Beiträge von Mike56

    In Punkto Transport kann ich Dir einiges Zubehör zeigen welches ich benutze.
    Ich habe Thule Träger, Thule Kajakhalter und ein geniales Teil womit das Boot beim SUV alleine auf dem Dach geschoben werden kann. Des Weiteren habe ich von Thule Spanner die Am Boot und an der Abschlepvorrichtung befestigt werden.


    Was willst du denn noch damit alles, hast doch keinen SUV mehr...... :D:D:D

    In einem anderen Thread habe ich ja schon gepostet das ich mein Schlauchbootkajak wieder zurück gegeben habe und es geht wohl in diese Richtung...... >>> wilderness kajak pamlico 145t
    Wer von euch fährt auch mit einem festen Kajak und wie transportiert ihr euer Boot und wie ist das Händling??
    Da ich eine Kia SUV fahre und nicht mehr der Jüngste bin, interessieren solche Sachen mich schon vor dem Kauf......


    https://www.google.de/search?h…g..0.0.0....0.TdF9bFnIovY

    Habe ja bei Hahn Zelte in Dortmund zugeschlagen und mir das Markisenzelt dort gekauft. Bin super zufrieden damit......





    Das einzigste Problem was ich nun habe, ich benötige eine vernünftige Tasche für das Zelt und die Stangen, und die muss schon 1,50 Meter lang sein, das ist garnicht so einfach.

    Falls es hier nicht her passen sollte, bitte dann verschieben.....



    Einige unserer Mitglieder haben berichtet, dass die niederländische, österreichische und Schweizer Polizei ein fehlendes oder nicht korrekt angebrachtes Sicherungsseil bei bestimmten Pkw-Gespannen moniert hatte. Die Beamten bestraften das zum Teil mit hohen Bußgeldern. Wir haben zusammengefasst, welche Bestimmungen in den jeweiligen Ländern gelten.



    Niederlande
    Die Gesetze in den Niederlanden sehen sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger spezielle Sicherungseinrichtungen vor. Demnach brauchen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 1500 Kilogramm eine Sicherheitsvorkehrung, sozusagen eine „Losreißvorkehrung“. Folgende Regeln gelten dort:

    • Bei Anhängern ohne eigene Bremse kommt eine sogenannte Hilfskupplung (Kabel oder Kette) in Betracht. Diese Regelung gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 Kilogramm zGG.
    • Für größere Anhänger, wie etwa für Wohnwagen und andere Anhänger mit eigener Bremse (zGG: mehr als 1500 Kilogramm), ist grundsätzlich eine „Reißbremsvorkehrung“ (auch als „Handreißbremskabel“ bezeichnet) vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um ein Stahlverbindungskabel zwischen Zugfahrzeug und Bremseinrichtung des Anhängers. Wenn sich der Wohnwagen ungewollt vom Auto löst, zieht dieses Kabel an der (Hand-)Bremse des Anhängers.

    Wer sich nicht daran hält, kann ein Bußgeld von bis zu 230 Euro erhalten. Aber Achtung: Vorgeschriebene Sicherungsseile (Kabel/Ketten) müssen zusätzlich mit Hilfe einer speziellen Öse oder eines Bügels an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über die Anhängerkupplung gelegt wird.


    Schweiz
    Die derzeitigen Straßenverkehrsgesetze in der Schweiz schreiben folgende Regelungen vor:

    • Bei Anhängern ohne Betriebsbremsanlagen bis zu einem zGG von 1500 Kilogramm ist eine zusätzliche Sicherheitsverbindung (Seil oder Kette) mit dem Zugfahrzeug erforderlich.
    • Das Gesetz hierzu enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist. Das Bundesamt für Straßen weist jedoch darauf hin, dass sich zusätzlich angebrachte Ösen oder aber spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung für die Verbindung bewährt haben.
    • Es ist nicht ausreichend, die Sicherheitsleine einfach über den Kugelhals zu legen.

    Bekannt sind Bußgelder in Höhe von circa 500 Schweizer Franken (etwa 460 Euro).


    Österreich
    Folgende Gesetze gelten derzeit in Österreich:

    • Anhänger mit einem zGG bis 1500 Kilogramm brauchen in Österreich eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug, wie etwa eine Reißleine oder eine Sicherungskette. Voraussetzung: Die Anhänger können nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie sich ungeplant vom Zugfahrzeug lösen.
    • Wie genau die Sicherungsverbindung befestigt sein muss, schreibt das Gesetz nicht vor.
    • Im Gegensatz zu den Niederlanden und der Schweiz reicht es in Österreich im Allgemeinen aus, die Reißleine oder Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen.

    Drohendes Bußgeld: Die Polizei in Österreich bestraft mit bis zu 100 Euro, falls die Verbindung nicht diesen Anforderungen entspricht. Gut zu wissen: Nicht nur dem Fahrzeugführer droht in Österreich ein Bußgeld, sondern auch dem Fahrzeughalter.


    Info Quelle

    Wir haben nun seit 1 Woche ein aufblasbares Kajak und nun geht die Suche los wo man so damit rum paddeln kann ausser im Urlaub.....
    @Seadancer wo nutzt ihr das denn so??? Ich möchte eigentlich auch am WE mal so über Flüsse oder Seen paddeln.....