Was darf ich an tatsächlichem Gewicht ziehen

  • So ist aus meiner Sicht die Gesetzeslage, abgesehen davon, ob das einer für vernünftig hält oder nicht.

    Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass sich das für unvernünftig halte, im Gegenteil, habe nur gesagt, dass es manche Polizisten nicht so sehen und da vielerorts der Wohnwagen abgehängt gewogen wird, wird die Stützlast natürlich dem Wohnwagen zugerechnet.

  • Ja.

    Der Wohnwagen ist aber nicht überladen. Er darf ja 1700kg insgesamt wiegen.

    Der Themenstarter darf jedoch nur 1600kg ziehen.

    Und der Golf des Themenstarters darf 75kg Stützlast haben.

    Also darf der Wohnwagen vom Themenstarter 1675kg im abgehängten Zustand wiegen. Damit wäre der Wohnwagen um 25kg leichter als er sein dürfte.


    Ich weiß jetzt nicht, warum das hier von manchen nicht verstanden wird?


    Mach ich ja genauso, nur mit dem Boot.

    Sharan, darf 2400kg bei 8% ziehen.

    Trailer hat zGG von 2700kg.

    Boot mit Trailer wiegt ca 2520kg.

    Stützlast 106kg. Der Sharan zieht also 2414 kg. Ganz legal. Muss nur auf die Achslast am Sharan achten, dass die nicht überschritten wird. Damit fahre ich sogar quer durch Holland, Dänemark und Schweden.

    (jetzt kommen die Erbsenzähler: 14 Kg zuviel. Bla bla bla. Alles in der Toleranz. )

  • Übrigens steht in irgend einer EU-Verordnung, dass bei PKW's im Anhängerbetrieb bis 100 kmh sowohl die Hinterachslast, das Gesamtgewicht und auch der Lastindex der Reifen beim Zugfahrzeug um 10% bzw. der Stützlast überschritten werden darf, wenn es der Hersteller erlaubt. Dies wird dann durch diese besagte Eintragung freigegeben.

    Hallo Gerd,

    das sind "Grimms - Märchen" zum Wochenende. Im Grundsatz gilt im Bundesgebiet der Anhängerbetrieb bis 80 km/h. Die 100-Regel ist schon eine Ausnahme, bei der beim Zugfahrzeug und dem Anhänger bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein müssen.

    Die von dir genannte EU-Regelung würde mich interessieren - mach dich Mal kundig und melde dich wieder. Es wäre schön, dass "wenn man so etwas los lässt", das auch belegt werden kann.


    Gruß

    Römerstein

  • Wenn ich mich nicht Recht erinnere ist das nicht ganz aus der Luft gegriffen.

    Ich hab das aber nur bzgl der Reifen im Ohr.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Ganz einfach:

    Annahme: Dein Zugwagen hat eine zulässige Stützlast von 75 kg und Dein Wohnwagen ist so beladen, dass er tatsächlich 75 kg Stützlast hat.

    Dann darf der Wohnwagen fertig gepackt ein tatsächliches Gesamtgewicht von 1.675 kg haben.

    Denn von diesem tatsächlichen Gesamtgewicht wird die Stützlast der Beladung des Zugwagens zugeschlagen und nur die restlichen 1.600 kg werden als Anhängelast berechnet.

    Das gilt in der gesamten EU so.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Mir geht es um das Hinzurechnen der Stützlast. Genau das wird nicht überall so gehandhabt.


    VG Klaus

    Doch, so lange die zGM des WoWa nicht überschritten wird.

    Und da WoWa des TE eine zGM von 1.700 kg hat, kann er tatsächlich bis 1.675 kg (Anhänge- & Stützlast) beladen, auch in Österreich und der Schweiz.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Doch, so lange die zGM des WoWa nicht überschritten wird.

    Und da WoWa des TE eine zGM von 1.700 kg hat, kann er tatsächlich bis 1.675 kg (Anhänge- & Stützlast) beladen, auch in Österreich und der Schweiz.

    Bin ich mir nicht sicher. Soweit mir bekannt, zählt die Zulassungsbescheinigung und nicht allein die Waage.

    Dennoch bleibt das Problem mit dem Fahrverhalten. Ein Freund von mir hat seinen Wagen mit 1.600kg fast in die Leitplanken geworfen. Dabei noch nicht mal 100km/h gefahren.

    Muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Mein Fall wäre es nicht.


    VG Klaus

    Wenn ich etwas nicht genau weiß, gebe ich nur eine Empfehlung oder meine Erfahrung weiter.

    Stand Ende 2023, seit Anfang 2016 mit dem aktuellen WW, 1.099 Tage unterwegs.

  • Dann solltest du dich vielleicht informieren

    wenn dir zahlreich widersprochen wird.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Dann solltest du dich vielleicht informieren

    wenn dir zahlreich widersprochen wird.

    Auch wenn mir zahlreich widersprochen wird, muss es nicht generell gültig sein. Es gibt auch andere Meinungen.

    Ich will schon ewig mein zulässiges Gesamtgewicht vom Wagen im Schein um die Stützlast erhöhen lassen, ohne die Achslast im Schein zu ändern. Bislang ohne Erfolg. Wurde aber schon gemacht.

    Hier geht es zwar um die Anhängelast vom Zugfahrzeug in Verbindung mit dem zulässigem Gesamtgewicht vom Wagen.

    Vielleicht den Wagen ablasten, um auf der sicheren Seite, bezüglich der Auslegung von Richtlinien, zu bleiben.

    Mir ist das Ganze ohnehin egal. Meine Bedenken sollten Denkanstoß an den TE sein. Sicherheit inklusive.

    Somit darf ich mich bei dem Thema verabschieden. Macht was Euch genehm ist.


    VG Klaus

    Wenn ich etwas nicht genau weiß, gebe ich nur eine Empfehlung oder meine Erfahrung weiter.

    Stand Ende 2023, seit Anfang 2016 mit dem aktuellen WW, 1.099 Tage unterwegs.

  • Bin ich mir nicht sicher. Soweit mir bekannt, zählt die Zulassungsbescheinigung und nicht allein die Waage.

    Passt doch beides bei meinem Beispiel, alle Bedingungen der Zulassungsbescheinigung wurden eingehalten.


    Was soll es da für ein Problem mit dem Fahrverhalten geben?

    Gewicht und Geschwindigkeit müssen halt aufeinander abgestimmt sein - dann passt es.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Es geht hier aber nicht um Meinungen und

    darum alles Halbwissen in einen Topf zu werfen und

    sein halbgares Süppchen darzubieten.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Das gilt in der gesamten EU so.

    Eine falsche Aussage wird nicht dadurch richtig, dass man sie mehrfach wiederholt. Die zitierte Aussage ist nicht zutreffend.


    Es gibt mehrere EU Länder, die die Zurechnung der tatsächlichen Stützlast nicht akzeptieren. Für nicht EU Länder wie die Schweiz galt sie noch nie und ob sie für das EX EU-Land gilt ist mir nicht bekannt.

    Nur um auch in diesen Ländern auf der sicheren Seite zu sein, haben einige von uns die Papierauflastung eintragen lassen.

  • Ist es so schwer gedanklich zwischen

    Anhängelast (Summe der Achslasten)

    und Gesamtgewicht des Anhängers (Summe der Achs- und Stützlast(en)

    zu unterscheiden?


    Wenn man diesen einfachen Definitionen nicht folgen kann

    sollte man sich vielleicht die Peinlichkeit eigener Beiträge ersparen.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Es gibt mehrere EU Länder, die die Zurechnung der tatsächlichen Stützlast nicht akzeptieren.

    Welche EU Länder sind es denn, wo die Stützlast zur Anhängelast zugeschlagen wird?


    In den Ländern wären ja alle Sattelzüge dann illegal unterwegs.

  • Eine falsche Aussage wird nicht dadurch richtig, dass man sie mehrfach wiederholt. Die zitierte Aussage ist nicht zutreffend.


    Es gibt mehrere EU Länder, die die Zurechnung der tatsächlichen Stützlast nicht akzeptieren. Für nicht EU Länder wie die Schweiz galt sie noch nie und ob sie für das EX EU-Land gilt ist mir nicht bekannt.

    Nur um auch in diesen Ländern auf der sicheren Seite zu sein, haben einige von uns die Papierauflastung eintragen lassen.

    Also ist die Aussage, dass ein WoWa mit einer zGM von 1.700 kg an einem Zugwagen, der eine zulässige Anhängelast von 1.600 kg und eine zulässige Stützlast von 75 kg hat, tatsächlich 1.675 kg unter Einhaltung der o.a. Stützlast wiegen darf, falsch?

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Also ist die Aussage, dass ein WoWa mit einer zGM von 1.700 kg an einem Zugwagen, der eine zulässige Anhängelast von 1.600 kg und eine zulässige Stützlast von 75 kg hat, tatsächlich 1.675 kg unter Einhaltung der o.a. Stützlast wiegen darf, falsch?

    Du hast oben und zuvor mehrfach geschrieben, dass die Stützlast innert der gesamten EU gilt.

    Die Aussage ist falsch.

    Welche EU Länder sind es denn, wo die Stützlast zur Anhängelast zugeschlagen wird?

    Ich weiß es nicht von allen und habe vor Monaten auch keine Gesamtübersicht gefunden und bin seit der Eintragung auch nicht mehr auf dem Laufenden,

    Sicher bin ich mir bei Austria, Schweiz und den Beneluxländern.

  • Ich bin wahrscheinlich kein Freund des Langzeitreisenden

    aber ich kann am keiner Stelle dieses Fadens entdecken

    das er nicht

    A beim Thema blieb und

    B etwas falsches schrieb.


    Dafür wurde von anderer Stelle

    anstatt über die vom TE gefragte Anhängelast

    munter mit Fahrerlaubnis, Gesamtgewicht und Papierauflastung Halbwissen geprahlt.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Du hast oben und zuvor mehrfach geschrieben, dass die Stützlast innert der gesamten EU gilt.

    Die Aussage ist falsch.

    .


    Nein, genau das was ich schrieb, ist eindeutiges EU Recht. (Siehe EU-Verordnung Nr. 1230 aus dem Jahr 2012)

    Noch mal meine Aussage:


    Ganz einfach:

    Annahme: Dein Zugwagen hat eine zulässige Stützlast von 75 kg und Dein Wohnwagen (zGM 1.700kg) ist so beladen, dass er tatsächlich 75 kg Stützlast hat.

    Dann darf der Wohnwagen fertig gepackt ein tatsächliches Gesamtgewicht von 1.675 kg haben.

    Denn von diesem tatsächlichen Gesamtgewicht wird die Stützlast der Beladung des Zugwagens zugeschlagen und nur die restlichen 1.600 kg werden als Anhängelast berechnet.

    Das gilt in der gesamten EU so.


    Und auch die Schweiz schreibt in der aktuellen Fassung der AS 2019 253

    "Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)":

    "Die Sattel- beziehungsweise Stützlast ist beim Zugfahrzeug zu berücksichtigen. Art. 22 Abs. 2 Bst. a "


    Um das noch mal deutlich zu machen: Es geht die ganze Zeit um einen WoWa mit zGM 1.700 kg, einen Zugwagen mit einer zulässigen Anhängelast von 1.600 kg und Stützlast von 75 kg.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

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