Wohnwagen-Versicherung - Qual der Wahl, was braucht man, was nicht?

  • Das ist schon seit über 20 Jahren nicht mehr so. Vgl. in #11 erwähntes Urteil des BGH.

    Ja, stimmt, ist 2002 geändert worden.

    Gruß Michael


    Unterwegs mit Hobby 540 UL, der von einem Tiguan TDI gezogen wird. Mit dabei ist natürlich meine Angetraute.

  • im angehangenen Zustand

    Genau da ist der knasus Kacktus.

    Löst er sich während der Fahrt vom Zugfahrzeug oder du moverst auf dem Stellplatz und es entsteht ein Schaden.

    :/

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Genau da ist der knasus Kacktus.

    Löst er sich während der Fahrt vom Zugfahrzeug oder du moverst auf dem Stellplatz und es entsteht ein Schaden.

    :/

    Was genau soll nun dabei der Knackpunkt sein?

    Gruß Michael


    Unterwegs mit Hobby 540 UL, der von einem Tiguan TDI gezogen wird. Mit dabei ist natürlich meine Angetraute.

  • Für was brauche ich eine Vollkasko Versicherung???

    Wie soll der Wohnwagen alleine einen Schaden verursachen wenn er Ordnungsgemäß abgestellt ist??

    Ist er am Zugfahrzeug und wird durch Rangieren (mir so geschehen :xwall: ) ein anderes Objekt Beschädigt dann ist der Schaden über die Kfz-Haftpflichversicherung abgedeckt weil der Wohnwagen am Fahrzeug war.

    Der Schaden wird nur über die Hängerversicherung abgedeckt wenn kein Zugfahrzeug aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaangehängt ist und zum Beispiel mit dem Mover der Schaden verursacht wird.

    Schön, Schön, doch stellt sich mir die FRAGE: Wer bezahlt dabei den Schaden am eigenen Wohnwagen? Oder kann der dabei niemals nie einen Schaden erleiden?


    Zum Beispiel wenn er abgestellt wurde und jemand anders ihn mit einer schönen langgezogenen Delle verziert, wo auch das Blech gerissen ist? Dummerweise ist der Verursacher noch unehrlich, hat nicht gewartet sondern sich verpisst und keiner hat es gesehen.


    Ach was schreibe ich, es gibt ja nur ehrliche Menschen und kommt, zum Beispiel auf Supermarktparkplätzen, ja nie vor.

    Zahlt ja immer die gegnerische HP oder der CP-Betreiber, weil der Baum vom Platz unerwartet vor den Wohnwagen gesprungen ist als man gemovert hat und dabei Dellen, Kratzer und andere Schäden hinterlässt. Die meisten Bäume sind aber gut erzogen und gehen lieber zur Seite, wenn so ein WW anrollt.

  • Das ist schon seit über 20 Jahren nicht mehr so. Vgl. in #11 erwähntes Urteil des BGH.

    Nicht unbedingt. Zum Beispiel der Anhänger verliert ein Rad, dass Rad rollt gegen einen PKW. Dann ist die Haftpflicht des Anhängers

    zuständig, denn es besteht kein direkter kausaler Zusammenhang mit dem Zugfahrzeug, denn das Zugfahrzeug kann nichts für das Rad vom Anhänger. Oder der Anhänger brennt und der neben dem stehenden WW auch.

    Es gibt so viele Möglichkeiten, aber von Fall zu Fall Unterschiede.

    Deshalb nicht immer alles Allgemeinen betrachten.


    Mir hat mal ein Spezialist für Versicherungen gesagt:

    Die Versicherungsbedingungen versteht nur der, wer sie gemacht hat.

    und das ist so.


    P.S. Ich habe es im #10 ja schon erwähnt und gewusst, es gibt so viele Besserwisser hier.

    Deshalb sollte es jeder für sich selbst entscheiden

    was er für eine Versicherung macht und vor allem, bei welcher Gesellschaft.

    Im Schadensfall hilft das Forum dem User hier nicht direkt.


    :undweg: :undweg: :undweg:

  • Zum Thema Vollkasko:


    Ich werfe also (hoffentlich nicht, passiert aber) ein Gespann auf der Autobahn um. Auto und Wohnwagen Schrott. Da bezahlt niemals nicht die VK des Autos den Schaden des Wohnwagens.

  • Für was brauche ich eine Vollkasko Versicherung???

    Wie soll der Wohnwagen alleine einen Schaden verursachen wenn er Ordnungsgemäß abgestellt ist??

    ...

    Der WoWa steht auf einem CP. Der Bach am CP tritt über die Ufer und zerstört den WoWa.


    Am abgestellten WoWa löst sich die Bremse, er rollt auf die Fahrbahn und wird von einem LKW zerstört.


    Der WoWa ist nicht richtig angehängt, nach kurzer Fahrt springt er von der Kugel und wird beim Aufprall auf das folgende Fahrzeug zerstört.


    Ein gegnerisches Fahrzeug schlingert, drängt mich ab, das Gespann landet im Graben, der Gegner verschwindet.


    Man kommt auf der Straße wegen eines vorbeifahrenden Transporters und/oder nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schlingern, das Gespann kippt um.


    Ein Reifen am WoWa platzt, das Gespann kippt um.


    ....tbc ...

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • In Ergänzung:


    Ein Ausländer verursacht einen Unfall

    Schuldfrage nicht klar oder Gegner ist nicht versichert.


    Unfall beim movern


    Unfall beim Schieben auf Abstellplatz oder Campingplatz


    Ein Reifen am WoWa platzt, das Gespann kippt um.

    Wobei dafür bei einigen Versicherungen spezielle Vorgaben eingehalten werden müssen


    Gruß Thomas

  • ..


    Wobei dafür bei einigen Versicherungen spezielle Vorgaben eingehalten werden müssen


    Gruß Thomas

    Das ist m.E. zweiteilig: Der geplatzte Reifen kann Betriebs- oder Unfallschaden (ohne/mit äusserem Einfluß) sein, am durch Aufprall zerstörten/beschädigten WoWa ist ein Unfallschaden entstanden.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Wenn das Gespann umkippt ist das ein Unfall, wenn nur der Reifen platzt und die Fetzen beschädigen das Radhaus, dann ist kein Unfall, da die Beschädigung nicht durch eine von außen kommenden Ereignis eingetreten ist .

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Ja, das Leben steckt voller Gefahren, was könnte denn noch alles so passieren? :bla:

    Gruß Michael


    Unterwegs mit Hobby 540 UL, der von einem Tiguan TDI gezogen wird. Mit dabei ist natürlich meine Angetraute.

  • temporäre VK gibts bei der HUK.

    Kostet ca. 65€ für 4 Wochen.


    Besser als einen Versicherungsvertreter finde ich es, die Versicherungsbedingungen selber zu lesen. Da steht relativ klar was versichert ist und was nicht. Bei speziellen Fragen lese ich halt nach, dann weiß ich es sicher. Die Zeiten wo man es nicht verstehen konnte/sollte sind lange vorbei.

    Und wenn dir ein VersicherungsMeister z.B. erzählt, den geplatzten Reifen zahlt die VK, dann hilft das halt nichts weil es anders drinsteht. Von denen habe ich schon so viel Mist gehört, dass ich nur noch Online Versicherungen mache.

    Das kostet Zeit und Beschäftigung, lohnt sich aber im Schadensfall und für den Geldbeutel und hat den Vorteil, dass man sich mit seinen Sachen wirklich auskennt.

  • Da muss man viel Lesen, vor allem, wenn man vergleichen will. Aber immer noch besser, als die Experten hier im Forum, die da behaupten, ein Reifenplatzer ist versichert.


    Man sollte schon selbst wissen, was einem wichtig ist, und gegen was man zusätzlich zur Haftpflicht versichert sein will. Da deckt die TK schon einen großen Teil ab, was einem an Ungemach zustoßen kann. Wer dann auch die eigenen Unachtsamkeiten versichert haben will, nimmt die VK, in der schon die TK enthalten ist.

    Das alles mit den verschiedenen Versicherungen zu vergleichen ist zeitlich sehr aufwendig, wobei das auch oft nur Einzelpunkte sind. Wichtig sind dann die Bedingungen.


    Ich bin bei einer Agentur, die mich in diesen Fragen berät, und dann die passenden Versicherung aussucht. Bei der muss ich keine Sorgen haben, über den Tisch gezogen zu werden. Im Schadensfall setzt sich die Agentur in meinem Auftrag mit der Versicherung in Verbindung, und wickelt den Schaden für mich ab. Bisher war das, bei den wenigen Schäden , immer problemlos und schnell.

    Gruß Michael


    Unterwegs mit Hobby 540 UL, der von einem Tiguan TDI gezogen wird. Mit dabei ist natürlich meine Angetraute.

  • Da muss man viel Lesen, vor allem, wenn man vergleichen will. Aber immer noch besser, als die Experten hier im Forum, die da behaupten, ein Reifenplatzer ist versichert.

    Das ist keine Behauptung von irgendwelchen „ Experten“, sondern sind die Versicherungsbedingungender HUK Coburg.

    P.S.

    Ich bin seit über 25 Jahren Vertrauensmann der HUK. :smiley:

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Das ist bei dieser Versicherung so, andere Versicherung haben einen Reifenplatzer nicht in ihrem Umfang als Leistung. Darum habe ich auch geschrieben, das man selber wissen sollte, was man versichert haben will, und daher vergleichen muss.

    Aber ein guter Hinweis für die, die es versichert haben wollen, ich hätte das damals gerne versichert gehabt.

    Gruß Michael


    Unterwegs mit Hobby 540 UL, der von einem Tiguan TDI gezogen wird. Mit dabei ist natürlich meine Angetraute.

  • Das ist bei dieser Versicherung so, andere Versicherung haben einen Reifenplatzer nicht in ihrem Umfang als Leistung. Darum habe ich auch geschrieben, das man selber wissen sollte, was man versichert haben will, und daher vergleichen muss.

    Aber ein guter Hinweis für die, die es versichert haben wollen, ich hätte das damals gerne versichert gehabt.

    Darum ging es doch gar nicht, es ging um Deine Behauptung, dass sogenannte "Experten" hier erzählen, dass Reifenplatzer versichert wären, die Du ja grundsätzlich in Frage gestellt hast.

    Eine Versicherungsargentur lebt davon Versicherungen zu vermitteln, ob die dann immer die beste versicherung vermittelt, sei mal dahingestellt. Es ist auf alle Fälle einfacher sich beraten zulassen, als selbst tätig zu werden, die beratung kostet aber Geld. Und gerade bei versicherungsvermittlern führt eine Zweitmeinung sehr oft zu einem ganz anderen Ergebnis, immer davon abhängig, bei welcher Versicherungsgesellschaft der Makler die höheren Provisionen bekommt.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Und gerade bei versicherungsvermittlern führt eine Zweitmeinung sehr oft zu einem ganz anderen Ergebnis, immer davon abhängig, bei welcher Versicherungsgesellschaft der Makler die höheren Provisionen bekommt.

    Oder bei welcher Versicherung man Vertrauensmann ist.


    Meine Agentur kann jedenfalls die Versicherung aussuchen, die das anbieten, was ich suche. Die HUK war nie dabei, im Gegenteil. Meine Agentur weiß auch, wie gut und schnell Schäden reguliert werden.

    Und natürlich verlangt meine Agentur auch Geld für ihre Arbeit, das bekommt die in Form einer Provision. Jedenfalls arbeitet meine Agentur für mich, und nicht zum Vorteil der Versicherung.

    Gruß Michael


    Unterwegs mit Hobby 540 UL, der von einem Tiguan TDI gezogen wird. Mit dabei ist natürlich meine Angetraute.

  • Oder bei welcher Versicherung man Vertrauensmann ist.


    Meine Agentur kann jedenfalls die Versicherung aussuchen, die das anbieten, was ich suche. Die HUK war nie dabei, im Gegenteil. Meine Agentur weiß auch, wie gut und schnell Schäden reguliert werden.

    Und natürlich verlangt meine Agentur auch Geld für ihre Arbeit, das bekommt die in Form einer Provision. Jedenfalls arbeitet meine Agentur für mich, und nicht zum Vorteil der Versicherung.

    Kann man glauben, oder auch nicht.

    Eine Versicherung ist eine Angelegenheit auf das gegenseitige Risiko. Dabei gibt es halt gute und schlechte Risiken.

    Das Geschäft für die Versicherung ist halt, schlechte Risiken zu erkennen und zu vermeiden, bzw. z. B. hohe Prämien zu verlangen.

    Wo ich bin, ist das Paradies! (Voltaire) :)

  • die da behaupten, ein Reifenplatzer ist versichert.


    .

    Bei der DEVK ist der Betriebsschaden - und damit der Reifenplatzer ohne äussere Einwirkung und dessen Folgen - im entsprechenden Tarif versichert.

    Die HUK 24 und die HUK Coburg sind, nachdem es jahrelang ausgeschlossen war, in 2021 (?) nachgezogen, seitdem sind auch dort Betriebsschäden eingeschlossen.


    Siehe HUK - Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) inkl. Kundeninformation Stand 01.03.2024


    A.2.3.2.


    "Zusätzlicher Versicherungsschutz

    Bei Gespannen gilt: In der Versicherung des ziehenden Fahrzeugs sind gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen mitversichert (z. B. Rangierschäden, Schäden beim An-/Abhängen, Schlingerschäden).

    Voraussetzung: Sie sind Eigentümer des gezogenen Fahrzeugs.

    Für Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist."

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

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