Wohnwagen mit 1700 KG Gesamtgewicht, Stützlast wird dem Zugwagen zugerechnet, gilt das auch in Österreich / Italien ???

  • Hallo in die Gemeinde,
    zugegeben, ein alter Hut, aber man hört immer wieder die unterschiedlichsten Meinungen zu diesem Thema, und bis jetzt konnte mir kein Mensch eine wirklich verbindliche Antwort zu dem Thema geben;
    in Deutschland gilt ja: bei Wohnwagen mit z. B. 1700 KG Gesamtgewicht plus 100 KG Stützlast, die dem Zugfahrzeug angerechnet wird, wiegt der Wohnwagen in abgehangenem Zustand 1800 KG,(Vorausgesetzt, der Zugesel kann die 100 KG Stützlast). Jetzt geistern hier viele Meinung durch dieses Forum, einige sprechen von "Nationalem Recht" (genau wie die 100 KM/H Regelung), andere wieder sind fest der Meinung, es ist ein EU-Thema. Ich fahre dieses Jahr mal wieder durch Österreich nach Italien, wie eigentlich schon viele Jahre, aber seitdem die "freundlichen Helfer" mich jetztes Jahr auf die Waage gezogen haben, sehe ich das Thema etwas kritischer...


    Hat jemand wirklich Ahnung, wie dieses Thema in Österreich oder Italien gehandhabt wird, es geht ja immerhin um 100 KG mehr Zuladung...


    Gruß
    Jörg

  • Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man die Anhängelast entsprechend mit Zurechnung der Stützlast eintragen lässt. Alles andere kann sicher auch in Deutschland so oder so ausgelegt werden. Meistens werden in Deutschland die Fahrzeuge angekuppelt gewogen, aber darauf kann man sich auch nicht verlassen.
    Ich habe bisher noch keinen Gesetzestext gesehen, in dem steht, dass in Deutschland die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird. Aber vielleicht kann mir da ja jemand etwas dazu zeigen.


    Viele Grüße
    Alex

  • Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man die Anhängelast entsprechend mit Zurechnung der Stützlast eintragen lässt. Alles andere kann sicher auch in Deutschland so oder so ausgelegt werden. Meistens werden in Deutschland die Fahrzeuge angekuppelt gewogen, aber darauf kann man sich auch nicht verlassen.
    Ich habe bisher noch keinen Gesetzestext gesehen, in dem steht, dass in Deutschland die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird. Aber vielleicht kann mir da ja jemand etwas dazu zeigen.


    Viele Grüße
    Alex

    Hallo Alex,
    die Aussage bezgl. Deutschland habe ich von einem Ingenieur beim Tüv, aber wie schon geschrieben nationales Recht und kein EU-Recht.


    Gruß
    Jörg

  • in österreich wird so gewogen:
    radlast plus stützlast ist gesamtgewicht. und das darf nicht höher sein als das eingetragene hzgg im schein. hat mir erst letzte woche ein netter herr von der kfz-prüfhalle der landesregierung so erklärt.

    Jeep fahren beginnt dort, wo der Indianer weinend vom Pferd steigt...

  • Wenn im Schein als zulässiges Gesamtgewicht für den Wohnwagen 1.700 kg steht
    und er wiegt 1.800 kg, dann wiegt er 100 kg zuviel.

  • Hallo,
    nein das ist von Autohersteller zu Autohersteller unterschiedlich. Bei Mercedes Benz ist ausdrücklich aufgeführt dass die Stützlast nicht in der Zuglast enthalten ist.


    Beispiel: Mein Hymer Eriba hat ein zul.Gesamtgew. von 2500 kg der GLK darf 2400 kg ziehen plus 100 kg Stützlast. Ich darf also den Wohnwagen so beladen dass er 2500 kg wiegt wenn dieser so beladen ist dass die Stützlast 100 kg beträgt.


    Gruß
    Helmut

    Unterwegs mit Frau, Gauner, Mercedes Benz GLC 220D 4matic

    Unser Gespann
    verfolgt von einm Dethleffs Nomad Snow 650 ER


  • Hallo,
    nein das ist von Autohersteller zu Autohersteller unterschiedlich. Bei Mercedes Benz ist ausdrücklich aufgeführt dass die Stützlast nicht in der Zuglast enthalten ist.


    Beispiel: Mein Hymer Eriba hat ein zul.Gesamtgew. von 2500 kg der GLK darf 2400 kg ziehen plus 100 kg Stützlast. Ich darf also den Wohnwagen so beladen dass er 2500 kg wiegt wenn dieser so beladen ist dass die Stützlast 100 kg beträgt.


    Gruß
    Helmut


    Hallo Helmut,


    in Deinem Fall ist es m.E. auch nicht so dramatisch, da Dein WoWa ja nicht +100kg über das zulässige Gesamtgewicht geht und Du anscheinend die +100 KG im Kfz Schein stehen hast.


    Wenn ich den TE richtig verstehe, mit meinen Zahlen, würde ich meinen WoWa mit 1800 kg (also +100 KG zum Kfz Schein) und die 100 KG Stützlast würden bei einer Kontrolle dem Zugwagen zugerechnet (oder abgezogen)...Ich habe von dieser Rechnerei schon einmal gehört und meiner Meinung nach ist das "dünnes Eis".


    Mein WoWa hat eine Stützlast von 100 kg - ziehe ich den Wagen mit einem Octavia, wären es aber nur 75 Kg Stützlast, die ich "überladen" darf usw...Erstens glaube ich nicht, dass Beamte "Spass" daran haben hier hin und her zu rechnen und zweitens sind meine Sprachkenntnisse (italienisch, spanisch und französisch) nicht so gut, dass ich dem Beamten auf einem Rastplatz erklären kann, wie die Rechnung richtig ist....und was passiert, wenn man mich dann nicht weiterfahren lässt - kann ich dann "umladen", sodass ich weiter komme? wenn ja, warum der Streß und wenn nein, was dann? (die Frau wiegt keine 100 kg, eins der Kinder auch nicht? - ok insgesamt wäre es dann möglich, gibt aber bestimmt Ärger und einen Brief vom "Rechtsanwalt für Famlienrecht").


    Ich bin der Auffassung, dass der Schein bei mir sagt maximal 1700 KG darf der Wagen wiegen (solo) - bei der letzten Ausfahrt hatte ich schon 100 kg Stützlast erreicht. Nun müsste/könnte ich nach obiger Rechnung also zusätzliche 100 kg vor und hinter der Achse im Wohnwagen verteilen....das Ganze steht und fällt dann bei einer Kontrolle ob ich angekoppelt gewogen werde (und nur die WoWa Achse) oder ob ich abgekoppelt gewogen werden - ich werde also bei 1700 kg solo Gewicht des WoWa aufhören zu packen - da ich aber selten bis nie auf einer Waage packe und auch keine Waage zum Achswiegen habe, werde ich es wie immer machen (1520kg gewogen mit Gerödel - dazu noch Anziehsachen, Bettwäsche und Essen/Trinken - das sollte alles unter 180 kg liegen...Der Rest ist im/am Auto (Räder, Vorzelt usw.)

    Gruß


    Sebastian


    _____________


    Gier frisst Hirn

  • Also meiner Meinung nach - und da nehme ich jetzt mal alle Fälle raus, wo irgendeine Speziallösung in den Papieren steht - darf der Hänger nur so schwer sein, wie es bei der Anhängelast des Zugfahrzeugs drinnen steht, und nicht um die Stützlast mehr! Dass die Stützlast beim wiegen natürlich beim Zugfahrzeug "aufscheint" ist eine andere Sache, aber das Auto ist ja für eine bestimmt ZUSATZ-Belastung ausgelegt, der es egal ist, wo die Stützlast aufscheint. Und gerade im Grenzbereich wird es da manchmal blöd.


    Ich hatte das beim letzten Gespann:
    Auto zGg 2200kg Anhängelast 1400kg Stützlast 75kg
    Wowa zGg 1300kg (Achslast 1300kg)
    Summe 3500kg - denkste!!
    tatsächliche Gewichte einzeln:
    Auto "nur" 2125 (da ich da ja noch die Stützlast des dazuberechnen muss), und Wowa 1300kg = Summe 3425kg


    gewogen wurde ich allerdings am Rechenpass nur als Gespann und nicht einzeln, 3450kg - also eigentlich schon überladen


    Danach neue Achse eingebaut (1600kg) und Code 96 gemacht
    tatsächliche Gewichte:
    Auto: 2125kg (+75kg Stützlast) und Wowa: trotzdem nur max. 1400kg (inkl. Sützlast!!) = Summe max. 3525kg


    mit dem neuen Zugfahrzeug hab ich überall genug Reserven = wesentlich entspannteres Fahren


    Meiner Meinung nach ist es ein Irrglaube bzw Komunikationsfehler, dass die Stützlast dem Zugwagen "angerechnet" werden darf um damit die Anhängelast zu überschreiten.
    Aus "die Stützlast muss beim Gewicht des Zugfahrzeugs berücksichtigt werden" wurde, "die Stützlast darf dem Zugfahrzeug angerechnet werden"


    Zumindest in Österreich habe ich das so gelernt, und ich sehe auch keinen Grund warum das anders sein soll.
    Außerdem glaube ich in diesem Fall einer Fahrschule ein kleines Bisschen mehr als einem Ingenieur vom TÜV.


    Dass es in D als nationales Recht möglich ist, könnte sein, hat aber mMn wenig Sinn
    Habt ihr nicht auch führerscheintechnisch eine andere Lösung? Dass ihr alles anhängen dürft, dessen "Momentangewicht" nicht höher als die Anhängelast ist, oder war das nur beim alten Schein so?

    Grüße aus Korneuburg


    Christian+Clara mit Amelie(12)+Annika(11) endlich auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK




    --------------------------------------------------




    Ein Tag, der morgens beginnt, kann nicht mehr gut werden. (Ernest Hemingway)

  • Hallo,
    es ist doch immer wieder interessant, mit welchen fadenscheinigen Behauptungen hier umgeganen wird.
    Die Aussage hat der Themenstarter doch sich selber schon gegeben.
    Sein Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700kg, mehr nicht, nicht plus 100kg Stützlast.
    Ich denke mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Habe selber gerade eine Auflastung bei ALKO machen lassen,
    damit ich den Einbau des Movers wieder raushabe. Ansonsten fährt der Themenstarter halt mächtig überladen,
    darf gerade km Ausland teuer bezahlen und muss umpacken. Wenns ni ht geht hat er halt Pech gehabt.
    Ich finde jeder sollte erstmal an seine Sicherheit und die der anderen denken, bevor er losfährt.
    Aber das machen wohl die wenigsten, denke ich.
    Ich wünsche trotz allem allen eine knitterfrei Fahrt.


    Manfred

  • in österreich wird so gewogen:
    radlast plus stützlast ist gesamtgewicht. und das darf nicht höher sein als das eingetragene hzgg im schein. hat mir erst letzte woche ein netter herr von der kfz-prüfhalle der landesregierung so erklärt.

    Das ist richtig. Die HzGm ist das, was der Anhänger wiegt, wenn er ohne Zugfahrzeug auf der Waage steht. Anders ist es bei der zulässigen Anhängelast: Wenn im Schein vom Zugfahrzeug steht, man darf 1700kg ziehen, dann darf der Anhänger 1700kg tatsächliche Achslast plus tatsächliche Stützlast wiegen. Dass manchmal beim Wiegen nicht abgekuppelt wird, ist eine andere Geschichte, aber verlassen würde ich mich nicht darauf.


    Das ist definitiv so in Österreich, ich habe die entsprechenden Stellen im Gesetz gelesen, so schwer ist das doch nicht. Was ich bisher so im Forum gelesen habe, dürfte die Lage in D ähnlich sein, auch wenn es immer wieder Diskussionen gibt.

  • Meiner Meinung nach ist es ein Irrglaube bzw Komunikationsfehler, dass die Stützlast dem Zugwagen "angerechnet" werden darf um damit die Anhängelast zu überschreiten.
    Aus "die Stützlast muss beim Gewicht des Zugfahrzeugs berücksichtigt werden" wurde, "die Stützlast darf dem Zugfahrzeug angerechnet werden"


    Zumindest in Österreich habe ich das so gelernt, und ich sehe auch keinen Grund warum das anders sein soll.
    Außerdem glaube ich in diesem Fall einer Fahrschule ein kleines Bisschen mehr als einem Ingenieur vom TÜV.

    Die Anhängelast ist ohne Stützlast, die HzGm mit Stützlast:
    -----------------------------------------------------------
    Zitat BGBl. Nr. 267/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2009


    § 2


    (1)


    32.
    Gesamtgewicht
    das Gewicht des stillstehenden, fahrbereiten Fahrzeuges samt der
    Ladung, dem Lenker und allen gleichzeitig beförderten Personen; das
    Gesamtgewicht eines Anhängers, ausgenommen Sattelanhänger und
    Starrdeichselanhänger; ergibt sich aus der von der Achse oder den Achsen
    des an das Zugfahrzeug angekuppelten beladenen Anhängers auf die
    Fahrbahn übertragenen Last;


    33b.
    Höchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein
    Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers, mit dem das Kraftfahrzeug in den
    Mitgliedstaaten der EU zugelassen oder in Betrieb genommen werden kann.
    Bei Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder Sattelanhängern
    ist die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des
    Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt; die
    Belastung des Kupplungspunktes muß vom Hersteller angegeben werden. Die
    höchste zulässige Anhängelast darf die technisch zulässige Anhängelast,
    angegeben vom Hersteller des Fahrzeuges, nicht übersteigen;


    ------------------------------------------------


    Da wir Starrdeichselanhänger haben, dürfen wir die Stützlast beim Gesamtgewicht also nicht abziehen.

  • @Dethleffsfahrer
    Ja, auch wenn jetzt wieder die alte Diskussion ausbricht, Dein Ansatz zur Frage ist schon falsch.
    Das zulässige Gesamtgewicht ist das, was in der Zulassung steht, und zwar was Dein WW insgesamt wiegen darf. Also inklusive der Stützlast. In Deinem Fall also 1700kg und nicht mehr. Du kannst hier höchstens noch die üblicherweise geduldeten 2% überladen. Dein WW darf also MAXIMAL 1734kg wiegen und kein Gramm mehr, sonst machen die Damen und Herren in blau oder grün "dudu".
    Die Stützlast kann nur dem Zugfahrzeug zugerechnet werden, wenn die zulässige Anhängelast geringer ist, als der Anhänger wiegt. In diesem Fall kann die Anhängelast um die zugelassene Stützlast erhöht werden. Aber aufpassen, die zulässige Stützlast ist bei Anhänger und Pkw oft unterschiedlich. In Deinem Fall würde das bedeuten, dass du, falls Dein Pkw 1600kg zulässige Anhängelast hätte, aber 100kg Stützlast erlaubt sind, Deinen Wohnwagen mit 1700kg anhängen darfst. Natürlich muss auch Dein Wohnwagen für die 100kg zugelassen sein. Allerdings reduziert sich dann auch die Zuladung des Pkw um die jeweilige Stützlast.
    Das gilt so in Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern. Allerdings jeweils als nationales Recht.

    1995-2010:[size=8]
    Königstein, Talsperre Pöhl, La Marina, Greifensteine, Franzensbad, Göhren, Zaton, Rerik, Südsee-Camp, Ostrauer Mühle, Katharinenhof, MdV, Düne6, Plauer See
    2011:
    Bella-Italia (I):thumbdown:,
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    Südsee-Camp (NDS)
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    Knaus-Camping, Hamburg
    Regenbogen-Camp, Göhren (MV)
    2014:
    Camping Internacional, La Marina (E) :thumbup: Reisebericht:http://www.wohnwagen-forum.net…age=Thread&threadID=70406 / web:http://www.campinglamarina.com/de
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    8 Mal editiert, zuletzt von kuschel69 ()

  • FALSCH !!!, ein Bekannter hat sich beim Wohnwagen-Händler eine Herstellerbescheinigung bestellt, bezogen auf die FG.Nr. des Wohnwagens, hatte vorher 1500 KG Gesamtgewicht bei 75 KG Stützlast, ist zum TÜV gefahren und hat jetzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1575 KG bei einer Achslast mit 1500 KG eingetragen !!! Die Bescheinigung hat mit neuem Typenschild 190 Euro gekostet !! Frage ist nur, ob man es eintragen lassen muß und ob es in anderen Ländern auch anerkannt wird. UND NUR DARUM GEHT ES MIR !!!


    Soviel zu Ihren "Fadenscheinigen Behauptungen "


    Trotzdem gute Fahrt und schönen Urlaub !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Dethleffsfahrer ()

  • Warum so aggressiv? Nach meiner lesart schreibt ihr beide das gleiche, es gilt das was eingetragen ist im Schein. Keiner von den mündlichen Aussagen wird dir ggf. das Ticket bezahlen, das der Kontrollierende nach nationalem Recht verlangt.


    gesendet von mir unter Nutzung von Tapatalk

  • ich denke, diese Frage ist leicht zu beantworten. Der TÜV darf in der Zulassungsbescheinkgung Teil II nichts eintragen (außer Stempel der HU :) )
    Bescheinigung zur Änderung der Fahrzeugdaten trägt das Straßenverkehrsamt in die Zulassungsbescheinigung ein, erst dann sind die geänderten Werte gültig.

  • ich denke, diese Frage ist leicht zu beantworten. Der TÜV darf in der Zulassungsbescheinkgung Teil II nichts eintragen (außer Stempel der HU :) )
    Bescheinigung zur Änderung der Fahrzeugdaten trägt das Straßenverkehrsamt in die Zulassungsbescheinigung ein, erst dann sind die geänderten Werte gültig.


    Sorry, dachte nicht, daß ich das zusätzlich noch erwähnen muß, nach dem TÜV-Termin ist er selbstverständlich zur Zulassungsstelle gefahren und hat mit dem TÜV-Gutachten dann seine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ändern lassen.

  • Wir hatten dieses Thema hier erst neulich und es wird durch ständige Wiederholungen nicht anders. Wenn ein Gutachter es so einträgt, dann hat derjenige Glück und darf sich freuen. Aber die Gutachter sind freie Menschen und nicht verpflichtet, dies zu tun. Fakt ist jedenfalls, dass das eingetragene zulässige Gesamtgewicht (wie immer diese Eintragung auch zustande kam) des Anhängers NICHT überschritten werden darf, auch nicht mit der Stützlast.
    Ich bin jedenfalls schon gespannt, wann das nächste Thema zu dieser Frage eröffnet wird. Lange kann es ja nicht dauern.

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  • Die Anhängelast ist ohne Stützlast, die HzGm mit Stützlast:
    ...------------------------------------------------


    Da wir Starrdeichselanhänger haben, dürfen wir die Stützlast beim Gesamtgewicht also nicht abziehen.


    tut mir Leid, wenn ich da ein offensichtlich altes Thema wieder ausbreite...
    und danke für die Gesetzestexte!
    das heißt also zB:
    Auto: Anhängelast 1400kg (Stützlast 100kg)
    Hänger: hzGg 1500kg (Stützlast 100kg)
    ist erlaubt? (wenn tatsächliche Achslast/Stützlast 1400/100kg bzw wenn 1450/50kg dann nicht)


    und weiß das auch die Polizei? ;)

    Grüße aus Korneuburg


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  • das heißt also zB:
    Auto: Anhängelast 1400kg (Stützlast 100kg)
    Hänger: hzGg 1500kg (Stützlast 100kg)
    ist erlaubt? (wenn tatsächliche Achslast/Stützlast 1400/100kg bzw wenn 1450/50kg dann nicht)


    und weiß das auch die Polizei?


    ....genau so ist es.
    In diesem Fall ist es auch egal, wie hoch das z.GG ist, da bei der Anhängelast nur das reelle Gewicht des Anhängers zählt.
    Das die (zumindest deutsche) Staatsmacht das auch weiß, davon kannst du ausgehen.
    Im Ausland sieht das u.u. schon anders aus. Auch wenn aufgrund von diversen Abkommen die meisten Kfz-Zulassungsbestimmungen europaweit anerkannt werden müssten, sieht es in der praktischen Realität leider anders aus. Was nützt einem das alles, wenn ein sturer Gendarm mitten in den Tiroler Bergen Dein Gefährt stillegt, weil er der Meinung ist, dass deren Buschgesetze über dem europäischen Recht stehen. Da kannst Du Ausdrucke aller möglichen Herausgeber vorlegen wie du willst, den Sheriff interessiert das meist wenig bis gar nicht. Der Urlaub ist in diesem Fall jedenfalls pfutsch. Also halte ich mich im Ausland lieber an die dort geltenden Regeln.
    Gruß, René.

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    Knaus Campingpark, Walkenried (NDS)
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    LuxOase (SN)
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    4 Mal editiert, zuletzt von kuschel69 ()

  • ....genau so ist es.
    In diesem Fall ist es auch egal, wie hoch das z.GG ist, da bei der Anhängelast nur das reelle Gewicht des Anhängers zählt.
    ...
    Gruß, René.

    Danke für die erleuchtende Nachricht. (da hätt ich mir ja gar kein neues Auto kaufen müssen ;) )
    Allerdings doch mit der Einschränkung, dass ich zB einen leeren 3,5t-Boots-Hänger mit B-Schein (bzw Code96) NICHT ziehen darf (Summe der zGg 3500 bzw 4250kg).

    Grüße aus Korneuburg


    Christian+Clara mit Amelie(12)+Annika(11) endlich auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK




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