Hagelschaden eigener Gutachter oder DEKRA

  • Hallo


    Diese Nacht hat es uns erwischt.
    Heftiges Unwetter im Schwarzwald und Hagelschaden.


    Ich hab es bei der Versicherung (HUK) gemeldet, die will eien Dekra Gutachter beauftragen.


    Wie sind da die Erfahrungen, soll ich lieber einen eigenen beauftragen oder erst mal abwarten?


    Wenn eigenen, dann die Versicherung informieren das man einen anderen will, oder?


    Soll ich direkt zum Anwalt?



    Gruss
    Ralf

    Leben ist das, was abläuft während man etwas anderes plant.
    James Patterson in "Alex Cross - Blood"

  • Erst mal abwarten, ich hab bisher nur gute Erfahrungen mit der HUK bei der Schadensregulierung gemacht.
    LG

  • Hallo,
    da gibt es einen alten Spruch: wer zahlt, schafft an. Bedeutet übersetzt: die Versicherung bestimmt im Kaskofall den Gutachter, da Sie den Gutachter auch bezahlt. Da die DEKRA unabhängig von einer Versicherung den Schaden begutachtet, sollte es keine Probleme geben. Falls du nach dem Gutachten Zweifel an der Richtigkeit hast, kannst du auf die Versicherung zugehen und deine Meinung vertreten. Aber vorher einen Anwalt? Wozu?
    Anders verhält es sich im Bereich Haftpflichtschaden: da hast du die freie Wahl des Gutachters, muss aber ein anerkannter Sachverständige sein. In dem Fall kann es auch Sinn machen, einen Anwalt zu beauftragen.

  • Zum Anwalt: Nicht gegen wen, sondern zur Wahrung von Interessen.
    Bei Unfällen ist das ja nicht unüblich, ich weiss aber nicht wie das bei Kaskofällen ist.


    Gruß
    Ralf

    Leben ist das, was abläuft während man etwas anderes plant.
    James Patterson in "Alex Cross - Blood"

  • Im Kasko Fall kann man keinen eigenen SV beauftragen, hier ist man auf die Weisung und Handlung der Versicherung angewiesen.
    Erst einmal abwarten, wie die Zahlen am Ende aussehen. Dann entscheiden ob reparieren oder fiktiv abrechnen.


    Nach Möglichkeit würde ich immer beim Hersteller reparieren lassen, denn der nächste Hagel könnte schlimmer sein.

  • Im Kasko Fall kann man keinen eigenen SV beauftragen, hier ist man auf die Weisung und Handlung der Versicherung angewiesen....

    Danke, das wollte ich wissen.
    Gruß
    Ralf

    Leben ist das, was abläuft während man etwas anderes plant.
    James Patterson in "Alex Cross - Blood"

  • Also bei meinem ählichen Schaden hat der DEKRA Sachverständige ein Gutachten erstell, indem die Einschläge mittels Spachtelmasse und anschließender Lakierung beseitigt werden sollte.
    Ich habe mit diesem Gutachten meinen Händler befragt der diese Art der Repratur nicht für Gut befand.
    Nach einigen Infos, auch aus diesem Forum :D , habe ich die Versicherung kontaktiert und meinen Unmut über dieses Gutachten klargemacht.
    Die nette Dame von der Versicherung erklärte mir, nur der Gutachter kann das Gutachten ändern.
    Zwischenzeitlich hat mein Händler ein Reparatur - Angebot von Fendt eingeholt auf dem das Dach getauscht werden sollte. Eine andere Reparatur kam laut Fendt nicht in Frage.
    Dieses Angebot habe ich dem Gutachter nach einem Gespräch zukommen lassen.
    Er hat Fendt daraufhin kontaktiert und anschließend das Gutachten von Fendt übernommen.
    Der Unterschied lag Brutto bei knapp 1800 Euro.
    Ich Denke, der Gutachter war sehr fair und lies mit sich reden.

  • Anwalt oder gar Gegengutachten braucht man eigentlich nur bei deutlicher Differenz zwischen Regulierungsangebot der Versicherung und eigener Vorstellung. Dazwischen liegt immer noch als erstes das Gespräch mit Gutachter, Versicherung und - wie oben erwähnt - einem Kostenvoranschlag der eigenen Werkstatt/Empfehlung des Herstellers.


    Als nächste Eskalationsstufe bei Unzufriedenheit käme dann der Versicherungsombudsmann als Mittler und Schlichter zwischen Versicherung und Kunde in Frage.


    Erst wenn auch dieser nicht das gewünschte Ergebnis erreicht, würde ich zum Anwalt gehen und in dem Zuge dann auch den Weg eines Gegengutachtens gehen - was natürlich mit Kosten verbunden ist, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat.


    Sinnvoll ist es immer, stufenweise zu eskalieren, sonst nimmt man sich selbst gleich den Spielraum.

  • Wartet doch erst einmal ab was der Gutachter sagt.
    Warum schon im Vorfeld alles kompliziert machen.
    LG andreas

    manchmal ist es besser nix zu sagen anstelle sich zu äußern und dann wieder nur von einigen einen Shitstorm zu bekommen.

    Man(n) zieht sich zurück und denkt sich seinen Teil :bla:  :dance:

    :w

  • Ich denke es ist ähnlich wie beim Haftpflichtschaden am Auto.
    Der beauftragte Gutachter der Versicherung macht das Gutachten zu Gunsten der Versicherung.


    Beispiel HUK.........ein Versicherter der HUK fährt mir von Hinten schräg auf das Auto.
    Er meldet das sofort der HUK, ich natürlich auch da ich seine Daten hatte.
    Am Abend bekomme ich noch die Bestätigung der Schadensregulierung.
    Ich war aber vorher schon in der Werkstatt und der Chef hat mir geraten selbst einen
    Gutachter zu bestellen.....das als er hörte HUK.
    Also Gutachter angerufen, Termin gemacht und das der HUK mitgeteilt, das passte denen nicht
    aber es ist mein Recht... https://www.svs-gutachten.de/l…verschuldete-unf%C3%A4lle


    Das war gut so. Ich hatte meiner Werkstatt die Ansprüche gegen die HUK abgetreten.
    Die Reparatur wurde schnell erledigt, es war zwei Wochen vorm geplanten Urlaub.
    Der Schaden war die Heckstoßstange am A6 und die Anhängerkupplung.
    Die Anhängerkupplung steckte beim Unfall zum Teil in der Stoßstange vom Verursacher des Schadens.
    Die HUK wollte die neue Kupplung nicht bezahlen, Grund ihr Gutachter war der Meinung diese wäre i.O.,
    ohne das er sie gesehen hat.
    Es haben die Anwälte der Werkstatt geregelt und es ist alles bezahlt worden.


    Das sagt mir aber, wenn es sein sollte das ich einen Schaden habe.....den Gutachter bestelle ich.


    Jürgen


    Ich habe gerade mal nachgelesen, bei Kaskoschäden ist die Versicherung befugt den Gutachter zustellen.

  • Berichte mal bitte vom Ergebnis der Begutachtung. Zumindest beim Dach würde ich wetten, dass das Ergebnis "spachteln" anstelle neues Dach sein wird (bin ebenfalls bei der HUK und hatte bereits 2 Hagelschäden begutachten lassen (müssen).

    Seit 2007 durchgängig im Sommer Seecamping Berghof

    Seit 2014 durchgängig im Mai/Juni Marina di Venezia

  • Das sagt mir aber, wenn es sein sollte das ich einen Schaden habe.....den Gutachter bestelle ich.

    Das kann man machen - muß dann aber auch gewillt sein, ggf die Kosten für den Gutachter selbst zu zahlen.
    M.W. ist das nur bei Fremdverschulden kostenfrei möglich.

  • Das kann man machen - muß dann aber auch gewillt sein, ggf die Kosten für den Gutachter selbst zu zahlen.M.W. ist das nur bei Fremdverschulden kostenfrei möglich.

    Richtig, ich habe es korrigiert....bei Kasko ist die Versicherung befugt.

  • Berichte mal bitte vom Ergebnis der Begutachtung. Zumindest beim Dach würde ich wetten, dass das Ergebnis "spachteln" anstelle neues Dach sein wird (bin ebenfalls bei der HUK und hatte bereits 2 Hagelschäden begutachten lassen (müssen).

    Diese Wette hättest Du zumindest in meinem Fall verloren....
    Also bei meinem Hagelschaden hat der von der HUK beauftragte Dekra-Gutachter einen Austausch des Daches angesetzt. Der Gutachter hat sich übrigens noch am gleichen Tag der Schadensmeldung mit mir in Verbindung gesetzt, am nächsten Tag den Wohnwagen begutachtet, bei meinem Händler die Preise für den Dachaustausch erfragt, am gleichen Tag das Gutachten erstellt und per Mail zur HUK Schadenstelle geschickt, und 2 Tage später war UNGEFRAGT das Geld zur Regulierung auf Gutachtenbasis (also minus MWSt. und Verbringungskosten) auf meinem Konto... am Tag darauf kam die Post von der HUK, wo erklärt wurde, wenn ich reparieren lassen wolle, könne ich mich innerhalb der nächsten 2 Jahre dazu entscheiden, dann würde der Rest auch reguliert.....


    Das nenne ich dann eine Unkomplizierte Regulierung..... 4 Tage nach Schadensmeldung war alles erledigt...

    Bisher Wohnwagen von Hobby, Knaus, Fendt, LMC und noch mal Fendt..... seit Juli 21 ein Wohnwagen von Forster mit eigenem Antrieb

    :prost:

  • @TomD
    Ombudsmann, Antwortdauer zwischen 4-6 Monate.
    Nicht zielführend, weil es so lange dauert. Sonst ja. Dessen Schlichterspruch ist für die Versicherung bis 10.000 € bindend.
    Es gibt auch Versicherer die sind dort nicht eingegliedert. Die Namhaften sind aber alle drin.

    "Der Tourist zerstört was er sucht, indem er es findet".


    Grüße aus de(r) Pfalz

  • @TomD
    Ombudsmann, Antwortdauer zwischen 4-6 Monate.
    Nicht zielführend, weil es so lange dauert. Sonst ja. Dessen Schlichterspruch ist für die Versicherung bis 10.000 € bindend.
    Es gibt auch Versicherer die sind dort nicht eingegliedert. Die Namhaften sind aber alle drin.

    Ja, kann länger dauern, muß aber nicht und es ist für jemanden ohne RS-Versicherung eine kostengünstige Alternative. Einer meiner Mitarbeiter hat über den Weg einen Fall binnen 8 Wochen lösen können.

  • ......
    Der beauftragte Gutachter der Versicherung macht das Gutachten zu Gunsten der Versicherung.
    ......

    Also wenn ich so etwas lese schwillt mir gelinde gesagt der Kamm.


    Es mag Kollegen geben die sogenannte Gefälligkeitsgutachten schreiben, aber grundsätzlich zu behaupten, der Gutachter schreibt zu Gunsten der Versicherung ist eine Beleidigung des Berufsstandes.


    Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden gibt beim Kaskoschaden der Versicherer die Bedingungen (Stundenverrechnungssätze, Lackmaterialanteil, Verbringungskosten etc. je nach Vertag) für das Gutachten vor. Daran hat sich der Sachverständige auf Grund des Auftraggeberverhältnisses zu halten. Hier gilt das Vertagsrecht, in der AKB ist die Wiederherstellung des Fahrzeugs klar geregelt was versichert ist und was nicht.


    Grundsätzlich wird der Sachverständige, der sein Handwerk versteht, von fachlichen her immer zum gleichen Ergebnis kommen, egal wer der Auftraggeber ist. Wichtig ist hier, der fachliche Hintergrund. Nicht jeder Sachverständig kann für jedes Fahrzeug eine Gutachten erstellen.


    Schlussendlich hoffe ich, für solche Kunden niemals ein Gutachten im Versicherungsauftrag schreiben zu müssen.


    Gruß Andreas

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!