Gasprüfung

  • Hat eigentlich schon jemand verstanden, warum man bei einem Anhänger bei funktionierenden Blinkern auch noch die Warnblickanlage vorführen muss?

    Ja, weil alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen müssen, und die Warnkontrolllampe Leuchten muss. Steht alles unter 53a ;)

  • Die Warnblinkanlage wird meines Wissens über ein eigenes Relais angesteuert...

    Scho ischt dasch.


    Und wenn das Warnblink-Relais defekt ist,

    kann folgendes nicht funktionieren:

    weil alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen müssen, und die Warnkontrolllampe Leuchten muss.

    :w von Rüdiger aus dem Bayerischen Nizza
    | Nichts zu wissen versetzt einen noch nicht in die Lage die richtigen Fragen zu stellen. |

    Wer zu wenig Fehler macht, hat zu wenig ausprobiert.

    Zu viel Nachdenken ist wie Schaukeln.

    Man ist zwar beschäftigt, kommt aber kein Stück weiter.


  • Danke, für die Erklärung, das ist mir schon klar.


    Meine Frage dazu war so gemeint, wenn die Blinker funktionieren, dann muss doch auch die Warnblinkanlage funktionieren, oder? :/

    Wenn nicht, dann liegt doch das Problem beim Zugfahrzeug und hat doch nichts mit der HU des Anhängers zu tun.


    PS: Ein Gespann muss auch hupen können, ich habe aber noch nie bei der Anhänger-HU hupen müssen. :lol:

  • Ich habe die Meinung, daß auf diese Weise ein Masse-Problem ausgeschlossen werden soll.

    Manchmal sieht man, daß das Licht am Anhänger schwächer wird wenn man zusätzlich noch auf die Bremse tritt.

  • Meine Frage dazu war so gemeint, wenn die Blinker funktionieren, dann muss doch auch die Warnblinkanlage funktionieren

    Nope. Sind auch von der Bedienung verschiedene Einrichtungen. Anhängerelektrisch macht es allerdings keinen Unterschied. Zugfahrzeugelektrich bis zum Anschluss an die Steuerelektrik auch nicht. Aber dann. Und das muss auch so.

  • Nope. Sind auch von der Bedienung verschiedene Einrichtungen. Anhängerelektrisch macht es allerdings keinen Unterschied. Zugfahrzeugelektrich bis zum Anschluss an die Steuerelektrik auch nicht. Aber dann. Und das muss auch so.

    So ist es.

    Läßt sich vlt. auch so erklären:

    Da bei vielen Fahrzeugen der Richtungsblinker mittels dem Hebel am Lenkrad z.B. über das Can-Bus-System betätigt/gesteuert und ggf. elektronisch das Blinksignal erzeugt wird, funktioniert das eben auch nur, solange die Zündung an ist.

    Im Falle eines Unfalles oder einer Panne bzw. bei Zündung aus, funktioniert die "Erzeugung" des Blinksignals nicht mehr auf diesem Weg, weswegen ein seperates Warnblinkrelais (verpflichtend?) verbaut ist, das auf die Elektrnik bei "Zündung an" verzichtet und quasi "mechanisch zuverlässig" alle Blinklampen "beschickt".

    :w von Rüdiger aus dem Bayerischen Nizza
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  • Was aber alles nichts mit dem Zug prüfenden Anhänger zu tun hat.

    Denn genau darum ging es bei der Frage.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Was aber alles nichts mit dem Zug prüfenden Anhänger zu tun hat.

    Denn genau darum ging es bei der Frage.

    Auch mit Anhänger muss die Zugfahrzeug abhängige Einrichtung funktionieren, sind immerhin zwei Leuchten zusätzlich 'dran.

  • Völlig richtig.

    Man fährt aber nunmal den Anhänger zur Prüfung und nicht das Gespann.


    Wir haben zwei Zugfahrzeuge.

    Zur Anhänger HU fahre ich mit dem wendigen Vitara.

    In den Urlaub geht es aber mit dem bequemen Insignia.


    Erkennst du den Fehler im System?


    Die Frage lautete, was es für einen Sinn macht

    nach Blinker rechts und links bei der Anhänger HU noch Warnblinker zu testen.

    Der erste Gedanke ist: keinen.

    Verbindung Stecker Kabel Leuchtmittel und Retour scheinen ja zu funktionieren und sind schon geprüft.


    Es kann der Frage nach also nur um einen Fehler gehen, der am Anhänger bei gleichzeitigem Betrieb beider Blinker auftritt.


    Eigentlich ein Armutszeugnis das bei der HU des Pkw die AHK Elektrik wiederum nicht betrachtet wird.

    Was ist mit den ganzen Fahrradträgerbesitzern?


    Passt aber zu meiner Überzeugung daß sie alle nur unser bestes Wollen.

    Die gebotene Leistungen aber eher überschaubar ist.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Eigentlich ein Armutszeugnis das bei der HU des Pkw die AHK Elektrik wiederum nicht betrachtet wird.

    DAS ist in der Tat korrekt, denn so gesehen ist es ein Mangel des Zugfahrzeugs, nicht des Anhängers.

    Auch hier wurde im Rahmen der HU (sind derweil sechs) die korrekte Funktion der Anhängersteckdose als auch die der abnehmbaren Kupplung noch NIE geprüft.

    Andererseits: Grundsätzlich und nicht nur bei Selbstvorfahr-Tüv kann leicht die Funktion VORHER geprüft werden.

    An sich gehört diese einfache Prüfung vor jeder Abfahrt dazu und wird auch in Fahrschulen zumindest theoretisch abgehandelt.


  • Eigentlich ein Armutszeugnis das bei der HU des Pkw die AHK Elektrik wiederum nicht betrachtet wird.

    Die GTÜ-Prüfstelle, zu der wir immer fahren, prüft die Elektrik der AHK sehr wohl.

    An dem Prüfstand hängt eine Tafel mit Leuchten für Blinker links, Blinker rechts, Rücklicht, ... auf der der Prüfer nach Einstecken des zugehörigen Steckers in unsere AHK die Funktion kontrollieren kann.

    Am liebsten barfuß bis zum Hals ... also oben ohne und unten nix!

    Zugfahrzeug Audi A6 Avant quattro competition - 3.0l BiTDI - 230 kW/313 PS @ 3900 U/min - 650 Nm @ 1450 U/min
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  • Die Frage wurde doch schon in #123 klipp und klar beantwortet.

    Ob mit Zug oder ohne, die Warnblinkanlage ist immer ein extra Bestandteil der HU. Ich fahre meinen WW auch zum TÜV, und lasse ihn ohne Zug

    prüfen. Es wird dann mit dem AHPG geprüft, wenn kein Zug vorhanden ist, und mit Zug halt mit. Steht alles in der 53a.

    Das alles hat aber nichts mit der Gasprüfung zu tun. :undweg:

  • Die GTÜ-Prüfstelle, zu der wir immer fahren, prüft die Elektrik der AHK sehr wohl.

    So grundsätzlich ist das nicht.

    Gleiche Kette: Hier bisher 2x nicht.

    TÜFF: 4x nicht


    Erfreulich, das zumindest einige zumindest die Elektrik der AHK auch prüfen...

    Funktion und Zustand der Anhängerkupplung selbst wäre mir allerdings noch lieber.

  • Wir haben die Prüfstelle gewechselt.


    Die vor Ort kam immer wieder mit Quatsch um die Ecke, der gar nicht kaputtgehen kann, weil gar nicht vorhanden, oder der irrelevant ist ("Aschenbecher voll").
    Bei einem Bekannten wurde jetzt zuletzt die Gasprüfung verweigert, weil der Wilk-Gaskasten auf dem Wilk-Wohnwagen angeblich nicht original sei ...
    Dafür war die AHK dort immer ungeprüft und der alte BMW meiner Frau kam mit Ölverlust a la Exxon Valdez "Ohne Mängel" durch.
    Schwachköpfe.

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  • unter dem Strich ist es doch völlig unrelevant ob der Prüfer geistig limitiert, ein Oberlehrer oder ein Krümelkacker ist.

    Wenn du beim Prüfer vom Hof fährst, bist du als Fahrzeugführer und kein Anderer für die Funktion verantwortlich.

  • unter dem Strich ist es doch völlig unrelevant ob der Prüfer geistig limitiert, ein Oberlehrer oder ein Krümelkacker ist.

    Wenn du beim Prüfer vom Hof fährst, bist du als Fahrzeugführer und kein Anderer für die Funktion verantwortlich.

    Ich weiß ja, daß ein Großteil der Forenmitglieder hier zu Gattung Universalgenie gehören.


    Allerdings bin ich nur Elektrotechniker und vielleicht ist ja doch auch der eine oder andere Maler, Bäcker, Kindergärtner, Kunstlehrer o.ä. mit einem Wohnwagen unterwegs.


    Da kann man dann zwar prüfen, ob der Luftdruck stimmt, ob alle Lämpchen leuchten und evtl. sogar, ob das Zugfahrzeug ungleichmäßig bremst, bestimmte Probleme zu erkennen bleibt aber halt eben doch Fachleuten mit dem entsprechenden Equipment vorbehalten.


    Von einer Prüfstelle erwarte ich, daß sie ihrem gesetzlichen Auftrag die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu prüfen, nachkommen.


    Weder will ich mich danach in der Werkstatt auslachen lassen, weil der vermeintliche wirtschaftliche Totalschaden für 20 EUR zu reparieren ist oder die geforderte Korrektur auf einem Niveau mit "Ausgleichsgewichte für die Wasserwaage holen" ist, noch will ich mit Defekten unterwegs sein, die bei einer korrekten Prüfung hätten erkannt werden müssen.


    Die Prüfung der Elektrik an der AHK ist genau so ein Fall:

    Kein Mensch rennt mit Multimeter oder Prüflämpchen rum, um die AHK regelmäßig prophylaktisch zu prüfen.

    Wenn ich dann mit defekter Beleuchtung am geliehenen Anhänger beim Bekannten vor der Garage oder beim Baumarkt auf dem Hof stehe, ist es zwar sachlich korrekt, daß ich dafür zuständig bin (Den - als Beispiel - Massefehler behebt man da ja auch mal eben auf die Schnelle vor Ort) ihn zu erkennen, es wäre aber unnötig gewesen, wenn der Prüfer seinen - teuren - Job korrekt erledigt hätte.


    Genau das war die Situation für mich, als ich die Prüfstelle gewechselt habe:
    Ich hatte eine AHK, habe sie aber immer nur sporadisch für Transporte mit geliehenen Anhängern benutzt. Ein Fehler wäre also erst aufgefallen, wenn es zu spät gewesen wäre.

    Deshalb kann dieser Weißrusse nun anderen Leuten erzählen, sie müßten etwas einstellen lassen, was man nicht einstellen kann, ihr Gaskasten sei nicht original oder ähnlichen Quatsch, aber nicht mehr mir.

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  • Allerdings bin ich nur Elektrotechniker

    Ein ehrenwerter Beruf.

    Und trotzdem muss auch ein

    Maler, Bäcker, Kindergärtner, Kunstlehrer o.ä.

    als auch Schiffsschaukelbremser wissen, das letzt endlich immer

    du als [der] Fahrzeugführer und kein Anderer für die Funktion verantwortlich.

    ist.

    Das sollte schon in der Fahrschule klar gemacht worden sein.

    Wenn etwas nicht wie gewollt funktioniert, ist der Mangel zu beseitigen.

    Das kann auch durch jemanden geschehen, der sich damit auskennt.

  • Ich hatte bei einer HU vom WW mal den Fall das der rechte Blinker nicht ging, kein Problem Wechsel ich schnell das Leuchtmittel, der Prüfer hat in der Zeit weiter gemacht. Als er fertig war ging der Blinker aber trotz neuem Leuchtmittel immer noch nicht. HU war aber drauf, Glück gehabt. Zu Hause dann Fehlersuche, mit dem Ergebnis das Steuergerät der AHK war abgesoffen und das kurz vorm Urlaub. Also mit Kabel und schneidklemmen den Blinker am Steuergerät vorbei gebrückt

  • Das sollte schon in der Fahrschule klar gemacht worden sein.

    Wenn etwas nicht wie gewollt funktioniert, ist der Mangel zu beseitigen.

    Das kann auch durch jemanden geschehen, der sich damit auskennt.

    Und das bringt die Diskussion jetzt inwiefern weiter?


    Du nervst gerne andere, indem Du etwas von Dir gibst, was zwar inhaltlich korrekt ist, aber immer genau so viele Faktoren des beantworteten Posts ausblendet, daß es niemanden weiterbringt.


    Daher noch einmal für Dich zur Erinnerung:

    Die HU ist nicht kostenlos.

    Sie hat im Idealfall einen weiteren Sinn, außer dem, einige privilegierte Veranstalter reich zu machen.


    Wenn ich einen höheren zweistelligen Betrag zum reinen Amüsement durchbringen will, fahre ich ins Phantasialand.

    Fahre ich hingegen zur HU, erwarte ich ein Ergebnis, daß dem vorgeblichen Ziel der HU nahe kommt.

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  • Die HU ist nicht kostenlos.

    Sie hat im Idealfall einen weiteren Sinn, außer dem, einige privilegierte Veranstalter reich zu machen.

    Das es solche und solche gibt, ist allerdings nichts neues.

    Das Entgelt ist festgelegt.

    Vor Jahrzehnten gab es auch welche, die hatten nicht einmal einen Bremsenprüfstand.

    Schon damals war klar, welche Fahrzeuge dort vorrangig geprüft wurden.

    Alles, was mit Fahrzeugen zu tun hat, kommt nicht umsonst dem historischen Pferdehandel sehr nahe.

    Auch müde Klepper wurden zu Verkaufs- und Prüfzwecken mit vielen blumigen Worten, Ablenkungsmanövern oder Schmeicheleien schnelle Renner.

    Das muss Mensch einfach akzeptieren.

    Wenn ich einen höheren zweistelligen Betrag zum reinen Amüsement durchbringen will, fahre ich ins Phantasialand.

    Das bleibt jedem Unbenommen.

    Fahre ich hingegen zur HU, erwarte ich ein Ergebnis, daß dem vorgeblichen Ziel der HU nahe kommt.

    Das Ziel ist, den augenblicklichen Zustand des Fahrzeugs auf verkehrssicherheit zu prüfen.

    Mach es dir leicht: Denke immer an Pferdehändler.

    Es gibt solche und solche.

    Das Prüfergebnis gilt IMMER nur bis zum setzen der Unterschrift nebst Stempel.

    Danach kann die Karre nach verlassen der Prüfeinrichtung auseinanderbrechen oder alle Flüssigkeiten entleeren; zum Prüfzeitpunkt war es jedoch formal "in Ordnung".

    Und so steht es zudem verkausalisiert im Kleingedrückten.

    Verdeckte Mängel kann der Ing. zwar ahnen, aber ohne weitere Maßnahmen nicht sehen.

    Ist der vermutete Mangel gravierend, muss der Prüfer etwas offensichtliches, damit zusammenhängendes finden, damit das vermutete beseitigt wird.

    Ist in der E-Technik oder beim Brot des Bäckers sicher nicht anders.


    Selbst habe ich schon übereifrige Prüfer erlebt:

    Durchrostung an tragenden Teilen, an dem nichts durchgerostet war.

    Selbst die Werkstatt konnte nichts finden.

    Also noch einmal an einer anderen Prüfstelle eine ganz neue Prüfung absolviert und dort ohne erkennbare Mängel bestanden.

    Auch so kann es gehen.

    Was ist dir lieber?

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