Trotz Auflastung am Limit

  • So macht das Sinn :thumbup:

    :0-0: Ab Juli 21 Knaus Südwind 540 UE 60y E. Zugfahrzeug VW Arteon TDI

  • ..

    In den Bemerkungen steht auch drin:

    Beim Beladen ist auf die Gewichtsverteilung Achse 1 und 2 zu achten (sinngemäß)

    ...

    Das ist üblicherweise so, dafür gibt es Feld.

    :w Caramichel


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    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Beitrag von franjo001 ()

    Dieser Beitrag wurde von Madness aus folgendem Grund gelöscht: Umgangston ().
  • Hat's H.... geregnet? Davon rede ich von Anfang an. :undweg:


    Vielleich klappt's ja auch bei Jarni1955 . :/

    Nein hat es nicht. Durch die Regelung, dass die Stützlast zum zGG des Anhängers gehört, geht die Stützlast einmal „ verloren“, weil die Stützlast tatsächlich auf dem Zugfahrzeug lastet und damit die Zuladung des Zugfahrzeugs vermindert. Man könnte deshalb darüber nachdenken, die Stützlast nicht dem Anhänger zuzurechnen, aber dann dürfte nur die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs zugerechnet werden und nicht die Stützlast des Anhängers. Da die Zugfahrzeuge unterschiedliche Stützlasten haben ( irgendwas zwischen 60 und 150 kg, bei Quads vielleicht noch weniger) gibt es keinen eindeutigen Wert, der in den Papieren eingetragen werden kann. Oder es müssten bei jeder Kontrolle

    die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs herangezogen werden, um das zGG des Anhängers ermitteln zu können.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • .... Da die Zugfahrzeuge unterschiedliche Stützlasten haben ( irgendwas zwischen 60 und 150 kg, bei Quads vielleicht noch weniger) gibt es keinen eindeutigen Wert, der in den Papieren eingetragen werden kann. ..

    Wie schon geschrieben, dazu reicht ein Vermerk im Feld 22.

    Ist eigentlich ganz simpel.

    Die Stützlast ist doch auch ein variabler Wert, der sich am Zugfahrzeug orientiert.

    Nach Deiner Sichtweise müsste dann für jedes Zugfahrzeug die Zulassungsbescheinigung des Anhängers umgeschrieben werden.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

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  • Wie schon geschrieben, dazu reicht ein Vermerk im Feld 22.

    Ist eigentlich ganz simpel.

    Die Stützlast ist doch auch ein variabler Wert, der sich am Zugfahrzeug orientiert.

    Nach Deiner Sichtweise müsste dann für jedes Zugfahrzeug die Zulassungsbescheinigung des Anhängers umgeschrieben werden.

    Nein, es gibt einmal die Stützlast des Anhängers ( fester Wert) und die Stützlast des Zugfahrzeugs ( auch fester wert), es gilt immer der niedrigere der beiden Werte , ist so festgelegt und eindeutig und es muss nichts geändert werden .

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Nur um das klarzustellen:

    Bei der Stützlast vom Anhänger und vom Zugfahrzeug meine ich in meinem vorigen Beitrag natürlich die technisch bauartbedingten Stützlasten.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Nein hat es nicht.


    Oder es müssten bei jeder Kontrolle

    die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs herangezogen werden, um das zGG des Anhängers ermitteln zu können.

    Nein, offenbar nicht. :anbet:


    Es reicht ein Blick in die Papiere. Die zGm meines Hängers bleibt immer 1.800 kg. Weil mein Auto nur 85 kg zul. Stützlast eingetragen hat, muss ich beim Wowa auf 15 kg möglicher Zuladung verzichten, um alle Werte einzuhalten. Dafür bin ich als Fahrer zuständig und weder TÜV noch sonstwer. :w :w :w

    Gruß
    Franjo001


    Ne quid nimis!


    S212 350 CDI (01/11) mit Lade- und Dauerplus und daran Jeunesse 540E mit1.8 to zGM (04/00)


  • Nein, es gibt einmal die Stützlast des Anhängers ( fester Wert) und die Stützlast des Zugfahrzeugs ( auch fester wert), es gilt immer der niedrigere der beiden Werte , ist so festgelegt und eindeutig und es muss nichts geändert werden .

    Ja, ist klar. Hat aber nichts mit meiner Aussage zu tun.

    Aber Nachdenken hilft:

    Die Stützlast eines WoWa beträgt i.d.R. 100 kg (bis auf wenige Ausnahmen), die des Zugfahrzeugs kann unterschiedlich sein.

    Daher reicht - wie ich schrieb - ein Vermerk in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung des Anhängers, die die Bedingung inkludiert.


    Man muss nicht jeden Pfurz im Detail beschreiben.

    Das ist genauso wie bei vielen rechtlichen Regelungen, die nicht expressis verbis niedergeschrieben sind, sondern sich aus übergeordneten Regelungen oder der Zusammenschau verschiedener Regelungen ergeben.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

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  • Unser Yeti hat 2100 kg Anhängelast, aber nur 85 Kg Stützlast.


    Skoda Superb Combi 4x4 TDI: 2.200 kg / 90 kg

    Bis auf 1kg bzw 2kg im oberen Beispiel so ziemlich genau die 4% der Anhängelast!


    Bei Thotti wären es 5kg zu wenig! Sehe ich aber als unkritisch an!


    Meiner BMW 330i: 1800kg / 75kg

  • Bis auf 1kg bzw 2kg im oberen Beispiel so ziemlich genau die 4% der Anhängelast!


    Bei Thotti wären es 5kg zu wenig! Sehe ich aber als unkritisch an!


    Meiner BMW 330i: 1800kg / 75kg

    Bei mir fehlen dann sogar 12kg :P

    Gut, die 3,5to hatte ich noch nicht dran. Wat nu? ;)

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Nach § 44 StVZO 4% des tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers, sie muss aber 25 kg nicht übersteigen, daher könnten Zugfahrzeuge ein Stützlast von nur 25 kg haben, dürften aber jeden Anhänger bis 3,5 t ziehen .

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Nach § 44 StVZO 4% des tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers, sie muss aber 25 kg nicht übersteigen, daher könnten Zugfahrzeuge ein Stützlast von nur 25 kg haben, dürften aber jeden Anhänger bis 3,5 t ziehen .

    Das stand vor 30/40 Jahren mal so auf den Aufklebern an der Auflaufeinrichtung.

    Da steht aber mindest Stützlast? =O

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Das stand vor 30/40 Jahren mal so auf den Aufklebern an der Auflaufeinrichtung.

    Da steht aber mindest Stützlast? =O

    Ist doch eine eindeutig:

    "...Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen."

    Quelle


    Der fettgedruckte Halbsatz schränkt die vorhergehende Aussage zu den 4% ein, d.h. 25 kg reicht.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Der fettgedruckte Halbsatz schränkt die vorhergehende Aussage zu den 4% ein, d.h. 25 kg reicht.

    Genau!


    Oder in kg ausgedrückt kannst du Anhänger von 625kg-3500kg mit einer Stützlast von 25kg rechtlich gesehen fahren!


    konny28

    Was hat/darf deine Kegelbahn an Stützlast?


    Gruß Marcel

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