Hallo,
habe mir einmal die Schilderung angesehen.
1.Der Gutachter kann entscheiden, ob es sich hier um einen Hagelschaden handelt.
Eine Meldung mit Schadentag und Ort wurde doch bei der Versicherung angegeben,
diese kann dann auch prüfen, ob es in der Region gehagelt hat.Wenn es sich hier
auch um einen kleinen Hagelschaden handelt,liegt doch eine Wertminderung nahe.
2.Mit dem Händler sollte auch einmal ein Gespräch geführt werden,was dieser bei
Inzahlungnahme abziehen würde,bitte schriftlich dokumentieren lassen und der
Versicherung und dem Gutachter zukommen lassen.Der Schaden ist nun einmal bei
der Versicherung angeben worden und sollte ordentlich abgewickelt werden.
3.Der Schaden wird in der Regel über die Teilkasko reguliert,denn in einer Vollkasko
ist automatisch eine Teilkasko mit 150 € SB enthalten.
Ist in den Vertragsgrundlagen der Kfz-Versicherung nachzulesen.
Campergrüße aus Warburg,sendet der Kochi