Beiträge von gtom

    Holz im Unterbodenbereich ist i.d.R AW100 Wasserfest verleimt und hat an der Fahrzeugaußenseite eine Phenol Harzschicht.
    Da stelle ich mir die Frage inwiefern da Öle wie ein Leinöl eindringen sollen wenn die Platte technisch noch intakt ist ? Owatrol hat andere Eigenschaften, dieses Produkt haftet i.d.R auch auf glatten Flächen...
    Wenn man also über Material spricht dann sollte man auch darlegen auf WAS das Öl drauf soll...
    Ich erlebe z.b. oft dass von Aluminium beim Wohnwagen gesprochen wird, tatsächlich arbeitet man aber auf lackierten Blechen und nicht direkt auf Alu.


    lg Thomas

    Das hatten wir hier schon Zigfach -> SuFu §42 StvZO


    Ich hatte vor 5 Jahren auch einen auflaufgebremsten Anhänger mit 3750kg ZGM "getüvt"... An meinem Ford Ranger (LKW- Zulassung) durfte ich damit legale 3720kg ziehen, mit meinem Q7 aber nicht...


    lg Thomas

    Und wie sieht das bei 2-Achs-Anhängern aus? Gibts ja auch....

    das ist ein Sonderfall mit Vor- oder Nachteilen, je nachdem welches Zugfahrzeug verwendet wird


    Aus Sicht des ziehenden Fahrzeuges verringert sich die tatsächliche Anhängelast


    Beispiel:


    Anhängelast Zugfahrzeug 2000kg, Stützlast 150kg -> Anhänger darf 2150kg wiegen, bei einem Drehschemel darf der Anhänger "nur" 2000kg wiegen weil keine Stützlast verrechnet wird


    Bei 3500kg schaut das anders aus, das wäre die einzige legale Möglichkeit "echte" 3500kg an einem PKW zu ziehen...


    lg Thomas

    .Hat er aber... und ja, Anhängerkupplung ab Werk, das Auto ist auf unseren Betrieb zugelassen. Und wie schon geschrieben, gebaut in 2021, also keine "alte Kiste mit irgendeinem Bestandsschutz"... soviel zum Thema "Chaos"....

    Ja, das steht im Schein, anhängen darf er es aber nicht !


    Theoretisch KÖNNTE dort auch 3350kg Anhängelast drin stehen was in der Praxis der gleiche Wert wie 3500kg darstellt...


    $42 StvZO sagt klar dass die Summe aus Stützlast UND Anhänger 3500kg NICHT überschreiten darf


    UND


    Anhänger mit Auflaufbremse, 3500kg Achslast, 150kg Stützlast und einer zGM von 3650kg sind selten... ;) d.h. wenn ein normaler Anhänger mit 3500kg dran hängt (was das übliche Maximum ist) dann sind die nur mit 150kg Stützlast und somit 3350kg Achlast möglich was tatsächlich eine gezogene Masse (also Anhängelast) von 3350kg sind...


    lg Thomas

    Doch, gibt es schon, Mercedes G, (wohlgemerkt mit PKW-Zulassung), gebaut in 01-2021, zugelassen in AC Anfang Februar d.J, Anhängelast 3500 KG und Stützlast 150 KG... nur um mal deutlich zu machen, welches "Chaos" z.Zt. bei diesem Thema herrscht...

    Wenn der als M1G geschlüsselt ist dann darf der auch keine 3500kg + 150kg Stützlast anhängen... https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html


    lg Thomas


    Net ganz...


    Die Anhängelast beim PKW (M1G) darf 3500kg incl Stützlast nicht überschreiten, deswegen ist die Obergrenze mit 2 unterschiedlichen Werten definiert...


    ein PKW mit 2000kg Anhängelast und 100kg Stützlast darf 2100kg tatsächliche Masse des abgekuppelten Anhängers ziehen,
    bei 2500kg und 100kg Stützlast sind es 2600kg
    bei 3400 und 100kg Stützlast sind es 3500kg


    aber 3500kg bei 100kg Stützlast gehen nicht mehr...


    Deswegen gibt es keinen PKW der - nach gängiger Definition - eine Anhängelast von 3500kg hat.


    Anders schaut es aus wenn man einen LKW (z.b. Pickup) hat, der darf tatsächlich 3500kg Anhängelast ziehen, d.h ein Ford Ranger mit 220kg Stützlast darf 3720kg (tatsächliches Anhängergewicht) ziehen....


    lg Thomas

    Ich hatte zudem vor ein paar Jahren mal ein Thema mit der Anhängelast in Österreich. Der Gendarm hat den Hänger solo auf die Waage gestellt und dieses Gewicht lag dann 30 KG über der Anhängelast des Zugwagens. Er wollte mir tatsächlich dafür ein Ticket ausstellen. Dann haben wir mal gemeinsam besagte EU Norm gelesen und damit war das Thema erledigt. Die Ziffer 9 ist ja zumindest "ziemlich" eindeutig


    Die Thematik Anhängelast, Gewichte und anzuwendende Normen haben sich im Laufe der Jahre zigmal geändert und man sollte hier nicht Begriffe und verschiedene Sachverhalte mischen.


    Die COC ist ein Verfahren um Fahrzeuge (Der Serienfertigung) EU-Einheitlich in ihren Normen zu definieren. National wird diese in der FZV umgesetzt, betrifft aber nur die Zulassung nebst der Abgaben im Schein.
    Es kommt also darauf an wie der HERSTELLER die Norm anwendet um daraus die notwendigen Angaben für eine Zulassung zu generieren.


    Beispiel: Mercedes hat im Lauf der Zeit einige Male die Anhängelast beim ML geändert (übrigens Konzernweit, also auch bei Chrysler)
    Obwohl der ML immer 3500kg Anhängelast ziehen durfte variierten die Angaben zwischen 3360kg und 3500kg (gleiches beim Jeep)


    Beide Angaben sind identisch und ergeben die gleiche Anhängelast, nur eben verschieden interpretiert.
    (Und genaugenommen kann kein Geländewagen "echte" 3,5t ziehen...)


    Man darf auf keinen Fall die zig Normen, Vorschriften und Gesetze mischen.


    Es gibt Normen und Vorschriften z.b. für Achsen, für Auflaufeinrichtungen (Verbindungseinrichtungen), Bremsen usw... Jede dieser Normen ist spezifisch und hat einen eigenen Definitionsbereich der auch NUR auf diese einzelne Baugruppe anzuwenden ist. Im nächsten Schritt gibt es nationale Gesetze die ebenfalls anzuwenden sind und u.U nicht der gleichen Definition unterliegen.


    Eben nur ein Paragraphenreiter.


    Auch wenn man nicht einer Meinung ist sollte man m.E. Beleidigungen unterlassen, der komplexe Sachverhalt erfordert eben die Anwendung von Normen und jeder Prüfer MUSS zwingend geltende Normen einhalten, inwiefern diese dann interpretiert werden steht auf einem anderen Blatt, anzuwenden sind diese aber auf jeden Fall, ggfls mit den in der jeweiligen Norm definierten Ausnahmen.



    13.2 im CoC beinhaltet 75kg für den Fahrer, und du standest sicherlich eher neben der Waage.


    Beim Wowa scheinen die Hersteller ihre 5% relativ konsequent auszunutzen, das war bei mir auch so.


    Gibt es bei Wohnanhängern nicht eine Richtlinie nach der die Mindest- Zuladung anhand der Schlafplätze definiert ist ??? Glaube diesbezüglich irgendwas im Hinterkopf zu haben...


    lg Thomas

    Was du schreibst gilt nur für die Betriebsbremse, denn diese bezieht sich gemäß EU-Verordnung nur auf die Achslast und nicht auf das Gesamtgewicht. Eben wegen dem angehangenem Zustand und dem Wirken der Stützlast aufs KfZ. Daher ist keine neue Bremsberechnung nötig, richtig! Für die Feststellbremse ist die Festhaltewirkung aber für das Gesamtgewicht gefordert, also ggf. für die Summe aus Achs- und Stützlast! Die Auflaufeinrichtung muss daher nach Arbeitsanweisung unserer technischen Leitung für das neue ZGG geeignet sein, eine neue Bremsberechnung ist aber nicht erforderlich.


    Genau das ist auch der Haken bei den Herstellerfreigaben. Und genau das ist es was @Fliewatuet nicht wahrhaben will, ein Anhänger kann nunmal nicht nur angehangen betrachtet werden, er kann auch solo da stehen, und dann wirkt eine Stützlast nunmal nicht aufs KFZ weil keines da ist.

    Frage:


    Wie verhält es sich dann bei der Klassifizierung von Anhängern ?


    Beispiel: Knott liefert die 1750kg Achsen als Tandemaggregat nebst zugehöriger Bremsberechnung. (1750 + 1750 = 3500kg)
    Diese Achsen verbaue ich an einem Fahrgestell mit einer Auflaufeinrichtung die 250kg Stützlast "S" hat.
    Das Leergewicht beträgt, sagen wir mal 1000 kg


    Als Hersteller will ich die maximale Zuladung erreichen.


    Wenn ich den o.g. Hänger nun Belade und dabei eine Stützlast von 250kg und Achslast von 3500kg erreiche beträgt die Zuladung also 2750kg, Richtig?
    D.h. wenn der TÜV nun eine technisch zulässige GM von 3750kg einträgt dann ist gemäß Definition dieser Anhänger in die Fahrzeugklasse O2 einzuordnen ?


    lg Thomas

    Dann solltet Ihr wirklich dankbar sein, von diesen "sehr kompetenten Männern, die noch Ei... in der Hose haben" gibt es nur noch sehr wenige, sie können diese Eintragung vornehmen, sie müssen aber nicht... ...fast alle verlangen mittlerweile die Herstellerbescheinigung, aus "eigenen Stücken" machen die nichts mehr.

    Es kommt drauf an in welchem Bereich der (Chef) Prüfer seine Kernkompetenzen hat, so hat mich Schwegenheim nach Wörth verwiesen um ein Atego- Fahrerhaus komplett zu öffnen und auf dem Rahmen fest zu setzen, dafür hat Wörth einen Fachmann der den Umbau entsprechend begleiten kann und auch abnimmt... Die Höherlegung wird dann wieder in Schwegenheim gemacht. Für US-Bremsen musste ich immer nach Sinzheim weil da der TÜV in der Nähe immer abgewunken hat...


    Es kommt übrigens drauf an WER kommt, ein Fahrzeugbauer hat andere Möglichkeiten als ein Privatmann...


    lg Thomas

    Hallo,
    für meinen Hobby 545 kmf wurde mir kürzlich beim TÜV Rheinland im Kreis Germersheim (direkt an der B9) das gewünschte Gutachten erstellt. Das Typenschild wurde dort auch gleich geändert.
    Eingetragen sind jetzt 1800 kg Achslast, 100 kg Stützlast und 1900 kg zGG.
    Vorher waren 1800 kg Achslast, 100 kg Stützlast und 1800 kg zGG eingetragen.


    Grüße


    Dort hast du auch mit dem Herrn XXX einen sehr kompetenten Mann, auch wir machen unseren TÜV dort... Ist die TÜV Prüfstelle Schwegenheim, zwischen Speyer und Germersheim.


    lg Thomas


    Edit by Mod: Bitte keine Klarnamen!

    Das hat schon seinen tieferen Sinn mit dem Typenschildern auf der Achse, vor allem wegen den Bremsen.

    Die Bremsen haben ein eigenes Zulassungsmodul und ne eigene Nummer, im Falle einer Achse die als "ein Bauteil" geliefert wird ist die Bremse Bestandteil der Genehmigung, erst zusammen mit einer Bremsberechnung wird daraus eine zulassungsfähige Achse.


    Wir haben schon, weil die Achsen verschweißt waren, nur die Achsschenkel und Gummis auf eine höhere Gewichtsklasse getauscht und dann neue Typenschilder auf die Achse genietet.


    lg Thomas

    Kleiner Tip am Rande....


    Nimm ne Holzplatte (20x20cm, ca 20mm Dick) und bohr da zuerst Mittig ein Loch rein, dann die Platte auf das Blech legen, leicht andrücken und durch das Loch der Holzplatte durchs Blech bohren, das verhindert ein Abrutschen und Flattern des Bleches und bei leichten Verkantungen zieht sich das Blech nicht nach oben...


    lg Thomas

    Zum Entfernen von Kleberresten gibt es traditionelle Werkzeuge wie z.b. die Ziehklinge, damit bekommt man problemlos nicht ausgehärtete Kleberreste halbwegs sauber weg...


    Nach der Grundierun,... welche schleifpapier nehme ich 100er oder 120er?
    Per hand oder schleifmaschiene?

    120er ist der Endschliff wenn eine Grundierung eingesetzt wird, ansonsten 150 bis 180 je nach Lacksystem (steht i.d.r auf der Dose)



    Bei Farben wahl,.. Welche sorte?
    Wasserbasis ist Klar. Aber 2 Komponenten Lack oder standart, also vom Fachbetrieb?

    Abhängig vom Untergrund und den Inhaltsstoffen,


    bei kritischen Untergründen zb. CapaLac ISO- Grund als Basis, dann 1K PU als Decklack, ggfls verdünnt spritzen dann wird das Ergebnis auch vernünftig.
    Du kannst die Qualität bis hin zu Autolack Qualität treiben, mit Füllern,Schleifen in mehreren Gängen bekommst selbst ne Spanplatte dahin...


    lg Thomas

    Ja, das sind die 1000mm die als "kann" definiert sind, es obliegt also dem Prüfer ob er das macht oder nicht, deswegen auf jeden Fall vorher mit diesem abstimmen was er zulässt oder nicht...


    Edit: Die 90cm "dürfen" auch überschritten werden wenn es Baulich erforderlich ist bzw. der Rückstrahler in der Leuchte ist... ;)


    lg Thomas

    wo findet man diese Vorschrift für Deutschland?
    In Italien ist alles unkritisch, was in der Fahrzeuglänge gemäß Fahrzeugschein enthalten ist.

    in der Stvzo sind 1000mm als "Überhang" zulässig, die ECE spricht allerdings von 300mm im zugehörigen CE Modul,
    Soweit ich mich erinnern kann sind die 300mm für Spanien, Italien und Frankreich "Norm", in Portugal sind es 500mm...


    Diese Werte sind aber schon einige Jahre alt, kann sein dass es da Veränderungen in der Zwischenzeit gab...


    Abstimmen sollte man das mit dem TÜV Prüfer der die geänderte Länge eh eintragen muss...


    lg Thomas

    Nur mal als Punkt zum abchecken: ist der Überhang nach hinten über die Rücklichter hinaus egal oder kann das irgendwie / - wo Probleme machen?

    In Deutschland sind 30cm Überstand "geduldet", in Italien z.B. absolut nicht. Eigentlich müssten die Leuchten nach hinten versetzt werden um das ganze Stvzo Konform zu machen wenn der Hecküberhang fest verbaut ist...


    lg Thomas

    Eine Lackierung findet definitiv NICHT statt, die Bleche werden auf einer Rolle bereits lackiert geliefert und sind mit einer Schutzfolie versehen, lediglich bei einer Teilreparatur wird ggfls gespachtelt und beilackiert.
    Wie der "Sachverständige" hier auf "Lackierkosten" kommt ist nicht nachvollziehbar...


    lg Thomas

    Bei dem von uns gewählten Imperial, der gute 8,5 m lang ist, war nach Katalog eine Auflastoption auf 2,8 t das höchste - damit haben wir bei der von uns gewählten Ausstattung inkl. Waschmaschine, Solar, Batterie, Tandemmover etc. eine restliche Zuladung von rund 650 kg.

    Ja klar, die Ausstattung bei einem 8,5m Wagen wiegt ja nicht mehr als bei dem Hacienda.. Deswegen ergibt sich ja bei einem kleineren WW eine höhere (mögliche) Zuladung.
    Worauf ich hinaus wollte ist der Umstand dass bei den ganz großen Teilen irgendwann der Stauraum in keinem Verhältnis mehr zur möglichen Zuladung ist. (z.b. beim Hacienda ergeben sich konfiguriert noch 160kg)


    Da wäre es sinnvoller - zugunsten von Wohnraum - auf Klappen usw zu verzichten was ja wieder die Zuladung erhöht...


    Unser Ami hatte leer 2600kg und 3,5t zGM, selbst mit dem vielen Wasser,Gas,Campingausrüstung etc waren wir noch bei ~ 500kg (Netto) Zuladung


    lg Thomas