Beim Einparken Schaden mit Wohnwagen verursacht-welche Versicherung zahlt???

  • Deshalb hab ich bei meiner KFZ-Versicherung den Rabattschutz mit gebucht. Dann ist man auf der sicheren Seite. :w

    Damit hast Du Dich aber spätestens nach einem Schaden an die Versicherung gebunden. Beim Rabattschutz wirst Du ja trotzdem in eine neue Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Nur garantiert Dir die Versicherung, dass dadurch der Beitrag nicht steigt. Aber zum einen ist keine andere Versicherung daran gebunden und zum anderen ist auch die Versicherung mit Rabattschutz von Seiten der Versicherungsgesellschaft zum Ende der Laufzeit kündbar - die könnten also trotzdem ab der nächsten Abrechnungsperiode einen Aufschlag verlangen.


    Ich würde mich in so einem Fall eher darüber freuen, dass die WW Versicherung die Hälfte zahlt und überlegen den Teil der Kfz Versicherung komplett selbst zu zahlen. Hängt natürlich auch von der Höhe ab um die es da geht.


    Was aber viele in dem Zusammenhang auch mindestens mal überrascht: Man muss auch 2x die Selbstbeteiligung zahlen.

  • Bei einem Unfall unseres Nachbarn, hat die Versicherung des PKW die Regulierung übernommen und sich dann das Geld von der Anhängerversicherung zurückgeholt. Dadurch wurde er nicht hochgestuft.

  • Was aber viele in dem Zusammenhang auch mindestens mal überrascht: Man muss auch 2x die Selbstbeteiligung zahlen.

    welche Selbstbeteiligung? Bei Haftpflicht gibt es keine, zumindest bei meiner nicht !

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Ich würde mich in so einem Fall eher darüber freuen, dass die WW Versicherung die Hälfte zahlt und überlegen den Teil der Kfz Versicherung komplett selbst zu zahlen. Hängt natürlich auch von der Höhe ab um die es da geht.

    Meine Frau hat beim Rangieren einem dahinter wartenden Wohnmobil die Abdeckung eines Parksensors rausgekickt.

    Das haben wir dann von vornherein selbst reguliert, waren um die 60 EUR.


    Blöd ist halt, wenn es deutlich teurer wird ...

    Am liebsten barfuß bis zum Hals ... also oben ohne und unten nix!

    Zugfahrzeug Audi A6 Avant quattro competition - 3.0l BiTDI - 230 kW/313 PS @ 3900 U/min - 650 Nm @ 1450 U/min
    Wohnwagen Dethleffs Nomad 490 EST
    Vorzelt Wigo Rolli Plus Panoramic + Sonnensegel
    Urlaube Alle Ziele in Google Maps    JC
  • Meine Frau hat beim Rangieren einem dahinter wartenden Wohnmobil die Abdeckung eines Parksensors rausgekickt.

    Das haben wir dann von vornherein selbst reguliert, waren um die 60 EUR.


    Blöd ist halt, wenn es deutlich teurer wird ...

    Einige Versicherungen haben den Service mit der Beitragsrechnung mit der eine Herabstufung des Schadensfreiheitsrabatts

    Wirksam werden soll , dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, wie hoch im letzten Jahr eine Schadensregulierung durch die Versicherung ausgefallen ist und ob der Versicherungsnehmer denn schaden noch selbst regulieren möchte, in dem er den Betrag an die Versicherung überweist.

    Bei größeren Schadensummen macht die Versicherung das nicht, weil es sich nicht lohnen würde.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Einige Versicherungen haben den Service mit der Beitragsrechnung mit der eine Herabstufung des Schadensfreiheitsrabatts

    Wirksam werden soll , dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, wie hoch im letzten Jahr eine Schadensregulierung durch die Versicherung ausgefallen ist und ob der Versicherungsnehmer denn schaden noch selbst regulieren möchte, in dem er den Betrag an die Versicherung überweist.

    Ja, hatte ich vor Ewigkeiten mal, daß mir die Versicherung den "Schadensrückkauf" vorgerechnet hat:

    Summe x auf einen Schlag zwecks Schadensrückkauf

    vs.

    Mehrbeitrag in den nächsten Jahren, wenn ich nicht zurückkaufe


    Übrigens gibt es bei der Rückstufung an sich auch noch erhebliche Unterschiede. Einige Versicherer stufen sehr drastisch zurück, andere weniger drastisch.


    Ach ja:

    Meine Ex hat es mal hinbekommen, auf nur einer Fahrt zwei Unfälle zu bauen.

    Die Versicherung hat die zwar reguliert, sie aber auch postwendend rausgeworfen.

    Am liebsten barfuß bis zum Hals ... also oben ohne und unten nix!

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  • Ach ja:

    Meine Ex hat es mal hinbekommen, auf nur einer Fahrt zwei Unfälle zu bauen.

    Die Versicherung hat die zwar reguliert, sie aber auch postwendend rausgeworfen.

    Dann hatte deine Frau halt mal einen schlechten Tag, sowas passiert halt . :smiley:

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Was passiert wenn man den WoWa mit einem Mover bewegt und dann einen Schaden verursacht?

    Dann zahlt die private Haftpflicht des "Steuermannes" da der WoWa sich ja nicht von alleine bewegt hat.

    Selbst erlebt im Verwandschaftskreis. War damals eine elends lange Streiterei zwischen den Versicherungen.

    Bis dann, Michael
    .
    Du hast die Freiheit, alles zu schreiben. Ich habe die Freiheit, alles zu ignorieren.

  • Ich hatte als Anfänger vor 35 Jahren mit dem Wohnwagen eine winzig kleine Berührung mit einer fremden Stoßstange.

    Ich habe es wie folgt dargestellt:

    Wohnwagen auf Parkplatz abgestellt. Mit dem PKW getankt. PKW in die Nähe des Wohnwagens gefahren.

    Beim Anhängen des Wohnwagens zu weit ausgeschwenkt und dabei die Stoßstange des fremden PKW angestoßen.

    Wurde anstandalos über die Versicherung des Wohnwagens reguliert. ( War dieselbe wie vom PKW ) Schadenshöhe: 250,- DM.

    Aber so gab es keine Rückstufung.


    Gruß

    Vielcamper

  • Was passiert wenn man den WoWa mit einem Mover bewegt und dann einen Schaden verursacht?

    Dann zahlt die private Haftpflicht des "Steuermannes" da der WoWa sich ja nicht von alleine bewegt hat.

    Selbst erlebt im Verwandschaftskreis. War damals eine elends lange Streiterei zwischen den Versicherungen.

    Welcher Unterschied besteht zwischen

    • per mover
    • per Hand

    schieben?

    War sicherlich ein Einzelfall und schon länger her.


    Gruß Thomas

  • Kann ich Dir nicht sagen. Wahrscheinlich war auch deshalb der Streit zwischen den Versicherungen (Haftpflicht und Wohnwagen). Ist 5 Jahre her und meinem Schwager auf einem CP passiert.

    Bis dann, Michael
    .
    Du hast die Freiheit, alles zu schreiben. Ich habe die Freiheit, alles zu ignorieren.

  • Lt. Auskunft meiner Versicherung (HUK) greift die Haftpflichtversicherung eines Wohnwagens erst und ausschließlich dann, wenn dieser nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden - sprich nicht angekoppelt - ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wohnwagen von Hand geschoben oder per "Mover" bewegt wird.

    Solange das Gespann miteinander verbunden ist greift im Schadensfall die Versicherung des Zugfahrzeugs.

    Ob ich ein Hobby habe ??? Klar !! einen Fendt !!!
    ... und weg isser ... :undweg:




    2020 Camping La Rocca / Bardolino, Gardasee (I)

    2021 Camping Union Lido / Cavallino, Adria (I)

    2022 Camping La Quercia / Lazise, Gardasee (I)

    2023 Camping Main-Spessart - Park, Triefenstein / Main (D)

    2023 Camping DuParc / Lazise, Gardasee (I)

    2024 gebucht Strandcamping Waging am See / Bayern (D)

    2024 gebucht LuxOase Dresden / Sachsen (D)

    2025 geplant Wulfener Hals / Fehmarn (D)

  • Dann sollte die HUK nochmal in die aktuell gültigen Gesetze schauen. Da ist ganz klar geregelt, dass bei einem Unfall mit einem Gespann immer die Haftpflicht von Zugfahrzeug und Anhänger die Kosten jeweils zur Hälfte tragen müssen.

  • Dann sollte die HUK nochmal in die aktuell gültigen Gesetze schauen. Da ist ganz klar geregelt, dass bei einem Unfall mit einem Gespann immer die Haftpflicht von Zugfahrzeug und Anhänger die Kosten jeweils zur Hälfte tragen müssen.

    Nur zum Verständnis: Warum sollte die Versicherung eines Zugfahrzeugs für einen Schaden aufkommen, an dessen Entstehung das (abgekoppelte) Fahrzeug gar nicht beteiligt war ??

    Von einem "Gespann" kann dann ja keine Rede mehr sein, wenn der Wohnwagen von Hand geschoben bzw. mit dem Mover bewegt wird.

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  • Das geht hier noch etwas durcheinander, die richtige Antwort wurde vorne schonmal gegeben:

    Anhänger nicht am Zugfahrzeug: Anhängerhaftpflicht

    Gespannbetrieb, egal welches der beiden Fahrzeug irgendwo touchiert: beide Haftpflichtversicherungen

  • Hallo,

    Nur zum Verständnis: Warum sollte die Versicherung eines Zugfahrzeugs für einen Schaden aufkommen, an dessen Entstehung das (abgekoppelte) Fahrzeug gar nicht beteiligt war ??

    Von einem "Gespann" kann dann ja keine Rede mehr sein, wenn der Wohnwagen von Hand geschoben bzw. mit dem Mover bewegt wird.

    meine Antwort bezog sich auf diese Aussage (ich habe das entscheidende mal farblich hervor gehoben):

    Lt. Auskunft meiner Versicherung (HUK) greift die Haftpflichtversicherung eines Wohnwagens erst und ausschließlich dann, wenn dieser nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden - sprich nicht angekoppelt - ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wohnwagen von Hand geschoben oder per "Mover" bewegt wird.

    Solange das Gespann miteinander verbunden ist greift im Schadensfall die Versicherung des Zugfahrzeugs.

    ...und das ist falsch. Die Haftpflicht vom WW greift immer. Wenn mit dem Zugfahrzeug verbunden zu 50% (und zwar völlig unabhängig davon ob das Zugfahrzeug oder der Wohnwagen den Unfallgegner berührt hat - das ist gesetzlich so geregelt) und wenn nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden zu 100%.

  • und wenn nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden zu 100%.

    genau DAS war gemeint. Und das war auch die Frage zu Anfang dieser Diskussion.

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