Hier greift keine Gewährleistung, sondern die Herstellergarantie.
Da gibt es keine Beweislastumkehr.
Und die einzige Frist, die gilt ist: Mangel muss innerhalb der Garantiedauer aufgetreten und bekannt gemacht worden sein.
Das stimmt leider so nicht ganz, hier ein Auszug aus den aktuellen Garantiebedingungen von VW: