Beiträge von Josefine

    … man nehme ein gutes Stück Rinderschulter, reibe es mit Salz und Knoblauch ein, brate es gut ruhend lange in Butterschmalz scharf an. Auf das es gut kross ist und Röstaromen entstehen.

    Danach dann Tomatenmark rein, anrösten, dazu dann Zwiebeln, Knoblauch, geviertelte Champignons, Salz, Pfeffer, Rosmarin und mit einer halben Flasche Portwein ablöschen. Mit Wasser ergänzen, Lorbeerblätter und zerstoßenen Wacholderbeeren dazu…

    Rotkohl oder eben Rotkraut haben wir auch oft dazu,aber eben nicht immer.. :-)

    Klaus4711 Eine Exelliste habe ich nicht..Aber wir haben auch 2 Eisschränke.

    Wir machen das so das wir von Links oben uns nach rechts unten "durchfuttern"

    Dabei werden die TK Sachen nach Ablaufdatum schon so einsortiert,obwohl die Ablaufdaten sowieso nie erreicht werden.

    Ein Fach ist für "Reste" an Soßen,Beilagen usw.,Ein Fach für "Selbstgebrutzeltes" was zu viel war reserviert.

    Also etwas Ordnung muss sein :-)

    @'hauri
    das "Problem" wird nur sein das dein umbau auf blinkende Seitenmarkierungsleuchten keine Bauartgenehmigung haben um als Fahrtrichtungsanzeiger mit zu fungieren.
    Dein "Eingriff" nur mit den Relais lässt deine Betriebserlaubnis erlöschen.
    Zu beachten wäre der u.A § 51a STVZO sowie die Liste der Genehmigungszeichen für Beleuchtung an Kfz.
    Die Prüf oder Genehmigungskennung wäre für Seitenmarkierungsleuchten SM1 oder SM2 sowie ECE-91
    Das sind z.b. für die Fahrtrichtungsanzeiger: Vorne 1,1a,1b,11 / Vorne seitlich: 3,4,31....Hinten: 2a,2b,12
    Auf die es aber ankäme wären die seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger: mit der 5 oder Lichtstarke: mit der 6
    Diese Prüf/Genehmigungsnummern sind dort oder mit anderen Nummern an anderen Lampen,Scheinwerfer oder Leuchten an einem KFZ sind eben vorgeschriebene Nummern befinden sich fest auf allen Bauartgeprüften Lampen und Leuchten.
    Schaut selbst nach..
    Sollte der Zubehörhandeln sowas mit eben diesen Nummern/und mit E-Zeichen oder ein Mix aus diesen das Anbieten so wäre das Erlaubt.
    Selber da rummachen ist wie gesagt illegal

    zumal das "Hella Dokument" auch als Gesetzblatt gilt und alle Leuchtenden Phantasien berücksichtigt ? 8o


    Ich empfehle hier klar Fachlichere Lektüre, z.b. :
    "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhänger" (Kirschbaum Verlag)


    hier werden sie geholfen :D


    (Keller ist ok...) :thumbup:

    :thumbup: ....mein Reden , aber , nicht jeder kann oder will seine Finger nicht still halten und bastelt fröhlich drauf los und irgendwann kann sich der nächste Käufer "nen Wolf" suchen um mögliche Fehler zu beheben .... ob es legal oder illegal ist steht dabei auf einem ganz anderen Blatt :whistling::undweg: !

    Ja, Im Idealfall schafft der neue Käufer es auch....Ansonsten erledigen das die Brandermittler der Feuerwehr oder der Polizei :_whistling:

    Die seitlichen "Markierungs oder Positionsleuchten" als Fahrtrichtungsanzeiger zweckentfremden ist unzulässig bei M1 (PKW´s) .
    Es sei denn der Fahrzeughersteller hat dafür eine Freigabe erhalten.
    Sollte auch jeder wissen das bei einem nachträglichen "Eigengebastel" die Betriebserlaubnis des ganzen Fahrzeuges erlöschen KANN..
    Jede Lampe am Fahrzeug hat einen bestimmten Zweck und ist dementsprechend nur für diesen Zweck eben Bauartgeprüft (mit entsprechendem Zulassungszeichen)
    Manch einer unterliegt hier einem wahren Lichtwahn :lol:

    Das nutzen des Lappi soll flexibel sein..Also keine feste Installation geplant..Auch das man es noch z.b.von der Rückbank aus sitzend noch ablesbar ist..
    Dann soll es auch im WoWa mit..

    Hallo Camperfreunde
    Gibt es ein gutes Navi-Programm (Freeware?) für einen Laptop ?
    Mit externer GPS-Antenne..
    Mir ging es um die größere Anzeige und als Back-Up
    Oder was externes was man in den Laptop "einspielen" kann auf den Bildschirm (USB) ?
    Danke vorab... Josi