Nein, die Dichtheitsprüfung, bzw. die Dichtheitsgarantie ist ein separater Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Käufer und hat überhaupt nix mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.
Das ist so ähnlich wie mit einer zusätzlichen Gebrauchtwagengarantie. Die kostet auch Geld, obwohl sie Garantie heißt.
Sag mal, drehst Du mir gerade die Worte im Munde rum? Seit wann mache ich mit dem Hersteller einen Vertrag zur Dichtheitsprüfung? Wer diese dann nicht machen lässt, würde im Umkehrschluss also vertragsbrüchig, denn pacta sunt servanda! Nur, ich habe ja gar keinen Vertrag mit dem Hersteller abgeschlossen, sondern mit dem Verkäufer. Garantie ist kein Vertrag, sondern eine freiwillige Leistungszusage des Herstellers. Daher kann er nach seinem Belieben, den Inhalt, die Art und Dauer der Garantieerklärung gestalten. Er könnte theoretisch auch verlangen, dass zum Erhalt des Garantieanspruches rote Gardienen im Ww. anzubringen sind. Der Nachweis der Prüfung ist folglich die (einzige) Voraussetzung zum Fortbestand der gemachten Garantiezusage.
Ich schlage vor, Du beliest Dich einfach mal in Sachen Garantie- und Gewährleistungsrecht, ansonsten wird das hier nichts!
Gruss vom Asphalthoppler