Hagelschaden Abrechenen oder nicht

  • Ich habe am letzten Freitag einen neuen Hobby Wohnwagen beim Händler abgeholt.
    Bei der Übergabe habe ich leichte Beulen auf dem Dach festgestellt.
    Der Händler hat mir diesen Wohnwagen von einem anderen Händler besorgt.
    Laut Auskunft wurden die Beulen wohl bei der Annahme vom Händler letzte Woche Montag auch schon entdeckt.
    Ich wurde nicht informiert.
    Beide Händler beteuern das es kein Hagelschaden gab. Dieses soll ich sogar schriftlich bekommen.
    Eine Abrechnung des Hagelschadens ist dementsprechend wohl nicht erfolgt.
    Der Händler bietet mir nun folgende Optionen an.
    1. einen weiteren Wohnwagen vom gleichen Händler zu besorgen ( Hagelschaden müsste dann noch geprüft werden)
    2. Abwicklung eines Schadens über Hobby direkt ( der Schade müsste wenn ja dort entstanden sein)
    3. Rücktritt vom Kaufvertrag


    Auf eine Kaufpreisminderung ist er bis jetzt nicht eingegangen.
    Seine Empfehlung ist den leichten Schaden zusammen mit einem erheblicheren Schaden bei einem kommenden Unwetter selbst abzurechnen.
    Da würde ich mich am meisten von profitieren.
    Was denkt ihr.

  • Der Tipp des Händlers ist eine Anstiftung zu einer Straftat, das ist längst kein Kavaliersdelikt. Ich würde versuchen eine Preisminderung zu verhandeln oder den WoWa tauschen.

  • Was wir denken ? Betrug lohnt sich nicht !! Das einzige was Dir bleibt ist a) den WW da stehen lassen b) Preisnachlass. Alles andere ist für dich schlecht oder Betrug !!

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen.................. Genau so ist es übrigens wenn man doof ist !!!


    Eines Tages werden die Außerirdischen auf die Welt zurückkommen und vor der UN eine Rede halten: Brokkoli und Blumenkohl war NIE zum essen gedacht......



    2012 Südseecamp :S
    2013 Camping Isolino :thumbup:
    2013 Inselcamp Fehmarn :thumbup:
    2014 Bannwaldsee :thumbup:
    2014 Bensersiel :thumbup::thumbup:
    2015 Camping Schwanenplatz bei Waging :thumbup::thumbup: (bis auf die Gastronomie am Platz... Ich glaub die Kochprofis würden abreisen)
    2016 Sommer Naturcamping Spitzenort :thumbup:
    2017 Ostsee Kühlungsborn......
    2017 Breitenauer See
    2018 Camping Büttelwoog Dahn :thumbup: (Bis auf die Gastronomie !)
    2018 Las Dunas :thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup:
    2018 Breitenauer See
    2018 ganz viel mit dem Wohnmobil rumfahren....


  • Seine Empfehlung ist den Schaden bei einem kommenden Unwetter selbst abzurechnen.
    Da würde ich mich am meisten von profitieren.
    Was denkt ihr.


    ................nicht jede Frage hier öffentlich im Forum stellen ;):D


    Rainer :w

  • Ich kann ja durchaus verstehen, dass jemand versucht eine optimale Lösung zu finden, aber bitte nur im legalen Rahmen. Ich habe beruflich u.a. mit den Auswirkungen von Versicherungsbetrug und der Inanspruchnahme von nicht versicherten Leistungen gegenüber Versicherungen zu tun und bin immer wieder überrascht, welche ungeahnten Konsequenzen Menschen in Kauf nehmen, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Versicherungsbetrug ist eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 10 Jahren geahndet werden.


    Versicherungsmissbrauch ist eine Straftat nach deutschem Recht, die durch § 265 StGB verboten und mit Strafe bedroht ist.


    Im Gegensatz zum Versicherungsbetrug nach § 265 StGB a.F. (der im Gesetz nur noch im Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB vorkommt) stellt der Versicherungsmissbrauch bereits die Vorbereitungshandlung zum Betrug unter Strafe (sogenannte Vorfeldstraftat).

  • Hatte mich glaube ich nicht korrekt ausgedrückt.
    Er meinte ich solle wenn den kleinen Schaden dann Abrechnen wenn ich einen erheblicheren Schaden am Wohnwagen durch Hagelschlag hätte.
    Wenn ich den kleinen Schaden jetzt über Ihn abrechne würde er bei kommenden deutlicheren Schäden angerechnet werden.
    Gruß

  • Nur mal laut gedacht:


    Ja, so soll es auch sein. Ich weiß nicht, was ich von so einem Händler halten soll, betrügt er auch sonst seine Kunden?


    Vielleicht nutzt er die Gunst der Stunde und rechnet den Schaden selbst ab und wenn Du eines Tages einen großen Hagelschaden hast wirst Du vom Geschädigten zum Versicherungs-betrüger, denn es gibt die "Informa Risk and Fraud". Wenn der Schaden dort vermerkt ist und Du gibst ihn nicht als Vorschaden an, wird es brenzlig. Wärest Du nicht der Erste, dem derartiges widerfährt.

  • Nur mal laut gedacht:


    Ja, so soll es auch sein. Ich weiß nicht, was ich von so einem Händler halten soll, betrügt er auch sonst seine Kunden?


    Vielleicht nutzt er die Gunst der Stunde und rechnet den Schaden selbst ab und wenn Du eines Tages einen großen Hagelschaden hast wirst Du vom Geschädigten zum Versicherungs-betrüger, denn es gibt die "Informa Risk and Fraud". Wenn der Schaden dort vermerkt ist und Du gibst ihn nicht als Vorschaden an, wird es brenzlig. Wärest Du nicht der Erste, dem derartiges widerfährt.


    Wenn mir aber der Händler bescheinigt das er keinen Schade abgerechnet hat und auch der Händler der den Wagen geliefert hat dies auch bestätigt habe ich diese Gefahr doch umgangen.
    Wenn diese das dennoch abgerechnet haben machen die sich doch mit der Bestätigung strafbar.
    Es handelt sich wie gesagt um einen meiner Meinung nahc leichten Schade. ca. 10 Dellen ca 2cm Groß nur auf dem Dach.

  • Tret vom Kaufvertrag zurück und lass die Finger davon!!!!

    Freundliche Grüße aus dem Schwabenland......Klaus :w

  • Was machst du, wenn du bis zum möglichen "weiter Verkauf" keinen "großen" Hagelschaden bekommst? Die Dallen sind ja da. Jeder mögliche Käufer wird dich darauf ansprechen und den Preis drücken! Nur so ein Gedanke!
    Gruß Susi

  • Ich würde sofort den Händler tauschen, Er will Dich in Richtung strafbarer Handlung bringen, ganz zu schweigen von seinem strafbaren Handeln.



    Hol dir einen neuen WW von einem seriösen Händler und dann viel Spaß damit



    Gruß rieseron1

  • Ich würde sofort den Händler tauschen, Er will Dich in Richtung strafbarer Handlung bringen, ganz zu schweigen von seinem strafbaren Handeln.



    Gruß rieseron1


    ................legt ihn in Ketten, 10 Jahre Stammheim und danach steinigen, was für ein Schwerverbrecher :undweg:


  • GENAU :ok


    Das ist die einzig richtige Konsequenz. Du willst doch mit dem Teil Spaß haben - ich würde auch keinen Neuwagen abnehmen, der schon eine Beule hat.
    Und die reparierte Beule, wenn ich sie dann akzeptiere nur mit Preisnachlass.
    Mein Geld hat schließlich auch keine "Mottenlöcher" mit dem ich bezahle :w


    Gruß
    Günter

    sunshine.day


    an jedem Tag scheint die Sonne - manchmal kann man sie halt nicht sehen.


  • Und die reparierte Beule, wenn ich sie dann akzeptiere nur mit Preisnachlass.
    Gruß
    Günter


    Hätte der Händler das verschwiegen und die Beule instandgesetzt dann hättest du das niemals erfahren...


    So passiert es übrigens tausendfach mit neuen Autos und sonstigen Kaufgütern... Wenn bei der Endkontrolle oder nach dem Transport Schäden auffallen werden die ganz unauffällig instandgesetzt...
    das ist tagtägliches Geschäft und keinem Kunden fällt das auf...


    Gruß Thomas

  • Preisnachlass verlangen und dann beim nächsten Schaden mit abrechnen, die Kombination gefällt mir persönlich am besten :D

  • Preisnachlass auf jeden Fall oder fragen, ob er dafür eine Versicherung hat.
    Wenn nicht, dann ist es eh kein guter Händler. Hagelschaden sollte aufjedenfall dabei sein.
    Schließlich steht das Ding Tag und Nacht draußen.

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