Zulassung verweigert, weil Leergewicht im alten Fahrzeugbrief fehlt

  • Hallo,


    ich wollte heute meinen geerbten Wilk de Luxe 545 Bj. 1990 wieder zulassen, den mein verstorbener Vater im Jahre 1998 abgemeldet hat.
    TÜV und Gasprüfung waren gestern erfolgreich und alle Unterlagen hatte ich beisammen. Alte Leute haben sowas ja immer gut aufbewahrt.
    Frohen Mutes ging ich also zur Zulassungsstelle. Leider nicht erfolgreich... :-(
    Problem: In meinem Fahrzeugbrief aus dem Jahre 1990 war im Feld 14 "Leergewicht" keine Angabe. Das war seinerzeit auch nicht erforderlich und durchaus üblich.
    Nun meint der nette Kollege aus dem Amt: Das darf inzwischen nicht mehr leer sein und er kann ohne die Angabe des Leergewichts den Woni nicht zulassen.
    Auch der Eintrag aus dem original Katalog (da steht drin Eigengewicht 1090 KG) reicht ihm nicht aus. Er braucht ein Sachverständigengutachten, der das Leergewicht bestimmt.


    Frage: Hatte hier schonmal jemand so einen Fall? Ich bin doch bestimmt nicht der erste, der einen alten Woni zulassen möchte, oder?
    Wieso muss plötzlich bei einem alten Wohnwagen solch ein Eintrag vorgenommen werden, wobei er - ohne Um- oder Abmeldung - mit dem alten Brief bis heute fröhlich durch die Gegend hätte fahren dürfen?


    Ich habe das Gefühl, der Willkür eines unwissenden Beamten aufgesessen zu sein, der zum ersten Mal einen abgemeldeten Wohnwagen zulassen soll. Und als am PC das Feld "Leergewicht" dran war, war plötzlich Schluss mit lustig.


    Würde mich freuen, wenn mich hier der ein oder die andere aufklären könnte. Ich hab echt nen dicken Hals! :motz:


    Allen einen sonnigen Abend
    Carsten

  • Jo, wenn er ununterbrochen zugelassen wäre, würde ja der Bestandsschutz greifen, aber wenn zu lange abgemeldet war, ist es keine Wiederzulassung, sondern ein neu in den Verkehr bringen und da zählen halt die neuen Regeln.
    Aber das Wiegen vom TÜV und dies bestätigen lassen, sollte doch für die Zulassung reichen.

  • Als wir unseren Wohnwagen (Bj. 1995) vor 2 Jahren zugelassen haben, war er auch länger abgemeldet, da er bei einem Händler stand. Im Fahrzeugschein steht bei G nur ein : -
    Niemand hat das bemängelt !!

  • Bei unserem wurde das auch nicht bemängelt. Der war zu der Zeit auch schon ein halbes Jahr abgemeldet. Zwischen dem Vorbesitzer und seiner anmeldung sogar 10 Jahre.

  • Jo, wenn er ununterbrochen zugelassen wäre, würde ja der Bestandsschutz greifen, aber wenn zu lange abgemeldet war, ist es keine Wiederzulassung, sondern ein neu in den Verkehr bringen und da zählen halt die neuen Regeln.
    Aber das Wiegen vom TÜV und dies bestätigen lassen, sollte doch für die Zulassung reichen.

    Nein,


    es gilt Bestandschutz, da das Teil schonmal zugelassen war und das über die vorhandenen Papiere nachgewiesen werden kann. Lediglich wenn die Papiere weg sind und die Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurückliegt wird das ganze etwas komplizierter.


    Wenn die beim Amt Zicken machen, dann sollen die erstmal die Rechtsgrundlage nennen.

  • ...die Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurückliegt...

    Seit 1998 abgemeldet, sind zumindest in dem Fall mehr als 7 Jahre und meines Wissens nach, helfen da die Original-Papiere auch nicht, wenn da drin was fehlt, was neuerdings rein muss.

  • Wenn die Papiere weg sind und 7 Jahre um sind, dann wird die Wiederzulassung schwierig, weil die Daten aus dem Register gelöscht sind.


    Hier sind ja die Originalpapiere vorhanden, somit kann ja die Erstzulassung nachgewiesen werden.


    Was macht das Amt denn, wenn man nen Wohnwagen einfach nur Ummelden will und in den Papieren steht kein Leergewicht? Ist doch die gleiche Situation. Bei uns steht auch nicht drinnen und war kein Problem.

  • Was macht das Amt denn, wenn man nen Wohnwagen einfach nur Ummelden will und in den Papieren steht kein Leergewicht?

    Bestandsschutz und deshalb gelten dann noch die alten Regeln, die gültig waren, als der WoWa das 1.Mal zugelassen wurde.

  • Hallo Caperi,


    ich würde mich an den TÜV wenden. Bei uns in Heilbronn (Salzstraße) wiegt der TÜV Fahrzeuge nach und stellt die entsprechende Bescheinigung aus. Damit kann bei der Zulassungsstelle ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden.

  • ...ich würde mich an den TÜV wenden. Bei uns in Heilbronn (Salzstraße) wiegt der TÜV Fahrzeuge nach und stellt die entsprechende Bescheinigung aus. Damit kann bei der Zulassungsstelle ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden.

    So isses. Schrieb ich auch schon in Beitrag Nr. 2, hat aber scheinbar niemand interessiert.

    Beitrag Nr. 2 Aber das Wiegen vom TÜV und dies bestätigen lassen, sollte doch für die Zulassung reichen.

  • ich würde mich an den TÜV wenden. Bei uns in Heilbronn (Salzstraße) wiegt der TÜV Fahrzeuge nach

    Moin,
    unser TÜV hat gar keine Waage =O


    Gruß Thomas
    der die Wiegekarte für die Ablastung des Zugwagens mitbringen musste :thumbup:

  • reine willkür des sachbearbeiters , wenn es nciht in ordnung gewesen wäre hätte der tüv schon keinen segen erteilt. nur machen kannst du warscheinlich nix , da bekanntlich einer krähe der anderen kein auge aushack

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich haben wollen


    Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seit alle gleich!


    Buell - es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!


    2011: 1. Aero Style - Treffen - Pfingsten 2011 (Das UST I/2011) -- wir waren da, es war schön --

  • unser TÜV hat gar keine Waage

    Bist du dir da sicher? Die kleinen Prüfstellen haben die Waage sehr oft im Bremsprüfstand integriert.
    So kann man sehen, ob ein Auto bzw. ein LKW, stark einseitig beladen ist und dadurch das Bremsergebnis verfälscht.
    Kann natürlich sein, das diese Waage nicht geeicht ist und deshalb offiziell nicht genutzt werden darf,
    um damit eine Wiegebescheinigung auszustellen.

  • Kann natürlich sein, das diese Waage nicht geeicht ist und deshalb offiziell nicht genutzt werden darf

    Hallo,
    so ist es. :ok


    Der TÜV darf die nicht nutzen. ;(
    Vor 10 Jahren, bei unserer ersten 100'er Zulassung, habe ich, als der Prüfer nicht in der Halle war,
    das Gespann mal eben draufgesetzt.
    Der Prüfer hatte aber auch da schon eine Wiegekarte von mir bekommen, welche aber nicht überprüft wurde.


    Jetzt wollten die gleich, das ich die Wiegkarte mitbringe


    Gruß Thomas

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