Austausch von beiden Seitenteilen im Werk in Kehl. Grund war eingetretene Feuchtigkeit. Nach Ablauf der Garantiezeit (bei uns 5 Jahre) war 15 Monate nach der ersten Reparatur an der einen gleichen Stelle wieder ein Feuchtigkeitsschaden und die rechte Seite und die Bugwand mussten getauscht werden. Wie gesagt, die Garantiezeit war abgelaufen und Bürstner hat trotzdem kostenlos die Reparatur durchgeführt. Und ich habe eine schriftliche Zusage, dass bei einem erneuten Feuchtigkeitsschaden an der gleichen Stelle (innerhalb von Jahren nach der 2. Reparatur) das Werk wieder für mich kostenlos nachbessert. Ich glaube nicht, dass Bürstner nur aus Gefälligkeit die erheblichen Kosten für vorgenannte Reparaturen übernimmt!

    So, aktueller Stand: unser Wohnwagen war (wieder) im Werk in Kehl, feucht waren diesmal die Rechte Seitenwand und die Bugwand, beides wurde getauscht. Jetzt ist der Wohnwagen repariert zurück, die Ursache konnte nicht mehr geklärt bzw. festgestellt werden. Wir fragen uns nun, wie es weiter gehen soll, was, wenn noch einmal Feuchtigkeit eintritt? Der Wohnwagen ist EZ 01/2016, die Garantie ist abgelaufen und war auch zu dieser 2. Reparatur schon abgelaufen, die 2. Reparatur erfolgte offenbar im Rahmen der Nachbesserung bzw. Kulanz. Das Vertrauen meinerseits in die Reparaturarbeiten ist Richtung null - das habe ich nach der 2. Reparatur auch dem Werk mitgeteilt. Ich habe per Mail angefragt, was denn bei dieser 2. Reparatur denn nun anders und besser als bei der ersten Reparatur gemacht worden wäre, eine Antwort steht noch aus.

    So, es gibt Neuigkeiten: ich war letzten Freitag zur Dichtigkeitsprüfung bei meinem Vertragshändler. Die Prüfung ergab, dass bei der besagten Stelle vorne rechts im Bereich der Etagenbetten deutlich erhöhte Feuchtigkeitswerte waren ( das Prüfgeräte leuchtete rot), also genau dort, wo sich die Aluaussenhaut nach außen wölbt.
    Ich habe das Ergebnis der Abteilung After Sales Service mitgeteilt. Man hat mir angeboten, den Wohnwagen auf einem Tieflader wieder ins Werk zu holen und zunächst zu prüfen, wo die Ursache bzw. Das Problem liegen könnte. Ggfs. Wird dann (wieder) nachgebessert. Das Werk wollte den Wohnwagen sofort haben, wir haben uns aber auf Ende Juli geeinigt, weil wir zunächst noch Anfang Juli die Wohndose für den Sommerurlaub nutzen wollen.
    Im Ergebnis also für mich kein schlechter Vorschlag....Ende August werden wir dann mehr wissen, was die Ursache für die erneute Undichtigkeit ist.
    Melde mich wieder...
    VG

    Hallo,
    ich habe heute Morgen das Bürstner-Werk angeschrieben und Fotos übersendet. Es kam auch eine nette Antwort aus dem after sales-Service, dass man den Sachverhalt mit den Werkstattmeistern besprechen wolle. Das ist ja zunächst nicht negativ!
    Eine letzte Dichtigkeitsprüfung wurde im Oktober 20 beim Vertragshändler ohne Befund durchgeführt, wobei gleichzeitig die undichte 3. Bremsleuchte getauscht wurde.
    Ob, wie in meinem Fall, ein Gewährleistungsanspruch auf durchgeführte Garantiearbeiten nach Ende der Garantiezeit besteht ist laut meiner Hausjuristin nicht so ganz einfach zu beantworten - das kommt wohl auf den Einzelfall an...
    Notfalls müsste ich tatsächlich einen Anwalt einschalten und eine Erstberatung in Anspruch nehmen.
    Erst einmal warte ich mal die Antwort vom Werk ab...
    Ich halte Euch auf dem laufenden...
    VG

    Hallo Bürstner-Freunde,
    nachdem bei unserem Wohnwagen Ende 2019 / Anfang 2020 beide Seitenwände im Werk Kehl auf Garantie getauscht bekommen hat ( Wassereintritt, festgestellt durch aufgequollene Aluaussenhaut) habe ich nun heute Abend den gleichen Schaden wieder feststellen müssen. Wieder quillt vorne rechts etwas unterhalb der Frontblende das Holz auf und drückt die Aussenhaut raus. Leider sind aber seit Mitte Januar 2021 5 Jahre seit der Erstzulassung vergangen sodass keine Garantie mehr besteht. Ist das ein Fall für den Anwalt?

    Hallo, wir haben heute eine Info von Bürstner bekommen, der Averso geht Ende November ins Werk und wird dort repariert, der Garantiefall wurde anerkannt. Ich muss den Wohnwagen nur bis zum 40 km entfernten Vertragshändler nach Bielefeld bringen, von dort geht es auf einem Tieflader nach Kehl...

    Hallo Bürstner-Freunde,
    meinen Averso plus 510 tk hat es nun auch erwischt.
    Nachdem ich vor 2 Wochen den Wohnwagen aus der Ecke am Haus gezogen hatte, ergab sich beigefügtes Bild:
    Heute war ich beim Bürstner-Vertragshändler und es wurden mehrere feuchte Stellen gefunden. Insbesondere vorne rechts, wo die Außenhaut deutliche Spuren zeigt. Darüber hinaus auch hinten links feuchte Stellen. Die letzte Dichtigkeitsprüfung war im Januar 2019, da war noch (angeblich) alles in Ordnung. Nun geht die Schadensfeststellung samt Fotos zum Bürstner Werk, mal sehen, wie die reagieren. Die Garantie greift jedenfalls noch, da ich regelmäßig die Dichtigkeitsprüfungen habe durchführen lassen.

    Liebe Wohnwagen-Camper,
    ich habe gestern Abend beim Waschen unserer Wohndose feststellen müssen, dass im 3. Bremslicht im Bürstner-Logo Wasser eingetreten ist (Regenwasser, war schon vorm Waschen...). Das Wasser steht ca. 4 cm hoch und fließt nicht ab, ich vermute, dass es von hinten aus der Blende/Spoiler reingelaufen ist. Habe noch Gewährleistung auf den Wohnwagen und werde es reparieren lassen....
    Hat einer von Euch noch dieses Problem?
    VG

    @HeikoL, verstehe die Frage nicht ganz. Mein Vertragspartner hat das Angebot erhöht, nachdem ich nach Erstattung der Fahrtkosten nach Kehl (4x500 km) gefragt habe.
    Über weitere Konsequenzen wurde ich nicht aufgeklärt - wer soll das auch machen, m.E. Kann das keiner vorhersehen, wie sich der Schaden entwickelt, ich hoffe natürlich, dass es nicht schlimmer wird...

    Hallo,
    ich habe nun ein Angebot von meinem Vertragshändler bekommen über 2.000 € Minderung aufgrund der Dellen. Ich beabsichtige, das Angebot anzunehmen und werde zukünftig eine Platte aus Metall ode Holz mit Teppichboden unter die Leiter stellen - in der Hoffnung, dass die Dellen nicht schlimmer werden.
    Ich danke Euch für Eure Ratschläge bzw. Hinweise und wünsche allen Betroffenen viel Durchhaltevermögen und vielleicht auch ein bisschen Gleichmut...
    VG
    Mühli

    Hallo schon wieder,
    Ich habe heute Antwort von meinem Vertragshändler bekommen. Auf mein Angebot, die Garantie hinsichtlich des Fußbodens um 3 Jahre zu verlängern ist die Fa. Bürstner nicht eingegangen.
    Ich habe nun folgende 3 Möglichkeiten:
    1. Minderung des Kaufpreises um insgesamt 1000 € (500 das Werk und 500 der Händler)
    2. Reparatur beim Vertragshändler von oben ( aufschneiden, Metallplatte einarbeiten, verspachteln und verschleifen und ein Stück PVC wieder einarbeiten
    3. eine Reparatur im Bürstner-Werk von unten ( wie auch immer das halten mag...); da habe ich gleich den Händler gefragt, wer die Kilometerkosten bezahlt, er meinte spontan, dass die Dose abgeholt würde, weil ich 500 km vom Werk entfernt wohne und dadurch 2000 km entstehen würden....die Antwort/Reaktion vom Werk steht aber noch aus.


    Momentan neige ich dazu, eine Minderung zu akzeptieren und würde versuchen, diese noch ein bißchen hochzukitzeln. Ende des Jahres ist die Garantie eh vorbei und ich würde dann wie 2takdiesel gerade geschrieben hat, ein Blech mit Teppichboden unter die Leiter legen dann sollte wohl nicht mehr viel passieren....


    Was meint Ihr?


    VG
    Mühli

    Hallo,
    mein Vertragspartner hat mir nach Rücksprache mit Bürstner folgende Lösungsvorschläge vorgelegt:
    1. Reparatur von oben in der Fachwerkstatt, dabei wird ein Stück PVC rausgeschnitten und eine Metallplatte eingearbeitet und anschließend wird ein neues Stück PVC reingeklebt - im Ergebnis würde man fast nicht sehen :/ ...
    Eine Reparatur im Bürstnerwerk würde wohl angeblich von unten erfolgen, so mein Fachhändler.


    2. Bürstner würde wohl auch eine Minderung des Kaufpreises akzeptieren, anstatt einer Reparatur, wie hoch diese ausfällt, hängt wohl vom Vehandlungsgeschick des Käufers ab, dieser gibt einen Vorschlag ab und der Verkäufe gibt diesen an Bürstner weiter.


    Irgendwie gefallen mir beide Varianten nicht, bei der ersten weiß ich nicht, ob man wirklich nichts sieht und bei der Nummer 2 verliert man mit der Anerkennung der Minderung auch jegliche Rechte im Rahmen der Garantie am Fußboden.


    Ich habe dem Händler daraufhin einen 3. Vorschlag unterbreitet, welches das Werk nun prüft: Bürstner verlängert seine Garantie auf den Fußboden um 3 Jahre und wir beobachten erstmal weiter....das würde Bürstner zumindestens nicht noch MEHR Geld kosten....
    Was haltet ihr von den Vorschlägen?
    VG