Beiträge von Rollix

    Und nochmal wieder zur allgemeinen Klarstellung:


    Das AlKo-ATC bzw. die vergleichbaren Systeme der anderen Fahrgestellhersteller sind nicht ständig "im Dienst", wie es z.B. bei einer Anti-Schlinger-Kupplung (ASK) der Fall ist. Diese ist bekanntlich, sobald per Kupplungsgriff gedrückt, mit ihren "Bremsbacken" ständig aktiv und verhindert das bei kritischen Geschwindigkeiten und weiteren Faktoren von WW und Umwelt drohende Schlingern durch ihren ständigen Druck auf den Kugelkopf der AHK in gewissem Umfang bis zu der Grenze, wo diese Einflüsse nicht mehr von der ASK gebändigt werden können, erhöht also die kritische Geschwindigkeit etwas.


    Im Gegensatz dazu sind ATC usw. erst einmal nur "Schläfer" - unter Umständen jahrelang oder ewig, ohne überhaupt jemals einzugreifen - die auf den Zeitpunkt warten, an dem das Kind fast schon in den Brunnen gefallen ist, also der WW voraussichtlich (egal ob mit oder ohne AKS) weiter als gesund vom geraden Wege abweicht, also seitlich ausbricht und unkontrollierbar zu werden droht. Dies dürfte auf einer normalen Autobahnfahrt sehr selten vorkommen. Bis dann mal urplötzlich ein ausscherendes Kfz-Hindernis oder der von einer BAB-Brücke geworfene Mauerstein zum schnellen Ausweichen zwingt oder auch auf der Landstrasse plötzlich der Landwirt mit seinem Traktor aus dem Feldweg oder der Soldat mit seinem Leo aus dem Unterholz herausbricht und zum sofortigen Wechsel auf die Gegenfahrbahn zwingt. Dann erst haut das ATC mit aller Macht kurzzeitig in die WW-Bremsen, so ähnlich als ob sekundenlang ein Anker geworfen werden würde. Und schon ist alles wieder in der Linie (PKW und WW). So selbst mehrfach beabsichtigterweise erlebt - auf Übungsplatzgeländen.

    Gibt es nicht auch eine nachlieferverpflichtung für Teile über 7 Jahre ab Einstellung eines Modells?


    Woher soll eine solche Nachlieferverpflichtung denn wohl kommen
    * Ist sie im Kaufvertrag vereinbart (dann nur mit dem Händler)
    * oder ist sie in der Garantiezusage des Herstellers oder Importeurs enthalten (habe ich noch nie von gelesen)
    * oder hat sie sich klammheimlich kraft EU-Richtlinienrechts in die deutsche Rechtsordnung eingeschlichen?


    Keiner weiß vermutlich Näheres?


    Oder ist es letztlich doch nur wieder mal eine rechtlich völlig unverbindliche "Selbstverpflichtung" der Autohersteller, die auch sie dann doch nicht einhalten können, weil sie ja zu einem großen Teil beim Zusammenschrauben ihrer Wägelchen von zig Zulieferern abhängen und bei deren Produktionseinstellung auch machtlos sind?


    Also bitte Aufklärung! wünscht Rollix

    ... Es gibt für fast alle technischen Produkte eine sogenannte Produkthaftung, die für die " normale Lebensdauer" gelten soll. Z.B. Reifen dürfen ohne Fremdeinwirkung oder bei vorschriftsmäßigen Gebrauch nicht platzen.


    Müsste die Produkthaftung nicht auch für Wohnwagen gelten? Eine Ausdehnung des Karosseriebelches durch Wärme darf doch kein Reißen der Außenwand zur Folge haben! - Habt ihr dazu Erfahrungen? Wäre schön.


    Praktische Erfahrungen habe ich zum Glück nicht mit solchen Schäden. Stattdessen habe ich aber die Empfehlung für Dich, Dir mit der "Produkthaftung" keinen Floh ins Ohr setzen zu lassen. Schon der erste vorstehend im Kasten zitierte Satz geht an der rechtlichen Wirklichkeit vorbei. Die Produkthaftung verlängert nicht die gesetzliche sog. Gewährleistung gegenüber Endkunden (Verbrauchern) von zwei Jahren bzw. einem Jahr - je nach neu oder gebraucht - oder gar die zum Vertragsbestandteil werdende (zunächst) freiwillige Garantiezusage des Herstellers oder Importeurs der Ware für MÄNGEL AN DER WARE. Die Produkthaftung bezieht sich auf die von der Ware selbst "woanders" verursachten Schäden. Als Einstieg in die Materie hier nur mal ein Zitat dazu aus WIKIPEDIA (Suchwort: Produkthaftung):


    Zitat

    Ersatzfähige Schäden
    Nach den Regelungen der Produkthaftung müssen Schäden an den in § 1 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG genannten Schutzgütern vom Hersteller ersetzt werden. Dazu gehören Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung für die Beschädigung von Sachen ist im Produkthaftungsgesetz auf andere Sachen als die fehlerhafte Sache selbst begrenzt und die andere Sache muss ihrer Art nach für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und dazu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden sein.


    Und eine weitere Empfehlung: Da ja ohnehin mindestens drei Viertel aller in Internetforen (auch hier) gegebenen juristischen Ratschläge mehr oder weniger falsch sind, laß mal ein paar Euro (oder Rechtschutzvers.) springen und Dich beim Rechtsanwalt Deines Vertrauens über die Situation beraten. :w


    MfG - Rollix

    [quote='rollbert','index.php?page=Thread&postID=601515#post601515'] ...
    Mann muß nicht auch noch auf ehrliche Leute rumhacken die mit einer Drecksarbeit ihren Lebensunterhalt verdienen !
    ... Wir haben zwar die 2 Klassen Gesellschaft ereicht aber damit prallen muß man nicht !!
    Bernd


    Also nee, wie kann man bloß die Beiträge so nach eigenem Gusto verqueren?


    Wer hat hier denn auf irgend jemandem rumgehackt - nicht mal auf der "Putze" (dies ist übrigens ein weitestgehend verbreiteter Begriff und Bestandteil der Alltagssprache und in keiner Weise abwertend!). Und nicht vergessen: Es gibt nicht nur die "Pinkel-Putze", sondern Dutzende anderer Berufe, die sich ein Schreibtischtätiger kaum vorstellen und ausüben kann - bis hin zur Fleischproduktion, Krankenhaus- und Pflegearbeiten, Tatortreinigung, und vielen anderen Handwerken [u.a. "Gas, Wasser, Scheisse"]. Man kann nur hoffen, daß all diese Tätigkeiten umso besser bezahlt werden, je unappetitlicher und unattraktiver sie manchen hier erscheinen mögen. Zum Ausüben dieser Tätigkeiten wird jedoch wohl kaum jemand gezwungen - zumindest in D nicht.


    Zum anderen: Eine Mehr-als-2-Klassen-Gesellschaft haben wir zwar schon lange, seit mehreren Tausenden von Jahren - Aber ich habe noch niemals irgendjemand damit prallen gesehen. Da möge Bernd uns doch mal erzählen, wie dies wohl gehen sollte! Da bin ich prall gespannt. Rollix


    Im übrigen kann man sich manche Antworten völlig unproblematisch ersparen, indem man sich seine frisch getippten Beiträge vor dem Absenden einfach mal mit der Vorschau-Taste anzeigen läßt und durchliest, ob man das alles inhaltlich und von der gröbsten Rechtschreibung her so denn für in Ordnung hält. :D

    Da bietet dieser Thread doch die Gelegenheit, für die WW-Fahrer in und um Hamburg auf die Möglichkeit hinzuweisen, die GASPRÜFUNG in den wohl eher ruhigen Monaten DEZEMBER 2012 bis MÄRZ 2013 für NUR 19 € durchführen zu lassen. Dieses erneute Sonderpreisangebot stammt von einem Hamburger Adria-u.a.-Händler mit Fachwerkstatt im Hamburger Bezirk Wandsbek (Rahlau 58 ).


    Die Quelle hierfür ist dessen entsprechende Anzeige auf Seite 15 des diesjährigen Prospektheftes namens "treffpunkt horn 2012" für die "Hamburger Caravantage" vom 13. bis 16.9.2012, welches bei allen wesentlichen Caravan- und Zubehörhändlern im Großhamburgischen Raum erhältlich ist. Es enthält außerdem wieder den üblichen-Eintritts-Verbilligungsgutschein (3,50€ statt 5,00€).


    Wenn der Händler bzw. seine Werkstatt die Gasprüfung mit der entsprechenden Rouutine und daraus möglicher Schnelligkeit durchführt, dürften auch die 19€ kein Verlustgeschäft für ihn sein. Man kann dabei auch ins leichte Grübeln darüber kommen, warum dies woanders mit tendenziell gegen 50 oder mehr € berechnet wird und ob dies eher mit Kundenfreundlichkeit oder ausgeprägter Verdienstfreudigkeit zu tun hat.


    MfG - Rollix

    ... Ich brauche aber 70%, weil es nur genau so als einzige Eintragung in den Fahrzeugpapieren steht: ...


    HEUTZUTAGE ist es meines Wissens nicht mehr maßgeblich - im Sinne von alleinseligmachend - was in den Papieren steht. Meist ist das dort aufgeschriebene nur EINE VON MEHREREN IN BETRACHT KOMMENDEN MÖGLICHKEITEN, die einfachste oder kleinste. Die anderen ebenso zulässigen Möglichkeiten können wegen ihrer Anzahl aus Platzgründen nicht auch noch in den Papieren stehen, sondern sind nur in den Datenbanken von Herstellern, Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.), evtl. auch Polizei, zu finden und sollten dann auch dort nachgefragt werden.


    ERGÄNZUNG zum Zitat "

    Zitat

    Allwetterreifen sollten es wegen der Kennung mit M+S sowie der Schneeflocke sein.

    " von Taunusschlumpf aus Beitrag Nr. 22:


    Schadet natürlich nichts, ist aber in D keinesfalls vorgeschrieben (keine straßenverkehrs- oder versicherungsrechtliche sog. "Winterreifenpflicht" für Anhänger) oder erforderlich, da die m.W. in Deutschland frei verwendbaren Symbole "M+S" bzw. "Berg/Schneeflocke" (US-amerikan. Zeichen) keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen einerseits Symbol und Tauglichkeit/Eignung bei bestimmten, untereinander viel zu unterschiedlichen winterlich geprägten Straßenverhältnissen ausdrücken können. Völlig unabhängig von irgendwelchen Symbolen sind für die Tauglichkeit bei bestimmten Straßenverhältnissen in erster Linie die Profile entscheidend. Und dies auch noch in sehr komplizierter Art und Weise, so daß z.B. die ja meistens hochgelobten "Winter-/Schnee-Lamellen" sich mal positiv, bei anderem Winter-Belag aber durchaus auch negativ auf die Fahrsicherheit auswirken können. Langer Rede kurzer Sinn: Nicht von wirtschaftlich am Verkauf interessierten Händlern die evtl. teureren "Symbol"-Reifen für den WW aufreden lassen, wenn es symbolfreie Reifen mit tauglichkeitsidentischen oder -besseren Profilen zum günstigeren Preis gibt. Ein weiteres in diesem Zusammenhang seit Jahrzehnten immer wieder sehr beliebtes Thema ist dann noch die bei "Symbol-Winterreifen" angeblich bessere Qualität der Gummi-Zusammensetzung. Aber das war wohl nur "früher" so und soll inzwischen Schnee von gestern sein und heute keine Rolle mehr spielen.

    Erst vor kurzem (2010 oder 2011) hatte ein Land- oder Oberlandesgericht (oder gar der BGH?) in einem anderen Fall mit doppeltem Hagelschaden (ich meine bei einem Wohnmobil) geurteilt, daß die Kaskoversicherung die Differenz zwischen der früheren und der neuen - jeweils durch Gutachten ermittelten - Schadenshöhe zahlen muß. Wegen längeren Urlaubs komme ich zur Zeit nicht kurzfristig an das vor ein paar Monaten kopierte Urteil heran. Ein Rechtsanwalt oder andere Paragraphenklempner mit Zugang zur juristischen Fachliteratur bzw. am besten zu "juris" (umfassende jur. Datenbank) sollten es aber unschwer ermitteln können.


    Da die Versicherung ja den Altschaden reguliert hat, wird ihr auch wohl noch das entsprechende GA vorliegen bzw. über den damaligen Sachverständigen einholbar sein.


    Im übrigen kann man bei Problemen in der weiteren Abwicklung gegenüber Händler und Vor-Eigentümer auch mal die Frage stellen, ob diese sich in strafrechtlicher Hinsicht (§ 263 StGB - Betrug Dir gegenüber bei der Kaufvertragsverhandlung durch Vortäuschen einer wesentlichen Hagelschaden-Freiheit?) eigentlich auf der sicheren Seite sehen. :?::thumbdown:


    Ich wünsche durchschlagenden Erfolg! Rollix :thumbup:

    Und wer eine haben wollte, sie aber bei ALDI, PENNY & Co. nicht bekommen konnte, der kann eine Koffer-/Gasflaschen-Waage ab heute (28.11.2011) auch bei NETTO (z.B. in Hamburg) für 7,99 € (UVP: 14,99 €) erwerben.


    Der Griff-Körper ist zwar etwas anders designed, Funktion und Innenleben dürfte dasselbe sein. Vergrößerter Messbereich hier: 0,2 bis 50 kg - also auch für schwerere Koffer, Gasflaschen, Klein-Castoren und jugendliche Mitreisende geeignet. Außerdem wird noch die Temperatur angezeigt. Ob nun diejenige des Campingplatzes, des Gases, der Flasche oder die beim Anheben der Flasche rasant ansteigende Körpertemperatur eines untrainierten und übergewichtigen Campers bleibt offen. Jedenfalls erfolgt die Prozedur anhand der inkludierten (= ist dabei) 3 Volt Lithium-Batterie.

    Mal eine gaaaanz einfache Frage ;) an die Materialkenner bzw. Eigner schon etwas älterer Wohnwagen:


    Welche Erfahrungswerte habt Ihr eigentlich so zur Lebenserwartung bzw. Haltbarkeit von Dichtungen jeglicher Art am WW? Egal, ob es sich dabei um die Dichtungen an Luken, Hekis, Fenstern, Klappen oder an anderen möglichst völlig dicht zu seienden Stellen handelt. Und unabhängig davon, ob es industriell gefertigte Dichtungsstreifen oder Gummis sind oder sonstige aus Tube, Topf oder Kartusche angebrachte Dichtungen. Im ungünstigsten Fall für eine extra kurze Lebensdauer ist wohl davon auszugehen, daß der WW jahrein, jahraus immer unter freiem Himmel gestanden hat und dabei ständig der UV-Strahlung ausgesetzt war.


    Welche Größenordnung kann dann allgemein als kritisch angesehen werden, um beim Erwerb eines schon etwas älteren WW die vorhanden Alt-Dichtungen (je nach Einzelfall-Überprüfung) im Zweifel vorsorglich auszutauschen bzw. zu überarbeiten: Kann dies schon ab ca. fünf Jahren angebracht sein - oder doch erst ab ca. 10 Jahren oder noch länger? Und kann man davon ausgehen, daß nach 20 Jahren jede Dichtung "fällig" ist und erneuert werden muß, wenn noch erhältlich?


    Hintergrund meiner Frage ist ein mir jetzt angebotener schon ca. 20 Jahre alter Knaus, den ich mir wegen zu großer Entfernung in den nächsten Tagen noch nicht selbst ansehen kann. Aber ich vermute doch, daß meine Fragestellung herstellerunabhängig ist - oder gibt/gab es bei verschiedenen (deutschen) WW-Herstellern etwa auch unterschiedliche Qualitäten der Dichtungen und der darin verwendeten Materialien?


    Für jeglichen Hinweis dankbar: Rollix :w

    [quote='uliH','index.php?page=Thread&postID=501090#post501090']Das Ordnungsamt vollzieht möglicherweise auch eine Ortssatzung über das Ausmaß des Gemeingebrauches von öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen....[quote]


    Dann würde das Ordnungsamt m.E. außerhalb der Rechtstaatlichkeit handeln. Denn bundesrechtliche Regelungen zum Gemeingebrauch an Straßen in Form der StVO gehen irgendwelchen kommunalen Satzungen vor und können durch diese nicht geändert oder konterkariert werden.


    Grundsätzlich bleibt es also für Wohnwagenanhänger bei der genannten Zwei-Wochen-Frist (wenn Anhänger abgehängt). ALLERDINGS gilt diese Erlaubnisfrist nach § 12 Abs. 3b StVO nur grundsätzlich und allgemein auf öffentlichen Straßen, aber eben nicht ausnahmslos. Eine der vielen Ausnahmen gilt z.B. für Anhänger über 2 t ZGG innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten und anderen in § 12 Abs. 3a StVO näher benannten Gebieten. Dort ist nämlich das "regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig", sofern nicht Parkplätze abweichend von diesem Verbot ausdrücklich gekennzeichnet sind. Also in solchen Gebieten vor dem nächtlichen Parken nochmal schnell das das ZGG bedenken.


    Gruß - Rollix

    Das kann doch nicht schon alles gewesen sein zum Thema "Premium und Auflastung"? Und zum Lachen oder Weinen über das Vorstellen und Verkaufen solch gewichtsproblematischer WW. Nein ist es auch nicht.


    Im neuen Heft der CARAVANING (11/2011) findet sich ab S.12 ein Testbericht über den neuen "Hobby Premium 560 CFE". In diesem Artikel nimmt der Leiter Konstruktion/Entwicklung von Hobby (Ralf Skrubel) auf Seite 14 wie folgt Stellung zur niedrigen Zuladung:


    Zitat

    Die komplexe Konstruktion hat (..) einen nachhaltigen Einfluss auf das Eigengewicht. Das Modell Premium 560 CFe ist bis zu einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 1.800 kg homologiert. Auf Einzelanfragen sind Auflastungen auf 1.800 kg möglich. Mit Beginn des folgenden Modelljahres [Anm.: dürfte dann wohl 2013 sein?] werden wir Auflastmöglichkeiten auf 2.000 kg anbieten. Die erforderlichen konstruktiven Maßnahmen sind bereits initiert.

    Abgesehen von so manchem Stirnrunzeln über diese Stellungnahme, insbesondere zu dem einem Jahr Verspätung beim Erkennen und Lösen des Problems, ist in diesem Artikel auch ein Blick auf Seite 15 mit den Daten und Maßen (rechts oben) interessant: Dort heißt es - und das dürfte wohl ziemlich einzigartig sein - bei "Normzuladung" tatsächlich 3 kg (in Worten: DREI kg) !!!


    Und nun Ihr! Mit freundlichen Grüßen - Rollix

    Zitat von Camper-Toby

    Hast ja recht, geht natürlich nur mit Stahlflaschen, da ALU nicht leitet.............. :prost: Gruß Thomas


    Falls das (fett) ernst gemeint sein sollte, dann werden wir wohl bald nichts mehr von Dir hören - vermutlich wegen Einäscherung durch Stromschlag. Es sei denn, Du isolierst die Alu-Stäbchen oder ähnliches aus Alu sehr gut, mit denen Du mal in Steckdosen oder an anderen stromführenden Teilen herumwerkelst.


    ALUminium ist nämlich bisher ein sehr guter Stromleiter gewesen, besser noch als Kupfer. Oder hat die Physik auch insoweit schon neue Forschungsergebnisse zu bieten? Also: VORSICHT!!!


    Wünscht Rollix

    evtl. etwas O.T.: Nur mal zur Kenntnis für alle diejenigen, die sich ihr Urteil zu den Hobby-PREMIUMS bereits anhand der auf Messen in Düsseldorf usw. gezeigten Exemplare gebildet haben:


    Einer der größeren norddeutschen Hobby-Händler sagte mir heute auf meine Frage nach zu besichtigenden PREMIUM-Modellen, die dort nicht vorhanden waren, sinngemäß: Die gibt es doch noch gar nicht. Erst ab November/Dezember. Alles was bisher der Öffentlichkeit gezeigt wurde, waren "Dummies", für Messen usw. gefertigte Ausstellungsstücke


    Also: Bisher schon kritisierte Spaltmaße, Kanten, Folierungen und sonstige Ausstattungsdetails in drei Monaten nochmals genauer beäugen.


    MfG - Rollix

    (1) also mal unabhängig von Verboten, Umweltschutz und Regeln, nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt.
    (2) Allerdings sein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße zu waschen, da muss man erst mal drauf kommen.
    (3) Man könnt ja auch auf die Idee kommen seinen Wohnwagen auf öffentlicher Straße zu reparieren oder umzubauen,
    steht ja auch nirgendwo das es verboten ist. :):)


    (1) Es ist viel mehr ausdrücklich verboten, als man gemeinhin so glaubt. In Hamburg zum Beispiel durch das Abwassergesetz von 2001 in dessen § 9 Absatz 5 es wörtlich heißt:

    Zitat

    Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist das Waschen von Kraftfahrzeugen und deren Anhänger sowie die Durchführung von Ölwechseln verboten.

    Damit ist dann - zumindest für Hamburg - auch gleich die Frage des Thread-Starters beantwortet, ob das Waschverbot nicht nur für Autos, sondern auch für Wohnwagen-Anhänger gilt.


    (2) So abwegig, wie dargestellt, ist die Idee des Wagenwaschens auf öffentlicher Straße nun wirklich nicht, zumindest "historisch" betrachtet. Noch in den sechsziger und siebziger Jahren von 19xx war es in Hamburg völlig üblich, sein Auto - meist am Wochenende - auf Straße oder Parkplatz mit ein paar Eimern Wasser, ein paar Tropfen Spüli, Bürste und Lederlappen wieder erglänzen zu lassen. Es gab ja auch kaum Alternativen hierzu, wenn man nicht gerade ein eigenes Grundstück mit Straßenzufahrt hatte oder evtl. seinen Kleinstwagen mit ins heimische Badezimmer nehmen konnte. Die heute weit verbreiteten großen Autowaschanlagen oder SB-Waschboxen gab es damals auch noch nicht und die vonHand-Wäsche an Tankstellen war schon aus Preisgründen den Nobelkarossen vorbehalten. Und über Abwässervergiftungen oder Grundwasserverunreinigungen durch massenhafte Autowäsche auf Hamburgs Straßen ist mir aus den Zeiten nichts erinnerlich.


    (3) Weg von der Wäsche: Was soll denn wohl dagegen sprechen, seinen erlaubterweise auf öffentlicher Straße oder öffentlichem Parkplatz geparkten Wohnwagen umzubauen oder zu reparieren??? Sofern der WW nicht ausdrücklich anläßlich und zum Zwecke des Umbaus oder der Raparatur dort hingestellt wurde (was als genehmigungspflichtige Sondernutzung angesehen werden könnte, was man ihm jedoch rein äußerlich ja auch nicht ansehen würde), sondern ohnehin bis zu 14 Tagen dort parkt, dann darf er bei Gelegenheit dieses Herumstehens natürlich soweit es beliebt umgebaut und repariert werden. Klar, keine Belästigungen oder Behinderungen von anderen Verkehrsteilnehmern und Passanten und Anwohnern.


    Gruß - Rollix

    Na, hoffentlich ist die Technik dieses Rangierhelfers bei Markteinführung dann auch noch etwas ausgereifter als die Bemühungen des Marketings und nicht genauso wie deren Werbeaussagen mit heißer Nadel genäht. Erlaubt sich der Hersteller doch tatsächlich, solch eine Aussage in das Netz zu stellen:

    Zitat

    Der iMC wird direkt am Rad in das Chassis integriert wird, dadurch bleibt die maximale Bodenfreiheit erhalten!

    Oder paßt sich die Werbung jetzt auch der Eigenschaft vieler Foristen (nicht nur hiesiger) an, ihre Veröffentlichungen vor dem Absenden gar nicht einmal mehr kurz auf mehr oder weniger dicke Klopper anzusehen und ggf. zu korrigieren?
    Gruß - Rollix

    ... Wahrscheinlich weisst du deswegen nicht das die kurbelstützen nur unter den holzboden des ww geschraubt sind und nicht mit dem fahrwerk verbunden sind.


    LEIDER wieder einmal ein erschreckend schönes Beispiel dafür, daß man beim Thema "Wohnwagen-Bau" nicht zu sehr verallgemeinern sollte! Denn diese Behauptung stimmt aufgrund eigener Beobachtuung eindeutig NICHT.


    Erst vor wenigen Tagen habe ich mich - trotz "Rückens" - bei der Besichtigung einiger Wohnwagen unter dieselben gebeugt und konnte feststellen, daß die Kurbelstützen eben nicht am Holzboden des WW befestigt waren, sondern dankenswerterweise an Alu-Metallstreben, die vom Fahrgestell abzweigten (Ableger). Also: Immer erst mal schön unter den WW schauen und dann erst etwas behaupten. Die Marke(n) habe ich mir leider nun nicht ausdrücklich gemerkt, da die Wagen dann doch wegen anderer Eigenschaften nicht in Betracht kamen. Aber ein Auswahlkriterium kann die Beschaffenheit des Unterbodens mit der Anbindung der Kurbelstützen schon durchaus sein!


    Empfiehlt Rollix

    Der bewußte HOBBY 540 UFF von 2009/2010, der uns ja bereits vor einigen Wochen einmal wegen einer Verkaufsanzeige bei "mobile.de" beschäftigt hatte, tauchte übrigens vor ein paar Tagen jetzt mal wieder auf dem deutschen "Schnäppchen-Markt" auf - diesmal bei QUOKA.de. Und zwar ebenfalls wieder für läppische 8.500 € (dafür würde ich gleich drei davon abnehmen). Und dies, obwohl er erst im Mai bei ebay in einer - dort m .E. durchaus realen und reellen - Verkaufsaktion für mehr als marktgerechte 15.500 € verkauft worden war (damalige ebay-Art.-Nr. zum Nachlesen für begrenzten Zeitraum: 140552019710).


    Der Beschreibungstext bei Quoka.de war zwar gegenüber der ursprünglichen ebay-Beschreibung und der folgenden bei mobile.de durchaus verändert, aber jetzt im merkwürdig holperigen deutsch. Standort des Verkäufers (ohne Tel.-Angabe) war übrigens jetzt das bayerische Dörfchen BALDHAM.


    Meine Mailanfrage, wann und wo ich den WW denn kurzfristig mal besichtigen könne, wurde zügig mit einem nicht auf meine konkreten Anfragen eingehenden Standardtext beantwortet, auf eine weitere Nachfrage meinerseits sowie die Bitte um mehr Bilder dann schließlich die Mitteilung, dass der WW noch in Finnland stehe (in D angemeldet) usw. . Absender/in war jeweils "Eva.Probst" mit Mail bei hotmail.de. Kopie ihres Personalausweises hat sie zwar leider nicht mitgemailt, wohl aber noch eine Menge weiterer Fotos. Und welch Überraschung: Es waren genau die Bilder, die der ursprüngliche ebay-Verkäufer seiner Verkaufsbeschreibung bei ebay im Mai beigefügt hatte. Also alles nicht nur Lug und Trug, sondern auch noch Schwindel und Betrug!


    Also nach wie vor ÄUSSERSTE VORSICHT bei sehr günstigen Angeboten, egal ob bei ebay.Kleinanzeigen, mobile.de, Quoka.de oder wo auch immer. Informativ ist es bei sehr günstigen Angeboten auch, einmal auf die Schaltfläche "Andere Angebote dieses Anbieters" (oder so ähnlich) zu drücken. Wenn dort dann - wie im Baldham-Fall - gleich eine Handvoll Super-Schnäppchen auftauchen und keine nachvollziehbare Händler-Adresse, Tel.-Nr. usw. auftauchen, dann ist die Trefferchance gleich 100%: und zwar für einen Verlust an Zahlungsmitteln in Höhe vieler Tausender! Die Hobby 540-Anzeige bei Quoka ist übrigens inzwischen verschwunden. Neue werden mit Sicherheit folgen.


    Vermutet mit schönen Grüßen - Rollix

    es gibt doch googl earth live.müsste man diesen versuchten raub dort nicht sehen können.?


    Ähämmmmm - bevor die Unterhaltung ganz ins Lächerliche abgleitet - was ist denn sonst so auf nicht-live Google Earth zu sehen (außer jahrealten Momentaufnahmen)? Und gib doch bitte mal ein paar Hinweise, wie man an die Live-Übertragung rankommt. Das habe ich wohl in den letzten Jahrzehnten etwas verschlafen. Und: Wie funktioniert das eigentlich bei Nacht: muß ich da selber für die notwendige Beleuchtung sorgen oder kommt die auch vom Satellit? PS: "Raub" ist noch etwas ganz anderes (juristisch gesehen), keine WW-Klauerei.

    Hallo WILK-Fahrer und Fahrerinnen,


    falls Ihr einen WILK-Sterne-WW (5S) aus dem Modelljahr 2003/2004 habt, wäre ich sehr dankbar für ein paar erläuternde, möglichst konkrete Worte zur "Qualität" dieses Jahrgangs -- lange nach dem Wilk-eigenen Konkurs und etwas vor der KT-Konzern-Insolvenz.


    Also z.B. ob es typische Mängel und Schwachstellen gibt, worauf bei diesen jetzt sieben bis acht Jahre alten WW speziell geachtet werden sollte, ob es bestimmte Rückruf- oder Austauschaktionen gab - oder ob Ihr erfreulicherweise bisher ein sorgenfreies Fahren und Wohnen damit hattet. Allgemeine Hinweise auf einzelne Punkte, die bei jedem Wohnwagen unabhängig vom Hersteller beachtet werden sollten, sind hier entbehrlich. Es geht mir wirklich ganz speziell nur um die 5-Sterne-Serie aus 2003/2004.


    Ich habe jetzt nämlich gehört, daß jemand aus dem entfernteren Bekanntenkreis sich im Herbst von solch einem WW (Einachser) trennen will und fände es hilfreich, wenn ich demnächst bei einem etwas weiteren Ausflug zur Besichtigung schon mal etwas Spezial-Kenntnisse habe und den jetzigen Besitzer zielgerichtet befragen und den WW gezielt untersuchen kann.


    Gruß - Rollix