Anhängelasterhöhung

  • Wegen Wechsel auf einen größeren (=schwereren) Caravan habe ich bei einem Anbieter für Anhängelasterhöhungen nachgefragt.


    Aktuelles Fahrzeug (Serie) mit 2100kg Anhängelast, Stützlast 84kg, Erhöhung der GM des Zugwagens (2495kg) um die Stützlast beim Anhängebetrieb sowie Gesamtzuggewicht von 4680kg (Zugwagen+Anhänger+Stützlast+1kg). D-Wert: 11,76


    Die Antwort vom Anbieter war etwas seltsam: Eine Erhöhung ist möglich auf "2250kg Anhängergewicht incl. Stützlast". Eine Prüfung der Erhöhung des Gesamtzuggewichts kostet extra und diese kann erst nach der (kostenpflichtigen) Prüfung angegeben werden.


    Wenn ich es nun nachrechne, dann erhöht sich die reine Anhängelast lediglich um 66kg, wobei eine Erhöhung des Gesamtzuggewichts in den Sternen steht. In diesem Fall würde es sich ja nur um eine Gewichtsverlagerung vom Zugwagen in den Caravan handeln, da das Gesamtzuggewicht ja unberührt bliebe.


    Sind meine Überlegungen soweit richtig oder habe ich einen Denkfehler? Ich würde mich über Antworten von Mitgliedern mit Erfahrung in diesem Sachgebiet freuen.



    LG
    Mi-go

  • Der Fahrzeughersteller legt die Anhängelast auf Basis von verschiedenen Parameter wie Karosserie, Motor, Getriebe Achslast, HA-Getriebe, usw. fest, prüft das und übernimmt Gewährleistung dafür, dass das nach dem Stand der Technik erfolgt ist.


    Es ist fraglich, ob eine Erhöhung ohne Technische Änderungen möglich ist.


    Von Taschenspielertricks kann ich nur warnen.
    Der OEM wird jegliche Verantwortung ablehnen und wird vor jedem Gericht damit durchkommen.


    Viele Grüße


    Helmut

  • Hallo Mi-go,
    die von dir angegebenen Daten würden zu einer E-Klasse, W212, passen. Die Anhängelast von 2.100 kg gilt für 12 Prozent. Mein Weg wäre, beim Hersteller anzufragen, wie hoch die Anhängelast bei 8 Prozent ist. Im Regelfall bekommt man vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und lässt die Daten in der Zulassungsbescheinigung nach tragen. Die Kosten sind so überschaubar - allerdings muss man mit 8 Prozent auskommen.


    Gruß
    Römerstein

  • meine Erhöhung hatte ich hier angefragt

    Danke für den Tipp.
    Da werde ich telefonisch nachfragen müssen, da die Angaben nicht passen, u.a. ist das Gesamtzuggewicht niedriger, als bei meinem Wagen eingetragen.
    SK hat meinen Fahrzeugtyp aus dem Online-Angebot genommen; werde auch da telefonisch nachfragen.



    wo hast Du angefragt

    ATB


    Ich habe ja noch die (winzige) Hoffnung, dass hier wieder mal Anhängelast und Anhängergewicht fälschlicherweise gleichgesetzt werden. Ist aber ein teures Risiko, insbesondere, wenn im Gutachten nachher "Anhängergewicht" steht, da dieses ja in die Fahrzeugunterlagen übernommen wird. Andererseits spricht es nicht für den Anbieter, wenn er dieses nicht zu trennen weiß.



    LG
    Mi-go

  • Hallo, wenn es um eine E Klasse T 4 Matic Modellmit Luftfederung handelt dann wird die Stützlast laut Betriebsanleitung der Anhängelast dazu gerechnet also 2185 Kg mehr ist beim T Modell nicht drin ohne erheblichen Umbau Aufwand, ich habs auch schon versucht und war genau so weit,



    MFG

  • die von dir angegebenen Daten würden zu einer E-Klasse, W212, passen. Die Anhängelast von 2.100 kg gilt für 12 Prozent. Mein Weg wäre, beim Hersteller anzufragen, wie hoch die Anhängelast bei 8 Prozent ist. Im Regelfall bekommt man vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und lässt die Daten in der Zulassungsbescheinigung nach tragen.

    Fast! :thumbup: CLS. Ist aber die gleiche Basis.
    Der Tipp liest sich gut. 8% ist immer die Einschränkung bei einer Zuglasterhöhung. Das wäre nicht das Problem.
    Die Frage ist nur, ob es auch eine Erhöhung für das Gesamtzuggewicht gibt. Ansonsten ist es nur eine Lastumverteilung. Die hilft mir nicht.
    Vom D-Wert würden 2230kg passen, wenn die bereits eingetragene Angabe "Gesamtgewicht 2580kg bei Anhängerbetrieb" bestehen bleibt.



    LG
    Mi-go

  • E Klasse T 4 Matic Modellmit Luftfederung handelt dann wird die Stützlast laut Betriebsanleitung der Anhängelast dazu gerechnet also 2185 Kg

    Ah, ein Stück weiter. Mein CLS hat Airmatic! Dann sollte ich das bei meinen Anfragen besser erwähnen.


    LG
    Mi-go

  • Das Problem wird in der Stützlast liegen. Weil laut StVZO §44 Absatz 3 4% Stützlast Pflicht
    Übliche Stützlast: Mind. 4% der zulässigen maximalen Anhängelast.
    Ergibt beim Benz die bekannten 2.100kg (21x4=84)
    Rechnerisches Spässchen: Anhänge- plus Stützlast (schönes Milchmädchen)


    Ich hatte eine Erhöhung der Anhängelast bei meinem Combo beantragt (mein 105PSler mit identischem Fahrwerk, Karosse und Bremsanlage wie der 135PSler, der 1.500kg in Serie ziehen darf)
    Immer davon ausgehend, das der D-Wert stimmt, ergibt sich aus den 60kg Stützlast 1.500kg (15x4=60) entspricht eben den 4%Stützlast


    Ich bekam die Erhöhung der Anhängelast auf 1.500kg, hätte auch eine Erhöhung des Gesamtzuggewichts bis (2.200kg+1.500kg=3.700kg analog zum 135PSler) 3.700kg haben können, wollte mir aber in F keine Beschränkung auf 90km/h auferlegen lassen, deshalb zul.GesGew. 3.499kg :anbet: für smarte 130 auf der Bahn :rolleyes:
    Da der Combo 750kg als Zuladung verträgt, war jede erdenkliche Variante möglich

  • Interessant fand ich den Vergleich der Kosten einer Anhängelasterhöhung für mein Fahrzeug:


    ATB: 600 Euro


    Scholz: 472 Euro.

  • 2017: 390€ für das Gutachten plus Eintrag in die Papiere (TÜV+Zulassungsstelle wegen Brief-/Scheinänderung)

  • Glückwunsch :thumbup: Habe vermutet, das die gesetzlichen Werte eingehalten werden müssen.


    Ist das Gesamtzuggewicht ebenfalls erhöht worden?

  • Hallo; wie kann man erklären wenn in der Betriebsanleitung steht ; Die Stützlast ist nicht in der Anhängelast enthalten ???

  • ...Die Stützlast ist nicht in der Anhängelast enthalten...

    Dein Satz ist die Lösung. Oder sollte das eine Frage sein?
    Die Stützlast wird üblicherweise dem Fahrzeug zugeordnet (Zuladung)
    Die Anhängelast entspricht dem Gewicht, welches auf den Rädern des Anhängers lastet im angehängtem Zustand.

  • Ist das Gesamtzuggewicht ebenfalls erhöht worden?

    Das habe ich noch nachgefragt.


    Ich meine aber in dem "Anhängelast versus Gesamtgewicht-Trööt" gelesen zu haben, dass normalerweise nur ein Gesamtzuggewicht eingetragen wird, wenn es weniger als "Anhängelast plus Gesamtgewicht Zugwagen" beträgt.
    Es müsste sich also automatisch erhöhen.


    Inzwischen haben wir aber überlegt, dass wir in den Zugwagen neben die Hundebox noch das Vorzelt packen könnten. Dann ist der Kofferraum voll. Mit zwei Halbwüchsigen können wir die Zuladung vom Zugwagen (echte 460kg+ Stützlast) eh nicht ausreizen. Dann kann man die Differenz ruhig in den Hänger packen - sofern nötig.


    Die Umsetzung hängt auch von der Wahl des neuen Caravans ab. Wegen der "Absage" von ATB hatte ich schon nach leichteren Alternativen (2200kg zGM) geschaut. Werden daher morgen ein kleine Besichtigungstour machen.
    Ansonsten kann ich bei 2300kg mit 400kg echter Zuladung (5% Toleranz zum "fahrfertigen Gewicht" bereits hinzuaddiert) gut leben. Stützlast wäre dann Reserve.



    LG
    Mi-go

  • ...
    Es müsste sich also automatisch erhöhen...

    Wenn keine Begrenzung drin ist, gelten vermutlich die Originalwerte....beim Opel Combo D wurde das Zuggesamtgewicht im Gutachten erweitert...

    Wenn du reichlich Luft hast, kannst du doch auch ablasten lassen...(wegen der 100km/h - sonst ist es ja komplett egal!) dafür braucht es doch keinen neuen Caravan :/ (vorausgesetzt, du bist mit dem Jetzigen zufrieden ;) )

  • Unseren Dethleffs haben wir vor 8 Wochen verkauft, da wir diese Saison nicht fahren konnten/können. Außerdem wurden wir mit dem Camper nicht warm (u.a. Übergewicht). 100er Zulassung spielt keine Rolle.


    Der Prüfingenieur von Scholz ist erst am Dienstag wieder im Hause. Bis dahin heißt es abwarten.



    LG
    Mi-go

  • Ich war vor Ort beim Scholz und die haben eine Fahrt mit dem Prüfer gemacht. Dabei wurde das Auto bis zum gewünschten Zuggesamtgewicht beladen. ich hab 200 KG Anhängelast und 150 KG Zuggesamtgewicht erhöht bekommen. Unser Wagen ist aber deutlich kleiner als dein Benz.

    Mit freundlichen Grüßen


    Arthur Ochmann

  • ich hab 200 KG Anhängelast und 150 KG Zuggesamtgewicht erhöht bekommen.

    Das ist auch irgendwie interessant. Sollte man bei 200kg Anhängelasterhöhung nicht auch 200kg Zuggesamtgewichtserhöhung bekommen ? ?(

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