Hallo zusammen,
es gibt auch heute schon bei Dachluken/Fenstern schon Einschränkungen bezüglich der Geschwindigkeit, hatte ich erst vor drei Wochen im Seminar. Man muss halt schauen und ein bisschen tiefer einsteigen, dann geht das alles schon. Also da war die Grenze von 160 km/h genannt.
Und Klebesysteme/Kunststoffverarbeitungen bei dem der Anwender vorher genau die Konditionen herstellen muss, damit es hält sind doch für alle sinnvoll. Man kann das ja nicht mehr ausprobieren ohne es kaputtzumachen, wenn die Scheibe auf der Straße liegt, ists zu spät..Sog und Druckwellen sind immer nicht zu unterschätzen, bei Brückendurchfahrten mit 4 m hohen Wohnmobilen z.B. Und Alterung der Konstruktion muss auch bedacht werden, UV, Versprödung, Wasseraufnahme, Dehnfähigkeit, Verwindung, Radien, Befestigungslöcher/Toleranzen etc.
Manchmal kommen sogar M1/N1 Fahrzeuge zu uns an denen die restlichen Sitze im Heck via Airlinerschiene und nur Verklebung mit dem Boden Ihre Sitzplätze eingetragen bekommen. Natürlich unterschreibt der Verarbeiter/Aufbauer sich an die Regeln gehalten zu haben. Anders gehts nicht.
( M1 Fz werden teilweise mit 5000 kg an dem Schulterpunkt gezogen, also
eine Dreiersitzbank verbiegt im Test/Typenprüfung auch mal das aufgespannte
Grundgestell von Sprinter und Co.um 15 cm..wenn 15 to dran ziehen... geht.)
Bei manchen PKW Fahrzeugen ist der ganze Vorderbau geklebt, also das System kann was wenn ihr mich fragt.
Holz hat halt eine gewisse Splitterneigung und arbeitet recht viel im Fahrzeug, das ist u.U. undefiniert. Sofern Holz gewollt, dann nach außen mit z.b. Alu arbeiten. Abrundungsradien anbringen und für das Material geeigneten Klebstoff fachgerecht verwenden. Wenn z.B. Scheiben in Eigenbau, dann z.B. Makrolon bzw. deren Rechtsnachfolger mit allgemeiner Bauartgenehmigung für sog. glasähnliche Kunststoffe. ABG ( D 2341 ff.) Gibt es glaub ich von 3-10mm Stärke mit ABG.
Wenn VSG dann sollte zumindest auch eine Bauartgenehmigung vorhanden sein. Weil Ausnahmen und sog "In Etwa Wirkung" sind auf diesem Sektor nicht möglich.
Dazu gäbe es noch u.U. Aufbaurichtlinien die weitere Bedingungen definieren. Also ich berate einige unsere Kunden vorher bei solchen spezielleren Vorhaben und setze das dann hinterher auch gemeinsam so um damit es auch papiermäßig rechtlich passt.
Wenn die ECE R 43 gändert wird, gibt es üblicherweise eine Übergangszeit von 18 Monaten für Einzelbegutachtungen im nationalen StVZO Recht. Für Typen (also Serien Fz mit EG Betriebserlaubnis wird dies entsprechend früh in die Serientechnik eingeplant, meistens zumindest)
Grüße Familencamper5