Aufastung durch Stützlast

  • Die von dir zitierte Richtlinie regelt Definitionen. Also, das die Stützlast zu dem zGG des WW gehört. Die von dir daraus abgeleitete Schlussfolgerung, dass ein Prüfer das zGG nicht ändern kann ist aber falsch. Er definiert das zGG nicht anders, ermittelt aber aufgrund der einzelnen Komponenten ein anderes zGG. Dabei geht er davon aus, dass alle Komponenten um die Stützlast weniger belastet werden und ermittelt so ein höheres zGG, dass er dann einträgt. Als Techniker hat er die Kompetenz dazu. Deine Richtlinie wird damit nicht verletzt.

    Das erkläre mal einem Prüfer, der nicht um die Stützlast erhöhen will, der beruft sich genau auf diese Richtlinie, selbst schon erlebt. Wer einen Prüfer findet, der es macht , hat Glück .

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Wenn das wie Du sagst, nur eine Auslegungssache wäre , warum machen das die Hersteller bei ihrer Typengenehmigung nicht gleich so?

    Eine höheres ZGG wäre ohne zusätzliche Kosten doch für die Hersteller ein gefundenes Verkaufsargument.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Das habe ich schon weiter oben festgestellt. Verboten ist es aber nicht. Als Prüfer würde ich aber ungern den Hersteller überstimmen. Dieser Hersteller definiert die zGg als Masse im Fahrbetrieb, schlägt die Stützlast aber nicht drauf. Auflastungen wollen ja auch verkauft werden. Das ist das Verkaufsargument, dass mehr Kohle bringt.


    Und in dem Thread "Trotz Auflastung am Limit", teilst du ja die Meinung, dass die Zuordnung der Stützlast zum Zugfahrzeug nicht richtig ist.

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

    Einmal editiert, zuletzt von Dandy77 ()

  • Einige WW Hersteller bieten ohne technische Änderungen eine aufpreispflichtige Papierauflastung um 160 kg an, die könnten doch auch eine Auflastung von 200 oder 220 kg anbieten, das würde besser klingen , oder?

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Sind das die Hersteller, die ihre Produkte für 4 Personen mit 100 kg Zuladung anbieten? :/


    Im Ernst: natürlich könnten und an sich müssten sie es auch. Aber ...

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • Können könnten die auch nen Einachser Wohnwagen mit 3,5 to und Schraubenfederung mit Scheibenbremsen anbieten. Die Komponenten gibt's alle. Macht nur keiner weil dafür kaum jemand mehr Geld ausgibt. Die verkaufen ja auch so genug Stückzahlen....


    Gruß, der Feger

    Der Weg ist das Ziel, auch wenn es keinen Weg mehr gibt, sondern nur noch eine Richtung.....

  • Bei einer werksmässigen Auflastung über die Stützlast geht es vermutlich eher darum dass der unbedarfte Neu-Kunde dann meint er darf xx KG einladen. Wir, die genau wissen um was es bei der Auflastung durch die Stützlast geht und wie sie eingehalten werden muss, sehen das anders.

    Und wie oben geschrieben hat es durchaus auch wirtschaftliche Argumente um grössere Achsen zu verbauen bzw. gegen Aufpreis zu verkaufen.

    Wenn jetzt der TÜV-Prüfer sagt dass der Aufbau auch für die erhöhte Last ausreichen muss, soll er mal in seinen Datenblättern nachschauen was für einen Unterschied er bei einem WoWa mit 1500 KG oder mit anderer Achse mit 1800 KG findet. Es gibt ja schliesslich genau die gleichen Modelle mit unterschiedlichen Achlasten. Und ich denke nicht dass sich da die Aufbauten unterscheiden.

    Anders sieht es aus wenn man an der zwei Tonnen Grenze kratzt. Die meisten Bremsen, Auflaufbremsen, ASK, sind auf zwei Tonnen begrenzt. Da ist dann natürlich Ende der Fahnenstange.

    Es hilft immer viel wenn man sich vor der Auflastung einen kometenten Prüfer, der Vollabnahmen machen darf, sucht und mit ihm dieses Vorgehen durchspricht. Evtl. auch die entsprechenden "Gegen"-Argumente hat und auf sachlicher Ebene bleibt.

    Wenn ich heutzutage sehe was mit ordentlich geführten Vorgesprächen heute an legalen Eintragungen machbar ist...... Das hätte ich mir vor Jahren nicht erträumt als die Prüfer noch als "Halbgötter in grün" aufgetreten sind.

    Bis dann, Michael
    .
    Du hast die Freiheit, alles zu schreiben. Ich habe die Freiheit, alles zu ignorieren.

  • Wenn ich mal zusammenrechne, wie viel Zeit ich mit diesem sch... zGm verschwendet habe, das dann mit dem Mindestlohn multipliziere und in Relation zu den, mir in den nächsten 30 Jahren wahrscheinlich entstehenden, Kosten durch Überschreitung des zGg setze ... :/ sollte ich vielleicht lieber darüber nachdenken, was die illegale Lagerung meiner Reifen in der Garage kostet.

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • Dandy77

    Du hast vergessen das ganze Ergebnis deiner Zeitverschwendung noch von SchuKo auf Bluetooth umzurechnen....


    Dann kommt pi x Daumen raus, was dann ungefähr der Wahrscheinlichkeit eines Blitzschlags auf der Toilette entspricht....

  • So betrachtet: Yep, das Wochenende wird schön. Keine Sorgen. :dance: :dance: :bye:

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • naja, man kann Texte durchaus unterschiedlich verstehen und zu jeder Regel gibt es wieder eine Ausnahme...

    Unverständlich, daß solche Texte nicht klar verständlich formuliert sind.

    Ich erkenne aus dem o.g. Text nicht, daß das Gesamtgewicht die Stützlast beinhaltet. Dieser und die weiteren Texte davor und dahinter sind meines Erachtens für die Anwendung im Schwerlastverkehr zuzuordnen.

    Es kann doch nicht so schwer sein, daß Fachgremien in der Lage sind solche Dinge eindeutig zu beschreiben.

    Der Anteil der Transport und Freizeitanhänger ist wohl zu gering, um dafür eigene Definitionen zu schaffen.

    Anscheinend muß immer ein Interpretationsspielraum gegeben sein, damit die Herrschaften in Robe nicht arbeitslos werden. 🤔

    Aber, wen wundert es, beim Thema VDE gibt's ja auch genug Interpretationsspielraum. 😉

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Was ist an dem Text nicht zu verstehen, da steht die Masse des Anhängers umfasst die Stützlast, anderes Wort wäre beinhaltet oder gehört zu, wäre das gleiche wie "umfasst".

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Hier mal einen Auszug aus den Bußgeldkatalog

    kein Widerspruch, gilt aber nur in D, Österreich hat nur 2 % Toleranz, Kroatien gar keine.

    Gruß Jürgen

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  • Hier mal einen Auszug aus den Bußgeldkatalog

    Sagt uns jetzt was? Solange man nur in D Urlaub macht, weiß man, was es kosten kann. Im umliegenden Ausland teilweise deutlich teurer. ;)

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Sagt uns jetzt was? Solange man nur in D Urlaub macht, weiß man, was es kosten kann. Im umliegenden Ausland teilweise deutlich teurer. ;)

    Nicht nur teuerer, wenn ich keine Möglichkeit habe Gewicht umzuladen, wird die Weiterfahrt untersagt. Wer traut sich der BEVA zu sagen, dass sie aussteigen muss? :smiley:

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Nicht nur teuerer, wenn ich keine Möglichkeit habe Gewicht umzuladen, wird die Weiterfahrt untersagt. Wer traut sich der BEVA zu sagen, dass sie aussteigen muss? :smiley:

    Irgendwo muß der Platz zum Umschichten der Ladung ja herkommen. Und da bietet sich so ein Beifahrersitz incl. Fußraum halt sehr an. :ok:

    Hoffentlich liest deine Holde nicht mit. ;)

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Irgendwo muß der Platz zum Umschichten der Ladung ja herkommen. Und da bietet sich so ein Beifahrersitz incl. Fußraum halt sehr an. :ok:

    Hoffentlich liest deine Holde nicht mit. ;)

    Bis 50 kg würde meine BEVA nichts bringen, dann hätte das Gespann Untergewicht, über 60 kg käme sie in die nähere Auswahl . :lol:

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Nicht nur teuerer, wenn ich keine Möglichkeit habe Gewicht umzuladen, wird die Weiterfahrt untersagt. Wer traut sich der BEVA zu sagen, dass sie aussteigen muss? :smiley:

    Gewicht umladen erfolgt dann in den bereitgestellten müll Container oder es wird kostenpflichtig eingelagert

  • Gewicht umladen erfolgt dann in den bereitgestellten müll Container oder es wird kostenpflichtig eingelagert

    Oh Du Glücklicher, Du hast Gegenstände im Gespann, auf die Du verzichten kannst? :dance:

    Gruß Jürgen

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