Die von dir zitierte Richtlinie regelt Definitionen. Also, das die Stützlast zu dem zGG des WW gehört. Die von dir daraus abgeleitete Schlussfolgerung, dass ein Prüfer das zGG nicht ändern kann ist aber falsch. Er definiert das zGG nicht anders, ermittelt aber aufgrund der einzelnen Komponenten ein anderes zGG. Dabei geht er davon aus, dass alle Komponenten um die Stützlast weniger belastet werden und ermittelt so ein höheres zGG, dass er dann einträgt. Als Techniker hat er die Kompetenz dazu. Deine Richtlinie wird damit nicht verletzt.
Das erkläre mal einem Prüfer, der nicht um die Stützlast erhöhen will, der beruft sich genau auf diese Richtlinie, selbst schon erlebt. Wer einen Prüfer findet, der es macht , hat Glück .