So macht das Sinn
Trotz Auflastung am Limit
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In den Bemerkungen steht auch drin:
Beim Beladen ist auf die Gewichtsverteilung Achse 1 und 2 zu achten (sinngemäß)
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Das ist üblicherweise so, dafür gibt es Feld.
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So macht das Sinn
Na endlich.
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Nein hat es nicht. Durch die Regelung, dass die Stützlast zum zGG des Anhängers gehört, geht die Stützlast einmal „ verloren“, weil die Stützlast tatsächlich auf dem Zugfahrzeug lastet und damit die Zuladung des Zugfahrzeugs vermindert. Man könnte deshalb darüber nachdenken, die Stützlast nicht dem Anhänger zuzurechnen, aber dann dürfte nur die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs zugerechnet werden und nicht die Stützlast des Anhängers. Da die Zugfahrzeuge unterschiedliche Stützlasten haben ( irgendwas zwischen 60 und 150 kg, bei Quads vielleicht noch weniger) gibt es keinen eindeutigen Wert, der in den Papieren eingetragen werden kann. Oder es müssten bei jeder Kontrolle
die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs herangezogen werden, um das zGG des Anhängers ermitteln zu können.
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.... Da die Zugfahrzeuge unterschiedliche Stützlasten haben ( irgendwas zwischen 60 und 150 kg, bei Quads vielleicht noch weniger) gibt es keinen eindeutigen Wert, der in den Papieren eingetragen werden kann. ..
Wie schon geschrieben, dazu reicht ein Vermerk im Feld 22.
Ist eigentlich ganz simpel.
Die Stützlast ist doch auch ein variabler Wert, der sich am Zugfahrzeug orientiert.
Nach Deiner Sichtweise müsste dann für jedes Zugfahrzeug die Zulassungsbescheinigung des Anhängers umgeschrieben werden.
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Wie schon geschrieben, dazu reicht ein Vermerk im Feld 22.
Ist eigentlich ganz simpel.
Die Stützlast ist doch auch ein variabler Wert, der sich am Zugfahrzeug orientiert.
Nach Deiner Sichtweise müsste dann für jedes Zugfahrzeug die Zulassungsbescheinigung des Anhängers umgeschrieben werden.
Nein, es gibt einmal die Stützlast des Anhängers ( fester Wert) und die Stützlast des Zugfahrzeugs ( auch fester wert), es gilt immer der niedrigere der beiden Werte , ist so festgelegt und eindeutig und es muss nichts geändert werden .
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Nur um das klarzustellen:
Bei der Stützlast vom Anhänger und vom Zugfahrzeug meine ich in meinem vorigen Beitrag natürlich die technisch bauartbedingten Stützlasten.
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Nein hat es nicht.
Oder es müssten bei jeder Kontrolle
die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs herangezogen werden, um das zGG des Anhängers ermitteln zu können.
Nein, offenbar nicht.
Es reicht ein Blick in die Papiere. Die zGm meines Hängers bleibt immer 1.800 kg. Weil mein Auto nur 85 kg zul. Stützlast eingetragen hat, muss ich beim Wowa auf 15 kg möglicher Zuladung verzichten, um alle Werte einzuhalten. Dafür bin ich als Fahrer zuständig und weder TÜV noch sonstwer.
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... scheinbar gibts keine "Kreuzworträtselhefte" mehr.....
.-)
D.
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Nein, es gibt einmal die Stützlast des Anhängers ( fester Wert) und die Stützlast des Zugfahrzeugs ( auch fester wert), es gilt immer der niedrigere der beiden Werte , ist so festgelegt und eindeutig und es muss nichts geändert werden .
Ja, ist klar. Hat aber nichts mit meiner Aussage zu tun.
Aber Nachdenken hilft:
Die Stützlast eines WoWa beträgt i.d.R. 100 kg (bis auf wenige Ausnahmen), die des Zugfahrzeugs kann unterschiedlich sein.
Daher reicht - wie ich schrieb - ein Vermerk in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung des Anhängers, die die Bedingung inkludiert.
Man muss nicht jeden Pfurz im Detail beschreiben.
Das ist genauso wie bei vielen rechtlichen Regelungen, die nicht expressis verbis niedergeschrieben sind, sondern sich aus übergeordneten Regelungen oder der Zusammenschau verschiedener Regelungen ergeben.
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Nen Auto mit nur 75 kg Stützlast hat keine 2 to Anhängelast.
Gruß, der Feger
Unser Yeti hat 2100 kg Anhängelast, aber nur 85 Kg Stützlast.
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Mein Skoda Kodiaq 2024er 150PS TDI hat 2000kg und 75kg Stützlast.
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Skoda Superb Combi 4x4 TDI: 2.200 kg / 90 kg
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Unser Yeti hat 2100 kg Anhängelast, aber nur 85 Kg Stützlast.
Skoda Superb Combi 4x4 TDI: 2.200 kg / 90 kg
Bis auf 1kg bzw 2kg im oberen Beispiel so ziemlich genau die 4% der Anhängelast!
Bei Thotti wären es 5kg zu wenig! Sehe ich aber als unkritisch an!
Meiner BMW 330i: 1800kg / 75kg
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Bis auf 1kg bzw 2kg im oberen Beispiel so ziemlich genau die 4% der Anhängelast!
Bei Thotti wären es 5kg zu wenig! Sehe ich aber als unkritisch an!
Meiner BMW 330i: 1800kg / 75kg
Bei mir fehlen dann sogar 12kg
Gut, die 3,5to hatte ich noch nicht dran. Wat nu?
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Nach § 44 StVZO 4% des tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers, sie muss aber 25 kg nicht übersteigen, daher könnten Zugfahrzeuge ein Stützlast von nur 25 kg haben, dürften aber jeden Anhänger bis 3,5 t ziehen .
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Nach § 44 StVZO 4% des tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers, sie muss aber 25 kg nicht übersteigen, daher könnten Zugfahrzeuge ein Stützlast von nur 25 kg haben, dürften aber jeden Anhänger bis 3,5 t ziehen .
Das stand vor 30/40 Jahren mal so auf den Aufklebern an der Auflaufeinrichtung.
Da steht aber mindest Stützlast?
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Das stand vor 30/40 Jahren mal so auf den Aufklebern an der Auflaufeinrichtung.
Da steht aber mindest Stützlast?
Ist doch eine eindeutig:
"...Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen."
Der fettgedruckte Halbsatz schränkt die vorhergehende Aussage zu den 4% ein, d.h. 25 kg reicht.
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Der fettgedruckte Halbsatz schränkt die vorhergehende Aussage zu den 4% ein, d.h. 25 kg reicht.
Genau!
Oder in kg ausgedrückt kannst du Anhänger von 625kg-3500kg mit einer Stützlast von 25kg rechtlich gesehen fahren!
Was hat/darf deine Kegelbahn an Stützlast?
Gruß Marcel
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