:ok
Hallo zusammen,
ich möchte meinen Senf auch nach zum Thema "erlöschen der Betriebserlaubnis" abgeben.
Matze und Gaggel haben natürlich Recht und ich rate nur jedem davon ab, eine Änderung am Rahmen des Wowa (oder sonst eines Anhängers) ohne TÜV-Prüfung durchzuführen.
Mit Einbau einer solchen Erhöhung (auch wenn man diese als Hilfsrahmen bezeichnet) erlischt die Betriebserlaubnis.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das verwendete Material (Güte und Form) die Belastungen aushält oder nicht.
Wer so was plant, der sollte möglicht vorab beim TÜV vorstellig werden und das Problem mit dem zuständigen Sachverständigen besprechen. Auch können hier natürlich mögliche Lösungen (U-Profil, Rechteckrohr mit eingesetzten Distanzhülsen,...) besprochen werden, so dass einer späteren Eintragung nichts im Wege steht.
Alles andere ist Pfusch und vor allem illegal. (auch wenn die Individuelle Lösung halten sollte)
So lange nichts passiert ist alles gut. Und wenn doch, wird sich der TÜV nichts davon anziehen, er kann ja immer noch behaupten, dass die Erhöhungen bei der HU-Prüfung nicht montiert waren. (muss er eigentlich auch, ansonsten gesteht er ja ein, dass ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr freigegeben hätte.
Gruß und schönes Wochenende.