Versicherungsschutz beim Bauern in der Scheune

  • unabhängig davon ob der Farmer einen Landwirtschaftlichen Betrieb unterhält oder nicht. Wenn die Person gegen Entgeld Stellplätze vermietet, ist es ein Gewerbebetrieb, welcher entsprechend versichert und mindestens als Kleingewerbe angemeldet sein sollte, ansonsten haftet dieser mit Privatvermögen.

    Die Unternehmer Haftpflicht tritt für Schäden auf, welche durch den Inhaber und seinen Betrieb ( Arbeiten, Maschinen, Gebäude ) entstehen. Er bestimmt auch die Unterstell Vorraussetzungen ( keine Gasflaschen, Batterien ect ).


    Einen generellen Haftungsausschluß kann der Unternehmer nicht per Mietvertrag / Unterschrift herbeiführen. Höhere Gewalt und Sondervereinbahrungen ( Diebstahl, Bewachung ect) sind extra zu bewerten.


    Entstehen beim Ein- und Aus- lagern durch den Fahrzeughalter Schäden an anderem Eigentum ( Fahrzeuge, Gebäude ) ist die Halterhaftpflicht gefragt. Ist dieser nur selber der Geschädigte, dann eine evt Vollkasko.


    Spielt der Vermieter Wohnwagen Tetris und verursacht Schäden, dann ist die Betriebshafpflicht gefragt.


    TK und VK des Halters treten evt erstmal ein, wenn der Betrieb nicht oder nur unzureichend versichert ist und wird versuchen, die Kosten notfalls aus dem Privatvermögen zurück zu bekommen.


    Unterstellung aus Freundschaft, auch gegen Obolus sind eigenes Risiko und evt nicht von Versicherungen abgedeckt.


    Wer also einen Stellplatz mieten möchte, sollte sich vorher genau über die Bedingungen informieren und sich notfalls die Versicherungspolice des Vermieters zeigen lassen.


    Es gibt bestimmt noch jede Menge wenn's und aber's, die muss man sich dann individuell anschauen.


    :w

  • Die Unternehmer Haftpflicht tritt für Schäden auf, welche durch den Inhaber und seinen Betrieb ( Arbeiten, Maschinen, Gebäude ) entstehen.

    Dafür muss er aber beim Versicherer die Tätigkeit der Vermietung angemeldet haben......


    Gruß Thomas

  • ja, das schrieb ich doch auch so.."angemeldet sein sollte"


    Wenn keine Versicherung vorhanden, dann Haftung mit Privatvermögen..

  • Ehrlich gesagt, sind wir total froh, überhaupt einen bezahlbaren Scheunenplatz zu bekommen (Münchner Raum). Der Wohnwagen ist vollkaskoversichert und für den Rest gehen wir das Risiko ein.

  • Die eingeschlagene Scheibe ist im Zweifel auch ein versuchter Diebstahl, daher unter anderem auch TK.

    Aus eigener Erfahrung, wenn nix entwendet wurde, zahlt die Versicherung nix. Deshalb, irgendwas ist immer weg. :ok:

    Ist bei uns aber schon gut 20 Jahre her, mag also heute anders sein. Am besten vorher beim Versicherungsvertreter kundig machen. :w

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Wenn die Person gegen Entgeld Stellplätze vermietet

    Wir stehen auch bei einem ehemaligen Bauer, der vermietet freie und überdachte Stellplätze.

    Regulär mit "Mietvertrag" für den überdachten Platz.

    Der hat sogar Strom und Licht zu jedem Platz mit Zwischenzähler legen lassen, wir haben auch ne eigene 230V&CEE Steckdose am Pfosten neben WW. Tiefe 7,5m, Breite 4m.

    Nebenbei dürfen wir den WW bei ihm auf dem gr. Platz waschen (er möchte wohl ein paar € für den Hochdruckreiniger und Wasser haben, Leiter inkl. :smiley: )

    Der letzte freie Stellplatz wollte 40€/Mon. nur in Bar haben...

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