Kein TÜV wegen falscher Radgröße....

  • Nimm eine andere Prüfstation.


    Ich war lange Zeit auch absoluter DEKRA FAN, weil ich den TÜV aufgrund beamtenaffinenabereigentlich nichtmehrerlaubten.... zum Ko...n fand.


    Aber das hat sich für mich genau umgedreht.


    Grund: Das Zugfahrzeug wurde bei der De...a beanstandet, 12 Jahre alt und eine Rostschicht am Auspuff. Dazu noch Rostspuren an der Karosse unterhalb. Durchgefallen.


    Zu VAG gefahren, die sagten Hej Hallo, das ist normal und spielt keine Rolle, solange das Teil dicht ist. Rostspuren unterhalb der Karosse sind normal nach > 5 Jahren, das hält noch mindst 20 Jahre.


    Bei VAG einen Nachprüfungstermin ohne handwerkliche Änderungen- TÜV Nord sagte- mängelfrei.


    Keine Ahnung, was in UE bei der DEKRA los ist, die sind für mich jedenfalls vorerst gestorben.


    Gruß
    Michael

  • Oke in dem Fall hat der Prüfer richtig gehandelt. Der Wohnwagen hat ne Einzelbetriebserlaubnis und keine Typgenehmigung... Ohne COC ist da wirklich nichts zu machen! Für n schmalen Taler kann man sich die Radgrößen in den Fahrzeugschein nachtragen lassen oder COC mitführen.

    Was ist, wenn im Fzg-Schein die Nummer der EG-Typgenehmigung angegeben ist?


    Die HSN 3142 steht für Trigano. Vermutlich ist es ein Sterckeman(?), Importeur für D ist bekanntlich die Fa. Koch.


    Ich habe in ein paar Fzg-Scheinen von Sterckeman gesehen, dass zu 2.2 auch ausgenullt ist, aber unter K die Typgenehmigung eingetragen ist. Wie kann es sein, dass es eine Einzelbetriebserlaubnis sein soll? Für meinen 2011er Sterckeman habe ich leider kein COC-Papier, ob es eines gab - k. A., da Gebrauchtkauf (beim Sterckeman - Händler).


    Als Reifengröße ist übrigens 185/70R14 88H eingetragen. Unter K steht: e2*2007/46*0059*03 mit Datum 02.07.10.
    Könnte ein Prüfer damit andere Reifengrößen recherchieren?

  • Nächstes Jahr werden die 185er Allwetter-Schlappen ja eh 6 Jahre alt somit würde ich für den nächsten TÜV-Termin 2022 neue Pellen kaufen...ich werde einfach 175er aufziehen lassen und dann hat die arme Bürokraten-Seele ruh.
    Ich danke für die konstruktiven Beiträge die mir auch was gebracht haben und appelliere an die Vernunft hier jetzt nicht übereinander herzufallen....schongarnicht wegen so einem bekloppten Thema wie "Deutsche Bürokratie"...Welcher Franzmann oder Importeur sich was auch immer dabei gedacht hat meine Papiere nicht korrekt auszufüllen ist schnurzpiepegal....machste eh nix dran....
    Ob TÜV ob Dekra, Android oder Apple, Napoleon oder Weber....alles "Geschmackssache"....bleibt alle Gesund...das ist wichtig !!! :prost:

    Ich dampfe die E-Ziggi weil es mir gut tut und DIR nicht schadet...und das nun im12 Jahr (rauchfrei) :thumbup:

  • Was ist, wenn im Fzg-Schein die Nummer der EG-Typgenehmigung angegeben ist?
    Die HSN 3142 steht für Trigano. Vermutlich ist es ein Sterckeman(?), Importeur für D ist bekanntlich die Fa. Koch.


    Ich habe in ein paar Fzg-Scheinen von Sterckeman gesehen, dass zu 2.2 auch ausgenullt ist, aber unter K die Typgenehmigung eingetragen ist. Wie kann es sein, dass es eine Einzelbetriebserlaubnis sein soll? Für meinen 2011er Sterckeman habe ich leider kein COC-Papier, ob es eines gab - k. A., da Gebrauchtkauf (beim Sterckeman - Händler).


    Als Reifengröße ist übrigens 185/70R14 88H eingetragen. Unter K steht: e2*2007/46*0059*03 mit Datum 02.07.10.
    Könnte ein Prüfer damit andere Reifengrößen recherchieren?

    mit der Typgenehmigungsnummer kann man das herausfinden. Wenn Typ, Variante und evtl. Version angegeben sind zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit. In so ein Genehmigung ist halt nicht nur ein Fahrzeug, z.B. unterscheidet sich die Achslast, Ausstattung oder Aufbaulänge...
    Ich kann im laufe der Woche nach der Typgenehmigung schauen und dann könnt ihr, wenn ihr etwas Zeit habt, euch das mal anschauen.

  • .ich werde einfach 175er aufziehen lassen und dann hat die arme Bürokraten-Seele ruh.

    Überleg dir das nochmal.
    Es wird schon seinen fahrphysikalischen Grund haben, daß dein 470 185er Schlappen drauf hat.
    Auf jeden Fall ist es Rechtens, was in der COC verankert ist.

    Grüßle, Micha


    Kein Haar wächst so schnell, wie´s gespalten wird!







  • Man hat nur Zugriff auf die Typgenehmigungen. Eine Einzelbetriebserlaubnis ist nicht im System außer die Organisation hat das Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis selbst erstellt (sehr unwarscheinlich). Wäre das Fahrzeug in Feld 2.2 nicht ausgenullt kann man alle freigegebenen Räder ermitteln.
    wo ich dir recht geben muss: Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und auch 2 sind Banane und waren früher besser.
    Man muss aber unterscheiden zwischen der übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (COC), welche Europaweit für die Erstzulassung verwendet werden kann und die vollständigen technischen Daten des Fahrzeugs enthält, und der ZB 1, welche eigentlich nur bestätigt, dass das Fahrzeug zugelassen ist! Glücklicherweise enthält die deutsche ZB 1 im internationalen Vergleich relativ viele technische Daten.


    Für mich zum Verständnis.


    In Zulassung Teil 1 (jetzt egal ob PKW, WW oder sonstwas) steht eine (die Standard-) Reifengröße.


    Alle anderen, die für das jeweilige Model ebenfalls zulässing sind, werden doch in den COC´s aufgelistet.


    Ist denn dieses Dokument für jedes einzelne Fahrzeug welches gebaut wird individuell, oder ist es z.B.
    für einen Golf 8 immer identisch?


    Weil ich mich dann frage, warum die Prüforganisationen auf sowas keinen Zugriff haben.


    Wie erfahre ich denn z.B. bei einem Leasingfahrzeug (wo ich als Leasingnehmer auch kein COC bekomme),
    welche Reifgengrößen ich fahren kann bzw. darf?

  • Seit Euro 6d temp ist fast kein Fahrzeug mehr wie das andere. Individuell berechneter CO2-Ausstoß, Reifengrößen nur noch die Bestellte oder kleiner...
    Das COC stellt nicht das KBA aus sondern der Hersteller, dieser verkauft bei Verlust für 80-250 Kröten ein neues und gibt es auch nur an den Besitzer des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer heraus. Somit kein Zugriff möglich, es ist sogar so, dass Importfahrzeuge oft kein COC haben können, da in anderen Ländern teilweise das COC beim anmelden eingezogen wird...
    Jetzt kommt der Kunde zur Prüforganisation, welche die Reifengröße überprüfen soll und steht vor dem Problem dass 60% nicht wissen was ein COC ist und es evtl. auch gleich mitentsorgt hat, 25% keines bekommen haben und die restlichen 15% haben es...
    Ich glaube das COC hat nicht die Bank, bin mir da aber nicht sicher.

  • In Zulassung Teil 1 (jetzt egal ob PKW, WW oder sonstwas) steht eine (die Standard-) Reifengröße.
    Alle anderen, die für das jeweilige Model ebenfalls zulässing sind, werden doch in den COC´s aufgelistet.

    Das kommt auf dein Modell mit der darauf ursprünglich ausgelieferten Reifengröße an.


    Im Fall meines KIA hab ich die höchste Ausstattungsvariante (Spirit) bestellt, die die
    breitesten Schlappen (225/45 R 18) dieses Typs drauf hat. Diese Größe ist im Schein
    eingetragen - in der COC ist keine andere Größe vermerkt. Als Winterreifen hab ich
    195er drauf, mit denen ich gerade wieder im März anstandslos TÜV gekriegt hab.
    Diese 195er ist eine für den KIA freigegebene Größe. Da ich die maximale Größe als
    Auslieferungszustand drauf hab, sind alle Abwärtsgrößen nirgends vermerkt. Also
    darf ich die ohne Eintrag draufmachen - allerdings muß ich wissen, welcher Nieder-
    querschnitt in Verbindung mit welcher Felge verbaut werden darf, sonst komm ich
    in Schwulitäten. Da muß ich mich vorher schlau machen.


    Hätte ich eine kleinere Ausstattungsvariante bestellt, die als Basis z.B. 195er drauf
    hat und die im Schein eingetragen sind, müßten in der COC als maximale Größe die
    225er aufgeführt sein. Die bis 165 nach unten für diesen Typ freigegebenen Größen
    sind als Abwärtsgrößen nirgends vermerkt. Reichlich kompliziert das Ganze.

    Grüßle, Micha


    Kein Haar wächst so schnell, wie´s gespalten wird!







  • Bei uns sind auch nicht die Reifen und Felgen auf dem WoWa drauf die im Fahrzeugschein stehen.
    Da die Räder aber Original sind habe Hymer angeschrieben und die haben mir die Typernzulassung (glaube so heißt das) mit den zulässigen Felgen und Reifengrößen kostenlos zugesandt, ebenso die Herstellerbescheinigung über die 100er Zulassung.
    Das hätte ich vorher nicht so erwartet und war daher sehr positiv überrascht.

  • Ist denn dieses Dokument für jedes einzelne Fahrzeug welches gebaut wird individuell, oder ist es z.B.
    für einen Golf 8 immer identisch?

    Für jedes Fahrzeug individuell auf die Fahrgestellnummer bezogen, darum in keiner offiziellen Datenbank verfügbar, nur beim Hersteller. Auf die Daten zu Fahrzeugtyp hat man aber über die Schlüsselnummern Zugriff. So kannst du z.B. erfragen was alles Zulässig ist an Reifengrößen. (Z.b. bei TÜV/DEKRA/etc.) Es sei denn, so wie hier, die Schlüsselnummern sind genullt. Dann zählt streng genommen einzig was in der Zulassung steht.


    Ich hatte kürzlich eine Anfrage zu nem Wohnmobil, Hersteller 3001 (Citroen), Typschlüssel AKQ, ergibt in der Suche 550 verschiedene Varianten zu exakt diesem einen Wohnmobil. Jede einzelne Variante könnte nun Ausstattungsbedingt andere Daten im COC haben... Einfach ist das schon lange nicht mehr, aber erstmal ist sicherlich immer der Prüfer Schuld.

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  • Danke @Paragraphenreiter,


    das wusste ich nicht.


    Ich habe die COC immer als eine „Entschlackung“ für
    Teil 1 gesehen.


    Jetzt frage ich mich aber, wozu COC gut sein soll.


    So wie gedacht, würde es ja durchaus Sinn machen.

  • Mit dem Certificate of Conformity (COC) bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den geltenden EU-Vorschriften. Es ist dadurch in jedem EU-Land sofort zulassungsfähig. Mit der Zulassungsbescheinigung allein wäre dies nicht möglich da jedes Land andere Zulassungsbescheinigungen druckt, nationale Vorschriften und der Inhalt der Zulassung sind zum Teil stark verschieden. Im COC sind alle relevanten Daten, nicht nur einige - siehe Reifengrößen.


    Das COC kann also Grundlage für eine Zulassung sein, hat mit der selbigen aber ansich nichts zu tun!

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  • Mit dem Certificate of Conformity (COC) bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den geltenden Vorschriften. Es ist dadurch in jedem EU-Land sofort zulassungsfähig. Mit der Zulassungsbescheinigung allein wäre dies nicht möglich da jedes Land andere Zulassungsbescheinigungen druckt und der Inhalt zum Teil stark verschieden ist. Im COC sind alle relevanten Daten, nicht nur einige - siehe Reifengrößen.


    Das COC kann also Grundlage für eine Zulassung sein, hat mit der selbigen aber ansich nichts zu tun!

    :ok


    Aber würde es nicht eher Sinn machen, auf Grundlage COC eine Datenbank anzulegen, aus der dann die
    Prüforganisationen / Werkstätten gleich ersehen könnten, was am jeweiligen Fahrzeug geht, und was nicht?


    Wenn es doch schon eine Übereinstimmung zur Zulassung in jedem EU-Land ist?


    Evtl. bin ich da einfach zu blauäugig ;) .


    P.S.: ich weiß, dein täglich Brot, daher nochmal :ok .

  • Auf die Daten zu Fahrzeugtyp hat man aber über die Schlüsselnummern Zugriff. So kannst du z.B. erfragen was alles Zulässig ist an Reifengrößen. (Z.b. bei TÜV/DEKRA/etc.) Es sei denn, so wie hier, die Schlüsselnummern sind genullt. Dann zählt streng genommen einzig was in der Zulassung steht.

    @olafbk Gibt es ja, aber eben nur wenn die Papiere auch richtig sind. War hier im Thread eben nicht der Fall.

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  • Bedankt, ich will ja nicht doof sterben ;) .


    Würde aber als TE diesen Fehler beim Hersteller durchaus hinterfragen.

  • So, hier die Reifengrößen je nach Typ...
    @AmiVanFan lade mal deine ZB 1 mit nur den technischen Daten hoch, damit alle was davon haben.

    Vielen Dank erstmal für die Recherche. Damit würde man schon weiterkommen, wenn in der ZB Teil 1 auch unter D.2 Angaben zu Typ/Variante/Version = TVV drin stehen. Leider scheint das beim Franzosen nicht immer der Fall zu sein, wie in den angehängten ZB´s zu erkennen.


    Meiner ist der Alize 420CP, nach der (Sterckeman-)Nomenklatur zur TVV wäre das der Typ **** ** *** B 25 3 * #### , wobei 1120 kg Gesamtmasse zu beachten sind. Somit ist die Reifengröße 185/70R14 88T zugeordnet.


    Das zweite Beispiel zeigt die ZB Teil 1 eines Starlett 390CP, ebenfalls EZ 2011, gleiche Typgenehmigungsnummer; das zGG liegt bei 1000 kg, womit ebenfalls mindestens der Reifen 185/70R14 88 T notwendig ist. Aufgrund der fehlenden Angaben zu D.2 ist das nicht ein-eindeutig bestimmbar, macht aber aufgrund der Reifenübersichts-Tabelle Sinn und steht ja auch so in der ZB I.


    Aus den wenigen Angaben des TE zu seinem WW müsste es ein 2016er Starlett oder Starlett Comfort 470CP oder 470PE sein. Die genauen Daten sollten in der ZB I Teil 1 stehen, ebenso eine Typgenehmigungsnummer. Wenn zusätzlich auch unter D.2 die Angaben eingetragen sind (z.B. .... B 25 4 ....), sollte man die zulässige Reifengröße ermitteln können unter Berücksichtigung des tatsächlichen zGG. Diese beiden Modelle haben standardmäßig 1200 kg zGG, bei Auflastung 1 waren 1300 kg möglich, bei Auflastung 2 (nur für den 470PE) waren sogar 1390 kg möglich.


    Das steht aber alles im Fahrzeugschein, den wir noch nicht kennen, um das weiter zu beurteilen.
    Sollte ausgehend von den möglichen zGG´s z.B. einer der Typen ... B25 4... / ...B63 4... / ...B63 7... zutreffend sein, wären die letzten drei Reifengrößen der Tabelle möglich, oder?
    (vorbehaltlich eventueller Abhängigkeiten Reifendurchmesser/Bremsanlage)


  • Hi Leute bin wieder zurück von der D......ra und diesmal mit Plakette bis 4/2022.....war mit dem COC kein Thema...und "Ja" ich habe die 13 Euro zahlen müßen...Erklärung war, dass ich gestern beim ersten Termin die COC-Unterlagen ja nicht "am Mann" hatte..(nächstes Mal ist ne Kopie im WoWa...)..wat willste da machen ?
    Sehr komisch fand ich (obwohl der Prüfer heute wirklich supernett war) den TIP des Prüfers auf meine knarzende AHK/ASK-...(als Info dazu.., ich habe eine Winterhoff3000 und das Zugfahrzeug inkl. AHK ist flammneu...also die AHK noch schwarz lackiert etc... ) na jedenfalls meinte er "Schmieren sie die Kupplung ein..."...da war ich dch verwirrt....bei der Auslieferung meiner Wohndose sagte der Hersteller "Auf keinen Fall den Kupplungskopf fetten etc.".....


    Knarzgeräusche bei der Winterhoff ASK entfernt man nämlich mit dem Gegenteil von "Einfetten"....mit "Säubern und "Ent-Fetten" !!!!


    Knarzgeräusche Winterhoff beseitigen

    Du bist nicht verpflichtet die COC Papiere dabei zu haben! Das ist Sache der Prüfbehörde sich dann entsprchend schlau zu machen. Insofern solltest mal überdenken ob du da noch mal hin gehst...
    Beim TÜV hatte ich diese Probleme noch nie. Gut da sind auch ein paar 110 prozentige.... die meinen dass....


    Zum Knarzen....ja es macht ja auch "Sinn" Reibebeläge zu schmieren... das zeigt erneut die Kompetenz....

  • Ob TÜV ob Dekra, Android oder Apple, Napoleon oder Weber....alles "Geschmackssache"....bleibt alle Gesund...das ist wichtig !!! :prost:

    Nein, Widerspruch! Ich glaube vom Napoleon und Weber schmeckt es gleich!

    Das ist Sache der Prüfbehörde sich dann entsprchend schlau zu machen. Insofern solltest mal überdenken ob du da noch mal hin gehst...

    Wo bitte kann ich das Nachlesen? Ich dachte immer ich bezahle die Organisaion fürs prüfen meines Fahrzeug und nicht fürs recherchieren... Teil der Prüfung ist wohl die Kontrolle sogenannter Systemdaten der zentralen Stelle nach Anlage VIIIe zu §29StVZO, ist dies aber nicht möglich weil die Schlüsselnummer genullt ist - Ende der Geschichte. Warum sollte sich der Prüfer die mehrere Hundert Seiten starke Typgenehmigung (oft in Fremdsprache) über Umwege suchen und durchlesen? Weil der Halter nicht aufgepasst hat bei Fahrzeugkauf?

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    PN genügt!

  • drehen wir den Spiess mal um.... wenn dein Fahrzeug der zulässigen Norm entspricht keine entsprechenden technischen Mängel hat und nicht von den Daten im COC Papier abweicht, darf er dir die Plakette nicht versagen. Dies wäre ansonsten Willkür!



    Wie man auch hier auch durch andere User erkennen kann, kommen "Probleme" bei dieser Organisation wohl öfter vor. Dazu mag sich jeder seinen eigenen Reim drauf machen...



    Der Fahrzeugschein wird ja mit den Daten aus dem COC Papier gefüttert... Da kann man dann natürlich fragen warum die Zulassungsstelle diese Daten nicht mit in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 - wenn ich es richtig in Erinnerung habe) übernommen hat.



    Ach ja, hier noch mal was zu den Papieren seitens des ADAC:
    ADAC / COC

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