Ab 19. Mai geht es in Kärnten wieder los.
Hier der Hinweis auf der Webseite des Camping Schluga: LINK
Hier die offizielle Kärnten-Seite: LINK
Zitat:
• Sport- und Freizeiteinrichtungen (Fitnesscenter, Thermen, Opern, Kinos, etc.), Museen & Bibliotheken, Büchereien & Archive, Tierparks & Botanische Gärten sind ab 19. Mai geöffnet
(Beschränkung von 1 Besucherin/Besucher pro 20 m2, FFP2-Maskenpflicht, Testpflicht & Registrierungspflicht).
• Outdoor-Sportstätten (z.B. Bogenschießplätze etc.) sind ebenfalls geöffnet.
• Seilbahnen & Gondeln sind seit 24.12.2020 wieder zu Freizeitzwecken geöffnet. (FFP2-Maskenpflicht)
• Hotels und andere Unterkünfte öffnen für den Tourismus wieder ab 19. Mai. (Registrierungs- & -Testpflicht)
• Bewirtung in Restaurants ist wieder erlaubt. Sperrstunde ist um 22:00 Uhr. Nachtgastronomie bleibt geschlossen.
• Der Einzelhandel (Modegeschäfte, Elektronik, Baumärkte etc. ) ist geöffnet (max. von 06 - 19 Uhr). Pro Kunde muss eine Fläche von 20m2 verfügbar sein. (FFP2-Maskenpflicht)
• Supermärkte, Apotheken, Trafiken, Drogerien, Tankstellen, Postämter & KFZ-Werkstätten sind geöffnet (max. von 06 - 19 Uhr, Apotheken & Tankstellen länger). Auch hier gilt FFP2-Maskenpflicht.
• Dienstleistungen (Friseure, Nagelstudios, Masseure etc.) in Anspruch zu nehmen ist erlaubt. Bei körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Pediküre, Masseur etc.) muss ein negativer PCR- oder Antigentest vorgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Auch hier gilt FFP2-Maskenpflicht.
• Im öffentlichen Raum gilt immer eine Abstandsregel von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen.