Radlager kaputt

  • Hier greift keine Gewährleistung, sondern die Herstellergarantie.

    Da gibt es keine Beweislastumkehr.

    Und die einzige Frist, die gilt ist: Mangel muss innerhalb der Garantiedauer aufgetreten und bekannt gemacht worden sein.

    Das stimmt leider so nicht ganz, hier ein Auszug aus den aktuellen Garantiebedingungen von VW:

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Hier greift keine Gewährleistung, sondern die Herstellergarantie.

    Da gibt es keine Beweislastumkehr.

    Gibt der Hersteller überhaupt eine Garantie über die Gewährleistung hinaus? Und wenn ja, dann wäre sie auf freiwilliger Basis und dann kann der Garantiegeber sehr wohl die Bedingungen selbst bestimmen.

  • Gibt der Hersteller überhaupt eine Garantie über die Gewährleistung hinaus? Und wenn ja, dann wäre sie auf freiwilliger Basis und dann kann der Garantiegeber sehr wohl die Bedingungen selbst bestimmen.

    Du verwechselst Garantie und Gewährleistung.

    Erst kommt die Garantie, danach eine eventuelle Gewährleistung.


  • trotzdem fehlt immer noch die Info ob die vorgesehene Wartung der Bremsen durchgeführt wurde und ob es sich um eine AAA Bremse handelt.

    Viel Glaskugel wenig Info bis jetzt.

  • Dann muß doch der Händler noch Sachmängelleistung bringen ?

    Ich gender nicht, ich habe einen Schulabschluß !

    (Mario Barth)

  • Der beruft sich aber darauf, dass es kein Fall für die Gewährleistung ist, weil das Radlager ein Verschleißteil wäre.

  • Der beruft sich aber darauf, dass es kein Fall für die Gewährleistung ist, weil das Radlager ein Verschleißteil wäre.

    Nicht Gewährleistung, GARANTIE!

    Der Wagen befindet sich noch in der 2-jährigen Herstellergarantie.

    Also ist nur ausschlaggebend, was genau in der Herstellergarantie steht und ob es dort Ausschlüsse gibt, die diesen Schadenfall betreffen könnten.

    Ist dem nicht so, MUSS der Hersteller diesen jetzigen Mangel ZU SEINEN LASTEN beheben.

    Vertreten wird der Hersteller hier aber durch den Vertragshändler, mit dem der Käufer einen Kaufvertrag geschlossen hat.

    Also muss der Vertragshändler die Mängelbeseitigung vornehmen (und wird sie dann wohl mit dem Hersteller, nämlich SEINEM Vertragspartner, abrechnen).


    Lasst mal die Gewährleistung komplett außen vor, die kommt hier nicht zum Tragen.

  • Ein Radlager sollte 200-300000km schaffen.

    Bei einem WoWa? Warum, da wird um jeden Cent gefeilscht. Eines unserer Radlager war nach 13 Jahren fertig. Bis dahin hatte der Wohnwagen bei uns ca. 15000km gelaufen. Beim Vorbesitzer weiß ich nicht. Mittlerweile sind wir 20000km weiter und an den anderen Rädern bisher noch nix. Material, Einbau oder was auch sonst die Ursache ist, war halt so.

    ;)

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • trotzdem fehlt immer noch die Info ob die vorgesehene Wartung der Bremsen durchgeführt wurde und ob es sich um eine AAA Bremse handelt.

    Viel Glaskugel welnig Info bis jetzt.

    Auch das ist erstrangig uninteressant.

    Einzig maßgebend ist, was in den Garantiebedingungen des Herstellers steht.

    Da ist jetzt völlig schnuppe, um welche Bremse es sich handelt.


    Steht in den Garantiebedingungen zum Beispiel, dass der Käufer z.B. alle 6 Monate eine Bremsenwartung bei einem Vertragshändler durchführen lassen muss, dann ist das ein Bestandteil der Herstellergarantie und der Käufer ist verpflichtet, diese Auflagen einzuhalten. Tut er das nicht, kann (und wird) der Hersteller die Garantie sofort aufkündigen bzw. für einen Mangel an der Anlage nicht eintreten.

    Ich ziehe hier mal den Vergleich zur Dichtigkeitsgarantie von Adria:

    Da ist ganz genau beschrieben wann und im welchem Zeitraum die Prüfungen durch einen VERTRAGSHÄNDLER durchzuführen sind.

    Nur wenn diese Termine exakt eingehalten werden, hat der Käufer 7 Jahre Garantie.

    Verstößt Du gegen die Bedingungen (Überschreitung der Frist, Prüfung nicht bei einem Vertragshändler), erlischt die Garantie SOFORT.

  • und was sagt deine Glaskugel? bis jetzt wurde nix vom Ersteller geschrieben, nur das es kaputt ist.

  • ..Der Wagen befindet sich noch in der 2-jährigen Herstellergarantie.

    Was soll das denn sein? Zwischen zwei Gewerbetreibenden, hier der Hersteller und der Händler, gibt es laut Gesetz, weder eine Gewährleistung, noch eine Garantie.

    Und wenn ein Hersteller seinen Endkunden eine zusätzliche Garantie gewährt, dann wäre das eine rein freiwillige Leistung und deshalb bestimmt der Garantiegeber auch ganz alleine den Umfang und den Zeitraum dieser freiwillig gewährten Garantie.

  • Nicht Gewährleistung, GARANTIE!

    Der Verkäufer muß nachweisen das der Schaden nicht schon bei Auslieferung vorlag.

    Der Käufer muß garnichts nachweisen.


    Bei Garantie können die reinschreiben und ausschließen was sie wollen, bei der Sachmängel eben nicht.

    Ich gender nicht, ich habe einen Schulabschluß !

    (Mario Barth)

  • Danke fürs Mitlesen können und wie gut alles erklärt wird.

    Es betrifft uns zwar nicht , doch gibt es Mut , bei dringendem Bedarf im Forum etwas zu fragen.


    Viel Glück dem TE !

    :camp) ... wenn der Wasserkessel flötet , ist Urlaub.

  • Es ist SCHEISSEGAL welche Bremse da verbaut ist.

    Ob die AAA oder die ZZZ....

    Mit Verlaub, ich glaube da irrst du dich. Klaus will bestimmt damit sagen dass es ein Unterschied in der Herstellergarantie ist ob eine aaa, also eine selbstnachstellende wartungsfreie Bremse verbaut ist oder eine normale die jährlich gewartet werden muss. In erstem Falle wäre die Frage ob an der aaa Bremse wie schon öfters vorkekommen die Bremse heiß lief weil die Nachstellung fehlerhaft war und der Radlagerschaden eine Folge davon wäre. Womit dann auch eine Reparatur der Bremse notwendig wäre. Im zweiten Fall müsste Novatac nachweisen dass die Bremse im vom Hersteller vorgegebenen Zeitrahmen gewartet wurde um in den Genuß der Herstellergarantie zu gelangen.

  • Hä?

    Hier muss niemand etwas nachweisen, hier geht es um die G A R A N T I E !!!

    Nicht Gewährleistung, sondern


    G A R A N T I E

    Die ersten zwei Jahre muß der Händler bei Neuwaren Sachmängelhaftung leisten.

    Ob der Hersteller Garantie gibt oder nicht.

    Und die Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt, nicht wie die Garantie die nach gutdünken ausgelegt werden kann.


    Einfach mal nachlesen.

    Ich gender nicht, ich habe einen Schulabschluß !

    (Mario Barth)

  • Ich vermute mal, dass die FA Knaus, wie fast alle Hersteller, null freiwillige Garantie gewähren....

    Bleibt nur noch Sachmangelhaftung -und Beweislastumkehr war schon vor einem Jahr ?

  • Das wäre für beide Seiten <20 Eus Material. (man wechselt IMMER beide Seiten!)

    Und etwa ein Nachmittag, um beide Seiten zu wechseln, Bremsen nachzustellen und nebenbei noch ein Tässchen Kaffee und ein Stück Kuchen zu verdrücken.

    Gerade wenn es sich um diese Kompaktlager handelt. Hab aber keine Ahnung, was Knaus da verbaut.

    Unser Fendt hat Alko und Kompaktlager.

    Hier reicht Wagenheber, Seegeringzange, Hämmerchen, etc. Also nix wildes. Einen Drehmomentschlüssel sollte man dennoch haben.


    Die Ursache dafür kann vielfältig sein. Vielleicht mal eine Bremse etwas heiß geworden = Fett wech.

    Ohne Fett = Lager schnell putt! ;-).

    Und so könnte das aussehen:

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