Um die Sache noch Mal auf den Punkt zu bringen. Ohne spezielle Regler und Schlauchbruchsicherung ist die angeschlossene normale Gasflasche im Fahrzeug zugedreht zu transportieren. Eine nicht angeschlossene Flasche zusätzlich mit Kappe zu sichern. Dafür gab es wohl schon extra Ausnahmeregelungen in der ADR.
Und jetzt baut sich Meister Schlau eine Tankflasche ein, befestigt diese nur mäßig und montiert einen fest eingebauten Tankstutzen, der mit einem ständig unter Druck stehenden Schlauch verbunden ist.
Das ist eine echt schlaue Idee, die beim Unfall ziemlich schief gehen muss.
Die ganzen Einfüllstutzensets kommen nämlich allesamt aus dem Autogasbereich und sind nicht dafür konstruiert, sich losreißende Gasflaschen im Wagen zu halten.
Bezüglich der Kritik am DVFG, dass dort kein Interesse bestehen würde, weil die Mitglieder weniger Flaschengas verkaufen würden....die allermeisten Flaschengasanbieter sind gleichzeitig auch Lieferanten für die Autogastankstellen. Das ist damit ziemlich hinfällig.
Nebenbei bemerkt gibt es durchaus Firmen, die Tankflaschen korrekt einbauen. Nur sind das zum einen dann keine Alutankflaschen und zum anderen kostet das etwas mehr als einen tollen Halter ins 0,6mm Blech zu spaxen.
Und da das Thema Einfüllstutzen und Verbindung zur Flasche nicht gelöst ist, verweigert jeder Gasprüfer besser die Abnahme, wenn sein Fachverband davon dringend abrät. Er kann das natürlich anders entscheiden, wenn es aber zu Problemen kommt, hat er ein großes persönliches Haftungsrisiko.
Also ändert sich auch durch den Hinweis des KBAs rein gar nichts, so lange die Komponenten nicht so angepasst sind, dass es für die ganze Befüllkonstruktion eine sichere Lösung gibt.