Anfängerfehler, feuchte Stelle unterschätzt, benötige Rat

  • Hallo,


    wider allen Ratgebern habe ich mich beim Kauf meines "neuen" (Baujahr 1985) Wohnwagens von den Versprechungen des Verkäufers blenden lassen und eine feuchte Stelle in Kauf genommen. Beim Kontrollieren der Kanten und Ecken habe ich im hinteren Oberschrank eine weiche Stelle nahe der oberen Kante entdeckt. Die Tapete habe ich ein wenig abgezogen. Dort war es schwarz mit einem weißen Belag. Es roch aber nicht weiter auffällig.


    Der Verkäufer/Händler tat überrascht, versicherte mir aber, dass es kein Grund zur Besorgnis sei. Wir könnten das Leck von außen zusammen abdichten, danach würde alles trocknen. Der weiße Belag wäre Kleber. Die Tapete solle ich besser dran lassen.


    Nun ja, der Chateau (Grand Prix 747) hatte Charme. Der Preis war okay (2000 EUR), und ich wollte unbedingt einen Wohnwagen für diese Saison haben. Der Markt bei Hamburg im unteren Preisbereich ist hart umkämpft. Ich habe mich vom Wort des Händlers dazu bewegen lassen, trotz meiner Zweifel zuzuschlagen.


    Wir haben den Schaden auch zusammen abgedichtet (Kederleiste ab. MEM Kleber drauf, Kederleiste wieder drauf). Es wurden auch diverse Kleinteile erneuter, wahrscheinlich, um mich zu blenden und den Blick vom wesentlichen abzulenken.


    Jetzt habe ich den Wohnwagen zuhause stehen, und aus der Ecke kam dann doch irgendwie ein unangenehmer Geruch. Da habe ich die Tapete im Schrank mal runtergezogen und nun Zweifel ich doch stark an den Worten des Händlers. Die Feuchtigkeit zieht sich an der Seite über einen großen Bereich bis in die Ecke des Wagens. Unterm Schrank scheint es mindestens bis zum Fenster runterzugehen. Wenn ich an die Gesetze der Schwerkraft denke, wird beim Fenster wahrscheinlich nicht Schluss sein. Die Deckenisolierung in dem Bereich war ebenfalls schwarz/weiß und völlig durchnässt. Am mutmaßlichen Leck ist das Gebälk sehr marode. Auch in den anschließenden Bereichen steht die Feuchtigkeit zwischen Decke und Isolierung.


    Ich glaube ehrlich gesagt nicht mehr, dass hier durch einfaches Austrocknen Besserung eintreten wird. Ich kann nicht wirklich beurteilen, ob es sich bei den weißen Flecken wirklich um Schimmel handelt. Es riecht komisch aber nicht schimmlig. Bei der Feuchtigkeit scheint es mir aber nur eine Frage der Zeit zu sein.


    Und jetzt kommt endlich die Frage: Ich habe zwei kleine Kinder zuhause und der Wagen steht derzeit im Wohngebiet an der Straße, also weder trocken noch mit Stromanschluss in der Nähe). Von daher sind meine Möglichkeiten sehr begrenzt, den Wagen selbst zu restaurieren. Eine neue Isolierung und Verkleidung würde ich mir zutrauen. An die Rahmenkonstruktion traue ich mich aber eher nicht ran.


    Jetzt aber wirklich die Frage: Lässt sich anhand der Bilder abschätzen, wie groß das Ausmaß des Schadens ist bzw. welche Möglichkeiten ich habe? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht (beim Überfliegen der Einträge im Forum scheint es mir schon, als hätte fast jeder einen Fehlkauf hinter sich)?


    Ich gehe zur Zeit von einem wirtschaftlichen Totalschaden aus... gibt es jemanden, der mir Mut machen kann? Habe ich rechtliche Möglichkeiten, wenn ich so etwas von einem Händler kaufe? Natürlich steht im Vertrag gekauft wie gesehen. Ich habe den Schaden auch gesehen, aber ich habe auch sein Wort, dass dies kein Problem sei (natürlich ohne Zeugen). Als Fachmann müsste er so einen Schaden doch einschätzen können.


    Im Whatsapp Chatverlauf habe ich die Aussage, dass der Wagen technisch okay sei. Auch TÜV wurde neu gemacht. Darauf muss ich mich als Käufer bei einem gewerblichen Händler verlassen können, oder?




  • Hallo wenn der WW schon(noch) zugelassen ist fahre zu einen anderen Händler und lass den WW mal durchsehen.
    Und zeige Interesse an einem WW Kaufpreis ca 3000-4000€. Dann wird er sich den WW (deinen ansehen) und evt. weitere Schäden die
    Du noch nicht gesehen hast entdecken.Und er wird Dir auch sagen können ob das der Kleber !!! oder Schimmel ist.
    Wenn es schlimm ist melde dich.

  • Im Whatsapp Chatverlauf habe ich die Aussage, dass der Wagen technisch okay sei.

    kann bestimmt runtergebrochen werden auf: Bremsen, Elektro, Gas


    Vielleicht findet sich ein User in deiner Nähe, der dir mit Rat ( und Tat) zur Seite steht...


    Ich bin immer wieder erstaunt, welches Wissen hier im Forum rumschwirrt...

  • Moin,
    erst mal ein herzliches Willkommen hier im Forum - auch wenn der Anlass weniger erfreulich ist.
    Nach meiner eigenen, leidvollen Erfahrung mit Wasserschäden ist das, was Du uns auf den Fotos zeigst, nicht das Ende der Fahnenstange - eher der Anfang. 8|
    Der Händler hat Dich m. E. schlichtweg betrogen, als er sagte, das sei kein Grund zur Besorgnis. Wenn Du die Möglichkeit hast, würde ich den Kauf Rückabwickeln. Diese Schäden sind nicht innerhalb eines halben Jahres entstanden, das sind Schäden eines halben bis ganzen Jahrzehnts, wenn nicht mehr.
    Zum Reparieren benötigst Du ein trockenes Plätzchen, viel Zeit , handwerkliches Geschick und - vor Allem - Rückhalt in der Familie. Selbst wenn alles vorhanden ist, wird ein Urlaub in dieser Saison sportlich - aber sicher nicht unmöglich.


    Griassle,
    Stefan
    der jetzt gespannt ist, wie es weiter geht :thumbup:

  • ich wollte es nicht so hart sagen.Aber der Händler hat auch eine Gewährleistungspflicht.und gekauft wie gesehen sagt erst mal nicht viel.
    Ich habe einen Bekannten Der in der KFZ Innunung im Vorstand ist.Der hat für einen einen Arbeitskollegen von mir erst die AGB des Händlers durch gelesen,
    und hat darin einige Fehler gefunden.
    Das Ergebnis war für den Händler nicht sehr angenehm.

  • "Gekauft wie gesehen" gibt es vom Händler seid einigen Jahren nichtmehr.
    Als gewerblicher Verkäufer ist er verpflichtet Gewährleistung zu geben. Per Gesetz 2 Jahre, kann Vertraglich auf 1 Jahr begrenzt, jedoch nicht ausgeschlossen werden. Beweislastumkehr nach der Hälfte der Gewährleistungsfrist.


    Zum Schaden: ehrlich? Nimm dir einen Anwalt und hau dem Händler das Ding um die Ohren.
    Mit vertretbarem Aufwand nicht zu reparieren.

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  • Danke schonmal für die Tipps und das Willkommen.

    Wann hast Du den Wohnwagen denn gekauft?

    Das war im März, also gilt noch nicht die Beweislastumkehr. Schwierig denke ich wird zu klären sein, ob es denn ein Fall für eine Gewährleistung ist. "Ein" Schaden war ja bekannt, nur nicht der Ausmaß des Schadens. Wofür muss ein Händler denn Gewährleistung geben? Wenn es die sachgemäße Verwendung (also Wohnen im Wohnwagen) ist, dann würde der Schaden dies wohl aus gesundheitlichen und Sicherheitsgründen ausschließen. Dazu bräuchte ich dann wahrscheinlich ein Gutachten, oder? Und wenn sich der Händler stur stellt, dann muss ich auch erstmal den Rechtsweg gehen. Bis dahin ist die Saison wahrscheinlich auch vorbei :(


    Als ich den Händler auf das Ausmaß des Schadens angesprochen und nach Vorschlägen seinerseits gefragt habe, kam das Angebot, den Wagen bei ihm in der Halle trocknen zu lassen... davon wird vergammeltes Holz dann wohl auch nicht wieder tragfähig.


    Ich werd ihn auf jeden Fall auf die Gewährleistungspflicht ansprechen. Wenn ich das Geld zurückkriege oder einen gleichwertigen Ersatz ohne Schaden, dann wäre ich sehr zufrieden. Aber irgendwie rechne ich nicht damit.

  • Moin.


    Sollte der Schaden im Kaufvertrag vermerkt worden sein, hast du wohl schlechte Karten, egal wie umfangreich oder nicht der Schaden ist.
    Wenn nicht, würde ich auf stur stellen und eine Behebung des Schadens oder eine Rücknahme fordern. Mit dem guten Willen des Händlers wirst du wohl nicht rechnen können. Leider.


    Die mündliche Aussage, das es sich hierbei nur um einen kleinen Schaden handelt, ist vor Gericht nichts wert, wenn das nicht auch im Kaufvertrag steht und dann geht es um die Definition "klein".

  • Hallo,


    Gut.... Was wissen wir bis jetzt? Du hast einen Wasserschaden (den du gesehen hattest), hast dich aber beschwafeln lassen (natürlich nicht gut). Du möchtest das man dir hilft.... Sehr schön, möchten wir gerne machen. Dazu wäre es aber erforderlich, das du die dir gestellten Fragen auch beantwortest (siehe Frage von Didi aus Berlin).


    Das der Schaden, einen Wirtschaftlichen Totalschaden darstellt, ist sicherlich unbestritten. Ob der Händler den Vertrag wandelt....Es wird sich zeigen (da aber nicht schriftlich festgehalten....). Gut Futter bei die Fische.....Wo ist dein Standort? Vielleicht gibt es jemanden in deiner Nähe, der dir bei der eventuellen anstehenden Sanierung, zur Hand gehen könnte.


    Fakt ist, der Wohni muss erstmal trocken gelegt werden. Also innen alles ausbauen, Seitenverkleidungen, Schränke und Dachpanel. Dann muss geschaut werden, von wo das Wasser genau her kommt oder ob es " nur aus der schon durchnässten Dachisolierung" kommt (da ihr ja schon mal nachgedichtet hattet). Heißt aber nicht, das die undichte Stelle damit beseitigt wurde.


    Torfes Holz des Ständerwerkes, muss natürlich entfernt und erneuert werden. Die beschädigte Seiten/ Dachpanelverkleidung natürlich auch. Bedeutet wiederum, du wirst wohl viel Zeit investieren müssen. Der Materialwert für die erforderlichen Sachen.....
    Das ergibt sich erst, wenn man das gesamte Ausmaß sehen kann. Es kann von wenige Euro´s bis einige 100 Euro´s gehen.


    BeKeck oder Chillo, können davon ein Lied singen. Aber.... Es ist durchaus einiges machbar, unabhängig davon, ob der Händler regeln möchte oder nicht. Also für den Fall, das es nach hinten raus läuft (mit dem Händler), solltest du dir eventuell eine oder zwei Optionen offen halten (Hilfe(stellung) aus dem Forum annehmen z.b.). Prüfe die Möglichkeiten die dir in deinem persönlichen Umfeld gegeben sind (Handwerker, bastel begeisterte Freunde usw.).


    Auch wenn es dauert, alles wird gut... Wenn nicht diese Saison, dann die nächste. Solltest du im Bereich des Berliner Großraum wohnen, würde ich dir gerne meine Hilfe anbieten.

  • Selbst auf die Gefahr hin, dass man des halbseidenen Wissens beschimpft wird.....


    So wie ich lese, bist Du weder örtlich noch handwerklich in der Lage den Wagen zu restaurieren - denn das musst Du bei dem was die Bilder erahnenlassen. Wie der Vorschreiber schon schreibt, alles muss raus und irgendwo gelagert werden. Wenn alles raus ist, kannst Du den Wagen nicht noch irgendwo hinfahren, die Möbel sind bei den meisten Wohnwagen Bestandteil der tragenden Karosserie. Und wenn man einmal anfängt was auszubauen...., kommt viel hinzu - das werden bestimmt einige derjenigen hier, die das schon gemacht haben, sicher bestätigen.


    Daher würde ich Dir - völlig laienhaft - bei dem was du uns mitgeteilt hast, raten den Wagen zurückzugeben.


    Da gewerblich verkauft, hast Du eine Garantie. Auch bei einem Gebrauchtfahrzeug. Es sei denn, wir kennen Deinen Kaufvertrag nicht, Du hast ihn als "Bastlerfahrzeug" gekauft. Wenn das so sein sollte, ist der Händler durch und Du bleibst drauf sitzen. Ansonsten würde ich mit dem Händler gar nicht gross mehr diskutieren, dass der versucht hat Dich übers Ohr zu hauen ist mehr als klar. Der wird jetzt nicht zurückrudern. Bist Du Rechtschutzversichert? Wenn ja, dann gehe folgendermaßen vor. Schreibe den Händer an, berichte ihm - ohne grosse Erklärungen - von einem grossen Feuchtigkeitsschaden, der ursächlich in der Vergangenheit zu suchen ist und Du den Rücktritt vom kaufvertrag erklärst. Stelle ihm eine Frist von 14 Tagen, in denen er Dir abermals schriftlich mitteilt wo und wann Du den Wagen Zug um Zug gegen Auszahlung des Kaufpreises zurückgeben kannst. Das wird der Händler mutmaßlich ablehnen. Damit tritt der Rechtschutzfall ein und Du gehst mit dem Schreiben zum Anwalt und übergibst ihm die ganze Sache. Ab da nichts mehr ohne machen!


    Das alles funktioniert aber nur, wenn der Schaden nicht schriftlich im Kaufvertrag erwähnt ist! Auch in dem Schreiben darfst Du auf keinen Fall erwähnen, dass Ihr zuvor über den Schaden gesprochen habt. Inwiefern dann hinterher Deine Mitarbeit an der Beseitigung des "kleinen" undichten Problemes verwertet wird, ist Sache des Anwaltes. Es geht darum, dass die Rechtschutzversicherung eingesetzt werden kann, dass kann sie nur wenn Du eine Ablehnung des Händlers schriftlich oder per Nichtreaktion vorliegen hast. ( Dein Schreiben an den Händler per Einschreiben! )


    Solltest du keine Rechtschutzversicherung haben, kannst Du selbst probieren den Händler zu überzeugen, die Einschaltung des Anwaltes lohnt sich für Dich dann nicht. Kommst du nicht weiter, hoffe ich für Dich, dass es jemanden gibt hier, der Dir bei der Reparatur helfen kann.....


    Wenn es keine Möglichkeit zur Hilfe gibt, ist das Ding - entschuldige bitte die harte Wortwahl - schlicht fällig für den Schrott oder für ein paar hundert Euro noch als Bauwagen eine Zeitlang zu gebrauchen. Dann must Du die 2.000,- Euro leider abschreiben.......


    Im jetzigen Zustand kannst Du den Wagen mit Familie und vielleicht noch kleinen Kindern auf keinen Fall nutzen!


    Wenn Du eine RV hast und den Anwalt anschreiben willst, helfe ich Dir gerne - auch wenn ich nur Laie bin -, dann schreibe mich per PN an und wir schließen uns kurz.

    Grüsse aus Mörfelden


    Stephan, unterwegs mit Mercedes V 250 hinter dem ein Kabe Royal 780 BGXL rollt



    Mein Plan A für`s Leben: Weltherrschaft!
    Mein Plan B für`s Leben: Leute mit Enten bewerfen!


    Und immer dran denken!


    Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......
    der kann bald seine eigene Dummheit riechen......!


  • .... Sehr schön, möchten wir gerne machen. Dazu wäre es aber erforderlich, das du die dir gestellten Fragen auch beantwortest (siehe Frage von Didi aus Berlin).

    Wenn ich mich nicht irre, war das die einzige Frage, auf die ich direkt geantwortet habe ;)


    Ich danke euch allen für eure Beiträge, es hat mir sehr weitergeholfen, um meine Optionen zu klären. Selber reparieren ist aus verschiedenen Gründen für mich nicht möglich. Selbst wenn ich die Hilfe hätte, würde ich das zur Zeit schon meiner Familie zuliebe nicht angehen wollen. Wobei das Interesse auf jeden Fall da wäre, wo ich jetzt mal hinter eine Wand sehen konnte und eine gewisse Vorstellung davon erlangt habe, wie so ein Wohnwagen aufgebaut ist.


    Ich werde versuchen, den Kauf rückgängig zu machen und das zunächst auf einer freundlichen Ebene, ohne dem Händler Betrug vorzuwerfen. Ich sehe da zwar nicht, dass ich eine große Erfolgsaussicht habe, aber vielleicht kriegt man es ja hin, so dass jeder sein Gesicht waren kann. Und zu einem gewissen Teil bin ich ja selbst Schuld, weil ich mich darauf eingelassen und auf des Wort des Händlers verlassen habe.


    Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht. Wäre sicherlich sinnvoll gewesen, aber bis jetzt bin ich 40 Jahre ohne ausgekommen. Ganz ohne rechtliche Beratung bin ich aber auch nicht. Die juristische Option werde ich zumindest prüfen und dem Händler nötigenfalls androhen. Und heutzutage ist man als Händler ja auch darauf angewiesen, gute Bewertungen im Internet zu haben. Das wäre sicherlich auch nochmal ein Ansatzpunkt, wobei ich keine große Lust auf eine Schlammschlacht habe.


    Grüße,
    Ingo

  • Naja, mit negativen Bewertungen kannst Du keinen Händler mehr schrecken....... heutzutage schreibt jeder gerade das was er will, so richtig hilfreich sind die nicht.


    Ohne Rechtschutz ist blöd, lass es nicht durchblicken aber wenn Du nicht ganz ohne juristischen Rat bist ist das ja schon mal ganz gut. Ich denke, ein sinnvoller weg wäre auch, den Mangel schriftlich anzuzeigen und die Nachbesserung einzufordern. Das ganze mit 14 Tage Frist und auf Abholung bestehen. Das könnte den Kollegen schon mal in Habacht-Stellung bringen. Dann einfliessen lassen, dass man auch mit einer Rückabwicklung einverstanden wäre..... Vielleicht klappt es. ( Alles, soweit im Kaufvertrag nichts von dem Wasserschaden steht...... )


    Viel Glück.

    Grüsse aus Mörfelden


    Stephan, unterwegs mit Mercedes V 250 hinter dem ein Kabe Royal 780 BGXL rollt



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    Und immer dran denken!


    Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......
    der kann bald seine eigene Dummheit riechen......!

  • Hallo,

    Wenn ich mich nicht irre, war das die einzige Frage, auf die ich direkt geantwortet habe ;)
    ...........


    Grüße,
    Ingo

    Asche auf mein Haupt. :_whistling: Ja hattest du, ich habe es falsch gelesen. Sollte man nicht tun. X/ Trotzdem wünsche ich dir Glück für dein Unterfangen und wenn, wie gesagt es nach hinten raus läuft...... Angebot steht.

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