Pfingst Sturm im Ruhrpott und unserem Wohnwagen wurde unter einem Baum begraben.

  • Hallo am Pfingst Montag hat wir ein echt gewaltiges Unwetter im Ruhrpott. Und unserem Wohnwagen wurde von einem Bau erwischt.
    Jetzt ist meine frage wer kommt für den schaden auf. Also der Wohnwagen stand auf einem Stellplatz für Wohnwagen aber der Baum stand auf einem Nachbar Grundstück.

  • Ich habe auch dumm geschaut...........aber nach einem Versicherungsspezi im Radio, die Kasko Versicherung des Wohnwagen.
    Alle die nur Haftpflicht haben schauen in die Röhre!


    Ich dachte auch immer das die Versicherung des 'Eigentümer' des Baumes bezahlen müsste. Ist aber nicht so!


    Gruß
    Nayla

  • Hallo ,


    das wäre ja auch schlimm wenn ich für Schäden bezahlen müste die ein Baum der auf meinem Grundstück steht aufkommen müsste . Wenn das so wäre würden alle die Bäume auf ihren Grundstück hätten die Fällen lassen . Und das wäre gerade in Großstätten wo die meisten Bäume auf Privatgrund stehen - absolut " Umweltschädlich " Bäume sind wichtig für die Luftreinhaltung .


    Außerdem müsste dann auch die Stadt für " Ihre " Bäume haften wenn die einen Schaden verursachen wenn sie bei einem Sturm umfallen , oder das Land oder der Bund wenn es Bäume sind die auf Grundstücken stehen die dem Land oder dem Bund gehören . ( Alle Wälder müssten abgeholzt werden wenn jemand für Strumschäden aufkommen müsste wenn Bäume darin bei Sturm umfallen und Personen oder Güter beschädigen )


    Was das für unsre Umwelt bedeuten würde ist wohl jedem Klar :!:


    Jeder kann sich durch solche Schäden versichern und sollte das auch tun - den des werden immer mehr solch heftige Unwetter entstehen .



    LG Seadancer

  • Ja das hatte ich auch im Radio gehört hatte nur die Hoffnung das es vielleicht anderes ist.
    Trotzdem Danke

  • Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich ein Fachmann den Baum mal anschauen würde. Wenn der erkennbar morsch oder sonstwie geschädigt wäre, könnte die Sache anders aussehen.


    redneb

  • Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich ein Fachmann den Baum mal anschauen würde. Wenn der erkennbar morsch oder sonstwie geschädigt wäre, könnte die Sache anders aussehen.


    redneb

    Richtig, u.a. haben auch Gründstückseigentümer eine Art "Verkehrssicherungspflicht". War der Baum erkennbar krank, bzw. ein Schaden durch den Baum nicht auszuschließen, bzw. möglich, darf dieser dann auch für den entstandenen Schaden haften.


    Inwieweit der Grundstückseigentümer erkennen kann oder muss, dass von seinem Baum eine Gefahr ausgeht, wird dann wahrscheinlich ein Gutachter, bzw. in der Folge dann ein Gericht klären dürfen.


    Ich denke mal, dass es auch darauf ankommt, wie stark der Stum/Wind war. Fällt der Baum bei einem lauen Lüftchen schon um, wird diese Grenze der Haftbarkeit anders aussehen wie bei einem Okan "Lothar".


    Also mal ein bisschen im Internet recherchieren und je nach dem einen RA beauftragen (vorausgesetzt der Wert des WW gibt das her)


    Grüße


    schauschau

  • Der Eigentümer des Baumes hat dafür zu sorgen das seine Bäume zwei mal im Jahr begutachtet werden ( mit laub/ ohne Laub) dieses kann er selber machen, oder je nach alter und grösse des Baumes auch durch einen Sachverständigen. Wie oben schon geschrieben Verkehrssicherungspflicht, das gilt auch für Dachpfannen (sollte auch mind. 1mal im Jahr kontroliert werden). Haben gerade das gleiche Problem mit unserem Nachbarn, dessen 30 Jahre alte Eibe ist in unseren Garten gefallen und hat erheblichen Sachschaden verursacht.
    Gruß Daniel :0-0:

  • Hi,


    da es noch nicht geschrieben wurde - m.E.n. kommt dafür die TEILKASKO-Versicherung auf. Evtl. hat der TE diese ja...


    Bei einem noch so alten Wohnwagen lohnt sich die immer. ;)


    Schönen Gruß
    Jürgen

    Volvo XC90 T8 PlugIn-Hybrid und manchmal Land Rover Discovery 4 5.0l V8 (für Offroad-Events) vor einem Hymer Eriba Nova 540 SL.

  • Der Eigentümer des Baumes hat dafür zu sorgen das seine Bäume zwei mal im Jahr begutachtet werden ( mit laub/ ohne Laub)

    Muhahaha, dann lass ich mich mal zum Baumgutachter umschulen, das scheint ja DER Job mit Zukunft zu sein.


    BTW: im Januar 2007 hatte der Orkan Kyrill eine 20m Fichte auf meinem Grundstück entwurzelt und sauber auf das Gartenhaus meines Nachbarn gelegt - Totalschaden.
    Von meiner Versicherung hat der Nachbar keinen Cent bekommen. Ich musste allerdings die 1.500 € für die Entsorgung des Baumes zahlen, das hat meine Versicherung dann aber kulanterweise übernommen
    weil "mein Zaun" dabei ebenfalls zu Bruch gegangen ist.


    Grüße aus dem Pott
    Jörg

    Ich habe so viel über die bösen Auswirkungen von Rauchen, Trinken und Sex gelesen,
    dass ich beschlossen habe, mit dem Lesen aufzuhören.

  • hatte der Orkan Kyrill

    das könnte der kleine, aber feine Unterschied sein ;)


    Ein Orkan kann jeden gesunden und stabilen Baum umnieten, das ist für niemand vorhersehbar. Hätte allerdings ein kleines laues Lüftchen deine Eibe umgeworfen und du hättest um deren Zustand wissen können/müssen, hätte es vermutlich schon wieder ganz anders ausgesehen.


    Grüße

  • Hallo zusammen,


    Die diversen Sturmversicherungen zahlen erst ab Windstärke 8.


    Fällt dabei mein eigener Baum auf das Grundstück des Nachbarn ist das als höhere Gewalt zu werten. Am besten hat der Nachbar dann eine eigene Gebäude-Versicherung bei der auch die Entsorgung der Bäume mitversichert ist.... ;)


    Kleiner Bericht aus der Praxis... ;)


    Viele Grüße
    Miriam

  • Hallo ,


    Entsorgen würden wir die Bäume ( zumindest wenn es sich um Laubbäume handelt ) sehr gerne selber ;) - wir haben einen Kaminofen und brauchen jedes Jahr mindest 6 bis 8 Raummeter Brennholz .


    Bei uns hat die Stadt letztes Jahr 3 Bäume an der Grundstücksgrenze gefällt - aber leider alles mitgenommen . Waren recht große Bäume - wäre mindest für 5 Jahre wohlige Wärme im Wohnzimmer gewesen .


    LG Seadancer

  • ein baum - zerkleinert und getrocknet - im kamin angezündet, erzeugt sicher wohligere gefühle als ein baum in voller länge auf dem wohnwagen liegend. ich hätte gerne mal ein foto von dem wohnwagen gesehen.

    Falls ihr einen nackten Biertrinker mit Liegestuhl auf dem Mittelstreifen der Autobahn seht, winkt mir mal!

  • Die diversen Sturmversicherungen zahlen erst ab Windstärke 8.

    Stimmt so nicht! Zitat:


    Sturm
    Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde).
    Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unter-stellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
    a) die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
    b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.


    Quelle: http://www.gdv.de/downloads/ve…rmversicherung-astb-2010/
    Sind allgemeine Versicherungsbedingungen des Verbandes der Versicherungsgesellschaften. Jede Gesellschaft kann davon abweichende Bedingungen vereinbaren, die dann aber gegenüber den allgemeinen Bedingungen nur Verbesserungen beinhalten können.


    Gruss Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    stimmt so also doch ;)


    Windstärke 8 wird, wenn nicht nachweisbar, unter bestimmten Bedingungen unterstellt.....!


    Viele Grüße


    Miriam

  • Hallo Miriam,


    genauso isses. Die Klausel ist da, denn es gibt auch eng begrenzte örtliche Sturmgeschehen wie z.B. Wirbelstürme, da lässt sich die Windstärke 8 für den Schadensort nicht nachweisen.


    Rein praktisch gesehen ist es so: Ein gesunder Baum kann durch einen Windhauch nicht umgeblasen werden, genauso wie ein intaktes Dach dadurch nicht abgedeckt werden wird. Ich habe während mehrerer Jahre Tätigkeit bei einer Versicherung solche örtlichen Sturmgeschehen mehrfach mitbekommen. Es war aber nie so, dass nur ein einzelnes Grundstück betroffen war. Da sind zumindest rundum mal Äste abgebrochen o.ä.


    Und grundsätzlich: Was ich selbst an Versicherungen habe, zahlt auch meine Schäden, wie die Teilkasko beim Autobzw. WoWa oder die Sturmversicherung für mein Haus. Dann brauch ich nicht rumzujammern und nach einem "Schuldigen" zu suchen, wenn sowas passiert.


    Gruss Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    Frei nach dem Motto "Eigen- vor Fremversicherung" ;)


    Sitze jetzt schon seit knapp 21 Jahren in einer Versicherungsagentur :-)



    Nix für ungut.


    Viele Grüße
    Miriam

  • Hallo Miriam,


    Eigenversicherung schliesst ja nicht aus, dass bei Fremdverschulden doch der Schuldige zahlt. Ist in so einem Fall aber sehr entspannend, wenn man einen Schaden seiner Versicherung meldet und die muss sich halt drum kümmern, ob sie jemand in Regress nimmt.


    Gerade bei einer Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung kommt es ja häufig vor, dass beide beteiligten Versicherungen zahlen: die Haftpflichtversicherung des Schuldigen (aber die zahlt nur den Zeitwert !), die eigene Versicherung den Neuwert! Da kommen schon mal erhebliche Differenzen zustande .....


    Gruss Wolfgang

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!