Stromanschluss, aber welcher? CEE?

  • Das Regelwerk des VDE ist aber nur für Gewerbetreibende bindend.

    Für Privatpersonen ist es nur eine Empfehlung.

    Und die Wohnwagenhersteller sind Gewerbetreibende und schreiben es für den Endkunden leicht verständlich in die BA und dort wird bei den Allermeisten stehen: 3x2,5mm2 in CEE Ausführung bezüglich Stecker und Kupplung und maximale Länge von 25 m ( neuerdings + 2 m).

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Ich weiß das nicht genau, für was die VDE vorgesehen ist. Es ist aber kein Gesetz, also muß irgendwo noch stehen, für was und für wen sie bindend ist.


    In diesem Beitrag steht jedenfalls, daß Leitungslänge und -querschnitt in der DIN VDE 0100 Teil 708 (für den Campingplatz) Teil 721 (für den Camper) festgelegt sind und die Versicherungen den Versicherungsschutz mindern können, wenn die Vorgaben nicht eingehalten wurden. Es würde sich also mal lohnen, in den Versicherungspolicen nachzulesen. Die darin aufgeführten Bedingungen gelten auch für Privatpersonen.

    Best regards


    Christoph







    Die Freiheit besteht in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten.
    Albert Camus
    1913-1960, franz. Schrifsteller und Philosoph

  • Und die Wohnwagenhersteller sind Gewerbetreibende und schreiben es für den Endkunden leicht verständlich in die BA und dort wird bei den Allermeisten stehen: 3x2,5mm2 in CEE Ausführung bezüglich Stecker und Kupplung und maximale Länge von 25 m ( neuerdings + 2 m).

    Das wird jeder gewissenhafte Hersteller allein schon aus Haftungs- und Gewährleistungsgründen machen.

    Es nicht zu tun wäre fahrlässig: es können Schadenansprüche durchgesetzt werden die für den Hersteller teuer werden.

    Auch, wer es nicht wahrhaben möchte: Selbst privat für andere gebautes fällt seitdem darunter. Kann auch nicht ausgeschlossen werden.

    Bedauerlich, das sich die bereits seit 2004 gesetzlich festgelegten Bestimmungen dazu bei einigen hier noch immer nicht angekommen sind.

  • Und wenn man von der Beschreibung in der BA abweicht, ist das rechtlich Vorsatz, denn man weicht bewusst von dem dort Niedergeschriebenem ab, selbst , wenn man es nicht gelesen hat, spielt das keine Rolle , man hätte es wissen können .

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Das wird jeder Hersteller allein schon aus Haftungs- und Gewährleistungsgründen machen, denn es nicht zu tun könnte für den Hersteller teuer werden.

    Bedauerlich, das sich die bereits seit 2004 gesetzlich festgelegten Bestimmungen dazu bei einigen hier noch immer nicht angekommen sind.

    Warum der Hersteller das macht ist zweitrangig, er hat es in die BA geschrieben und damit hatte der Erdkunde die Möglichkeit es zu lesen. Wenn er es nicht liest gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht .

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Warum der Hersteller das macht ist zweitrangig, er hat es in die BA geschrieben und damit hatte der Erdkunde die Möglichkeit es zu lesen. Wenn er es nicht liest gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht .

    Mag sein, das es zweitrangig erscheint.

    Tatsache bleibt, das die Hausjusisten der Hersteller schon darauf achten, das Dinge mit latenter Gefährdung so beschrieben und Ausführungen festgelegt werden, das missachtung immer zu lasten des Anwender und nicht zu lasten der Hersteller geht.

    So ist das seit 2004.

    Und daher die vielen Seiten Papier über die Dinge, und wie sie anzuwenden sind.

    Dient nur einem: Der rechtlich wasserdichten Absicherung gegen geltend gemachte Ansprüche.

    Daher ist Missachtung der BA zwar möglich jedoch fahrlässig, im Schadenfall dann im Gegenzug reines "Privatvergnügen" gegen die im Zweifel auch keine noch so gute Versicherung schützt.


    Egal: Der mündige Bürger kann machen, was er will. Er ist frei.

    Ist folglich auch für alle denkbaren und auch nicht denkbaren Folgen seines Handelns ebenso frei und voll privat verantwortlich.

  • Da frage ich mich, was soll der ganze Zinober?

    Tja, denn der Betreiber fahrlässige installationen duldet, ist er im Zweifel auch dafür haftbar.


    Die Verantwortungsgrenze ist sauber definiert: Die Steckverbindung.

    Alles bis zum Anschluss: Volle Verantwortung liegt beim Betreiber der Anlage

    Alles danach bei dem, der das Anschlusszeug mitbringt.

    Das muss nicht der Anschliessende sein. Bei geliehenen Zeug (Adapter) beim Verleiher.

  • Daher ist Missachtung der BA zwar möglich jedoch fahrlässig, im Schadenfall dann im Gegenzug reines "Privatvergnügen" gegen die im Zweifel auch keine noch so gute Versicherung schützt.

    Lieber Tom,


    ich bin durchaus dafür es richtig zu machen, aber was Du oben schreibst ist juristischer Unfug.

  • Was mich viel mehr interessiert ist ob ich mein 120m langes Kabel für Landstrom besser in Schlaufen unter den Wohnwagen lege um ihn Steckerlos, induktiv mit Spannung zu versorgen, oder ob ich besser auf eine Trommel mit Eisen- oder Ferritkern aufrolle um viel Wärme zur Heizung zu erzeugen.

  • Was mich viel mehr interessiert ist ob ich mein 120m langes Kabel für Landstrom besser in Schlaufen unter den Wohnwagen lege um ihn Steckerlos, induktiv mit Spannung zu versorgen, oder ob ich besser auf eine Trommel mit Eisen- oder Ferrikern aufrolle um viel Wärme zur Heizung zu erzeugen.

    Wäre WLAN nicht einfacher ?

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Lieber Tom,


    ich bin durchaus dafür es richtig zu machen, aber was Du oben schreibst ist juristischer Unfug.

    Es geht eigentlich nur darum, die Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen, damit nicht so viele Schäden wie in der Vergangenheit auf "die Allgemeinheit" abzuwälzen.

    Als es mehr Einzahlungen als Zahlung an Anspruchsteller gibt, klappt das noch.

    Mit dem (seit Jahrzehnten erkennbaren) demographischen Wandel klappt es dann nicht mehr, genausowenig wie mit dem "Generationsvertrag".

    Money rulez, das ist letzlich der Kern des ganzen.

  • Ich weiß das nicht genau, für was die VDE vorgesehen ist. Es ist aber kein Gesetz, also muß irgendwo noch stehen, für was und für wen sie bindend ist.


    In diesem Beitrag steht jedenfalls, daß Leitungslänge und -querschnitt in der DIN VDE 0100 Teil 708 (für den Campingplatz) Teil 721 (für den Camper) festgelegt sind und die Versicherungen den Versicherungsschutz mindern können, wenn die Vorgaben nicht eingehalten wurden. Es würde sich also mal lohnen, in den Versicherungspolicen nachzulesen. Die darin aufgeführten Bedingungen gelten auch für Privatpersonen.

    Musst Du auch gar nicht, die VDE ist der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik, die legen Normen fest die auf dem aktuellen technischen Stand basieren sollen. das ist ein privatrechtlicher Verein mit happigen Vereinsbeiträgen. Der WW Hersteller übersetzt für ein Nichtvereinsmitglied( so wie Du und ich) die DIN VDE 0100 Teil 708 (für den Campingplatz) Teil 721 (für den Camper) in einfaches, für jeden verständliches Deutsch: 3x2,5mm2 in CEE Ausführung bezüglich Stecker und Kupplung und maximale Länge von 25 m ( neuerdings + 2 m).

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Hallo,


    eigentlich wollte ich hier nichts schreiben, aber in dem verlinkten Beitrag steht einiges, was so nicht korrekt ist.

    ...

    In diesem Beitrag steht jedenfalls, daß Leitungslänge und -querschnitt in der DIN VDE 0100 Teil 708 (für den Campingplatz) Teil 721 (für den Camper) festgelegt

    ...

    DIN VDE 0100-708 (Campingplatz): aktuell 02.2010, gültig ab 01.02.2010, nicht wie angegeben ab April 2012

    DIN VDE 0100-721 (Wohnwagen etc.): aktuell 10.2019, gültig ab 01.10.2019

    Der Punkt 708 Pkt. 3.3.1 mit der Aussage zur Kabellänge 20 bzw. 25m existiert überhaupt nicht, ist also total falsch

    Die Angabe "Stellplätze müssen mit 16A abgesichert sein" muss lauten "Stellplätze müssen mit max. 16A abgesichert sein"

    Die Angabe zur Kabellänge mit max. 25m ist ebenfalls nicht korrekt, richtig ist gem. 0100-721: 25m (± 2m)

    Die zulässige Kabellänge ist weiterhin ausschl. in 0100-721 in Pkt. 721.55.102.6 beschrieben.

    Falsch ist auch: "Die DIN Norm VDE 0100 Teil 708 schlägt vor, ein Stromkabel mit der Bezeichnung H07RN-F 3G2,5 einzusetzen." Diese Angabe stand noch nie in dieser Norm.

    Richtig ist nach aktueller Norm 0100-721 die Forderung: H05RN-F 3G2,5 oder gleichwertig

    und so weiter, und so weiter


    Als Beleg ein Screenshot aus der DIN VDE 0100-721:

    Leider habe ich noch nie einen auf den ersten Blick scheinbar plausiblen, inhaltlich jedoch so schlechten Artikel gelesen!

    Hier hat sich also jemand grob fehlerhaft verewigt.

    Gruß vom Erni


    Jedem sein Hobby, ich habe mein(en) Hobby. ;camper=   :ok:

  • DIN VDE 0100 Teil 708 (für den Campingplatz) Teil 721 (für den Camper) in einfaches, für jeden verständliches Deutsch: 3x2,5mm2 in CEE Ausführung bezüglich Stecker und Kupplung und maximale Länge von 25 m ( neuerdings + 2 m).

    Da bin ich mal gespannt wie es weiter geht. +2m? Als nächstes +3m? Und dann sind irgendwann 30m O.K.?

    Wo soll das hinführen, der erste Schritt zum Elektro- Chaos ist getan.

    Was ist nur aus der DIN VDE 0100 geworden ?

  • Der letzte Satz bedeutet jetzt, ich muß mich ja nicht anschließen, weil die Bedingungen nicht passen oder was?

    Wird ja immer lustiger der Vorschriftenwahn. X(

    So langsam sollte man das Thema Camping als Freizeitgestaltung mal gründlich überdenken. Aaaber in anderen Bereichen sieht das ja nicht besser aus.

    Rücktrittsklauseln und Rückforderung an Reiseveranstalter ließen sich auch nicht entspannter. :up:

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Da bin ich mal gespannt wie es weiter geht. +2m? Als nächstes +3m? Und dann sind irgendwann 30m O.K.?

    Wo soll das hinführen, der erste Schritt zum Elektro- Chaos ist getan.

    Was ist nur aus der DIN VDE 0100 geworden ?

    wieso? man hat nur mit den 25m +/-2 m nur die Fertigungstoleranzen einfliessen lassen.


    Vielleicht hat man auch festgestellt, dass das Kabel mit der Zeit schrumpft oder wenn man beim Wegfahren, vergisst das Kabel abzumachen auch mal längt. :smiley:

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • wieso? man hat nur mit den 25m +/-2 m nur die Fertigungstoleranzen einfliessen lassen

    Als Toleranz sind aber +/- 8% schon heftig. :ok:

    Oder ist die Zugabe für das nicht erlaubte Adapterkabel?

    :undweg:

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

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