Hagelschaden Tabbert DM540 - Gutachter war da, was tun?

  • Hi zusammen,


    mich würde zu meinem Fall mal Eure Meinung interessieren. Ich habe einen Tabbert DM540 (Wabenstruktur) von 2016, mit guter Ausstattung (Mover, feste Markise, Autarkpaket, TV etc.). Mir ist nun während unseres Herbsturlaubs aufgefallen dass der WW wohl im Spätsommer auf dem Abstellplatz einen Hagelschaden an der kompletten Seitenwand erlitten hat.


    Beim Abstellen und Abholen ist es erstmal null aufgefallen, bis der Blick aus der Ferne im Urlaub die Einschläge gezeigt hat.

    Der Versicherung wurde es gemeldet, Gutachter war da und das Ergebnis nun eingetroffen. Ich habe 43 Einschläge gezählt, das Gutachten hat es aber nicht exakt aufgelistet sondern pauschal aufgelistet, bzw. exemplarisch ein paar Dellen abgebildet. Die Reparatur wurde nun komplett per HBC Verfahren kalkuliert.


    An dem Gutachten stört mich die Tatsache dass 1.000 € Vorschäden an der Wand abgezogen wurden, da es 3-4 Lackmängel/Kratzer schon gab.
    --> Viel mehr stört mich aber, dass die Eingangstür trotz ein paar klaren Hagelschäden aus der Kalkulation genommen wurde, da sie laut Gutachten "erneuerungswürdig" bereits beschädigt war. Letztendlich ist die Tür etwas eingedrückt (vom Gebrauchtkauf an), da sich durch das Scharnier der Druck bei jedem Schließen/Öffnen immer in die Türe drückt. Kennt ihr das generell auch?
    Jetzt zu sagen dass sie sowieso erneuerungsbedürftig war, finde ich etwas überzogen, da vor allem die Hageldellen ins Auge fallen....


    Grundsätzlich finde ich von der Optik den Hagelschaden nicht massiv, da es keine tiefen Einschläge sind und in der Tat könnten wir damit leben, da in ein paar Jahren evtl. sowieso ein neuer Wagen in Frage kommt.


    Das Gutachten benennt brutto 7.000 € abzgl. 1.000 € Vorschäden. Bei einer Abrechnung auf der Basis wäre ich bei einer Erstattung von 4.500 € (SB und netto schon berücksichtigt). Geht da noch etwas ab?


    Jetzt stellt sich mir die Frage:

    • Ohne wenn und aber reparieren lassen, Kosten ca. 300 € SB + 1.000 € Vorschlägen (richtig gerechnet?)
    • Nach Gutachten abrechnen lassen, aber was ist bei Folgeschäden, besonders Teil-/Vollkaskoschäden an der Seitenwand?
      Dafür habe ich die Versicherung ja, gerade bei Selbstverschuldeten Schäden. Wie ist die Handhabung bei Vollkaskoschäden? Letztendlich wird es dann ja (hoffentlich nicht...) ein eigenes Schadensbild geben.
    • Gutachten angehen/Gegengutachten/KVA einer Werkstatt? Insbesondere die Thematik mit der Tür.
    • Verkaufen und Neuanschaffung vorziehen?

    Ich weiß hier ist keine Rechtsberatung und auch man kann das alles nicht Beurteilen auf der Basis.

    Aber sicher gibt es hier einige die vor einer ähnlichen Fragestellung gestanden haben.


    Danke vorab & Viele Grüße

    Stefan


    PS: Anbei auch mal das Bild vom Vorschaden der Tür

  • Nun, du schreibst ja selbst, daß in der Tür schon Dellen als Vorschaden vorhanden waren. Also zieht der Gutachter diese und die Kratzer in der Seitenwand natürlich ab....

    Mal ne Frage: Wer hat den Gutachter beauftragt? Ansich sollen Gutachter ja neutral den Schaden bewerten 😘

    Aber " Des Brot ich eß, des Lied ich sing!"

  • Genau, Gutachter von der Versicherung.

    Bzgl. der Tür: Genau, hier war schon eine eingedrückte Stelle vorhanden, aber er hat aus diesem Grund die ganze Tür nicht in die Kalkulation aufgenommen, obwohl sie auch eine Hagelschaden hat. Das wundert mich... das mit der Begründung dass diese ohnehin erneuerungsbedürftig gewesen sei, was aus meiner Sicht definitiv nicht der Fall war. Ich meine da macht man doch normalerweise auch eine Wertminderung geltend und berechnet trotzdem die Kosten für die Reparatur?

  • Nun, du schreibst ja selbst, daß in der Tür schon Dellen als Vorschaden vorhanden waren. Also zieht der Gutachter diese und die Kratzer in der Seitenwand natürlich ab....

    Mal ne Frage: Wer hat den Gutachter beauftragt? Ansich sollen Gutachter ja neutral den Schaden bewerten 😘

    Aber " Des Brot ich eß, des Lied ich sing!"

    Den beauftragt die Versicherung ganz automatisch.

    Wenn er Dir nicht passt, kannst Du ja selber einen Gutachter beauftragen.

    Bezahlen mußt Du ihn dann aber selber, und ob der zu einem anderen Ergebnis kommt, wer weiß??

    Wo ich bin, ist das Paradies! (Voltaire) :)

  • Die Versicherungen haben zu jedem Fahrzeug ein gemeinsames Verzeichnis über „alte“ Kaskoschäden, die ohne Instandsetzung mit der Versicherung/Vorbersicherung abgerechnet werden. Diese abgerechneten Vorschäden können auch dem Gutachter vorab mitgeteilt werden, diese Schädens sind dann nicht Gegenstand des Gutachtens.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Bei TK und VK-Schäden hast du meiner Erinnerung nach keine freie Wahl des Gutachters als Inklusivleistung. Das gibt es nur bei Haftpflichtschäden.


    Die Frage ist, was so eine Tür noch bringen würde an Schadenssumme. Auf mich klingt das Gutachten nachvollziehbar, von der Tür mal abgesehen. Ob sich dafür ein Streit lohnt?


    Ich verstehe es übrigens so, dass bei einer Instandsetzung die Tür auch oll bleiben würde.

  • Kohle mitnehmen und davon gut essen gehen und ein paar Tage wegfahren, hast e mehr. wie ein Rechtsstreit mit der Versicherung. Ausserdem hat Bürstner Glattblech. Da kann man schon selber Hand anlegen und selber machen. Lackierer dürfte zu finden sein

  • Bzgl. der Tür: Genau, hier war schon eine eingedrückte Stelle vorhanden, aber er hat aus diesem Grund die ganze Tür nicht in die Kalkulation aufgenommen, obwohl sie auch eine Hagelschaden hat. Das wundert mich... das mit der Begründung dass diese ohnehin erneuerungsbedürftig gewesen sei, was aus meiner Sicht definitiv nicht der Fall war. Ich meine da macht man doch normalerweise auch eine Wertminderung geltend und berechnet trotzdem die Kosten für die Reparatur?

    Nein, definitiv nicht. Wenn das Bleck da beschädigt ist, und sei es nur eine Delle, muss die sowieso repariert werden. Das ist aber kein Versicherungsschaden. Du kannst hier einen zweiten Vollkasko-Schaden melden, wenn du die hast, da der Schaden ja von dir oder vom Vorgänger verursacht wurde.


    Da das Blech sowieso getauscht werden muss, rechnet der Gutachter das nicht in den Schaden mit ein.


    Wenn du die das Auszahlen lässt, wird dir der Schaden bei einem evtl. zweiten Hagelschaden oder Vollkaskoschaden abgezogen, wenn due keinen Nachweis zur Reparatur hast.

    Sonnige Grüße sendet euch Ralf


    „Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.“ (Marc Aurel)

  • Ausserdem hat Bürstner Glattblech

    hatte der TE nicht von einem Tabbert geschrieben? ;)


    auf dem Foto von seiner Türe sieht man auch "Knubbelblech" :w

  • Genau, Tabbert :)

    Bei der Tür bin ich davon ausgegangen dass die erweiterte Beschädigung berücksichtigt wird, da die neuen Hagelschäden unabhängig von Delle in der Tür repariert werden können.
    Und ich finde einfach die Abrechnung im Gutachten nach HBC Verfahren etwas merkwürdig, bzw. so wie ich es sehe werden zu wenige Position "HBC Material" und Arbeitszeit angesetzt. Hier setzt er Einzelkosten pro Schadenstelle an.

    Meine Bedenken sind dass der Wertverlust beim Wiederverkauf in ein paar Jahren zu hoch sein wird. Gebraucht würde ich mir auch kein Fahrzeug mit Hagelschaden kaufen. Deshalb sollte der Ausgleich auch entsprechend sein.

    Nun gut, ich gehe wohl nochmal in den Dialog mit dem Gutachter...

  • wenn du nicht Zufrieden bist mit dem Gutachten, dann hilft nur, selbst eines zu beauftragen und dann mit der Versicherung in Konversation zu treten..

  • Meine Bedenken sind dass der Wertverlust beim Wiederverkauf in ein paar Jahren zu hoch sein wird. Gebraucht würde ich mir auch kein Fahrzeug mit Hagelschaden kaufen. Deshalb sollte der Ausgleich auch entsprechend sein.

    Beim Verkauf macht meist ein Hagelschaden nichts aus. Ich habe meine Wagen immer mit Gewinn verkauft, bzw mit dem fast vollem Verkaufspreis. Selbst reingefahrene Dellen haben den Wert nicht gemindert. Allerdings waren meine Wagen immer schon ein paar Jahre alt.

    Sonnige Grüße sendet euch Ralf


    „Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.“ (Marc Aurel)

  • selbst eines zu beauftragen und dann mit der Versicherung in Konversation zu treten.

    Kostet viel Geld und wird in der regel von der Versicherung nicht anerkannt.

    Sonnige Grüße sendet euch Ralf


    „Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.“ (Marc Aurel)

  • Kostet viel Geld und wird in der regel von der Versicherung nicht anerkannt.

    das war doch bestimmt allen hier im Forum bereits klar.


    Mein Vorschlag war nur der Versuch eine Alternative aufzuzeigen.

    Sollten die Gutachten aber sehr weit voneinander abweichen, hat man zumindest Munition, um mit der Versicherung den Versuch zu starten, sich da einigen zu können.

  • Danke für die Antworten bis dato, ich glaube Reparatur macht definitiv keinen Sinn da es optisch erst nach längerer Betrachtung auffällt. Wir werden den Wagen noch ca. 1-2 Jahre behalten dann verkaufen und offen alles kommunizieren.
    Mal schauen wie dann der Markt ist...

    Aber mit der Abrechnungen fahre ich sicher dann besser, muss jetzt nur auf das offizielle Schreiben der Versicherung warten und dann trete ich nochmal in Verhandlung. Finde es eben ein Witz wenn pauschal Vorschäden 4stellig abgezogen werden, obwohl hier fast nichts ist, aber dann jede Delle nach HBC Verfahren abgerechnet wird und das zu wenig.


    Erschlage die erstmal mit Fakten und Argumenten, hole mir evtl. noch eine unverbindliche Zweitmeinung einer Werkstatt ein. Mal schauen was man dann auf der Basis erreichen kann.

  • Finde es eben ein Witz wenn pauschal Vorschäden 4stellig abgezogen werden, obwohl hier fast nichts ist, aber dann jede Delle nach HBC Verfahren abgerechnet wird und das zu wenig.

    Du lässt folgendes völlig außer acht: Die Teile haben bereits ein gewisses Alter, es wird nicht mehr der Neuwert angenommen. Das macht sich insbesondere bei der Tür bemerkbar. Die gebrauchte Tür hatte, bei deren Alter und bestehendem Vorschaden, einen rechnerischen Wert von 0€. Die Tür war also ohne Wert vorhanden und somit gibt es auch bei einem erneuten Schaden kein Geld dafür. Diese Berechnung ist korrekt.

    Dann gilt es zu bedenken, dass ein Kasko Schaden anders abgerechnet wird als ein Schaden bei einem unverschuldeten Unfall. Bei einem unverschuldeten Unfall steht dir eine Regulierung in einer Art zu, dass das entsprechende Teil wieder dem vorherigen Zustand entspricht. Bei einem Kasko Schaden muss der "günstigste" Weg den Schaden zu beheben genommen werden.

    Alles in allem liest es sich für mich so, dass die Berechnung des Schadens hier korrekt erfolgt ist.

    Sprite Cruzer SR 492, EZ 09/2014 / Mover / Klima / Solar / Markise / Duo Control mit Fernanzeige ...........

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