Versicherungsschutz beim Bauern in der Scheune

  • Hallo zusammen,

    Heute hat mich mein Bekannter (Landwirt) angerufen und gesagt das sein Versicherungsvertreter ihm gesagt hat das die Wohnwagen in seiner offenen Scheune nicht versichert sind da es ein landwirtschaftliches Gebäude ist.

    Meine Frage ist nun, ob meine Teilkasko im Falle eines Brandes welcher vom Wohnwagen ausgeht greift und meinen Schaden und den meines Bekannten bezahlt? und auch umgekehrt, ob bei einem technischen Defekt in der Scheune meine Teilkasko meinen Schaden am Wohnwagen übernimmt?


    Vielen lieben Dank!

  • Wenn von deinem WW ein Schaden an anderen Sachen verursacht wird, ist dafür die Kfz Haftpflicht zuständig. Wenn dein WW durch Feuer beschädigt wird die Teilkasko.

    Im Gespannbetrieb ist für fremdschäden auch die Haftpflicht vom zugfahrzeug zuständig

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Wenn der Versicherungsvertreter schon sagt, das die Wagen nicht versichert sind weil eben nur Landwirtschaftliches Gerät dort untergestellt werden darf, dann tippe ich darauf, dass du bei einem Schaden der von der Scheune ausgeht du auf dem Schaden sitzenbleibst.

  • Es ist zwar schon viele Jahre her (1992), aber bei uns hatte der Bauer einen Miet- bzw. Stellplatzvertrag und eine entsprechende Versicherung. In dem Moment, wo er Geld dafür nimmt bzw. damit verdient sollte er eine Berufshaftpflicht haben, die solche Schäden abdeckt. Landwirtschaftliches Gerät ist im Sinne der Versicherung auch nur das, was sich in seinem Eigentum oder in seiner Nutzung (Miete oder Leasing) befindet. Wenn der Nachbar seinen Mähdrescher dort unterstellt hat er das gleiche Problem. Das solltest du auf jeden Fall absichern.


    Aber mal etwas anderes. Meine Nachbarn haben damals ihren Knaus in die Scheune gestellt und konnten ihn anschließend komplett neu polstern. Neben der Scheune war der Kuhstall und der Mief ist in alles rein gezogen, was in dem WoWa war. Der Gestank war nicht auszuhalten.

    Viele Grüße


    Frank


    ---------> FENDT Bianco active 515 SD <---------


    Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten

  • ...... da es ein landwirtschaftliches Gebäude ist......

    Wenn das Finanzamt etc davon Wind bekommt, hat der Bauer ei ein Problem.

    Solche Gebäude werden fiskalisch besonders behandelt und regelmäßig überprüft (lange Abstände)


    Zahlen muss nur jemand, wenn ihn eine Schuld trifft.

    Ansonsten die eigene TK


    Vertrag + Überweisungen = kein Schwarzgeld beim Bauer


    Gruß Thomas

    Der seinen WoWa auch in einer leeren Scheune stehen hat

  • Jetzt weis ich, warum wenige Bauern, obwohl sie genug Platz hätten, WW und WM unterstellen lassen.

  • Müsste aber dann nicht für Vollkasko einspringen?


    Tut sie! :ok:

    René, Sandra & Hündin Neela

    unterwegs mit:

    - Skoda Kodiaq 4X4 DSG

    - Hobby 460SL Excellent


    :w aus Minden! :w

  • ...mal nur so zu Info....


    aktuell bieten in den meisten Ecken der Republik die Landwirtschaftskammern und Bauernverbände sogar ihren Landmännern Musterverträge zum Download an mit Infos zu "Stellplatz", "Abstellplatz", Nutzungsänderung, Versicherung, Steuerrecht, Haftpflicht, keine Gasbuddel, keine Batterie etc.


    Bleibt gesund und friedlich

    nobbynator

    Aus aktuellem Anlass sei darauf hingewiesen, dass alle meine Beiträge als genderfreie Wortkunst zu betrachten sind...

  • Ich bin mir jetzt nicht sicher, was in so einem ehemaligen Hühnerstall, in dem unser Winterquartier ist, passieren kann. Rangierschäden vielleicht, aber da ist doch auch immer einer schuld und versichert. Abgesehen davon ist unser Wohnwagen vollkaskoversichert.

  • Ich bin mir jetzt nicht sicher, was in so einem ehemaligen Hühnerstall, in dem unser Winterquartier ist, passieren kann. Rangierschäden vielleicht, aber da ist doch auch immer einer schuld und versichert. Abgesehen davon ist unser Wohnwagen vollkaskoversichert.

    Ich habe jetzt nicht alle Versicherungsklauseln gelesen, aber soweit ich weiß, ist die Vollkasko nur dafür verantwortlich, wenn du selbst einen Schaden an deinem Eigentum verursachst. Wenn die Scheune abbrennt oder das Dach runter kommt, ist der Besitzer des Gebäudes dafür verantwortlich und die Vollkasko fühlt sich nicht angesprochen.


    Wenn du beim Rangieren mit deinem WoWa den letzten Pfeiler des Daches umnietest, dann zahlt die Vollkasko deinen Schaden und deine Haftpflicht den Schaden des Bauern.

    Viele Grüße


    Frank


    ---------> FENDT Bianco active 515 SD <---------


    Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten

    Einmal editiert, zuletzt von Mainzer1954 ()

  • Eine Vollkasko zahlt auch bei Vandalismus. Du liegst meiner Einschätzung nach also falsch.


    Ich würde auch erstmal versuchen, über den Bauern etwas geltend zu machen, als Rückfallebene dient sie aber in jedem Fall.

  • Eine Vollkasko zahlt auch bei Vandalismus. Du liegst meiner Einschätzung nach also falsch.


    Ich würde auch erstmal versuchen, über den Bauern etwas geltend zu machen, als Rückfallebene dient sie aber in jedem Fall.

    Nicht ganz richtig, die Vollkasko umfasst immer auch die Teilkasko, für Diebstahl und Vandalismus tritt die Teilkasko ein und noch mehr.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Nicht ganz richtig, die Vollkasko umfasst immer auch die Teilkasko, für Diebstahl und Vandalismus tritt die Teilkasko ein und noch mehr.

    Reiner Vandalismus ist kein tk schaden, nur in Verbindung mit Diebstahl,

  • Die eingeschlagene Scheibe bei Vandalismus, ist aber wieder Galsbruch und ist durch die Teilkasko abgedeckt.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Ich habe jetzt nicht alle Versicherungsklauseln gelesen, aber soweit ich weiß, ist die Vollkasko nur dafür verantwortlich, wenn du selbst einen Schaden an deinem Eigentum verursachst. Wenn die Scheune abbrennt oder das Dach runter kommt, ist der Besitzer des Gebäudes dafür verantwortlich und die Vollkasko fühlt sich nicht angesprochen.


    Tja, hat bei unserem letzten "Bauern" so semi funktioniert (und noch einiges mehr). Daher sind wir da wieder raus. Ich warte bis heute noch auf meine 500,- EUR (hab natürlich keinerlei schriftliche Nachweise etc.)!


    Gruß, René

    René, Sandra & Hündin Neela

    unterwegs mit:

    - Skoda Kodiaq 4X4 DSG

    - Hobby 460SL Excellent


    :w aus Minden! :w

  • ..aber soweit ich weiß, ist die Vollkasko nur dafür verantwortlich, wenn du selbst einen Schaden an deinem Eigentum verursachst..

    Nein, die zahlt auch, wenn andere daran Schuld sind, aber der Schuldige nicht auffindbar oder bankrott ist, z.B. bei Fahrerflucht und da bist du ja auch nicht selbst dran schuld. Oder bei einem Haftpflichtschaden im Ausland, wenn da die Deckungssumme zu niedrig ist. Dann bezahlt die VK die Differenz.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!