@CL: ich bin kein Jurist, aber bei uns war das so... und deshalb stelle ich mal unseren Fall vor:
Unser Wohnwagen war innerhalb der Garantiezeit zum Austausch von beiden Seitenteilen im Werk in Kehl. Grund war eingetretene Feuchtigkeit. Nach Ablauf der Garantiezeit (bei uns 5 Jahre) war 15 Monate nach der ersten Reparatur an der einen gleichen Stelle wieder ein Feuchtigkeitsschaden und die rechte Seite und die Bugwand mussten getauscht werden. Wie gesagt, die Garantiezeit war abgelaufen und Bürstner hat trotzdem kostenlos die Reparatur durchgeführt. Und ich habe eine schriftliche Zusage, dass bei einem erneuten Feuchtigkeitsschaden an der gleichen Stelle (innerhalb von Jahren nach der 2. Reparatur) das Werk wieder für mich kostenlos nachbessert. Ich glaube nicht, dass Bürstner nur aus Gefälligkeit die erheblichen Kosten für vorgenannte Reparaturen übernimmt!