100 Zulassung

  • Hallo,
    habe mir einen Wohnwagen mit 100 Zulassung gekauft.
    Mit meinem Wagen darf ich den WW ziehen, aber nur bis 80 km/h weil er zu klein ist.
    Frage, muss ich irgendwas mit dem Hunderter Schild machen, z.B. abdecken?
    Danke im Voraus
    Hannes777

  • mußte nix weiter machen als Tempo 80 fahren, das schild brauchste nicht abdecken

    ciao
    Jochen
    ___________________________________________________

  • Nö. Fahr einfach nur die Geschwindigkeit die du real darfst.
    Das Schild bedeutet nur das der Anhänger bei entsprechender Kombination mit 100 km/h gezogen werden darf.

    Wohnwagen ist erst für 2019 in Planung. Aber je mehr ich weiß um so besser.

  • ... wobei das Siegel als wichtiges Accessoire nicht vergessen werden darf. :undweg:

    Grüßle, Micha


    Kein Haar wächst so schnell, wie´s gespalten wird!







  • jo, Ich habe das gleiche Problem. WW 1500Kg und Tempo 100 Plakette und der neue Firmenwagen ist ein Octavia. Da ist nix mehr mit 100 Km/h :(
    Ist aber auch so am Limit. Der Octavia darf laut Schein max. 1600Kg ziehen und das bei nur 75Kg Stützlast. Mir graut vor der ersten Tour.

  • Ist aber auch so am Limit. Der Octavia darf laut Schein max. 1600Kg ziehen und das bei nur 75Kg Stützlast. Mir graut vor der ersten Tour.

    Keine Bange, der Octavia bei mir mit Automatik zieht deinen Wohnwagen ohne Probleme, nur leider geht der Benzinverbrauch bei mir auf ca. 12 Liter
    per 100 km hoch, aber er muß auch ca. 1700 bis 1800 kg ziehen.
    Über den TÜV Süd habe ich eine Freigabe bei 8 % Steigung mit 1850 kg bekommen, plus 75 kg Stützlast,ich habe einen 2000 kg
    Wohnwagen und da ist diese Rechnung erlaubt. Wohnwagen 100 km Zulassung Pkw 80 km. Also immer ca. 85 km mit
    Tempomat war in dem Bereich NRW zur Nordsee kein Problem.
    Da mein Urlaubsrevier nicht im Süden von Deutschland liegt, sondern im Norden , Nordsee und Ostsee muß er das die nächsten
    2 Jahre machen. Kurze Steigungen bis 12 % kommen bei uns zu Hause vor, sind auch kein Problem ,
    Mfg
    Vilm :0-0:

  • Oh, Ich habe keine Sorge das der Wagen den WW nicht ziehen könnte. Ist ein 2l TDI 6 Gang Schalter..
    Der Wagen ist nur bisher der mit dem geringsten Eigengewicht, allerdings mit der höchsten Leistung.
    Vorher hatte ich Passat 3C und Mondeo Kombi; beide 2L Diesel.
    Von diesen lief der Mondeo am ruhigsten mit unserem WW.

  • Ich war überrascht wie ruhig mein Wohnwagen und der Pkw gelaufen ist.
    Auch war es möglich 100 km zu fahren, aber ich möchte den Staat nicht noch reicher machen .
    Busse und Lkw-s die einen mit ca. 100 km und wohl auch mehr überholen, haben sich nicht negativ auf mein
    Fahrverhalten ausgewirkt.
    Da hat auch die Ausrüstung des Wohnwagen,Antischlingerkupplung etc. dazu beigetragen und ich glaube sein auf 2000 kg ausgelegtes Fahrwerk.


    Mfg
    Vilm

  • Hallo, darf ich dann auch gleich mal eine Frage zur 100 er Zulassung fragen?


    Mein PKW hat laut Zulassung eine Leermasse von 1388 - 1544 kg (ist schon mal eine geile Aussage die Spanne von 156 kg). Mein WW hat ein Gewicht von 1500 kg. Darf ich jetzt 100 fahren oder ist mein Auto zu leicht? Ich raffe das irgendwie nicht ganz... Zumal mein PKW ein zulässiges Gesamtgewicht von 1920 kg hat...


    Vielleicht kann mir ja einer helfen bei der Beantwortung dieser Frage, da es am Freitag los geht...

  • Hallo, darf ich dann auch gleich mal eine Frage zur 100 er Zulassung fragen?


    Mein PKW hat laut Zulassung eine Leermasse von 1388 - 1544 kg (ist schon mal eine geile Aussage die Spanne von 156 kg). Mein WW hat ein Gewicht von 1500 kg. Darf ich jetzt 100 fahren oder ist mein Auto zu leicht? Ich raffe das irgendwie nicht ganz... Zumal mein PKW ein zulässiges Gesamtgewicht von 1920 kg hat...


    Vielleicht kann mir ja einer helfen bei der Beantwortung dieser Frage, da es am Freitag los geht...

    Wenn im Feld G deiner Zulassung Teil I des Zugwagens ein Wert >=1500 steht darfst du die 100km/h fahren.

  • Hi,
    eine ähnliche Spanne habe ich auch. In der COC Bescheinigug steht das Gewicht deines Wagens inklusive der Sonderausstattung. Danach kannst Du gehen. Mir hatte das Straßenverkehrsammt zuerst gesagt, das Sie das auch in den Papieren eintragen können gemäß COC, davon wollten Sie aber dann, als ich da war nichts mehr wissen.....
    Laut letzter Info vom Amt, reicht es aber aus, die COC Bescheinigung mitzuführen oder man läßt das Gewicht laut COC vom Amt im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung I eintragen.
    In meinem Fall sicherlich aber weniger ein Problem, da das unterste Leergewicht 40 kg unter dem max. Gewicht des Wohni liegt. Daher hab ich nichts eintragen lassen.

  • Wenn im Feld G deiner Zulassung Teil I des Zugwagens ein Wert >=1500 steht darfst du die 100km/h fahren.

    Hallo,
    nur dann ist es möglich.


    Die anderen Werte ltz. CoC sind "Kann"-Werte.

    Mir hatte das Straßenverkehrsammt zuerst gesagt, das Sie das auch in den Papieren eintragen können gemäß COC, davon wollten Sie aber dann, als ich da war nichts mehr wissen.....


    Ich hatte, trotz der div. CoC-Gewichte, eine Wiegekarte des PKW, zur Gutachtenerstellung beim TÜV, mitbringen müssen.


    Gruß Thomas

  • Naja unter Feld G steht halt die Spanne von 1388 - 1544 drin.


    Hab gerade im COC nachgeschaut, da steht die selbe Spanne drin. :/

  • Naja unter Feld G steht halt die Spanne von 1388 - 1544 drin.

    Blöde vom STVA bei der Zulassung.


    Ich konnte, zumindest für den FENDT, einige Dinge "aussuchen......


    Gruß Thomas
    der seinen PKW auch nicht selbst zugelassen hat

  • Wenn im Feld G deiner Zulassung Teil I des Zugwagens ein Wert >=1500 steht darfst du die 100km/h fahren.

    Heißt also, dass ich mal besser nur mit 80 in den Urlaub fahre... :0-0:

  • Heißt also, dass ich mal besser nur mit 80 in den Urlaub fahre... :0-0:

    Fahr mit deinem Zugwagen leer (Vollgetankt mit Fahrer) auf die Waage und lass dir die Wiegekarte geben.
    Wenn du dann >=1500kg hast darfst du aufgrund deiner Fahrzeugscheineintragung (von G. = 1388 - 1544) die 100km/h fahren.


    Grüße
    Manfred

  • Ich hatte ein ähnliches Problem mit dem Sorento. Eingetragen ist von 1917 bis 2066kg. Der Händler hat ihn vor Zulassung beim TÜV wiegen lassen (Achtung: Vollgetankt, 75kg Fahrer-Pauschalgewicht werden draufgerechnet) und damit hatte der Wagen offiziell bestätige 2020kg.
    Eintragen wollte das StV-Amt das nicht, da der Wert innerhalb der Eintragung liegt. Die Wiegebescheinigung führe ich einfach mit und kann sie ggf. vorzeigen.
    Jedenfalls darf ich damit die 2t am Haken mit 100km/h ziehen.


    Gruß, Uli

    Man kann immer eine Menge machen - bei genauerem nachdenken kann man aber auch eine Menge bleiben lassen...

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