Ich hatte zudem vor ein paar Jahren mal ein Thema mit der Anhängelast in Österreich. Der Gendarm hat den Hänger solo auf die Waage gestellt und dieses Gewicht lag dann 30 KG über der Anhängelast des Zugwagens. Er wollte mir tatsächlich dafür ein Ticket ausstellen. Dann haben wir mal gemeinsam besagte EU Norm gelesen und damit war das Thema erledigt. Die Ziffer 9 ist ja zumindest "ziemlich" eindeutig
Die Thematik Anhängelast, Gewichte und anzuwendende Normen haben sich im Laufe der Jahre zigmal geändert und man sollte hier nicht Begriffe und verschiedene Sachverhalte mischen.
Die COC ist ein Verfahren um Fahrzeuge (Der Serienfertigung) EU-Einheitlich in ihren Normen zu definieren. National wird diese in der FZV umgesetzt, betrifft aber nur die Zulassung nebst der Abgaben im Schein.
Es kommt also darauf an wie der HERSTELLER die Norm anwendet um daraus die notwendigen Angaben für eine Zulassung zu generieren.
Beispiel: Mercedes hat im Lauf der Zeit einige Male die Anhängelast beim ML geändert (übrigens Konzernweit, also auch bei Chrysler)
Obwohl der ML immer 3500kg Anhängelast ziehen durfte variierten die Angaben zwischen 3360kg und 3500kg (gleiches beim Jeep)
Beide Angaben sind identisch und ergeben die gleiche Anhängelast, nur eben verschieden interpretiert.
(Und genaugenommen kann kein Geländewagen "echte" 3,5t ziehen...)
Man darf auf keinen Fall die zig Normen, Vorschriften und Gesetze mischen.
Es gibt Normen und Vorschriften z.b. für Achsen, für Auflaufeinrichtungen (Verbindungseinrichtungen), Bremsen usw... Jede dieser Normen ist spezifisch und hat einen eigenen Definitionsbereich der auch NUR auf diese einzelne Baugruppe anzuwenden ist. Im nächsten Schritt gibt es nationale Gesetze die ebenfalls anzuwenden sind und u.U nicht der gleichen Definition unterliegen.
Eben nur ein Paragraphenreiter.
Auch wenn man nicht einer Meinung ist sollte man m.E. Beleidigungen unterlassen, der komplexe Sachverhalt erfordert eben die Anwendung von Normen und jeder Prüfer MUSS zwingend geltende Normen einhalten, inwiefern diese dann interpretiert werden steht auf einem anderen Blatt, anzuwenden sind diese aber auf jeden Fall, ggfls mit den in der jeweiligen Norm definierten Ausnahmen.
13.2 im CoC beinhaltet 75kg für den Fahrer, und du standest sicherlich eher neben der Waage.
Beim Wowa scheinen die Hersteller ihre 5% relativ konsequent auszunutzen, das war bei mir auch so.
Gibt es bei Wohnanhängern nicht eine Richtlinie nach der die Mindest- Zuladung anhand der Schlafplätze definiert ist ??? Glaube diesbezüglich irgendwas im Hinterkopf zu haben...
lg Thomas