Guten Morgen liebe WoWa Gemeinde,
ich habe ewig recherchiert, dann im Forum gestöbert – und mich jetzt angemeldet. Wie man sieht – ein Neuling. Und genau dieser Neuling hat offenbar schon ganz zu Beginn seiner Familiencampingkarriere richtig Mist gebaut. Um was geht´s? Wohnwagen gekauft – und offenbar einen Gewichtswert übersehen, so dass ich jetzt der Meinung bin mit meinem Fzg das junge Glück gar nicht ziehen zu dürfen.
Kurz zusammengefasst:
Die Leermasse meines Pkw ist 1605 kg, die zulässige Gesamtmasse des WoWa 1750 kg.
Pkw DB C220 CDI (zgM 2090 kg, Anhängelast 1800 kg, Stützlast 75 kg, Leermasse 1605)
Hänger Hobby 540 KMFE BJ 2011 – Gesamtmasse 1750 kg
Ich bin völlig verwirrt – gilt die Regelung jetzt nur für die 100er Zulassung (hier steht im Schein: „Gem. 3. ND. VO z. 9. AUSN. VO Z. STVO, TEMPO 100 KM/H I. KOMBINAT. WENN ZUG-FZ M.ABV U. LEERMAS. MIN. 1750 KG*)., oder grundsätzlich?
Ist doch auch irgendwie paradox – sollte das so sein, unter welchen Umständen kann dann die zulässige Anhängelast tatsächlich ausgenutzt werden? Das Leergewicht bleibt ja immer gleich. Wie gesagt – bin verwirrt.
Im Handbuch finde ich den Hinweis: „Die Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Pkw nicht überschreiten“. Das ist aber bei mir der Fall – völlig unabhängig ob 100er oder 80er.
Ist jetzt tatsächlich der Fall eingetreten, dass ich einen Wohnwagen gekauft habe, den ich mit meinem Benz gar nicht ziehen darf?
Im Übrigen habe ich den alten Führerschein und darf auch 7,49 Tonner bewegen.
Ich habe wirklich lange im Netz recherchiert konnte aber keine Antwort finden, die konkret mein Problem beschreibt – insofern dank ich Euch jetzt schon für eine kurze Aussage von erfahrenen Campern was ich denn jetzt machen kann?
Vielen Dank vorab!
-bafam