Beiträge von Roland1965

    @Markisencamper und @ all. Hallo,auch im eigenen Haus gibt es eine vorgeschriebene Gasprüfung und schon immer - weiß halt nur meistens niemand.Geregelt über die G465/1. Bei der G607 (mobile Freizeitfahrzeug)ist es so wie weiter oben beschrieben.Die G607 wurde ausgesetzt, weil bis 1/2023 die Fachgremien über eine neue Art der Überprüfung beratschlagen.
    Oftmals wurden die Gasprüfungen noch mit Abdrückluftpumpen gemacht,die sogar nur ein analoges Manometer hatten(seeeehr ungenau) und schon ewig nicht mehr Stand der Technik.LG

    @toledo2006 Hallo,auch wir sind betroffen - was Anzahlung bzw.anstehende Restzahlung angeht und beobachten auch die Seite unseres CP.
    Habe allerdings auch in den aktualisierten Recron Bedingungen / Gutscheinsystem unter Punkt 2 gelesen,das das Unternehmen/CP es so anwenden kann! Somit könnte leider evtl. immer noch jeder CP sein eigenes Süppchen kochen.
    Welche Frage mich noch beschäftigt ist allerdings eine andere: Was wäre,wenn die Niederlande sagen - ihr könnt kommen -,aber das deutsche auswärtige Amt immer noch empfiehlt von touristischen Reisen abzusehen!Das auswärtige Amt hat nämlich auf seiner Seite einen Vermerk/Anordnung,das nach Auslandsreisen länger als 72 Stunden eine zweiwöchige häusliche Quarantäne stattfinden muß.LG

    Die ´Topfgummihalter `haben mich vor längerer Zeit auch mal beschäftigt,allerdings nur gedanklich.Der Grund war,das die Gummi´s in diesem Bereich des Herdes garnicht `HTB` beständig sind! (Ebenso die dafür erhältlichen Teflonteile.)


    HTB = hochtemperaturbeständig = 650°C für mind. 30Minuten


    Bei Telefonaten mit Fachverbänden war man sehr erstaunt,allerdings verwies man dann auf die `nichtdeutsche`Zulassung des Herdes und den bestimmungsmäßigen Gebrauch.


    Der damalige Grund meines Intresses am Produkt war,das durch einem Gespräch auf dem CP mir jemand erzählte - Zitat:``...bei mir fackeln die Dinger regelmäßig ab!``
    Natürlich mal kurz intressehalber angeschaut und siehe ja - bei ihm war der bestimmungsmäßige Gebrauch nicht gegeben! Topfbrenner mehr als stark verschmutzt und der Topf war auch viel zu groß.


    Aber ich denke - bei den meisten lösen sich die Dinger auf Grund des Alters oder Putzens in Wohlgefallen auf.


    ....zum Nachdenken regt es vielleicht - den einen oder anderen doch an.....


    LG

    @'mike29 - .....so in etwa hatte ich die Antwort vom DVGW erwartet.Ruf mal in Berlin - Deutscher Verband Flüssiggas - an,ich denke dort kriegst du eher eine Antwort auf die Frage.


    Allerdings werden die auch auf die TRF verweisen!


    Und mike29,du hast vollkommen recht wenn du schreibst -....laß mal was passieren.


    Denn genau die,von dir sehr gut beschriebenen Beispiele - kenne ich aus meinem Berufsleben.Leider alle!


    Und dann kommt alles,aber wirklich alles,zur Überprüfung.Und dann ist das Geschrei und Gejammer groß.


    Deine Einstellung sehr `Deutsch`(German Angst) finde ich bzgl.Gasversorgung sehr gut!


    UND NOCHMAL: wer-wie-was baut,ist mir persönlich egal!


    Denn,auch wenn ich mich wiederhole,verantwortlich ist immer der Betreiber der Gasanlage!


    LG

    Hallo zusammen,
    grundsätzlich ist eigentlich alles über die TRF(Technische Regeln Flüssiggas - Absatz Freizeitfahrzeuge) geregelt und über die dazugehörigen DVGW Arbeitsblätter.
    Bauteile(zumindest in Deutschland) müssen gekennzeichnet und geprüft sein.


    Bei der Anfrage von Mike (Kommentar 15) an den DVGW wird aus meiner Sicht auch nichts anderes herauskommen.


    Anfragen können auch an - Deutscher Verband Flüssiggas e.V in Berlin gerichtet werden (sind dort sehr nett,kompetent und telefonisch erreichbar).


    Gasgeräte und Bauteile sind immer für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch zu verwenden.


    Aber letztendlich ist immer der Betreiber der Gasanlage dafür verantwortlich!



    Soooooo, das habe ich nur geschrieben,weil vielleicht der ein oder andere wissen möchte wo er was zum Thema Flüssiggas im WW/WOMO findet.Der GOK-Blog ist ebenfalls hervorragend.


    Und nicht falsch verstehen(das war kein Fingerzeig oder so),weil mir ist das persönlich egal - was-wer-wie baut.LG

    Nur so zur Info!!!


    Falls du aber den Antwerpener AB Ring verlassen müßtest(wegen Unfall,Stauableitung)sollte dein Auto registriert sein.
    Geh mal im Netz über die Suchmaschine: Onlineregistrierung Umweltzone Antwerpen.


    Antwerpen City wird kameraüberwacht.Bist du nicht registriert - kostet es!(Ausnahme du registrierst dich am Tag der Durchfahrt nach)


    Bei einem Benziner geht es angeblich sofort online.


    Bei meinem Diesel hat die Registrierung/Benachrichtigung ca.eine Woche gedauert.Fahrzeugschein muß dafür eingescannt werden.


    LG Roland

    Habe mit Intresse den Thread gelesen. Wenn du es so lösen möchtest,dann google mal z.B.Vaillant/Junkers Wärmetauscher und schau sie dir bildlich an.Diese Wärmetauscher sind klein,kompakt und aus dem richtigen Material lt.Trinkwasserrichtlinie.Oftmals kannst du ausrangierte bei Installateuren bekommen aus dem Schrott(bei Geräteerneuerung) entweder für lau oder evtl.etwas für die Kaffeekasse.Diesen dann ordentlich entkalken und dann verrichten sie noch jahrelang ihren Dienst. NUR SO ALS TIP !!! Persönlich wäre es nichts für mich! Das mit der Brutstätte von Legionellen,was andere schon schrieben ist nicht ohne!!! LG

    Frage: Wieso muss man wegen Gas eine Dachluke öffnen?

    Die Antwort heißt Verbrennungsluft.Hierbei geht es darum dem Herd Frischluft zu zuführen.Die Leistung des Herdes entzieht dem Raum,bei Betrieb des Herdes Sauerstoff und eine Frischluftzufuhr muß gewährleistet sein.Wobei es egal ist ob Luke,Fenster oder Tür geöffnet bleibt.Sollte aber auch in der Bedienungsanleitung des Herdes stehen.LG

    Hallo Helmut -E,
    es wurde ja gefragt wo es steht.In deinen Ausführungen gebe ich Dir zu 100% recht.
    Ich für meinen Teil finde mich eigentlich sehr gut in der TRF und den DVGW Arbeitsblättern zurecht.




    Ich lese auch immer viel Quatsch zu diesem Thema und muß sehr oft mit dem Kopf schütteln,wenn Leute gefährliches Halbwissen oder sogar Nichtwissen als Wissen kundtun.In einem Forum,würde ich es zum Beispiel gut finden,wenn man z.B in Datein einen Verweis anlegt,wo es steht.Denn weder die TRF noch die DVGW Arbeitsblätter lassen Raum für Spekulationen und persönliche Ansichten/Meinungen.Wenn mal etwas passiert(was wir nicht hoffen wollen),dann halten sich Sachverständige,Gutachter,Anwälte und Richter eben an diese Regelwerke bei ihrer Rechtsprechung.LG