Trotz Auflastung am Limit

  • Der kleine, aber wichtige, Unterschied besteht darin, das der WW vom Hersteller mit einem von deren Ingenieuren festgelegten zGg ausgeliefert wird. Diese Ingenieure werden vom Prüfer "überstimmt" da ja keine zu prüfende technische Änderung erfolgte. Mag sein, dass der Prüfer sich für besser hält, aber das Risiko trägt dann auch er. Als berufliche Arbeit oder Aufgabe sehe ich das hier nicht und als Arbeitgeber (z.B. TüV, der dann ja auch in der Pflicht steht) würde ich das in diesem Fall auch untersagen.

    es gibt so viele Umbauten an PKW wo z.b. eine andere Bremsanlage verbaut wird, da wird auch der Hersteller überstimmt, also alles einstellen? Ein Bekannter hat sich mal ein ganzes Auto selbst gebaut, Rohkarosse gekauft und alles selbst zusammengestellt, Bremse von Mercedes und Karosse war damals Opel.

  • es gibt so viele Umbauten an PKW wo z.b. eine andere Bremsanlage verbaut wird, da wird auch der Hersteller überstimmt, also alles einstellen? Ein Bekannter hat sich mal ein ganzes Auto selbst gebaut, Rohkarosse gekauft und alles selbst zusammengestellt, Bremse von Mercedes und Karosse war damals Opel.

    ... und? Wie oft willst du hier noch verbiegen, damit das für dich passt? In deinen Beispielen erfolgt eine Neubewertung nach einer technischen Änderung. Das ist etwas ganz anderes als ein und den selben Sachverhalt neu bewerten. Wenn ich als Hersteller mitbekomme, das ein anderer Prüfer mein Produkt ohne technische Änderung anders bewertet und in diesem Zusammenhang beispielsweise eine stärkere Beanspruchung möglich ist, würde ich keine Garantie etc. mehr gewähren. Als Versicherer im Schadensfall würde ich eine Zahlung verweigern oder mir das beim Prüfer wiederholen wenn sicherheitsrelevante Daten verändert wurden.

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • ..Als berufliche Arbeit oder Aufgabe sehe ich das hier nicht und als Arbeitgeber (z.B. TüV, der dann ja auch in der Pflicht steht) würde ich das in diesem Fall auch untersagen.

    KfzPrüfIngenieure, die eine Abnahme/HU etc. vornehmen, sind oftmals selbstständig.

    Und die übernehmen natürlich die Verantwortung für das, was sie tun.


    War in meinem Job genauso. Wäre in meinem Arbeitsbereich was in die Hose gegangen, hätte ich allein die volle Verantwortung mit allen rechtlichen Konsequenzen getragen.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • KfzPrüfIngenieure, die eine Abnahme/HU etc. vornehmen, sind oftmals selbstständig.

    Und die übernehmen natürlich die Verantwortung für das, was sie tun.


    War in meinem Job genauso. Wäre in meinem Arbeitsbereich was in die Hose gegangen, hätte ich allein die volle Verantwortung mit allen rechtlichen Konsequenzen getragen.

    ... und würdest du hier die Verantwortung übernehmen? Aus welchem Grund ohne Notwendigkeit ein Risiko eingehen?

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • .......na das ist doch mal was! Leider beim Reisen auf normalen Camps wohl kaum unterzubringen. Nun kann man sich virtuell noch über die Stützlast zanken.

    Wir sind da auch nur knapp drunter, bei uns funktioniert das schon seit über 6 Jahren. ;)

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Fragt sich ob die "um die Stützlast erhöhte zGG" auch wirklich Sinn macht, mehr Gesamtzuladung KFZ+WoWa erreicht man damit nicht , nur eine Umverteilung.

    Nö, das zulässige Gesamtgewicht wird doch erhöht. Und damit save bei irgendwelchen Kontrollen. ;)

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Nö, das zulässige Gesamtgewicht wird doch erhöht. Und damit save bei irgendwelchen Kontrollen. ;)

    Wenn es eine Herstellerfreigabe (strukturelle Tragfähigkeit des Aufbaus) dafür gibt , bedingt ja - Ich hab den Fall geschildert das es keine gibt. Das ist ein Unterschied , was in der ZB2 steht ist nachrangig. Ist ählich gelagert wie die Erhöhung der Anhängelast des Zugfahrzeugs (geht auch nur mit Herstellerfreigabe).


    Wird bei der Eintragung auch das zulässige Zuggesamtgewicht erhöht ? Wenn nicht ist es eben wie vor mir beschrieben.

  • Wird bei der Eintragung auch das zulässige Zuggesamtgewicht erhöht ? Wenn nicht ist es eben wie vor mir beschrieben.

    Warum muss das zulässige Gesamtzuggewicht erhöht werden. Es geht doch hier nur um den WoWa. Bei uns wären da noch 800kg Luft.

    Ich frage mich, warum du die Fähigkeiten und Befugnisse der ausführenden Prüfer in Frage stellst?

    Bei uns wurden alle erforderlichen Komponenten geprüft, die Einstempelungen fotografisch dokumentiert. Was denn noch? :/

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • ... und würdest du hier die Verantwortung übernehmen? Aus welchem Grund ohne Notwendigkeit ein Risiko eingehen?

    Wenn ich davon überzeugt bin, dass alle technischen Gegebenheiten passen, natürlich. Es ist war mein Job, Entscheidungen zu treffen und dafür die Verantwortung zu übernehmen.

    :w Caramichel


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  • Caramichel: Also hätten dir die Informationen im KFZ-Schein ausgereicht um das zGG um die Stützlast zu erhöhen. Mehr Infos hat ja auch kein Prüfer.

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • Caramichel: Also hätten dir die Informationen im KFZ-Schein ausgereicht um das zGG um die Stützlast zu erhöhen. Mehr Infos hat ja auch kein Prüfer.

    Das alleine dürfte nicht reichen, sondern

    Bei uns wurden alle erforderlichen Komponenten geprüft, die Einstempelungen fotografisch dokumentiert. Was denn noch? :/

    Damit sollte ein Prüfer etwas anfangen können. Sofern er es darf, kann und will.

    ;)

    mfg konny (Klaus)
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    Zur Zeit unterwegs.

  • Caramichel: Also hätten dir die Informationen im KFZ-Schein ausgereicht um das zGG um die Stützlast zu erhöhen. Mehr Infos hat ja auch kein Prüfer.

    Papier ist geduldig. Der kundige Prüfer kontrolliert und berücksichtigt den Ist-Zustand des Wowa. :up:

    Gruß
    Franjo001


    Ne quid nimis!


    S212 350 CDI (01/11) mit Lade- und Dauerplus und daran Jeunesse 540E mit1.8 to zGM (04/00)


  • Wird bei der Eintragung auch das zulässige Zuggesamtgewicht erhöht ? Wenn nicht ist es eben wie vor mir beschrieben.

    Nein, natürlich nicht, weil sich dieses zum einen nicht erhöht(1) und zum anderen, dies ein Wert des KFZ und nicht des WW ist.

    (1) was beim WW hinzukommt belastet das KFZ, insoweit ein Null-Summen Spiel

  • Das alleine dürfte nicht reichen, sondern

    Damit sollte ein Prüfer etwas anfangen können. Sofern er es darf, kann und will.

    ;)

    Ahja. Der Prüfer hat also kontrolliert, ob der Hersteller die Daten seines Produktes richtig auf die Teile gestempelt hat, hat das fotografisch dokumentiert und kommt dann zu dem Schluss, dass der Wohnwagen 100 kg mehr vertragen kann. Stellt er sich dabei auch die Frage, warum hat der Hersteller wohl auf die Achse 2000 kg gestempelt und als zGg 2000 kg eingetragen?

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • Ahja. Der Prüfer hat also kontrolliert, ob der Hersteller die Daten seines Produktes richtig auf die Teile gestempelt hat, hat das fotografisch dokumentiert und kommt dann zu dem Schluss, dass der Wohnwagen 100 kg mehr vertragen kann. Stellt er sich dabei auch die Frage, warum hat der Hersteller wohl auf die Achse 2000 kg gestempelt und als zGg 2000 kg eingetragen?

    Sehe ich auch so, wenn es so einfach wäre, könnten die Hersteller ohne Kostenaufwand, die Zuladung um mindestens 50 kg erhöhen, wäre sicherlich kein negatives Verkaufsargument. Aber vielleicht kenn die Hersteller ihre pappenheimer und wissen, dass viele Wohnwagen eh überladen werden und haben eine größere Reserve eingeplant ?

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Ein Hersteller (Achsen/Bremsen/Auflaufeinrichtung) gibt für sein Produkt das maximale Gewicht frei! Deswegen gestempelt/gestanzt und der Begriff Bauartgeprüfte Teile!


    Das sollte meiner Meinung nach auch nicht überschritten werden, obwohl das Bauteil (in dem Fall Achse) für eine gewisse Zeit auch eine Überschreitung ohne Probleme aushält!


    100kg oder 5% von 2000kg hört sich erstmal nicht viel an! Eine Überschreitung dieser auf eine Fahrleistung von z.B 100000km ist schon gewaltig!


    Gruß Marcel

  • .......na das ist doch mal was! Leider beim Reisen auf normalen Camps wohl kaum unterzubringen. Nun kann man sich virtuell noch über die Stützlast zanken.

    Och, hier auf Porto Sole steht so einer-und hat auch noch ne grosszügige Holzveranda....

  • wer schreibt etwas von einer überladung der Achse?

  • Ahja. Der Prüfer hat also kontrolliert, ob der Hersteller die Daten seines Produktes richtig auf die Teile gestempelt hat, hat das fotografisch dokumentiert und kommt dann zu dem Schluss, dass der Wohnwagen 100 kg mehr vertragen kann. Stellt er sich dabei auch die Frage, warum hat der Hersteller wohl auf die Achse 2000 kg gestempelt und als zGg 2000 kg eingetragen?

    Durch die Erhöhung der zGM um die höchstzulässige Stützlast wird die Achslast nicht geändert.

    Und natürlich sind bei der Beladung sowohl die zulässige Achs-, wie auch Stützlast einzuhalten.

    :w Caramichel


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  • Getreu nach dem Toyotamotto: Nichts ist unmöglich, so selbst schon erlebt, dass ein Camper sich wohl nicht um die Werte und die Bedeutung der Stützlast Gedanken gemacht hat, auf dem CP den WW abgekuppelt und ich habe mich gewundert, dass er er den WW vorn an der Deichsel mit einem Finger anheben könnte. Dazu gibt es zwei mögliche Erklärungen, der war kräftig oder die Stützlast war sehr niedrig. Nehmen wir mal den 2. Fall, dann liegt auf der Achse ein höheres Gewicht, nämlich fast das gesamte Gewicht des Wohnwagens. Als Beispiel: Achslast 1500 kg, Stützlast 100 kg, papiermässig aufgelastet 1600kg, auf der Achse lasten dann aber fast die vollen 1600 kg, wenn der WW mit 1600kg tatsächlich beladen ist, oder sehe ich das was falsch?

    Gruß Jürgen

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