Hallo ,
WM dürfen also in Zukunft 4250 kg zul.Gesamtgewicht haben um es mit der Führerscheinklasse B fahren zu dürfen , egal über welche Antriebsart sie verfügen . Andere Fahrzeuge egal ob nun PKW , Van oder Kastenwagen ( keine Zulassung als WM ) dürfen nur wenn sie einen alternativen Antrieb haben bis 4250 kg Zul Ges.Gew mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden .
Irgendwie kann ich das nicht so nachvollziehen warum das gleiche Fahrzeug einmal mit Klasse B bis 4250 kg zul.Ges.Gew. gefahren werden darf weil in der Zulassung Wohnmobil " steht und wenn das da nicht steht bei 3500 kg zul.Gesamtgewicht Schluss ist .
LG Seadancer