Radlager kaputt

  • Moin,


    eine Woche vor Ende der Garantie keine HU Plakette bekommen, Radlager schleift.


    Händler lehnt das natürlich als Garantiefall ab, Radlager sind Verschleißteile.


    Herrlich.



    Wünsch euch einen feinen Abend

    Renke

  • Es ist wohl vorherrschende Meinung , dass Radlager sowie auch die Bremsen zu den Verschleißteilen gehören und nicht unter die Garantie fallen.

    Vielleicht kannst mit dem Händler noch was im Wege der Kulanz machen, z.B. du übernimmst den Lohn , er die Ersatzteile?

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Ich würde ein Radlager nicht als Verschleißteil sehen, Verschleissteil sind Bremsen und Reifen. Sonst wäre der ganze Wohnwagen ein Verschleissteil. Wie viele km bist du denn gefahren? Ein Radlager sollte 200-300000km schaffen. Außerdem gehen die Dinger meist nur kaputt weil Wasser Eintritt.

    Wann hast du den WoWa gekauft?

    Hast du Garantie oder Gewährleistung?

  • Ich würde ein Radlager nicht als Verschleißteil sehen, Verschleissteil sind Bremsen und Reifen. Sonst wäre der ganze Wohnwagen ein Verschleissteil. Wie viele km bist du denn gefahren? Ein Radlager sollte 200-300000km schaffen. Außerdem gehen die Dinger meist nur kaputt weil Wasser Eintritt.

    Wann hast du den WoWa gekauft?

    Hast du Garantie oder Gewährleistung?

    Alles was sich am Fahrwerk bewegt sind Verschleißteile , sorry , dazu gehören Reifen, Bremsen , Radlager, Federn/ Gummilager, Stoßdämpfer. Mal in den Versicherungsbedingungen einer Car Garantie nachschauen, da sind solche Teile rausgenommen, wenn das nicht gerichtsfest wäre, wären die Bedingungen für die Tonne.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Alles was sich am Fahrwerk bewegt sind Verschleißteile , sorry , dazu gehören Reifen, Bremsen , Radlager, Federn/ Gummilager, Stoßdämpfer. Mal in den Versicherungsbedingungen einer Car Garantie nachschauen, da sind solche Teile rausgenommen, wenn das nicht gerichtsfest wäre, wären die Bedingungen für die Tonne.

    Es ist ja wohl etwas anderes ob ich so eine Abzocker-Versicherung für eine gebrauchte Schlorre habe oder ein Neufahrzeug mit Herstellergarantie.


    Mich würde auch interessieren:

    - Wann gekauft bzw. Baujahr?

    - Welche Laufleistung bisher?


    Beispiel:

    Gekauft 2019, 5 Jahre Herstellergarantie, Laufleistung sagen wir mal 10.000km.

    Da is mal rein gor nüscht mit Verschleiß. Da würde ich es drauf ankommen lassen.

  • Ein Radlager sollte 200-300000km schaffen. Außerdem gehen die Dinger meist nur kaputt weil Wasser Eintritt.

    Nicht nur. Bei uns wurde das gleich mit gewechselt, weil durch eine überhitzte Bremse das Fett ausgetreten ist. Über kurz oder lang wäre das hinüber gewesen. Wurde ja eh dran geschraubt.

  • Mich würde auch interessieren:

    - Wann gekauft bzw. Baujahr?

    - Welche Laufleistung bisher?

    Moin,


    Erstzulassung ist 16.07.2021

    Zwei Jahre Garantie, also noch eine Woche.


    Laufleistung in etwa 6.000km.


    Das ist für mich ein Witz, entweder es war direkt schon kaputt was selten vorkommt, oder was wahrscheinlicher ist, nicht fachmännisch eingebaut.


    Am schlimmsten ist, der Knaus Vertragshändler macht solche Reperatur generell nicht, das heißt ich kann mir jetzt jemand anderes suchen der das nächste Woche in Ordnung bringt…



    Grüße

    Renke

  • Alles, was sich am Fahrwerk bewegt, sind Verschleißteile, sorry, dazu gehören Reifen, Bremsen, Radlager, Federn/ Gummilager, Stoßdämpfer.

    Aber nichtsdestotrotz sollten Radlager länger als 6.000 km lang halten.

    Und auch Fahrwerksfedern können sich zwar etwa setzen, sollten aber prinzipiell genauso lange halten, wie das Auto.

  • Aber nichtsdestotrotz sollten Radlager länger als 6.000 km lang halten.

    Und auch Fahrwerksfedern können sich zwar etwa setzen, sollten aber prinzipiell genauso lange halten, wie das Auto.

    Klar sollten Radlager länger halten, wenn aber zum Beispiel der Wellendichtring einen Defekt hat, dann dringt Wasser ein und das Radlager geht in kurzer Zeit kaputt.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler



  • wenn der WW jetzt 2 Jahre alt ist, wann war die letzte Bremsenwartung? und welche Bremse ist verbaut? die normale oder die AAA

  • Aber nichtsdestotrotz sollten Radlager länger als 6.000 km lang halten.

    Und auch Fahrwerksfedern können sich zwar etwa setzen, sollten aber prinzipiell genauso lange halten, wie das Auto.

    Du weißt aber schon, das ein Auto und ein WoWa ganz unterschiedliche Federungen haben? :up:

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Klar sollten Radlager länger halten, wenn aber zum Beispiel der Wellendichtring einen Defekt hat, dann dringt Wasser ein und das Radlager geht in kurzer Zeit kaputt.

    Das schon, aber bei einem relativ neuen Wohnwagen, hier keine 2 Jahre alt, liegt dann doch wohl eher ein Einbau- oder ein Material-Fehler vor und dafür sollte der Verkäufer/Hersteller aber schon für gerade stehen.

  • Das schon, aber bei einem relativ neuen Wohnwagen, hier keine 2 Jahre alt, liegt dann doch wohl eher ein Einbau- oder ein Material-Fehler vor und dafür sollte der Verkäufer/Hersteller aber schon für gerade stehen.

    Na dann viel Spass beim Nachweisen :down:

    Dir ist schon der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und die damit verbundenen Fristen bewusst? Und damit auch Beweislasten bzw. Auswirkungen! :idea:

  • Das ist für mich ein Witz, entweder es war direkt schon kaputt was selten vorkommt, oder was wahrscheinlicher ist, nicht fachmännisch eingebaut.

    Für mich auch. Oder es ist ein Billigimport was mich nicht wundern würde.


    Am schlimmsten ist, der Knaus Vertragshändler macht solche Reperatur generell nicht, das heißt ich kann mir jetzt jemand anderes suchen der das nächste Woche in Ordnung bringt…

    Ich sehe das so, du hast noch in der Garantiezeit bei deinem Händler das defekte Radlager beanstandet. Jetzt musst du dir einen anderen Händler suchen der im besten Fall bei Knaus ein Garantieantrag stellt. Parallel dazu würde ich an Knaus eine mail schreiben und die ganze Situation schildern. Falls ein Garantieanspruch besteht ist es nicht wichtig in der Garantiezeit den Schaden zu beheben sonder diesen zu melden. Ansonst kann dir jede freie Werkstatt das Radlager wechseln.

  • Dir ist schon der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und die damit verbundenen Fristen bewusst? Und damit auch Beweislasten bzw. Auswirkungen!

    Jo, das ändert aber nix an meiner Meinung. Guck mal beim ADAC. Da gibt es etliche Urteile von Richtern, die es genauso sehen, wie ich.

  • Also: 2 Jahre Garantie heißen 2 Jahre Garantie. PUNKT.

    Und zwar für das gesamte Fahrzeug, außer in der Garantieerklärung des Herstellers werden Ausschlüsse genannt (z.B. die Bremsen oder hier: die Radlager).

    Ist dem nicht so, dann den Mangel IN TEXTFORM (nannte sich früher "schriftlich", bedeutet aber per Post, heute reicht eine Email, das ist auch in Textform) dem Vertragshändler mitteilen und ihm eine ausreichende Frist zur Behebung des Mangels einräumen.

    Kommt er dem nicht nach: angemessene Nachfrist unter Androhung der Beseitigung des Mangels durch einen Dritten zu seinen Lasten oder Wandlung.


    Und wenn Dein Händler sagt, er würde solche Reparaturen grundsätzlich nicht machen, so ist das sein Problem und interessiert hier überhaupt nicht.

    Es ist einzig sein Problem, wie er den Mangel behebt. Dann muss er halt einen Fachbetrieb zu seinen Lasten beauftragen.

    ....was für eine Aussage....ist ja schon eine Frechheit....

    Teile ihm doch einfach mal mit, dass Du auch gerne ein selbständiges Beweissicherungsverfahren anstrebst, wenn er jetzt nicht aus den Puschen kommt.

    Dann wird er schon reagieren.....


    DU machst jetzt erst einmal gor nüscht sondern forderst den Händler auf tätig zu werden. ER ist in der Pflicht!


    Und für die ganzen Schlauberger und die mit irgendwelchen Richtern verheiratet, verschwägert oder verbrüdert sind: GARANTIE. Nicht Gewährleistung.

    Bei der Garantie gibt es keine Beweislastumkehr (außer sie ist in den Garantiebedingungen ausdrücklich genannt, was aber wiederum rechtswidrig wäre).


    Ganz wichtig: Fristen einhalten! Den Mangel offiziell anmelden und ausdrücklich ausformulieren, dass dieser noch in der Garantiezeit aufgetaucht ist.

    Und bei so einem - scheinbar windigen Händler - würde ich den Wagen nochmals auf links drehen und alle nur möglichen weiteren Mängel schriftlich festhalten und ihm übermitteln.


    Und kleine Notiz bzw. Frage am Rande:

    Du bist mit dem Wagen jetzt aber nicht pausenlos Alpenpässe rauf und runter und hast die Bremsen mal so richtig heiß laufen lassen?

    Dann nämlich greift die Garantie nicht, wenn Dir nachgewiesen wird, dass die Radlager z.B. einen Hitzeschaden erlitten haben....

    Darüber solltest Du Dir im Klaren sein, wenn es später evtl zu einer gutachterlichen Stellungnahme kommt.

    Hitzeeinflüsse sind sehr einfach nachzuweisen.....

  • Ergänzung:

    Knaus selber brauchst Du gar nicht erst anschreiben.

    Dein Vertragspartner ist Dein Händler, nicht der Hersteller. Auch wenn dieser die Garantie erteilt....

  • Na dann viel Spass beim Nachweisen :down:

    Dir ist schon der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und die damit verbundenen Fristen bewusst? Und damit auch Beweislasten bzw. Auswirkungen! :idea:

    Hier greift keine Gewährleistung, sondern die Herstellergarantie.

    Da gibt es keine Beweislastumkehr.

    Und die einzige Frist, die gilt ist: Mangel muss innerhalb der Garantiedauer aufgetreten und bekannt gemacht worden sein.

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