100er Zulassung steht nicht in den Papieren

  • Sorry, aber das ist ne offizielle Behörde. Wenn die was rausgeben, hat das in Ordnung zu sein.

    Super!

    So kann nur jemand denken und reden, der selbst immer 100% abliefert und somit ein Übermensch ist

    (fehlt mir bei Dir aber der Beweis).


    Fällt das denn jetzt so schwer,

    die eigene Unzulänglichkeit als Mensch, einem anderen Menschen nicht auch zuzubilligen?


    Entschuldige bitte, aber da bin ich absolut nicht Deiner Meinung und das ist auch nicht meine Art von Humor,

    deswegen möchte das auch nicht weiter mit Dir ausdiskutieren!!!


    BTW

    Wobei noch gar nicht sicher ist, wo / bei wem hier der Wurm vergraben ist ...

    :w von Rüdiger aus dem Bayerischen Nizza
    | Nichts zu wissen versetzt einen noch nicht in die Lage die richtigen Fragen zu stellen. |

    Wer zu wenig Fehler macht, hat zu wenig ausprobiert.

    Zu viel Nachdenken ist wie Schaukeln.

    Man ist zwar beschäftigt, kommt aber kein Stück weiter.


  • ABurger interessant, Behörden dürfen sich also alles erlauben? In jeder anderen Branche, in jedem anderen Job wird man für so einen groben Fehler aufs Rad geflochten und bestenfalls abgemahnt.

    Und zu deiner Information: ja, ich muss immer, zu jeder Zeit 100% abliefern. Sonst stehen Menschenleben auf dem Spiel. Und bei einer voll digitalisierten Behörde, wo alles 75 mal geprüft wird, erwarte ich das auch.

  • Finski ob so was vorhanden war, weiß ich nicht. Allerdings war in den alten Papieren der Vorbesitzer der komplette Text mit Bezug auf Tempo 100 vorhanden. Und in den neuen Papieren fehlt es komplett.

  • Bist Du dir sicher ob jemals eine vom Hersteller ausgestellte Freigabe für den Wohnwagen vorhanden war?

    Etwas in der Form.

    Vermutlich gab es so etwas für den Wohnwagen nie, denn der Wohnwagen ist älter als die 9. Ausnahmeverordnung.

  • Finski ob so was vorhanden war, weiß ich nicht. Allerdings war in den alten Papieren der Vorbesitzer der komplette Text mit Bezug auf Tempo 100 vorhanden. Und in den neuen Papieren fehlt es komplett.

    Vor Inkraftsetzung der 9. Ausnahmeregelung war es auch möglich die 100er Marke zu bekommen, war allerdings dann immer nur mit dem verheirateten Zugfahrzeug möglich, es mussten beide ein 100er Schild haben, beim Wohnawagen ein Großes, beim Zugfahrzeug ein Kleineres.

  • Vor Inkraftsetzung der 9. Ausnahmeregelung war es auch möglich die 100er Marke zu bekommen, war allerdings dann immer nur mit dem verheirateten Zugfahrzeug möglich, es mussten beide ein 100er Schild haben, beim Wohnawagen ein Großes, beim Zugfahrzeug ein Kleineres.

    Das war auch schon die 9. Ausnahmeverordnung, die gibt es seit 1998. Seit 2005 gibt es die aktuelle Regel "3. Änderung".

  • Hallo,


    da hat erst einmal keine Zulassungsstelle Mist gebaut. Der wahrscheinliche Fehler ist wohl, dass der Vorbesitzer Euch die 100 km/h-Zulassung das seinerzeitigen Gespanns nicht mitgegeben hat.


    Zur Erklärung:


    Bis 2005 war es so, dass der Sachverständige (z. B. der TÜV) auf einem Blatt ein Gutachten erstellt hat, dass die Kombination aus einem bestimmten Zugfahrzeug und einem bestimmten Anhänger die Voraussetzungen für eine 100 km/h-Zulassung durch die örtliche Zulassungsstelle erfüllt. Die örtliche Zulassungsstelle hat dann auf diesem Gutachten einen entsprechenden Teil ausgefüllt und gesiegelt, was dann die amtliche 100 km/h-Zulassung für das Gespann darstellte. In diesem Rahmen wurde eine kleine 100-Plakette für das Zugfahrzeug und eine große gesiegelte 100-Plakette für den Anhänger ausgegeben.


    Ende 2005 hat sich die Verordnung dahingehend geändert, dass keine feste Bindung an ein Zugfahrzeug mehr erforderlich war. Die bisherigen 100 km-h Zulassungen für feste Fahrzeugkombinationen behielten aber als Nachweis der 100 km/h-Zulassung des Anhängers Gültigkeit. Diese konnte dann auch von der Zulassungsstelle in die Papiere des Anhängers eingetragen werden, ohne dass es eines neuen Gutachtens bedurft hätte.


    Der Vorbesitzer konnte auf Basis des alten Dokuments die 100 km/h-Zulassung auch mit anderen passenden Zugfahrzeugen weiter nutzen. Er hätte Euch dieses Dokument beim Verkauf aushändigen sollen und ihr hättet es dann bei der Ummeldung in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen können.


    Wenn aktuell weder der Eintrag in den Fahrzeugpapieren noch das ursprüngliche Zulassungsdokument vorhanden ist, gibt es nur noch die Möglichkeit, bei der Zulassungsstelle, die das Siegel auf dem 100er Schild geklebt hat, nachzufragen, ob die alte 100 km/h-Zulassung für das ehemalige Gespann noch in den Unterlagen vorhanden ist. Ich hatte im Bekanntenkreis mehrere solcher Fälle, in denen die Zulassungsstelle es dann aufgrund ihrer Archivunterlagen in die Zulassungsbescheinigung übertragen hat.


    Aber Achtung:


    Die Gültigkeit der alten 100 km/h-Zulassung ist statisch an die seinerzeitige Gesetzeslage gebunden, d. h. in der Regel hat sie nur den Faktor 0,8 unabhängig von einer ASK oder einem Anhänger-ESP. Etwas anderes kann die Zulassungsstelle nicht auf dieser Basis in die ZB eintragen. Es gab nur ganz wenige "alte" Zulassungen für Gespannkombinationen die schon den "neuen" Faktor 1,0 als Grundlage hatten. Diese wurden im Rahmen eines Vorgriffs auf die 3. Änderung im Herbst 2005 erteilt.


    Im schlimmsten Fall musst man halt noch einmal den Weg über TÜV und Zulassungsstelle gehen.


    Gruß Rainer

  • Er hätte Euch dieses Dokument beim Verkauf aushändigen sollen und ihr hättet es dann bei der Ummeldung in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen können.

    Moin,

    evtl. hat WILK-Oldie das ja mitbekommen

    Sieht dann so aus:

    wohnwagen-forum.de/index.php?attachment/228419/


    Gruß Thomas

  • Und den Text vom TO im Beitrag #24 habt ihr gelesen und verstanden ?

    Ja,

    aber als Nachweis wäre es einfacher, die alte Abnahme als Änderungsabnahme vorzulegen

    Da es sich um die "alte 100er" handelt, ist auch nichts in der Zulassungsbescheinigung Teil II

    eingetragen.


    Gruß Thomas

  • ABurger interessant, Behörden dürfen sich also alles erlauben? In jeder anderen Branche, in jedem anderen Job wird man für so einen groben Fehler aufs Rad geflochten und bestenfalls abgemahnt.

    Und zu deiner Information: ja, ich muss immer, zu jeder Zeit 100% abliefern. Sonst stehen Menschenleben auf dem Spiel. Und bei einer voll digitalisierten Behörde, wo alles 75 mal geprüft wird, erwarte ich das auch.

    Ich will jetzt nicht den Oberlehrer machen. Aber diese Aussage ist für mich typisch "Schuld sind immer die anderen".

    Jeder ist verpflichtet, ihm ausgehändigte bzw. übergebene Sachen selbst zu überprüfen. Egal ob die Quittung im Laden oder die Papiere in der Zulassungsstelle.

    Achtung, meine Beiträge können durchaus Spuren von Ironie enthalten! 8o

  • ABurger interessant, Behörden dürfen sich also alles erlauben? In jeder anderen Branche, in jedem anderen Job wird man für so einen groben Fehler aufs Rad geflochten und bestenfalls abgemahnt.

    Und zu deiner Information: ja, ich muss immer, zu jeder Zeit 100% abliefern. Sonst stehen Menschenleben auf dem Spiel. Und bei einer voll digitalisierten Behörde, wo alles 75 mal geprüft wird, erwarte ich das auch.


    Mich würde interessieren welchen Job Du machst, in dem niemals nicht Fehler passieren. Auch würde mich die Behörde interessieren die voll digitalisiert wurde und 75 mal prüft.


    Bitte um Aufklärung damit ich diese Behörde als "best practice" für das Thema Digitalisierung hier vorschlagen kann.

  • Hallo zusammen,

    möchte mich ja nicht in das Harakiri hier einmischen, aber....die sogenannten Eintragungen, die unter Ziffer 22 in ZB 1 stehen werden nur auf "Wunsch " übertragen...steht in einer Dienstanweisung...wer es genau wissen will sollte direkt im SVA nachfragen. Es kommt leider häufiger vor das Daten nicht übernommen werden. Erst wenn man bittet, dann passierts kostenfrei....Nein ehrlich ist wenig verständlich aber wenn ich immer ein 100% geschulten Verwaltungsfacharbeiter als mein Gegenüber haben möchte, funktioniert das nicht. Der ist dann nämlich nicht da, weil auf Fortbildung, sorry ist aber so.
    Habe selbst schon SVA Behördenleiter "gebeten" via entsprechenden KBA Referatsdekret die aktuellsten Richtlinien auf diesem Sektor anzuwenden.

    Kleine Kostprobe ? lest mal die aktuelle Sammel VO zur StVZO im Verkehrsblatt, ausgegeben zum 25.06.21 dann brütet mal über die Auswirkungen...
    Immer dran denken...mal ist man der Baum, mal der Hund.

    Wenn man mich fragt wäre eine erneute Prüfung geboten, denn wenn der Kunde kein rechtsgültiges Dokument vorweisen kann, muss der halt liefern.

    Grüße der Familiencamper 5

  • Würdest du dein Foto mit der alten Eintragung mal posten, damit man sich ein vollständiges Bild machen kann?

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Mal ne doofe Frage....... Reicht nicht die Vorlage des Gutachtens des Herstellers ? Oder muss man trotz Herstellergutachten zum TÜV?
    Ist ja z.B. interessant bei Wohnwagen von deutschen Herstellern, welche als Gebrauchte aus dem Ausland eingeführt werden.....

  • Wenn Dich die Rennleitung unterwegs konsultiert,
    möchte sie einen Eintrag im Fz-Schein sehen oder eine ABE.


    Polizisten mögen aus privatem Interesse mit Hersteller- oder sonstigen Gutachten etwas anfangen können,

    ihre Aufgabe ist es aber nicht, vor Ort Gutachten zu studieren und die gemachten Angaben daraus

    an einem Fahrzeug zu überprüfen um das Geschriebene nachvollziehen zu können.


    Es gibt freilich auch techn. Überwachungszüge, wo speziell geschulte Beamten

    sich den kontrollierten Fahrzeugen annehmen, aber auch hier: Eintrag im Fz-Schein oder ABE.

    Ansonsten Mängelkarte und ab zum TÜV.

    :w von Rüdiger aus dem Bayerischen Nizza
    | Nichts zu wissen versetzt einen noch nicht in die Lage die richtigen Fragen zu stellen. |

    Wer zu wenig Fehler macht, hat zu wenig ausprobiert.

    Zu viel Nachdenken ist wie Schaukeln.

    Man ist zwar beschäftigt, kommt aber kein Stück weiter.


  • Ansonsten Mängelkarte und ab zum TÜV.

    …..oder, ein entsprechender Schwere des Mangels, Stilllegung direkt vor Ort, wie gestern bei dem Südländischen Autoposer, hier in unserer Straße.

    Achtung, meine Beiträge können durchaus Spuren von Ironie enthalten! 8o

  • Mal ne doofe Frage....... Reicht nicht die Vorlage des Gutachtens des Herstellers ? Oder muss man trotz Herstellergutachten zum TÜV?
    Ist ja z.B. interessant bei Wohnwagen von deutschen Herstellern, welche als Gebrauchte aus dem Ausland eingeführt werden.....

    Hallo,


    wichtig ist, dass die Zulassungsstelle die 100 km/h-Zulassung in die Papiere einträgt. Ob ihr dafür ein Gutachten oder eine Bescheinigung des Herstellers reicht, oder sie noch ein TÜV-Gutachten benötigt, wäre mit der Zulassungsstelle zu klären.


    Bei den "alten" 100 km/h-Zulassungen (bis 2005) ist es, wie in Beitrag 29 zu sehen, die "Bescheinigung der Straßenverkehrsbehörde" unter Punkt 2, die als Nachweis der 100 km/h - Eignung des Anhängers ausreicht. Achtung: Hier gelten die seinerzeitigen Gewichtsverhältnisse, d. h. teilweise nicht der erhöhte Faktor für Schlingerdämpfer bzw. Anhänger-ESP im Zugwagen. Diese alten Bescheinigungen können von der Zulassungsstelle auch in die Zulassungsbescheinigung übernommen werden, aber auch nur mit den "alten" Bedingungen.


    Gruß Rainer

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