Aufastung durch Stützlast

  • Guten Abend,


    Ich habe da ein Anliegen und vielleicht hat jemand eine Lösung meines Problems.

    Habe heute morgen beim ADAC angerufen und eine Aussage eingefordert, bzgl. zzG. Das was ich da erfahren hat, hat mich in eine Krise gebracht. Bei meinem WW mit 1.700 kg zzG darf auf der Waage im angehängten Zustand nicht mehr als 1.600 kg stehen. Somit habe ich ein massives Problem. Meine Achse ist eine 1.700 kg er


    Habe mich dann auf die Suche gemacht im Internet: Dort wird immer wieder davon berichtet, dass man die Stützlast sich auf das zzG eintragen kann. Hat da jemand Erfahrung ?. Hat eventuell jemand eine andere Lösung, woran ich nicht gedacht habe.


    Gruß Dexal01

  • Wenn auf der Achse 1700kg steht, sollte das auch eintragbar sein. Vermutlich wurde der Wagen mal abgelastet um mit dem vorhandenen PKW zum Beispiel die 100er Regelung zu nutzen. Eventuell eine Bescheinigung des Herstellers erforderlich.

    Die Auflastung durch Stützlast bringt eine weitere Möglichkeit, das Gesamtgewicht zu erhöhen. Die Problematik liegt hier darin, einen fähigen Prüfer zu finden, welcher das macht. Hierzu gibt's hier schon diverse Themen incl. Angaben von Prüfstelle. Wir haben das auch schon hinter uns. :w

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Ist bei mir auch so

    Zulässiges Gesamt Gewicht 1700 Kilo, 100 Kilo Stützlast wird den Auto im Angehängten zugerechnet,

    Somit 1600 Kilo Achsgewicht, im Abgehängten zustand hast du wieder 1700 Kilo


    Was man machen kann ist eine Auflastung um die die Stützlast

    Also 1700 Kilo Achslast und 100 Kilo, somit hat der Wohnwagen 1800 Kilo Gesamt Gewicht


    Dann sind im Angehängten zustand wieder 100 Kilo Stützlast und 1700 Kilo Achslast zusammen 1800 Kilo


    Ich hoffe die Erklärung passt so und ist verständlich

    Grüßla aus Frangn
    wody :w

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  • Wenn auf der Achse 1700kg steht, sollte das auch eintragbar sein. Vermutlich wurde der Wagen mal abgelastet um mit dem vorhandenen PKW zum Beispiel die 100er Regelung zu nutzen. Eventuell eine Bescheinigung des Herstellers erforderlich.

    Die Auflastung durch Stützlast bringt eine weitere Möglichkeit, das Gesamtgewicht zu erhöhen. Die Problematik liegt hier darin, einen fähigen Prüfer zu finden, welcher das macht. Hierzu gibt's hier schon diverse Themen incl. Angaben von Prüfstelle. Wir haben das auch schon hinter uns. :w



    Wo finde ich diese Liste? Gibt es Vorraussetzungen die ich erfüllen muss, was muss ich an Dokumenten mit liefern

  • Wie schon oben drüber geschrieben, für die Erhöhung um die Stützlast muss man aber auch einen Prüfer finden. Das macht kaum einer.


    dexal01

    Wenn die Achse 1700kg kann, due trotzdem nur 1600 darfst, dann spricht vieles dafür, das der Wagen mal abgelastet worden ist. Du könntest beim Hersteller nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt eine Bescheinigung des Aufbaus für 1700kg zu bekommen. Dann solltest du mit der Bescheinigung, den passenden Reifen (Traglastindex) und passender Zugeinrichtung (meist unproblematisch) zum TüV fahren und eine Auflastung auf mindestens die 1700kg durchführen lassen.


    Falls nicht angelastet, dann könnte es eigentlich nur sein, dass der Aufbau nur für 1600kg Herstellerseitig freigegeben ist. Dann ist es unmöglich den Aufzulasten. Der Fall ist aber sehr sehr unwahrscheinlich.

  • benutz mal die Suche, hatten wir schon einige male besprochen

    Wie schon oben drüber geschrieben, für die Erhöhung um die Stützlast muss man aber auch einen Prüfer finden. Das macht kaum einer.


    dexal01

    Wenn die Achse 1700kg kann, due trotzdem nur 1600 darfst, dann spricht vieles dafür, das der Wagen mal abgelastet worden ist. Du könntest beim Hersteller nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt eine Bescheinigung des Aufbaus für 1700kg zu bekommen. Dann s

    die Achse darf angehangen nur 1600kg wiegen da auch noch 100kg Stützlast dazu kommen, also in Summe 1700kg. Da wurde nichts abgelastet.

  • Bei meinem WW mit 1.700 kg zzG darf auf der Waage im angehängten Zustand nicht mehr als 1.600 kg stehen. Somit habe ich ein massives Problem. Meine Achse ist eine 1.700 kg er

    Mach mal Erklärbar , warum soll das so sein? Was steht bei Dir im Fahrzeugschein (das ist maßgebend und nix anderes)?


    Gruß, der Feger

    Der Weg ist das Ziel, auch wenn es keinen Weg mehr gibt, sondern nur noch eine Richtung.....

  • Das Gewicht des Wohnwagens darf abgehängt auf der Waage max. 1700kg betragen. Die tatsächliche Stützlast, die angehängt auf das Fahrzeug drückt muss man dann natürlich entsprechend abziehen. Hat man nur das Minimum der Stützlast von 25kg erreicht, dann darf die Achslast eben auf der Waage 1675kg erreichen, bei 50kg Stützlast eben 1650kg.

  • Klaus.S.

    Leider falsch, oder Knaus hat es bei mir falsch gemacht.


    Ich hab beim Knaus Sport 500qdk ein zul.Gesamtgewicht von 1700kg und eine 1700er Achse verbaut. Meine Stützlast darf 100kg betragen.


    Das ist das Bild der verbauten Achse:


    Daher kann es beim TE durchaus sein, dass der Wagen mit 1700er Achse auf 1600kg abgelastet wurde.


    Genau das hatte ich mir vor 2Jahren nämlich auch überlegt zu machen um legal 100kmh zu fahren. War mir zu viel Bürokratie, daher wurde der Gedanke verworfen...

  • und weiter? war bei mir auch so, Stützlast 100kg Achse 1700kg und zgg 1700kg. Erst durch die Auflsstung um die Stützlast wurden daraus 1800kg

  • Du hast gelesen, dass der TE eine 1700er Achse verbaut hat?


    Er möchte einfach von derzeit eingetragenen 1600kg auf Tragfähige 1700kg (der Achse) Auflasten und in nicht um die Stützlast weiter erhöhen... das hast Du auch gelesen?


    Wenn du das alles gelesen hast, verstehe ich Post #6 nicht...

  • Nein,


    der TE hat geschrieben, dass er einen Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1700kg hat und einer zulässigen Achslast von 1700kg. Das ist eigentlich der Regelfall, dass das zulässige Gesamtgewicht gleich der zulässigen Achslast ist beim Wohnwagen. Der ADAC hat ihm jetzt wohl mitgeteilt, dass nur noch 1600kg auf der Achse lasten dürfen, wenn er die 100kg Stützlast ausreizt, was ja richtig ist.

  • Du hast gelesen, dass der TE eine 1700er Achse verbaut hat?


    Er möchte einfach von derzeit eingetragenen 1600kg auf Tragfähige 1700kg (der Achse) Auflasten und in nicht um die Stützlast weiter erhöhen... das hast Du auch gelesen?


    Wenn du das alles gelesen hast, verstehe ich Post #6 nicht...

    lies noch man den Eingangspost, er hat 1700kg Zgg eingetragen, er hat eine 1700kg Achse verbaut und als zgg 1700kg eingetragen, was so Standard ist und mehr durch den Hersteller mit der Achse auch nicht geht. Wenn der WW jetzt angehangen auf der Waage 1600kg wiegt, kommt da noch die Stützlast dazu und somit sind es 1700kg was dem Zgg entspricht, fertig. Erst durch die Auflastung um die Stützlast sind mehr möglich dazu wird aber eine Prüfingenieur benötigt der es einträgt, vom Hersteller gibt es da nichts. Dann hat der WW Achslast 1700kg, plus Stützlast 100kg und zgg 1800kg.

  • benutz mal die Suche, hatten wir schon einige male besprochen

    die Achse darf angehangen nur 1600kg wiegen da auch noch 100kg Stützlast dazu kommen, also in Summe 1700kg. Da wurde nichts abgelastet.

    Wenn auf der Achse 1700kg stehen? :/

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Wenn auf der Achse 1700kg stehen? :/

    deswegen geht doch erst die Auflastung um die Stützlast.

  • Das ist dann aber keine Auflastung um die Stützlast, sondern eine Auflastung auf die maximale Traglast der Achse.


    Eine Auflastung um die Stützlast wäre in dem Fall (aus meiner Sicht), 1700kg Achse plus 100kg Stützlast ergibt insgesamt 1800kg bewegte Masse. Die Stützlast wird dabei dem Zugfahrzeug zugerechnet. (Diese Eintragung macht kaum ein TüVer mehr)


    Anders macht eine Erhöhung um die Stützlast ja keinen Sinn.


    Warten wir mal ab, was der TE weiter an infos bringt....

  • er hat doch 1700kg als zGG eingetragen, was ist da jetzt unklar?

  • Bei meinem WW mit 1.700 kg zzG darf auf der Waage im angehängten Zustand nicht mehr als 1.600 kg stehen. Somit habe ich ein massives Problem. Meine Achse ist eine 1.700 kg er

    Hier liegt das Problem...


    Warum maximal 1600kg bei einem 1700kg zzG und verbauter 1700er Achse...

  • Hier liegt das Problem...


    Warum maximal 1600kg bei einem 1700kg zzG und verbauter 1700er Achse...

    welches Problem?, er hat 1700kg als zgg eingetragen, somit darf das Gewicht aus gewogener Achslast plus Stützlast zusammen nur 1700kg betragen. wenn er 100kg Stützlast hat darf die gewogene Achslast nur 1600kg sein.

  • Er hat eine 1700kg Achse drunter...


    Warum sollte die nur mit 1600kg belastet werden dürfen?? So habe ich das Problem verstanden.


    Er kann doch 75kg Stützlast und die Achse mit 1625kg belasten.


    Natürlich darf das Gesamtgewicht nicht 1700kg überschreiten. Warum fällt der TE aus allen Wolken als er das vom ADAC erklärt bekommen hat? Den Punkt kapier ich nicht...

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