Gundsatz zum Totalschaden

  • Hallo,
    ich habe einmal eine Grundsatzfrage zu dem o.g. Thema. Ich habe mir einiges durchgelesen, aber keine schlüssige Antwort gefunden.
    Wir sind gestern aus NRW zurückgekommen. Waren dort über Pfingsten. Der Campingplatz wurde Evakuiert in der Nacht. Ich habe mit meiner Faru und den Kinder in einer Kirche übernachtet. Zum Glück kein Personenschaden. Jedoch hat ein Baum unseren Wohnwagen getroffen. Sind gestern wieder zurück und sofort zum Händler. Versicherung ist informiert, aber überlastet. Der Händler macht ein Kostevoranschlag von ca. 13000 Euro. Kaufpreis war vor einem Jahr 12900. Seiner Aussage nach, nimmt mir die Versicherung den Wagen weg und versteigert ihn wenn ich den Schaden mit 13000 Euro melde. Frage: Ist das so? Wir würden den Wagen gerne behalten, da der Baum auf die Ecke Dach/Seitenwand "eingeschlagen" ist. Wir denken, mit einem Beisel Schutzdach könnten wir uns helfen.
    Wie ist eigendlich hier die Vorgehensweise der Versicherungen? Kann ich den Wagen behalten?
    Danke

  • Hallo,


    Kostenvoranschlag machen lassen und dann die Reaktion der Versicherung abwarten. Bei Liebhaberfahrzeugen wird bis zum Fahrzeugwert von 130% repariert.


    Gruß Micha

    Beati pauperes spiritu, quoniam ipsorum est regnum caelorum.

  • Die 13000 Euro abkassieren und den Wagen einfach behalten wird nicht gehen.


    Du mußt zumindest das beste Angebot eines Händlers zum Restwert bezahlen.


    Die versuchen natürlich den Schaden für sich selbst auch so gering wie möglich zu halten.


    Wenn du jetzt natürlich noch 4000 Euro bezahlen müßtest und ein Baiseldach draufmachst stellt sich die Frage was besser ist.


    Aber 13000 bekommst du bestimmt nicht :thumbdown:


    Die zahlen nur Zeitwert und der ist nach ein paar Wochen schon geringer als der Neupreis - höchstens du hast eine Klausel im Vertrag das innerhalb einer bestimmten Zeit der Neupreis ersetzt wird.


    Bernd

  • Frag doch einfach deine Versicherung welche Möglichkeiten es gibt !
    Mein Versicherungsvertreter hilft da immer gerne weiter.

    Man reist nicht nur um anzukommen, sondern vor allem, um unterwegs zu sein.

    Johann Wolfgang von Goethe

    - Draussenberliner -

  • Abkassieren will ich nicht. Wenn ich die Wertminderung bekomme, bin ich zufrieden. Wie gesagt, wir wollen den Wagen gerne behalten. Kann mir die Versicherung den Wagen wegnehmen? Ein gleichwertiger lässt sich schwer finden (Model/Ausstattung) Wenn die Versicherung ein gleichen Wagen hinstellt ist auch ok.

  • Die Versicherung ist überlasstet. Wartezeit min. eine Woche. Habe jetzt 2 wochen Urlaub. Wollten nach Ungarn. Der Urlaub ist auch futsch. Und neu ist der Wagen auch nicht.

  • Einfach wegnehmen kann dir keiner was - sich mit der Versicherung einigen und dein Wunsch äussern.


    Aber sich halt nicht über den Tisch ziehen lassen.


    Gerne geben die dir auch 500 Euro und gut ist - aber das wäre ja auch nicht in deinem Sinne.


    Bernd

  • In dem Gutachten wird ein Tageswert und ein Restwert angegeben.
    Der Restwert ergibt sich aus den Angaben des Gutachters und einer Internetbörse.
    Die Versicherung erstattet dir die Differenz zwischen Tageswert und Restwert.
    Wegnehmen tut die Versicherung dir den Wagen nicht. Es ist deine Entscheidung, ob du den Wagen zum Restwert verkaufen willst.


    Annahme: Tageswert 8000,-€ und Restwert 3000,-€, dann bekommst du 5000,-€ anzüglich der MWSt.


    Nimm die Differenssumme, kauf davon ein Beisl-Schutzdach und fahre deinen Wagen noch viele Jahre zu deiner Zufriedenheit.
    Du kannst den Wagen dann aber aus der Teilkasko herausnehmen, denn die Versicherung wird dir einen weiteren Schaden nicht ersetzen.

    Viele Grüße aus dem Vogelsberg


    Hans und Heike




    [erst Sorento 2,5CRDI (140PS), dann Grand Cherokee (241PS), jetzt Cherokee Limited 2,2


    Verbrauch

  • Danke. Genau diese Antwort habe ich gesucht. Das war eigentlich die Idee. Nur der Händler sagte, das die Versicherung den Wagen einkassiert und versteigert. Ich könne nichts dagegen tun. Und versichert ist er momentan Vollkasko.

  • Wegnehmen kann Dir die Versicherung gar nichts. Es ist Dein Wohnwagen - dein Eigentum! Es geht bei der Versicherung immer nur um monetäre Schadensausgleiche.


    Kurz gesagt wird ein Gutachter die Höhe des Schadens feststellen und den Zeitwert des Wohnwagens ermitteln. Ist der Schaden höher als der Zeitwert, dann spricht man von einem Totalschaden. In diesem Falle wird durch den Gutachter der sog. Restwert bei Aufkäufern angefragt. Diese müssen den Wohnwagen auch zu dem genannten Preis aufkaufen.
    Die Versicherung überweist Dir den Zeitwert abzüglich Restwert auf Dein Konto. Du kannst nun den Wohnwagen an den Aufkäufer zu dem genannten Preis verkaufen oder auch nicht. Du kannst auch Nachverhandeln oder einen anderen Käufer suchen. Alles Deine Entscheidung. Du kannst den Wohnwagen auch reparieren lassen, bekommst dann aber max. nur den Zeitwert erstattet. Den darüber hinaus gehenden Betrag musst Du selber zahlen.


    Bei der 130% Regelung geht es um Liebhaberfahrzeuge. Ob ein Wohnwagen darunterfällt, wird sicherlich eine Einzelfallentscheidung sein.

    Es grüßt Euch der Cola Trinker Torsten


    Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.
    Adolph Freiherr Knigge


    Mögliche Auflastungen bei Hobby

  • Genau so und nicht anders!


    Und keine Angst, der WoWa ist nach wie vor Dein Eigentum, daher ist da nix mit wegnehmen!

  • Danke. Genau diese Antwort habe ich gesucht. Das war eigentlich die Idee. Nur der Händler sagte, das die Versicherung den Wagen einkassiert und versteigert. Ich könne nichts dagegen tun.

    Entweder hat der Händler keinen schnall, oder er hat einen tollen Weg gefunden vergünstigt, bzw. zum Restwert an Defekte WoWa ranzukommen ;)

  • Wobei, unabhängig von den rechtlichen Dingen, die ja schon korrekt dargestelt wurden, ich mir bei dem Schaden lt. Bild immer Gedanken machen würde, wie es denn mit der Dichtigkeit in Zukunft aussieht :wacko: Denn ein Schutzdach hilft im Stand gegen direkten Regen, aber nicht gegen Luftfeuchte, Nebel, Flugschnee usw....
    Ich würde den Wagen entweder fachgerecht reparieren lassen- oder bei wirtsch. Totalschaden austauschen.Dein Herz, das an dem Wagen hängt, hängt nämlich spätestens dann "durch", wenn an der Stelle die ersten Nässeschäden und Schimmel auftauchen!

    Argumente nützen gegen Vorurteile so wenig wie Schokoladenplätzchen gegen Stuhlverstopfung
    (ZitatMax Pallenberg, öst. Komiker)

  • So schlimm wäre die Reparatur auch nicht. Einfach mal die Ecke freilegen, evtl. gebrochene Hölzer tauschen, Blech zurecht dengeln und neue Kederleiste dran. Das geht bei selber machen für unter 1.000 Euro wieder halbwegs ordentlich hinzubekommen. Natürlich wird man es immer ein bißchen sehen, aber es wäre dann dicht. Ist halt nur ein wenig Arbeit und nicht an einem WE gemacht.

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  • Die Eigenreparatur hab ich auch überlget. Aber da sei kein Holz drin, das der Händler. Der ist geschäumt und deswegen müssen die Teile getauscht werden.

  • Ich kenne mich in der Sandwich Bauweise von Hymer nicht so genau aus. Richtig ist, dass der von innen geschäumt ist und keine Holz / Styropur Bauweise hat. Ob allerdings als Rahmen nicht doch Holz verbaut ist? Wie sehen die Kanten denn sonst aus? Könnte man klären und dann entscheiden.

    Es grüßt Euch der Cola Trinker Torsten


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    Adolph Freiherr Knigge


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  • Grundzüge in Kurzform für die allgemeine Meinungsbildung, denn dazu sind Foren ja bekanntlich da. :D


    1. Kaskosachen werden rechtlich anders behandelt als Haftpflichtsachen. Die Kaskoversicherung ist Vertragspartner und nicht Repräsentant des Schädigers - wie bei der Haftpflichtsache.


    2. Daher darf die Versicherung bei Kaskosachen selbst den Gutachter auswählen. Hierbei ist bei den großen Prüforganisationen zu beobachten, dass Gutachten nach anderen Kriterien erstellt werden als für den privaten Auftraggeber ("Wess Brot ich fress...").
    Es werden andere Stundenverrechnungssätze verwendet, überregionale RW Angebote eingeholt, etc. .


    3. Es gilt: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.


    4. Beim Wiederbeschaffungswert versucht der Gutachter im Auftrag der Versicherung garantiert, einen niedrigen Wert anzusetzen. Da hilft ggf. eine gemeinsame Recherche hier im Forum nach teureren, vergleichbaren Fahrzeugen. Gerade WW mit Stockbett erzielen völlig andere Gebrauchtpreise als ohne.
    Oftmals werden altersbedingte Gebrauchsspuren als Mangel dargestellt um einen Abzug zu rechtfertigen (siehe der parallele Thread zum Hagelschaden). Vergleichsfahrzeuge verfügen allerdings auch über Gebrauchsspuren oder kleinere "Macken".


    5. Auch hier gilt beim Restwert: Restwertangebote überregionaler Restwertbieter sind nicht akzeptabel. Die Versicherer mogeln hier nahezu durchgehend. Spätestens bei anwaltlicher Beteiligung kommt dann das Argument, der Sachverständige hätte "dies so vorgegeben". Dies wird vorliegend der Hauptabzugspunkt bei der Regulierung werden.
    http://www.captain-huk.de/urte…s-bei-einem-kaskoschaden/


    6. Man wird sich, will man sein Integritätsinteresse ausüben, also den WW behalten, so wird man sich den zutreffend ermittelten Restwert anrechnen lassen müssen. Ein "Zwang zum Verkauf" existiert nicht.


    7. Erfolgen Kürzungen und erscheinen diese unberechtigt, so stellt dies einen Rechtsschutzfall dar, womit die RSV eintrittspflichtig wird. Spannend wird es dann, wenn man Kasko und RSV bei einer Versicherung hat. Dies ist allerdings ein gutes Argument für eine gütliche Einigung.


    8. Schiedsverfahren


    9. http://www.captain-huk.de -- lesen hilft ungemein.

  • Moin,

    In dem Gutachten wird ein Tageswert und ein Restwert angegeben.
    Der Restwert ergibt sich aus den Angaben des Gutachters und einer Internetbörse.
    Die Versicherung erstattet dir die Differenz zwischen Tageswert und Restwert.
    Wegnehmen tut die Versicherung dir den Wagen nicht. Es ist deine Entscheidung, ob du den Wagen zum Restwert verkaufen willst.


    Annahme: Tageswert 8000,-€ und Restwert 3000,-€, dann bekommst du 5000,-€ anzüglich der MWSt.

    soll heißen "abzüglich"? Dann ist die Aussage schlicht falsch. :thumbdown:


    Gruß
    Claus :w

  • Bei uns ist es nicht die Wohndose, sondern das Auto von Sohni das dem Baum welcher vom Sturm gerüttelt würde nicht ausweichen konnte.
    Heute war der "Vollstrecker " da. Wirtschaftlicher Totalschaden.
    ;(;(
    Er hat es mir so erklärt, der Wagen wird von ihm auf dem "wert" gesetzt die der Wagen praktisch ohne Baum erzieht hätte.
    Die Bilder des Wagens kommen in eine Internet Börse, darauf können potenzielle Käufer Bieten. Aber den Wagen NICHT kaufen.
    Das höstens Gebot nimmt die Versicherung als Restwert.
    Die Summe zwischen "wert" und Höchstbietenden zahlt die Versicherung aus.
    Ich bekomme die Daten des Höhstbietenden und kann das Auto an ihn verkaufen oder privat versuchen einen Höhen Preis zu erzielen.
    Ich bin nicht verpflichtet an den Bieter zu verkaufen.
    Nun müssen wir abwarten was der clio noch ein bringt und hoffen wir finden etwas vergleichbares da Sohni das Auto für die Arbeit braucht.

  • Die Erklärung stimmt fast.


    Die Versicherung nimmt den höchsten Wert, müsste aber eigentlich den höchsten regionalen Wert nehmen.
    Wenn du privat höher verkaufen kannst, dann müsstest du dies der Versicherung mitteilen. Man würde dir diese Differenz ebenfalls abziehen, da du mit der Rechtsprechung des BGH nicht an einem Unfall verdienen darfst.
    http://www.spiegel.de/auto/akt…t-verdienen-a-423055.html


    Achtung. Es zählen WB abzüglich RW und zwar brutto (ebenfalls BGH). Wenn das Fahrzeug so alt ist, dass es üblicherweise nur am Privatmarkt angeboten wird (6 Jahre), dann gilt dieser Wert als brutto. Ein sorgfältiger Sachverständiger müsste dieses ebenso sorgfältig im Gutachten ausweisen.

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