Trotz Auflastung am Limit

  • Nö, kann natürlich sein.

    Aber davor ist man nie gefeit. Wer Stütz- und Achslast grundsätzlich nicht einhält, wird sich auch um solche Finessen wie Erhöhung der zGM um die Stützlast auf dem Papier keine Gedanken machen.

    Fällt unter Eigenverantwortung.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Durch die Erhöhung der zGM um die höchstzulässige Stützlast wird die Achslast nicht geändert.

    Und natürlich sind bei der Beladung sowohl die zulässige Achs-, wie auch Stützlast einzuhalten.

    Was ist das für ein Rumgeeiere

    Natürlich wird die Achslast nicht geändert, aber sie wird überschritten. Der Achsenhersteller gibt 2000 kg vor. Der Hersteller des WW lässt daraufhin ein zGg von 2000kg eintragen. Laut EU-Richtlinie zählt die Stützlast zum zGG. Und ein Prüfer erhöht mit den selben Daten, ohne technische Prüfung, das zGG um die Stützlast auf 2100 kg. Dabei verstößt er gegen die Vorgaben des Herstellers und gegen die Eu-Richtlinie.


    Und lieber Caramichel: Die Frage habe ich schon mal gestellt. "Würdest du die Verantwortung für so eine Änderung übernehmen?"


    Davon abgesehen wird es auch im Schadensfall mit der Versicherung Probleme geben. Vergleichsweise bei einem WW-Unfall in Frankreich bei 120 km.

    Erlaubt waren 130, aber der Hersteller gibt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100 km für den WW an. Viel Spaß dann.

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • Natürlich wird die Achslast nicht geändert, aber sie wird überschritten. Der Achsenhersteller gibt 2000 kg vor. Der Hersteller des WW lässt daraufhin ein zGg von 2000kg eintragen. Laut EU-Richtlinie zählt die Stützlast zum zGG.

    Nein, wenn sich der Halter an die Daten seiner Zulassungsbescheinigung hält, wird die Achslast nicht überschritten.

    Richtig, die Stützlast rechnet auf die zGM an, ebenso die Achslast - d.h. Achslast & Stützlast= zGM.

    Ist kein Rumgeeiere, sondern simple Mathematik.

    Und wie ich schon schrieb: Ja, ich würde das so eintragen.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Achslast & Stützlast= zGM.

    Herstellervorgabe ZGg 2000kg, Stützlast WW 100 kg, Stützlast PKW 75 kg Achslast = zGg-Stützlast ---> Bei Einhaltung der Herstellerangaben wird die Achse mit max 1925 kg belastet


    Geändertes ZGg = 2100, Stützlast WW = 100, Stützlast PKW = 75 --> tatsächliche Belastung der Achse = 2025

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • Was ist das für ein Rumgeeiere

    verstehe ich nicht?

    Natürlich wird die Achslast nicht geändert, aber sie wird überschritten. Der Achsenhersteller gibt 2000 kg vor. Der Hersteller des WW lässt daraufhin ein zGg von 2000kg eintragen. Laut EU-Richtlinie zählt die Stützlast zum zGG. Und ein Prüfer erhöht mit den selben Daten, ohne technische Prüfung, das zGG um die Stützlast auf 2100 kg.

    Die Achslast bleibt bestehen, logischerweise.

    Wieso ohne technische Prüfung? Ich hatte hier aufgeführt, was bei uns gemacht wurde. Für mich war das eine technische Prüfung. Die Einhaltung der Stützlast und das nicht Überschreiten der Achslast obliegt dem Fahrer, genau wie ohne diese Eintragung auch. Ich verstehe noch immer nicht, warum das hier einfach nicht akzeptiert wird? Wollt ihr den Sachverständigen ihre Arbeit erklären?

    :/

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Herstellervorgabe ZGg 2000kg, Stützlast WW 100 kg, Stützlast PKW 75 kg Achslast = zGg-Stützlast ---> Bei Einhaltung der Herstellerangaben wird die Achse mit max 1925 kg belastet


    Geändertes ZGg = 2100, Stützlast WW = 100, Stützlast PKW = 75 --> tatsächliche Belastung der Achse = 2025

    und woher nimmst du die Annahme das es jemand so macht? Richtig wäre in dem Fall 2000kg achslast und 75kg Stützlast, es sagt keiner das ich die 2100kg ausnutzen muss

  • Herstellervorgabe ZGg 2000kg, Stützlast WW 100 kg, Stützlast PKW 75 kg Achslast = zGg-Stützlast ---> Bei Einhaltung der Herstellerangaben wird die Achse mit max 1925 kg belastet


    Geändertes ZGg = 2100, Stützlast WW = 100, Stützlast PKW = 75 --> tatsächliche Belastung der Achse = 2025

    Nen Auto mit nur 75 kg Stützlast hat keine 2 to Anhängelast.


    Gruß, der Feger

    Der Weg ist das Ziel, auch wenn es keinen Weg mehr gibt, sondern nur noch eine Richtung.....

  • Herstellervorgabe ZGg 2000kg, Stützlast WW 100 kg, Stützlast PKW 75 kg Achslast = zGg-Stützlast ---> Bei Einhaltung der Herstellerangaben wird die Achse mit max 1925 kg belastet


    Geändertes ZGg = 2100, Stützlast WW = 100, Stützlast PKW = 75 --> tatsächliche Belastung der Achse = 2025

    Du hast es nicht verstanden. Natürlich ist unverändert immer die Achslast einzuhalten.

    Diese "Papierauflastung" ist doch nur dann relevant, wenn der Anhänger abgekuppelt gewogen wird.

    Im Fahrbetrieb wird die Stützlast unverändert dem Zugfahrzeug zugeschlagen und die Achslast dem Anhänger.

    D.h. bei zGM 2.100 kg, zulässiger Achslast 2.000 kg und zulässiger Stützlast 100 kg wird die Achse bei korrekter Beladung mit maximal 2.000 kg belastet.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

    Einmal editiert, zuletzt von Caramichel ()

  • ....

    Diese "Papierauflastung" ist doch nur dann relevant, wenn der Anhänger abgekuppelt gewogen wird.

    Im Fahrbetrieb wird die Stützlast unverändert dem Zugfahrzeug zugeschlagen und die Achslast dem Anhänger.

    D.h. bei zGM 2.100 kg, zulässiger Achslast 2.000 kg und zulässiger Stützlast 100 kg wird die Achse bei korrekter Beladung mit maximal 2.000 kg belastet.

    Moin,


    genau das ist uns auf der A10 in Österreich passiert....wiegen im abgekuppelten Zustand .

    Typschild am Wohnwagen zeigt die verbaute Achse mit 1900 Kg, gewogen abgehängt hatten wir 1980 Kg und schon sah man in ein "frohlockendes Grinsen" beim Kontrollorgan... :P


    Auf meinen Hinweis dann ein gründlicher Blick in die Zulassungsbescheinigung und dort dann die 2000 kg bei zul. Gesamtgewicht gesehen..... :|

    Zunächst ungläubigen Erstaunen und dann Rufen nach den restlichen Mitgliedern der Kontrollgruppe....


    Fazit:


    Problemlose Weiterfahrt nach aufklärenden Hinweisen auf die Zusammenhänge bei den Gewichten durch mich.... :smiley:


    Also hatte sich nachweislich unsere "Auflastung" durch/ um die Stützlast gelohnt, nur mal so....

  • Jürgen,


    dass passiert Dir nicht nur im Ausland. Hatte dazu vor Jahresfrist eine heiße Diskussion im Freundeskreis vom Polizeisportverein.


    Nur einer der anwwesenden Blaulinge (sind nicht alles Polizisten im Verein) wusste um die Regelung, obwohl fast alle im Außenbereich tätig sind.


    Die BRD interne 5% Regelung kannten immerhin mehr als die Hälfte.


    Du hast es nicht verstanden.

    Der Eindruck entsteht in der Tat. Aber mit Ungläubigen ist auch schlecht zu diskutieren.



    und woher nimmst du die Annahme das es jemand so macht? Richtig wäre in dem Fall 2000kg achslast und 75kg Stützlast, es sagt keiner das ich die 2100kg ausnutzen muss

    Ersetze "muss" durch "darf", dann ist es vollständig.

  • und woher nimmst du die Annahme das es jemand so macht? Richtig wäre in dem Fall 2000kg achslast und 75kg Stützlast, es sagt keiner das ich die 2100kg ausnutzen muss

    Meiner Meinung nach, kann man nur etwas genehmigen, wenn man damit so etwas ausschließt. Aber, dass muss jeder Prüfer selber verantworten.

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • Meiner Meinung nach, kann man nur etwas genehmigen, wenn man damit so etwas ausschließt. Aber, dass muss jeder Prüfer selber verantworten.

    du hast echt seltsame Ansichten, auch ein Wohnwagen ab Werk kann überladen werden, ich darf auch einen WW mit einen ZGG von 2T an einen PKW hängen der nur 1,5t ziehen darf, liegt alles in der Verantwortung vom Fahrer das Gewicht einzuhalten.

  • Meiner Meinung nach, kann man nur etwas genehmigen, wenn man damit so etwas ausschließt.

    Mein erster Wohnwagen hatte ein zGG von 1800kg, mein Zugfahrzeug eine maximale Anhängelast von 1600kg. Das war durchaus legal, solange ich den WW nicht über 1600kg (resp. 1680kg dank Stützlast) belud.
    Nach Deiner Meinung hätte mir das verboten werden müssen.

    Meiner Meinung nach liegt es durchaus in der Verantwortung des Lenkers. Ich muss mich ja auch aktiv an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, das macht mein Fahrzeug nicht automatisch, obwohl es nicht erlaubt ist, schneller zu fahren.

  • Was für eine geile Diskussion.....


    Ich kann auch einen 3,5to.-Anhänger an einen VW Lupo hängen, wenn er tatsächlich nicht mehr wiegt als die max. Anhängelast des Lupos zulässt.

  • Meiner Meinung nach, kann man nur etwas genehmigen, wenn man damit so etwas ausschließt. Aber, dass muss jeder Prüfer selber verantworten.

    Irgendwie willst du jetzt einfach nur Recht behalten? :/

    Nimm es hin wie es ist, weil es so ist. Schöne Reisen weiterhin. :ok:

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • du hast echt seltsame Ansichten, auch ein Wohnwagen ab Werk kann überladen werden, ich darf auch einen WW mit einen ZGG von 2T an einen PKW hängen der nur 1,5t ziehen darf, liegt alles in der Verantwortung vom Fahrer das Gewicht einzuhalten.

    Mal grundsätzlich: Damit wir uns richtig verstehen, ich finde die Doppelbelastung der Stützlast nicht richtig und finde, dass der Hersteller das ändern müsste. Eindeutige Regelung ab Werk. Im Fahrbetrieb lastet die Stützlast nicht auf der Achse ist also von der Logik nicht dem zGG im Fahrbetrieb zuzuordnen. Das habe ich schon am Anfang des Threads geschrieben. Ich bin nicht der Meinung, dass sich ein Prüfer über die Vorgaben des Herstellers hinwegsetzen sollte. Gründe habe ich dafür genannt, u.A. sehe ich Probleme mit der Versicherung (Bsp Unfall mit Gespann in F bei 120 km). Nun zum obigen Zitat. Natürlich ist der Fahrer verantwortlich, entsprechende Daten einzuhalten. Die jenigen von euch, die eine Erhöhung des zGG durchbekommen haben, sind bei einer Kontrolle (sofern eure Erklärung verstanden wird) fein raus. Es geht auch nicht darum, was der Fahrer darf, sondern darum, was der Prüfer darf und dann verantworten muss. M.M.n. wäre so eine Eintragungsänderung nur mit Sternchen möglich und die Bedingungen müssten im Anhang erwähnt werden. (wie bei Tempo 100) z.B. "* Erhöhung des zGG um die zulässige Stützlast". Das könnte aber auch der Hersteller machen und dann wäre es eine saubere Lösung. Vorteil wäre, das das (mit Sternchen) eingetragene zGg niedriger bleibt und so für Tempo 100 einfacher wäre.

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI


  • Nach Deiner Meinung hätte mir das verboten werden müssen.

    Nein. Du redest von der Anhängelast. Da ist die Definition, das nur die gezogene Last darunter fällt und nicht die gestützte. Die von dir beschriebene Konstellation ist die einzige, die zu einer Erhöhung der Wohnwagenzuladung um die Stützlast führt. Hier geht es ums Gesamtgewicht und da ist die Definition halt anders.

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • Warum kauft man sich nicht gleich den richtigen WW mit ausreichender Zuladung?

    Alle Gewichte sind doch beim Kauf / Bestellung bekannt.

    Z.B.

    Leergewicht 1300 kg + 5 % Toleranz = 1365 kg

    Mover, Batterie, Markise, Solar und sonst. Zubehör ca. 180 kg

    Gewünschte Zuladung 350 kg

    Ergibt eine zGM von 1895 kg

    In diesem Beispiel würde ich einen WW mit 1900 / 2000 kg zGM kaufen.


    Diese Rechnung kann man ganz auf seine Bedürfnisse erstellen.

  • Warum kauft man sich nicht gleich den richtigen WW mit ausreichender Zuladung?

    Alle Gewichte sind doch beim Kauf / Bestellung bekannt.

    ...

    Es gibt halt - insbesondere ältere - WoWa, die sind schon quasi ab Werk am Letzten mit.

    Und wieder andere werden nachträglich mit aufgerüstet.

    Und es gibt viele, die kaufen gebrauchte Wagen.

    Und es gibt Erstkäufer, die lassen sich jeden Mist einbauen, vergessen aber das Wichtigste - die Auflastung.


    .... tbc ....


    Wir haben insgesamt (nach Abzug aller Einbauten) knapp 850 kg Zuladung - das reicht für unsere Langzeitreisen.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • M.M.n. wäre so eine Eintragungsänderung nur mit Sternchen möglich und die Bedingungen müssten im Anhang erwähnt werden. (wie bei Tempo 100) z.B. "* Erhöhung des zGG um die zulässige Stützlast"

    Hallo.


    Ich habe es machen lassen, Stützlast zum zGg eingetragen.

    Vorher zGg 1500kg, jetzt 1600kg,

    Achse1 (Stützlast) 100kg

    Achse2 1500kg


    Vorher durfte der Ww angekuppelt die Achse 2 mit max 1400kg belastet werden, jetzt mit 1500kg. (Zugfahrzeug hat 100kg Stützlast)


    In den Bemerkungen steht auch drin:

    Beim Beladen ist auf die Gewichtsverteilung Achse 1 und 2 zu achten (sinngemäß)


    Weinsi

    In dieser Welt muß man viel ertragen, sogar sich selbst. :w

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!