Dichtigkeitsprüfung Dethleffs - Frist vs. Verfügbarkeit

  • Hallo zusammen,


    wir haben unseren neuen Wohnwagen letztes Jahr Anfang September übernommen und zugelassen. Jetzt wollte ich einen Termin machen zur Dichtigkeitsprüfung, was sich als weniger als leicht herausstellt =O Abgesehen von den unterschiedlichen Aussagen zur Frist(einhaltung) gab es seitens der über die Dethleffs-Händlersuche in meinem Umkreis liegenden Partner u. a. folgende Aussagen:


    - die nächsten Termine erst wieder Februar 2024! Bitte was, da kann ich die Garantie ja gleich in die Tonne kloppen :xwall:

    - Wir machen keine Wohnwagen, nur Wohnmobile! Gut, die werden sicher ihre Gründe haben da zu unterscheiden :rolleyes:

    - Nicht bei uns gekauft, ähm, vielleicht klappt es ja bei ihrem Verkäufer! Gut, so kann man sich für weitere Serviceleistungen halt auch selbst disqualifizieren, aber haben es ja scheinbar auch nicht nötig ?(


    Was die Frist angeht, kenne ich 3 Monate vor/nach Zulassungsdatum, angeblich geht es aber bei Dethleffs nur einen Monat vor bis nach Zulassungsmonat, so dass ich also nur noch knapp 1 Woche Zeit hätte...obs da irgendwo auf der Welt noch Termine für gibt :/ - na dann isse wohl mal :bye: die Garantie :dance:


    Übrigens, mein nächstgelegener Servicepartner/Vertragshändler sitzt in Mülheim/Ruhr :_whistling:


    Gruß aus der Zappelkiste :up:

  • Vielleicht solltest Du dann doch mal die Bedienungsanleitung zur Hand nehmen, anstatt auf Hörensagen zu vertrauen:


    Auf Seite 6 unter Punkt 1.1 Bedingungen für Dichtheitsgarantie, Absatz 3: Voraussetzung für diese Garantie ist, dass das Fahrzeug jährlich einer autorisierten Fachwerkstatt zur Dichtheitsinspektion vorgeführt wird. Die Vorführung hat jährlich jeweils spätestens ±6 Monate nach dem Erstzulassungsdatum zu erfolgen.


    Du hast also durchaus noch etwas Zeit.


    Dass Du auf der Suche nach einem Servicepartner vielleicht etwas spät unterwegs bist, wenn das Zulassungsdatum vor drei Wochen war, ist jetzt nur meine Meinung. Auch sind mir Deine Gründe, warum Du nicht bei einem Händler in der Nähe gekauft hast, unbekannt. Dass Dich aber die Händler jetzt nicht mit offenen Armen empfangen, kann ich nachvollziehen.

  • - Nicht bei uns gekauft, ähm, vielleicht klappt es ja bei ihrem Verkäufer! Gut, so kann man sich für weitere Serviceleistungen halt auch selbst disqualifizieren, aber haben es ja scheinbar auch nicht nötig ?(


    (Leider) eine völlig normale Reaktion unter Händlern aus diesem Zweig (Caravans/Wohnmobile) und das schon seit Jahren.

    Es gibt allerdings hier und da auch noch Ausnahmen, wenn auch selten oder unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bereits früher Kunde gewesen o.ä.)!

    Viel Erfolg.


    Gruß, René

    René, Sandra & Hündin Neela

    unterwegs mit:

    - Skoda Kodiaq 4X4 DSG

    - Hobby 460SL Excellent


    :w aus Minden! :w

  • Vielleicht solltest Du dann doch mal die Bedienungsanleitung zur Hand nehmen,

    Wichtig dabei ist, daß die Garantieleistungen zu dem eigenen Baujahr passen.

    Ab und an, werden die Garantiebedingungen verändert angepasst.


    Je nach Hersteller gibt es auch separate Unterlagen zum eigenen Fahrzeug.


    Und wenn alles nicht passt, Terminanfrage per Mail und ggf Hersteller anschreiben.

    Bei Fendt konnte ich schon mal 3 Monate verspätet prüfen lassen, ohne Verlust der Garantie


    Gruß Thomas

  • Gut, jeder definiert Service halt anders, aber letztendlich zahle ich doch für die erbrachten Leistungen das gleiche Geld

    Du schon, nicht aber Dethleffs: Die Dichtigkeitsprüfung bezahlst Du, klar. ABER wenn jetzt Garantie- oder Haftungsarbeiten anstehen, bezahlst nicht Du, sondern der Hersteller - in diesem Fall Dethleffs - und diese geben ihren Vertragshändlern vor, was sie abzurechnen haben. Und das ist in aller Regel weniger, als sie Dir verrechnen würden. Also ist eine Garantiearbeit nie etwas, das die Händler suchen. Wenn Du den Wagen da gekauft hast, dann lässt sich mit der Marge die Garantiearbeit gegenrechnen. Hast Du wo anders gekauft, wäre es nur lukrativ, wenn der Händler Dich dadurch als treuen Kunden gewinnen kann. Da zur Zeit die Auftragsbücher aber mehr als gut gefüllt sind, sucht Dich keiner als zukünftigen Käufer. Leider eine kurzfristige Sichtweise, aber in einem Verkäufermarkt - wie er derzeit immernoch in der Campingbranche üblich - gang und gäbe.

  • Wenn Du den Wagen da gekauft hast, dann lässt sich mit der Marge die Garantiearbeit gegenrechnen.

    Und was macht ein Dethleffs-Servicepartner ohne eigenen Verkauf...also nur Werkstattleistungen :/

  • Bei meinem Weinsberg steht jetzt auch die erste Prüfung der dichtheit an. Laut Händler soll die Prüfung 12/23 oder 01/24 erfolgen. EZ des wohnwagens ist 12 /22. Für mich ist das Zeitfenster absolut ok, denn ich habe ja gewusst das ich bei Erhalt der Garantie die Prüfungen durchführen lassen muss.

  • Und was macht ein Dethleffs-Servicepartner ohne eigenen Verkauf...also nur Werkstattleistungen :/

    Kenne ich keinen... allerdings kenne ich auch nur den schweizer Markt, und da sind die Händler an einer Hand abzuzählen.


    Freie Werkstätten haben wir auch ein paar, aber allesamt - wie der Name sagt - ohne Markenvertrag, daher auch keine Garantiearbeiten.

  • Freie Werkstätten haben wir auch ein paar, aber allesamt - wie der Name sagt - ohne Markenvertrag, daher auch keine Garantiearbeiten.

    Die aber zumeist bessere und ordentliche Arbeit abliefern als so mancher Markenhändler.

    Denn die Leben davon und würden sonst ihre Geschäftsgrundlage verlieren.

  • Steven1989 Ich weiß nicht, warum du ein verwirrend gibst, aber es ist so.

    Ein Händler hat eine einseitig heiße Bremse geprüft, in dem er das Rad angehoben hat und da es keine Schleifgeräusche gab für "in Ordnung" befunden. So sind wir also nach Hause gefahren.

    Der Händler, wo wir den WW gekauft haben, hat uns den WW mit frischer HU Plakette zurück gegeben. Blöd nur, daß er beim Abstellen nach dem Abholen trotz gezogenen Handbremse vorwärts bergab rollte. Also HU mit defekten Bremsen bekommen.


    Erst der reine Schrauber hat die Bremsen geöffnet und den eigentlichen Schaden festgestellt.


    Mein Vertrauen in die Werkstätten der Händler ist mehr als angeknackst.

  • Ich bin verwirrt über deine Behauptungen hier im Internet. Du hast eine HU bekommen mit defekter bremse? Wer ist dann jetzt schuld? Der Händler oder der HU Prüfer?

    Ich arbeite als Kfz Mechatroniker und wenn ich solch merkwürdigen Sprüche lese wie : der reine Schrauber bin ich halt einfach verwirrt. Ich habe in einer freien Werkstatt meine Ausbildung gemacht und dann bei einer Markengebundenen Werkstatt gearbeitet. Ich bin mir sicher an einer Trommelbremse hier im internet die Qualität und das Können von Werkstätten zumessen ist eher unangebracht

  • Wie auch immer, es gab hier Vorzeiten schon mal eine Diskussion um die Dichtheitsprüfung. Darum ging es, glaube ich zumindest, in diesen Thread.

    Jede KFZ- Werkstatt kann praktisch die Dichtheitsprüfung durchführen, ohne, dass die Herstellergarantie beeinflusst wird. Allerdings muss die Werkstatt bestätigen, dass die Leistungen gemäß Herstellervorgaben ausgeführt wurden.

    Ich habe mich mal belesen, und ja, das gilt auch für Ww., da die EU Richtlinie nicht für KFZ, sondern für den KFZ Sektor verfasst ist. Damit sind Anhänger mit drin. ( es gibt ja nicht nur Wohnanhänger).

    Gemäß der EU Richtlinie sind Hersteller verpflichtet, Nichtvertragshändlern die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

    Wasserschadenreparaturen werden lt. meines Hobby-Händlers immer beim Hersteller repariert, da die meisten Fachwerkstätten gar nicht die techn, personellen und räumlichen Möglichkeiten für solche Reparaturen haben,


    Wenn man mich mit der Ausführung von Aufträgen ( Garantie +Vertragswerkstatt) abschieben will, hilft mir eine harmlose Frage..

    Nämlich: " Darf ich die Begründung Ihrer Absage gegenüber dem Hersteller XYZ zitieren?"

    Ihr könnt förmlich den Schreck in den Gesichtern der Mitarbeiter auch am Telefon sehen. Wenn Jemand mir sagen würde, ich möge dies nur tun, dann könnte der sich darauf verlassen, 7 Tage später die Kopie meines Anschreibens an den Hersteller, im Briefkasten zu haben.

    Andererseits, wenn der Verkäufer ( ohne wichtigen Grund) mir keinen Prüftermin ( frühzeitig beantragt) benennen kann, oder der Termin die gesetzte Frist überschreitet, kann der Hersteller in die Pflicht genommen werden. Er hat die Bedingungen der Garantiegewährung aufgestellt, somit trägt er auch die Last deren Umsetzung.

    Gruss vom Asphalthoppler

    Ahnungen und Visionen habe ich keine, dafür etwas Wissen und Erfahrung, aber davon leider nie genug.

  • Kenne ich keinen... allerdings kenne ich auch nur den schweizer Markt, und da sind die Händler an einer Hand abzuzählen.


    Freie Werkstätten haben wir auch ein paar, aber allesamt - wie der Name sagt - ohne Markenvertrag, daher auch keine Garantiearbeiten.

    Bei uns in D schon, den hier (hero Camping-Center) zB, vertreibt Knaus etc. ist aber im Service trotzdem Dethleffs-Vertragspartner 8)


    Zu dem Händler, wo ich meinen WW gekauft habe...ein schon recht großer mit angebundenem Mercedes-Autohaus und Nutzfahrzeugsparte in NRW...muss ich sagen, da habe ich mich schon sofort ab dem Zeitpunkt der Übernahme nicht mehr wie ein Kunde gefühlt - war eher so ein "hoffentlich ist der schnell mit der Karre vom Hof" :wacko: Und bei den ersten obligatorischen Sachmängeln ging es so weiter und ich musste tatsächlich erst mehrfach Kontakt mit Dethleffs in Isny aufnehmen, bevor dort eingelenkt wurde. Die folgende Fahrzeugannahme und -abholung wieder eine einzige Zumutung, einfach katastrophal und an Überheblichkeit und Unfreundlichkeit kaum zu überbieten :cursing: Daher auch der Wunsch des Wechsels zu einem anderen Händler. PS: Hätte ich den WW 1 Jahr alt gebraucht privat 400KM von zu Hause gekauft, würde ich ja auch nicht unbedingt beim Händler dort vor Ort bleiben wollen ;)

  • Ich habe einen anderen Ansatz gewählt. Ich war einmal bei der Dichtigkeitsprüfung und liess jede weitere dann sausen.

    Das war natürlich ein Risiko, aber der Aufwand war mir einfach zu gross. Wenn man das macht sollte man einfach hinterher nicht jammern wenn was undicht wird und man den Schaden selbst begleichen muss.

    Beim Händler hatte ich auch immer ein wenig das Gefühl dass die Kollegen super mit Wohnwagenaufbauten umgehen konnten, aber nicht zwingend mit dem eigentlichen Fahrwerk.


    Stattdessen bringe ich den Anhänger regelmässig zu einer Anhängerwerkstatt. Dort wird natürlich der Aufbau nicht beachtet, jedoch ist der Dämpfer der Auflaufbremse sowie die Bremsen nun immer tipptopp eingestellt.

  • Gemäß der EU Richtlinie sind Hersteller verpflichtet, Nichtvertragshändlern die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

    Das ist aber eine ganz andere Baustelle.

    Jede KFZ- Werkstatt kann praktisch die Dichtheitsprüfung durchführen, ohne, dass die Herstellergarantie beeinflusst wird. Allerdings muss die Werkstatt bestätigen, dass die Leistungen gemäß Herstellervorgaben ausgeführt wurden.

    Nee, das gilt nur für die gesetzlich geregelte Gewährleistung, aber nicht für eine Dichtheits- oder Gebrauchtwagen-Garantie.

  • Sorry, aber ich suche noch mal die Seite des Rechtsanwaltes, welcher dies anhand eines Pferdeanhänger erläutert hat.

    Die Dichtheitsprüfung ist keine Garantieleistug, denn die muss vom Käufer des Ww. bezahlt werden und kann daher von jeder Werkstatt, gemäß Herstellervorgabe, durchgeführt werden, ohne, dass die Garantie erlischt.

    Wird ein Wasser- oder sonstiger Schaden dabei festgestellt, greift die Herstellergarantie, mit den Garantiebedingungen. Das ist dann aber eine ganz andere Baustelle.

    Die gesetzl. Gewährleistung besteht immer nur gegen den Verkäufer und ist nicht übertragbar.

    Gruss vom Asphalthoppler

    Ahnungen und Visionen habe ich keine, dafür etwas Wissen und Erfahrung, aber davon leider nie genug.

  • Die Dichtheitsprüfung ist keine Garantieleistung, denn die muss vom Käufer des Ww. bezahlt werden und kann daher von jeder Werkstatt, gemäß Herstellervorgabe, durchgeführt werden, ohne, dass die Garantie erlischt.

    Nein, die Dichtheitsprüfung, bzw. die Dichtheitsgarantie ist ein separater Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Käufer und hat überhaupt nix mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.

    Das ist so ähnlich wie mit einer zusätzlichen Gebrauchtwagengarantie. Die kostet auch Geld, obwohl sie Garantie heißt.

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