Alles anzeigenHallo zusammen,
die in #34 genannten Daten zum Erwerb der Fahrerlaubnis haben für Klasse 3 in der Zeit von "nach dem 31.08.1980 und vor dem 01.01.1989" gegolten. Das trifft insbesondere auf die C1E - Regelung zu. Nachzulesen in der Anlage 3 zu § 6 Abs. 6 der Fahrerlaubnisverordnung.
In der Anlage 3 ist das alles sehr umfangreich dargestellt. Zum besseren Verständnis sollte auch die Anlage 9 zur Interpretation der Schlüsselnummern eingesehen werden.
Gruß
Römerstein
Dann hast Du wohl was überlesen.
Das was Du meinst, ist das, was in Zeile 18 der Anlage steht. In Zeile 19 steht genau das Gleiche aber für Fahrerlaubnis "nach dem 31.12.88".
Und so wurden die 3er, nach Einführung der neuen EU-konformen Klassen auch umgeschrieben.
Ist aber alle OT, hier gings ja um den Caddy.