Schaden durch WW, wer zahlt?

  • Zur Zeit haben wir hier in Spanien schlechtes Wetter. Darunter auch Windböen bis 9 bf.


    Deshalb wurde die Frage aufgeworfen, wer denn haftet, wenn durch einen WW, Womo, Vorzelt oder sontige Ausrüstung ein Schaden bei anderen Campern verursacht wird.
    Z.B. wenn der Sturm die Dachluke abreißt und dadurch ein anderes Fahrzeug beschädigt wird.


    Werden solche Schäden von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs übernommen, auch wenn das Fahrzeug auf einem CP steht?
    Bezahlt event. die Privathaftpflicht?

  • Moin moin Charly!
    Die Haftpflicht des WoWa zahlt, wenn der WoWa abgestellt ist u einen Schaden verursacht, in Fahrt haftet die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs.
    Bläst der Sturm eine Dachlucke weg haftet die Versicherung des Wohnwagens.
    EX

  • Um Deine Frage in der Versicherungssprache zu beantworten heißt es so: Derartige Schäden werden grundsätzlich nach dem Verursacherprizip reguliert. (wie hier vom EX 44) schon geschrieben, die Haftpflicht des Caravans, der sich "aufgelöst" hat.


    Es könnte aber auch von Wichtigkeit sein, wenn der Sturm zunimmt, dann solltest Du das Datum, die Zeit und Zeugen für den Sturm "festhalten", die diesen Sturm bestätigen würden. Eine Nachfrage beim zustängen Wetteramt, hilft dann gemeinsam mit den Zeugen, einen Schaden Deines Caravans z.B. Umkippen, eingedrückte Scheiben usw. über die Teilkasko Deines Wagens zu regulieren. Elementarschaden!!

  • doofe Zwischenfrage; wer bzw. welche Vers. Schäden reguliert die Schäden, die durch abgerissensens Vorzelt oder dessen Gestänge verursacht werden? WW-Versicherung, priv. Haftpflicht, "Camping-Versicherung", oder Hausrat? Wie schaut hier FahrläsIsigkeit aus? Ich denke an die mögliche Aussage der Versicherungen; ".. sie hätten den WW, das Vorzelt etc. viel besser sichern müssen..."

    Meine Ruhe ist mir heilig, denn nur Verrückte haben´s eilig


    Für Rechtschreibfehler gibt es keinen Finderlohn, dürfen aber behalten werden.

  • Es könnte aber auch von Wichtigkeit sein, wenn der Sturm zunimmt, dann solltest Du das Datum, die Zeit und Zeugen für den Sturm "festhalten", die diesen Sturm bestätigen würden. Eine Nachfrage beim zustängen Wetteramt, hilft dann gemeinsam mit den Zeugen, einen Schaden Deines Caravans z.B. Umkippen, eingedrückte Scheiben usw. über die Teilkasko Deines Wagens zu regulieren. Elementarschaden!!

    Moin,
    die Bestätigung kann nicht falsch sein,
    aber bei allen meinen Sturm- & Hagelschäden wollte meine Versicherung nie die Bestätigung des Campingplatzes sehen.
    Die Versicherungen holen sich das vom Wetteramt o.ä.


    Wichtig ist, das bei Versicherungabschluss entsprechende Zusatzausrüstungen ( Vorzelt / Markise etc. ) im Vertrag festgehalten wird.


    Gruß Thomas

  • Das stimmt so nicht! Wenn der Schaden durch einen Sturm verursacht wird, zahlt das die eigene Teilkasko. Wenn man keine hat, in dem Fall dann sogar Pech gehabt. Das Verursacherprinzip ist ja grundsätzlich richtig, Verursacher ist aber hier nicht der andere Wohnwagen, sondern der Sturm (ab Windstärke 8). Kein schuldhaftes Verhalten des anderen Wohnwagenbesitzers. Wenn das Nachbarvorzelt einfach so umkippt und meinetwegen eine Stange eine Macke in die Seitenwand haut, dann zahlt die Haftpflicht, aber nicht bei Sturm.

  • danke für Eure Antworten :thumbup:

  • Moin moin Charly!
    Die Haftpflicht des WoWa zahlt, wenn der WoWa abgestellt ist u einen Schaden verursacht, in Fahrt haftet die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs.
    Bläst der Sturm eine Dachlucke weg haftet die Versicherung des Wohnwagens.
    EX

    Das sich dieses noch immer in den Köpfen hällt was schon 16 Jahre nicht mehr stimmt ist schon heftig.
    Egal was für ein Hänger da hinten dran hängt im Falle des Haftpflichtschadens bezahlt 50 % Zugfahrzeug und 50 % Anhänger.

  • Das sich dieses noch immer in den Köpfen hällt was schon 16 Jahre nicht mehr stimmt ist schon heftig.Egal was für ein Hänger da hinten dran hängt im Falle des Haftpflichtschadens bezahlt 50 % Zugfahrzeug und 50 % Anhänger.

    Haften tun beide Gesamtschuldnerisch. Praktisch ist es aber immer noch so, dass in den meisten Fällen der Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeugs alleine leistet.

  • Wenn das Nachbarvorzelt einfach so umkippt und meinetwegen eine Stange eine Macke in die Seitenwand haut, dann zahlt die Haftpflicht, aber nicht bei Sturm.

    Moment mal. Ob eine Haftung des Verursachers vorliegt, hängt immer noch an den Gesamtumständen und nicht nur an der Frage, ob Sturm war, oder starker Wind. Selbstverständlich hafte der, wenn er ein ungenügend verankertes Vorzelt bei angekündigtem Sturm stehen lässt. Das gilt genauso bei längerer Abwesenheit.

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