Wie bekomme ich den Wohnwagen zum Tüv.....

  • Hallo Gemeinde,
    Nun sind wir bald soweit, das ich mit dem Anhänger zum Tüv fahren kann, nur die neuen Reifen fehlen noch.
    Nun meine Frage mit der Hoffnung, dass jemand mir Antworten kann.
    Der Wohnwagen wurde noch nie Zugelassen und hatte dadurch auch nie Tüv bekommen ( war ein Standwohnwagen).
    Gibt es eine Möglichkeit, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, dass ich mit dem Wohnwagen zur HU gelange???
    Gruß Uwe

  • Deckungskarte, bzw. die Nummer davon, bei einer Versicherung beantragen. Damit zur Zulassung und mit ungestempelten Kennzeichen dann zum TÜV, bzw. zur HU. Dann wieder zur Zulassung, die Papiere abholen und das Kennzeichen abstempeln lassen.

  • Mit einem Überführungs Kennzeichen (Gelb) gilt für 5 Tage.
    Mit einer Versicherungs Deckungs-Nummer (bekommste per Mail) zur Zulassungsstelle das war's

  • Du kannst wie oben beschrieben nur mit der VB-Nummer und einem auf den Wohnwagen registrierten Nummernschild zum TÜV fahren.
    Allerdings muss der TÜV im selben Zulassungsbezirk sein, in dem der Wohnwagen zugelassen wird. Und die Fahrt darf natürlich auch nur zum TÜV und zurück statt finden. Nach der TÜV Abnahme erfolgt dann die endgültige Zulassung.

  • Bei einem Überführungskennzeichen ist die Versicherungsfrage zu klären. Oft besteht für die
    Überführung kein Voll-Kasko-Schutz, so jeden falls meine Erkundigungen ? Wenn man denn Wert auf diesen
    Schutz legt.


    Mfg
    Vilm

  • Mit einem Überführungs Kennzeichen (Gelb) gilt für 5 Tage.
    Mit einer Versicherungs Deckungs-Nummer (bekommste per Mail) zur Zulassungsstelle das war's

    Hallo,
    Das geht bei uns leider nicht, hier bekommst Du nur Kurzzeitkennzeichen, wenn der Wagen bez. Wohnwagen TÜV hat......

  • Gibt es eine Möglichkeit, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, dass ich mit dem Wohnwagen zur HU gelange???

    ?( Wenn ich mich recht entsinne, dann hattest Du doch diese Frage hier im Forum bereits am 10.06. gestellt. Und @nicgrun hatte Dir doch eine Option aufgezeigt?!

    Schöne Grüße aus Hannover, "dercamper96" :w

  • Hallo,Das geht bei uns leider nicht, hier bekommst Du nur Kurzzeitkennzeichen, wenn der Wagen bez. Wohnwagen TÜV hat......

    Du brauchst weder ein Überführungs,- noch ein Kurzzeitkennzeichen. Kostet nur Geld und trifft auch nicht zu. Ich weiß gar nicht, wozu sowas hier überhaupt vorgeschlagen wird....

  • Du brauchst weder ein Überführungs,- noch ein Kurzzeitkennzeichen. Kostet nur Geld und trifft auch nicht zu. Ich weiß gar nicht, wozu sowas hier überhaupt vorgeschlagen wird....

    Was empfiehlst Du?

  • Was empfiehlst Du?

    in #3 und 5 steht alles.


    1. beim Versicherer anrufen und Deckung (Haftpflicht und bei Bedarf Kasko) beantragen, VB per Mail schicken lassen.
    2. Bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen auf eigene Anschrift registrieren lassen und Blech drucken
    3. Blech an Wohnwagen und damit zum TÜV fahren
    4. Nach TÜV Vollabnahme (Ausfertigung Datenblatt falls erforderlich dauert dann etwas) wieder zur Zulassungsstelle und Wohnwagen zulassen.
    fertig.


    Das geht auch mit PKW so. Habe ich letztes Jahr mit zwei Oldtimern so gemacht.

  • Danke für die ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise. :thumbup:

  • Ich muss den Thread noch mal aufnehmen.

    Die Version in #3 und #5 gilt aber nicht, wenn ich das Fahrzeug von einem anderen Bezirk zu meinem Bezirk, der nicht direkt am Standortbezirk angrenzt, zum TÜV bringen will?!


    Oder gilt das hier dennoch?


    Muss ich mir nur ein Wunschkennzeichen online reservieren und die EVB der Versicherung beantragen, oder muss ich dies im Vorfeld bei der Zulassungsstelle anmelden und vorstellig werde?

    Für mich klingt das irgendwie immer nach "fahren ohne Versicherungsschutz" und "Kennzeichenbetrug" :wacko:

  • Bei einem Überführungskennzeichen ist die Versicherungsfrage zu klären. Oft besteht für die
    Überführung kein Voll-Kasko-Schutz, so jeden falls meine Erkundigungen ? Wenn man denn Wert auf diesen
    Schutz legt.

    Mit der Vollkasko musst du höllisch aufpassen, falls das ein Thema ist. Fast alle Versicherungen haben eine Klausel, dass die Teil- und Vollkasko erst wirksam wird, wenn der erste Beitrag bezahlt ist.


    Wie wir alle wissen, kann die erste Rechnung oder Lastschrift aber auch gerne mal vier bis sechs Wochen dauern. Die EVB Nummer bescheinigt NUR den Bestand der Haftpflichtversicherung.


    Lass dir mit der EVB Nummer explizit die Kasko Versicherung bestätigen, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Viele Grüße


    Frank


    ---------> FENDT Bianco active 515 SD <---------


    Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten

  • Ein Besuch oder Anruf bei der Zulassung würde Klarheit bringen wie das gehandhabt wird :smiley:

    Ich gender nicht, ich habe einen Schulabschluß !

    (Mario Barth)

  • 1. Was ist denn bei dir ein Bezirk?


    2. Bei der für dich zuständigen Zulassungsstelle kannst du ein Kennzeichen reservieren, ohne Angaben zum Fahrzeug zu machen.


    3. Bei der Reservierung will auch keiner etwas vom Versicherungsschutz wissen.

  • 1. Was ist denn bei dir ein Bezirk?


    2. Bei der für dich zuständigen Zulassungsstelle kannst du ein Kennzeichen reservieren, ohne Angaben zum Fahrzeug zu machen.


    3. Bei der Reservierung will auch keiner etwas vom Versicherungsschutz wissen.

    Reservieren kannst Du.

    Mit der Reservierungsbestätigung kannst Du es auch drucken lassen.

    Aber zuteilen macht das Amt.

    Ich gender nicht, ich habe einen Schulabschluß !

    (Mario Barth)

  • ERIBA 530SL angenommen der WoWa steht in Hamburg und hat keine Zulassung und keine HU. Und ich komme aus Berlin. Dann müsste ich den Anhänger ja in Berlin zur Prüforganisation bringen, da hier die Zulassung erfolgen würde.


    Die Fahrt zwischen Hamburg und Berlin würde ich in diesem Fall als nicht legitim werten.



    Nachtrag: gilt die Regelung der 7 Jahresfrist eigentlich noch? In einem anderen Forum stand dazu, dass dies entfallen sei, und eine normale HU ausreichend wäre. Allerdings finde ich im Internet dazu widersprüchliche Aussagen.


    Nach 7 Jahren Vollabnahme - AnhängerForum.de
    Hey,kaufe ich einen Anhänger, der länger als 7 Jahre stillgelegt war, muss ich ja eine Vollabnahme machen lassen.Wenn ich Papiere habe, wird die Vollabnahme…
    anhaengerforum.de

  • Das mit der Vollabnahme gibt es schon eine Weile nicht mehr (Jahre), habe es selber durch mit meinen Youngtimer. War 8 Jahre abgemeldet gewesen, bin ganz normal zum TÜV gefahren aufm Hänger und es wurde TÜV gemacht und fertig.

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