Gesamtmasse Hänger vs. Leergewicht Zugfahrzeug

  • Guten Morgen liebe WoWa Gemeinde,


    ich habe ewig recherchiert, dann im Forum gestöbert – und mich jetzt angemeldet. Wie man sieht – ein Neuling. Und genau dieser Neuling hat offenbar schon ganz zu Beginn seiner Familiencampingkarriere richtig Mist gebaut. Um was geht´s? Wohnwagen gekauft – und offenbar einen Gewichtswert übersehen, so dass ich jetzt der Meinung bin mit meinem Fzg das junge Glück gar nicht ziehen zu dürfen.


    Kurz zusammengefasst:
    Die Leermasse meines Pkw ist 1605 kg, die zulässige Gesamtmasse des WoWa 1750 kg.


    Pkw DB C220 CDI (zgM 2090 kg, Anhängelast 1800 kg, Stützlast 75 kg, Leermasse 1605)
    Hänger Hobby 540 KMFE BJ 2011 – Gesamtmasse 1750 kg


    Ich bin völlig verwirrt – gilt die Regelung jetzt nur für die 100er Zulassung (hier steht im Schein: „Gem. 3. ND. VO z. 9. AUSN. VO Z. STVO, TEMPO 100 KM/H I. KOMBINAT. WENN ZUG-FZ M.ABV U. LEERMAS. MIN. 1750 KG*)., oder grundsätzlich?
    Ist doch auch irgendwie paradox – sollte das so sein, unter welchen Umständen kann dann die zulässige Anhängelast tatsächlich ausgenutzt werden? Das Leergewicht bleibt ja immer gleich. Wie gesagt – bin verwirrt.


    Im Handbuch finde ich den Hinweis: „Die Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Pkw nicht überschreiten“. Das ist aber bei mir der Fall – völlig unabhängig ob 100er oder 80er.


    Ist jetzt tatsächlich der Fall eingetreten, dass ich einen Wohnwagen gekauft habe, den ich mit meinem Benz gar nicht ziehen darf?
    Im Übrigen habe ich den alten Führerschein und darf auch 7,49 Tonner bewegen.


    Ich habe wirklich lange im Netz recherchiert konnte aber keine Antwort finden, die konkret mein Problem beschreibt – insofern dank ich Euch jetzt schon für eine kurze Aussage von erfahrenen Campern was ich denn jetzt machen kann?


    Vielen Dank vorab!
    -bafam

  • Hallo
    Du hast doch überhaupt kein Problem

    • Die Anhängelast Deines Zugfahezugs ist größer als die zulässige Gesamtmasse Deines Anhänger
    • Dein Wohnwagen dürfte die 9. Ausnahmegenehmigung zur Straßenverkehrsordnung (100km/h Ausnahme) nutzen, wenn Dein Zugfahrzeug ABS hätte und mindestens 1750 kg leer wiegen würde.
      das bedeutet der kryptische Text „Gem. 3. ND. VO z. 9. AUSN. VO Z. STVO, TEMPO 100 KM/H I. KOMBINAT. WENN ZUG-FZ M.ABV U. LEERMAS. MIN. 1750 KG*).
      Da er leichter ist, darfste eben in D nur 80km/h fahren


    Also viel Spaß beim Urlaub mit WW und mach Dir keine Gedanken 100km/h wird überbewertet, es geht ohne

  • Um es ganz deutlich zu sagen: nein, Du darfst legal nicht Tempo 100 fahren.


    Dazu bräuchte Dein Pkw mindestens 1750kg an Leermasse oder Du lastest den WW auf 1605kg ab.


    Die Stützlast–Hinzurechnung gibt es nur für die Anhängelast. Da würde gelten 1800 KG + Stützlast. Inwieweit es Spaß macht, so ein Gespann zu fahren, lasse ich offen.

  • Hallo @bafam
    Ihr habt kein Problem.
    Wie Blechi schon erläutert hat paßt bei euch alles. Nur die 100km/h darfst du nicht fahren.
    Ansonsten tiegf durchatmen, alles einpacken und viele schöne Urlaube mit eurem neuen Wohni. :w:w:w

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Oh Mann, ich Dummbatz!


    Erstmal vielen herzlichen Dank für die prompte Antwort!


    Ich wollte gerade noch einmal nachfragen und dazu den entsprechenden Absatz aus dem Handbuch einstellen. Aber siehe da - wer des Lesens mächtig ist, hat mehr Freude im Leben! Der genannte Absatz ist ziemlich unmissverständlich und eindeutig... - im Abschnitt, der die 100er Zulassung behandelt!
    Wow! Tag gerettet!


    Vielen Dank - und jetzt noch die positive Bewertung an Blechi vergeben!


    VG
    bafam

  • Um es ganz deutlich zu sagen: nein, Du darfst legal nicht Tempo 100 fahren.


    Dazu bräuchte Dein Pkw mindestens 1750kg an Leermasse oder Du lastest den WW auf 1605kg ab.


    Die Stützlast–Hinzurechnung gibt es nur für die Anhängelast. Da würde gelten 1800 KG + Stützlast. Inwieweit es Spaß macht, so ein Gespann zu fahren, lasse ich offen.

    hallo @jürgen_jl
    jetzt verwirre den Kollegen doch nicht mit deiner zwar richtigen Aussage, aber der Gute @bafam sieht ja eher das Problem, daß er den Wohni überhaupt nicht ziehen darf. Und das ist definitiv nicht der Fall. :w:w

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Allen Antwortern ein großes Dankeschön!


    ...war auf der Suche nach der Möglichkeit ein "Danke" oder "Like" zu vergeben, bin aber nicht fündig geworden.


    Hoffe es geht für Euch so auch in Ordnung ;)


    VG

  • ... 100km/h wird überbewertet, es geht ohne

    Alles was Blechi schreibt, ist richtig - vor allem auch der letzte Satz. Die Ausnahmegenehmigung gilt ohnehin nur in Deutschland und da hilft sie aufgrund der üblichen Verkehrslage ohnehin nicht viel.
    Im europäischen Ausland sieht es wieder anders aus, da ist oft das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns entscheidend, die magische Grenze sind 3,5 t. So zum Beispiel in Österreich, Frankreich usw.

  • Ich finde Tempo 100 eine gute Sache. Und es ist schade, dass es nicht europaweit gilt.


    Der eine so, der andere so.

  • Ich finde Tempo 100 eine gute Sache. Und es ist schade, dass es nicht europaweit gilt.

    Ja - wir nutzen das intensiv aus. Auch in Deutschland. Und in Österreich (da braucht es keine Plakette, aber das 3,5 t Limit).


    Weiß nicht, in welche komischen Verkehrslagen andere andauernd geraten.


    Ohne die Zulassung würde ich auch überleben - aber darum geht es ja nicht. Fährt sich einfach entspannter, wenn man im in Frage stehenden Bereich nicht schauen muss, ob jemand 70 EUR mit 1 Punkt in Flensburg haben möchte. Hinter den LKW herzockeln ist auch nicht das Allerschönste (manche lieben es aber - kommt ganz sicher gleich noch).

  • Weiß nicht, in welche komischen Verkehrslagen andere andauernd geraten. ...

    Die sind gar nicht komisch, dann wär´s ja zum lachen. Auf unseren Haus & Hofstrecken ist die freie Fahrt bis 100 km/h mit Gespannen schlicht so gut wie nicht möglich.
    Gerade heute morgen erst wieder mit dem Gespann - Gesamtstrecke auf der BAB 84 km, davon 15 km Baustelle und der Rest mit Überholverbot für LKW und Gespanne, die letzten 3 km wären freie Fahrt gewesen - wenn nicht beide Spuren dicht befahren gewesen wären.

  • Ich kann nur schreiben, dass ich das so als Regelfall in Deutschland nicht kenne.


    Wir fahren auf deutschen Autobahnen über größere Strecken mit unserem recht kleinen Gespann im Allgemeinen einen Schnitt (!!!!!!!!) von etwas über 70 km/h. Das lege ich auch für Planungsüberlegungen zu Grunde. An Wochenenden (nicht gerade zu Ferienbeginn ) eher um die 80 km/h. Inkl. ein oder zwei kurzer Pinkelpausen alle paar Stunden. Echte 100 km/h werden grundsätzlich nicht überschritten. Das berücksichtigt, dass ich LKW (also echte 89,999 km/h) nur überhole, wenn ich den hinteren Verkehr dabei nicht ausbremse.


    Aber, wie ich schrieb: Ich sehe keinen Grund, auf die Zulassung ohne Not zu verzichten und nutze sie aus. Ich habe unseren Wohnwagen deswegen ablasten lassen - die Zuladungsreserve ist auch so reichlich. Gäbe es die Ausnahmeverordnung nicht, fiele ich aber nicht in Depressionen.


    Es wird ja auch so viel von groben Rowdytum auf unseren Straßen geschrieben. Natürlich stoße ich auch öfter mal auf so eine/n Rüpel/in. Aber häufiger lassen sich eher andere auf der mittleren Spur etwas zurück fallen, damit ich mich nicht hinter die LKW Kolonne klemmen muss.


    Warum ich das so anders wahrnehme, weiß ich ja auch nicht.


    Ein einziges Mal in meinem Autoleben bin ich über gut 400 km gefahren, was mein Auto (solo, max. 180 km/h) und die Geschwindigkeitsbegrenzungen her gaben, als der Flieger in Frankfurt kräftig zu spät war und ich einen Termin so wenig wie möglich verbeuteln wollte. Da kam ich im Schnitt auf etwas über 130 km/h. Was ja eigentlich gar nicht sein kann, weil ich auch hier lese, dass Tempolimits in D sinnlos wären, weil man ja eh nirgends schneller fahren könnte ( wobei mir dann immer die Frage offen bleibt, warum es dann denjenigen nicht völlig egal ist).

  • Ich schrieb nichts von einem Regelfall, ich gebe nur unsere Erfahrungen wieder.
    Wir sind relativ viel mit unseren Gespannen - mit Wohnanhänger oder Lastanhänger/Baumaschinen - unterwegs, im Jahr etwa 70.000 bis 80.000 km, unsere Gespanne liegen alle über 3,5t zGG und erfüllen die Bedingungen der 9. Ausnahmeverordnung.
    Das 100 km/h Schild beruhigt bestenfalls, falls man doch mal einen LKW überholen kann - aber wenn man bei einem Überholvorgang ohne das 100 km/h Papperl mal kurzzeitig schneller als 80 km/h fährt, hat die Rennleitung damit auch kein Problem.
    Anders ist, wie letzte Woche erlebt - da fuhr ein Gespann mehrere Kilometer trotz Überholverbot mit geschätzten 110 - 120 km/h auf der mittleren Spur, obwohl rechts über lange Strecken frei war.
    Das muss man nicht verstehen.

  • Allen Antwortern ein großes Dankeschön!


    ...war auf der Suche nach der Möglichkeit ein "Danke" oder "Like" zu vergeben, bin aber nicht fündig geworden.


    Hoffe es geht für Euch so auch in Ordnung

    Hallo bafam :w
    Nach dem Dein Problem geklärt ist und Du aufatmen kannst , hier noch ein Tipp von mir.
    Ich habe den gleichen Zugwagen mit 1800 kg zul. Anhängelast und mein Wohnwagen hat auch ein zul. Gesamtgewicht von 1700 kg.


    Ich will jetzt niemandem etwas vormachen , das Gespann ist nicht ideal aber wenn man einiges beachtet trotzdem problemlos zu fahren.
    Die Maschine vom C 220 CDI hat genug Bumms , der Knackpunkt ist das mangelnde Eigengewicht .


    Wenn Du beim Beladen darauf achtest , von den schweren Sachen so viel wie möglich im Zugwagen zu verstauen und die zulässige Stützlast voll ausnutzt , steht einem entspannten Reisen eigentlich nichts mehr im Wege.
    Der kleine Benz macht das jetzt schon 10 Jahre mit 110000 km auf der Uhr ganz prima .


    Viel Spaß mit Deinem Gespann

  • Ich schrieb nichts von einem Regelfall, ich gebe nur unsere Erfahrungen wieder.

    Ich dagegen schrieb, was ich nach unseren Erfahrungen als Regelfall erlebe (nicht, dass ich am Stück 100 km/h fahren könnte, aber das die Ausnutzung der vielen Möglichkeiten einen Schnitt (als Regelfall) von gut 70 ... 80+ km/h ermöglicht, was bei einer Spitzengeschwindigkeit von 80 km/h völlig undenkbar wäre).


    Wir fahren mit Gespann im Jahr nur gut 10.000 km, davon dieses Jahr nur ca. 3.500 km auf deutschen Autobahnen.


    @Camperglück Du wirst auch ohne Zulassung nach Ausnahmeverordnung Spaß am Fahren haben. Viele fahren ohne eh so, als ob sie diese hätten. Die Kontrolldichte ist minimal und viele nutzen das aus.


    Aber es hat schon seinen Grund, dass die Zulassung nach Ausnahmeverordnung heute der absolute Regelfall ist. Auch weitgehend bei Transportanhängern. Nicht alle machen das aus purer Dummheit.


    @TomD Die mittlere Spur als gepachtet anzusehen, ist kein Privileg der Gespannfahrer. Ich könnte meinen Schnitt sicher noch mal um ein paar km/h steigern, wenn a. weniger PKW nicht unnötig die mittlere Spur belegen würden und b. noch mehr PKW rechtzeitig (nicht erst neben mir) auf die linke wechseln würden, wenn ich meinen Überholwunsch per Blinker signalisiere (was übrigens in der Schweiz mit Strafe belegt ist).

  • Das angegebene Leergewicht ist leider weit von der Gesamtmasse des WW entfernt, so dass ein Nachwiegen wohl wenig Sinn macht.
    Oft ist in den Angaben nur die Grundausstattung enthalten, und Klimaanlage, Schiebedach u. AHK würden noch zum Leergewicht hinzu kommen.
    Nur wird das wohl keine 150 kg ausmachen.


    Gruß Friedel

  • Das angegebene Leergewicht ist leider weit von der Gesamtmasse des WW entfernt, so dass ein Nachwiegen wohl wenig Sinn macht.
    Oft ist in den Angaben nur die Grundausstattung enthalten, und Klimaanlage, Schiebedach u. AHK würden noch zum Leergewicht hinzu kommen.
    Nur wird das wohl keine 150 kg ausmachen.


    Gruß Friedel

    würde ich nicht sagen, mein laguna hatte 1505kg eingetragen, nach dem wiegen 1670kg

  • Kurz zusammengefasst:
    Die Leermasse meines Pkw ist 1605 kg, die zulässige Gesamtmasse des WoWa 1750 kg.


    Pkw DB C220 CDI (zgM 2090 kg, Anhängelast 1800 kg, Stützlast 75 kg, Leermasse 1605)
    Hänger Hobby 540 KMFE BJ 2011 – Gesamtmasse 1750 kg

    Um Dir gleich noch den Horizont für den nächsten Wohnwagenkauf ( :D ) aufzuzeigen:


    Wenn Dein Zugwagen 1800 Anhängelast und 75 KG Stützlast eingetragen hat, darf er einen Wohnwagen bis 1875 KG ziehen, wenn dieser eben 75 KG auf der Kupplung hat. Die Zuglast ist also das, was der Wohnwagen im angehängten Zustand auf seiner eigenen Achse an tatsächlichem Gewicht hat. Ob der Wohnwagen dabei ein zulässiges Gesamtgewicht von über z.B. 2 Tonnen hat, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist das Ist-Gewicht.


    Und fahr doch mal bei Gelegenheit mit Deinem Wagen auf eine Waage. Also mit Ersatzreifen, voll getankt und inkl. Fahrer. Falls Du dann doch auf 1750 KG kommen solltest, könntest Du dieses fahrbereite Gewicht als Leergewicht eintragen lassen und dürftest dann mit dem Gespann 100 fahren.

  • Wenn dir die 100 km/h wichtig sind (wie du lesen konntest - manche halten sie für witzlos, muss jeder für sich beurteilen ), kannst du auch überlegen, ob du die Zuladung (müssten so um die 400 kg sein, oder?) wirklich brauchst. Wir brauchen nicht einmal die Hälfte.


    Ablastung macht ja nichts kaputt; kann immer rückgängig gemacht werden.

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