Im Inneren des Wohnwagens befindet sich kein Gasgemisch.
Normalerweise nicht.
Dem TE würde ich mitgeben wollen, daß er sein Kabel in ein Schutzrohr legen soll,
das gerne auch entlang der Gasleitung liegen darf. An der Gasleitung selbst würde ich es nicht antüddeln, weder mit Kabelbindern noch sonstwie.
Den Schalter für die Lüfter würde ich nicht auf das gleiche Brett, wo die Gasabsperrhähne sitzen, setzen - erspart ggf. ratlose, strenge oder vernichtende Blicke und Schnappatmung beim Gasprüfer.
Hat evtl. jemand Einblick ins DVGW-Regelwerk,
ob es dort Ausführungen zur angefragten Thematik gibt?