ich Klinke mich mal kurz mit ein, da du anscheinend wie ich nur einen einfach "neuen" b führerschein hast.
Grundsätzlich darfst du bis 3.5t Gespanne fahren. Anders als beim be führerschein (den ich heute gemacht habe, Weil mein bestellter wowa schwerer ist) zählen hier aber zul.gesamtgewicht.
Die erste Beschränkung, Anhängelast deines zugwagen: 1300kg
Dein wowa soll auch 1300 ZGG habe.
Nun kommt es drauf an wie das ZGG deines Autos ist. Liegt das z.b. bei 2.3t darfst du das Gespann nicht mehr fahren.
Wir waren im Sommer mit einem Leih wowa weg und dieser hatte 1200kg. Den tiguan den ich zu der Zeit hatte, hatte ein ZGG von 2260kg also war da nicht mehr viel Spielraum.
Und nochmal als Tipp, bei dem normalem b führerschein zählen jeweils die zulässigen gesamtgewichte (wowa könnte z.b. 2 t, du belädst aber nur bis auf 1300kg, ist das nicht zulässig)
Aus diesem Grund habe ich nun den be führerschein gemacht, da man ja nicht immer ein und das selbe Auto hat, ist das nächste etwas schwerer, könnte es schon zu Problemen kommen...
Will hier niemanden beleheren, mir ist nur aufgefallen das der TE dieses kleine Detail übersehen haben könnte :)
Gruß