Ihr müsst den Tom aber nicht immer so vom Trecker holen, mhv. Denn mit vielem hat er ja - wie einige andere auch - Recht.
Zwar nicht immer aus juristischer Sicht, aber oftmals aus der Sicht des täglichen Lebens.
Das Beharren auf der Wirksamkeit der BA grenzt allerdings schon an die Huldigung des heiligen Grals.
Jarni hat ja weiter oben die BA seines WW aus dem Jahre 2021 auszugsweise eingestellt.
Merkwürdige Regelungen Du schlimmer Jarni. Du musst doch Dein Kabel tatsächlich stolperfrei verlegen, und wenn nicht und der Wohnwagen fakelt ab, zahlt Dir kein Versicherer auch nur irgendwas. Frag Tom.
Dafür darf Dein Kabel aber so lang sein wie es will, denn die Kabellänge ist in deiner BA ja nicht vorgeschrieben.
Gut, ich geb zu, dass ist juristisch spitzfindig. Aber ich würde gerne wisssen, wie viele sich durch die Abstandsangabe "darf maximal 25 Meter entfernt sein" in der Meinung zur Kabellänge bestätigt fühlten, obwohl beides nichts miteinander zu tun hat.
Und das Versicherungen einen großen Aufwand treiben, sich vor Zahlungen zu drücken, ist ja auch keine neue Erkenntnis. Das sind ja allesamt gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen und keine Wohlfahrtsinstitute.
Ok, danke für die neue Erkenntnis das Versicherungen allesamt gewinnorientiert sind.
Bis vor einigen Jahren, als ich in den Vollzeitjob Rentner wechselte, war das allerdings nicht so. Da gab es jede Menge Unternehmen in der Gesellschaftsform des VVAG, einige wenige kleine (überwiegend Sterbekassen) als BGB Vereine und von den Aktiengesellschaften war der Großteil nicht börsennotiert, hat also keine Dividende an irgendwelche Aktionäre gezahlt.
Und nun für Dich noch etwas aus dem Nähkästchen, in der Hoffnung, dass es Dich nicht überfordert:
Wenn ein VU heute noch Überschüsse erzielt, so resultieren diese bis auf ganz wenige Ausnahmen aus den Zinserträgen der Kapitalanlagen die jeder Versicherer zur Sicherung der ständigen Erfüllbarkeit der Verträge gesetzlich vorgeschrieben zu bilden hat
und nicht aus dem Alltagsgeschäft.