Die Berechnung der Wertminderung ist weder einheitlich geregelt, noch leicht nachzuvollziehen.
Im Gutachten sollten sich aber dazu Eckpunkte finden lassen.
Fakt ist, dass auch der begabteste Gutachter kein Prophet ist und er somit später auftretende Wertminderungen Infolge von Spätschäden, nicht vorhersagen kann.
Wenn Du Deinen Ww. verkaufst, bist Du rechtlich gehalten, den Käufer über den reparierten Unfallschaden zu informieren. Möglicherweise kann das dann zu einer Minderung des Verkaufspreises führen.
Lies mal hier zu dem Thema...
https://www.wirkaufendeinauto.…BCnf%20Jahre%20alt%20sind.
Du solltest in jedem Fall alle Unterlagen und Rechnungen gut aufheben, um bei Verkauf den Nachweis der sachgerechten Instandsetzung erbringen zu können.
Willst Du den Ww. weiterhin selber nutzen, ist der Wertverlust ohnehin uninteressant, solange Du den Ww. bestimmungsgemäss gebrauchen kannst. Da sind dann die benannten 500.- Euro eine Art Schmerzensgeld.
Aber, schön ist doch zunächst, dass der Ww. fertig und nutzbar ist.
Ob nun das ganz grosse Fass aufgemacht wird, sollte ausgiebig bedacht werden, denn das kann mit Gegengutachten und Gerichtsgutachten dann richtig teuer werden, bei ungewissem Erfolg, bzw. wenn die Kosten den max zu erwartenden Gewinn übersteigen.
Gruss vom Asphalthoppler