Naja, da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Zuerst bin ich auch zum TÜV gefahren, lt. Achslast, Auflaufeinrichtung und Lastindex der Reifen wäre bei unserem letzten Wohni eine Auflastung von 1700 auf 1800 KG problemlos möglich gewesen. Allerdings nicht mit dem TÜV hier vor Ort, ohne Herstellerbescheinigung keine Auflastung, kommt wohl anscheinend darauf an, an wen man beim TÜV gerade gerät.... Fakt ist nur eines, Eintragen muß der TÜV die Auflastung ohne Herstellerbescheinigung definitiv NICHT, liegt wohl im Ermessen und Spielraum des jeweiligen INGs beim Tüv, entweder er will, oder halt eben nicht....
Gruß
Wenn er im Besitz des Ingenieurs Titels ist und sich an die geltenden gesetzte hält muss er, ansonsten würde ich eine Aberkennung des Ingenieurs beantragen, was ich auch schon gemacht habe, das ist dann ne Menge Lauferei für den guten man.
Es ist reine Faulheit von dem Herrn das er eine Herstellerbescheinigung haben möchte, in dem Fall würde ich erklären das ich selber Hersteller bin und es genehmige.
Was aber sein kann , ist das wie bei unsere TÜV Station der der die Änderung ohne Hersteller Bescheinigung eintragen darf , nicht immer da ist oder nur zu bestimmten Terminen.