Hallo,
ich wollte heute meinen geerbten Wilk de Luxe 545 Bj. 1990 wieder zulassen, den mein verstorbener Vater im Jahre 1998 abgemeldet hat.
TÜV und Gasprüfung waren gestern erfolgreich und alle Unterlagen hatte ich beisammen. Alte Leute haben sowas ja immer gut aufbewahrt.
Frohen Mutes ging ich also zur Zulassungsstelle. Leider nicht erfolgreich... :-(
Problem: In meinem Fahrzeugbrief aus dem Jahre 1990 war im Feld 14 "Leergewicht" keine Angabe. Das war seinerzeit auch nicht erforderlich und durchaus üblich.
Nun meint der nette Kollege aus dem Amt: Das darf inzwischen nicht mehr leer sein und er kann ohne die Angabe des Leergewichts den Woni nicht zulassen.
Auch der Eintrag aus dem original Katalog (da steht drin Eigengewicht 1090 KG) reicht ihm nicht aus. Er braucht ein Sachverständigengutachten, der das Leergewicht bestimmt.
Frage: Hatte hier schonmal jemand so einen Fall? Ich bin doch bestimmt nicht der erste, der einen alten Woni zulassen möchte, oder?
Wieso muss plötzlich bei einem alten Wohnwagen solch ein Eintrag vorgenommen werden, wobei er - ohne Um- oder Abmeldung - mit dem alten Brief bis heute fröhlich durch die Gegend hätte fahren dürfen?
Ich habe das Gefühl, der Willkür eines unwissenden Beamten aufgesessen zu sein, der zum ersten Mal einen abgemeldeten Wohnwagen zulassen soll. Und als am PC das Feld "Leergewicht" dran war, war plötzlich Schluss mit lustig.
Würde mich freuen, wenn mich hier der ein oder die andere aufklären könnte. Ich hab echt nen dicken Hals!
Allen einen sonnigen Abend
Carsten